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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen der mir auch bitte klare Fakten dazu geben kann.
in unserer Praxis werden die Fahrtkosten ( 30 CENT / km Steuerfrei ) ) in unsere Bruttoumsätze mit eingerechnet und dann davon unsere Prozente ( Provision ) abgezogen. Am Ende bekommen wir zwar unseren Steuerfreien Betrag bezahlt wie er eingereicht worden ist. Aber dadurch das er ja erst mit in unseren Umsatz eingerechnet wird geht uns ja eigentlich einiges flöten . Heißt wir bekommen im endefekt keine 30 Cent Steuerfrei sondern nur ca.15-17 Cent.
Unser Chef begründet dies das wir ja vom Rezept eine Hausbesuchpauschale bekommen und er deswegen auch dies 30Cent Steuerfrei mit einberechnen darf in unseren Umsatz . Stimmt das ?
Wie ist die genaue Regelung des Steuerfreien Betrages ?
Kann mir da bitte einer auch die rechtliche Lage erklären.
Wir werden da alle nicht so schlau draus !!!
Vielen Dank schonmal für euere Hilfe.Ich hoffe mein Anliegen ist aufschlussreich erklärt worden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo zusammen.
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen der mir auch bitte klare Fakten dazu geben kann.
in unserer Praxis werden die Fahrtkosten ( 30 CENT / km Steuerfrei ) ) in unsere Bruttoumsätze mit eingerechnet und dann davon unsere Prozente ( Provision ) abgezogen. Am Ende bekommen wir zwar unseren Steuerfreien Betrag bezahlt wie er eingereicht worden ist. Aber dadurch das er ja erst mit in unseren Umsatz eingerechnet wird geht uns ja eigentlich einiges flöten . Heißt wir bekommen im endefekt keine 30 Cent Steuerfrei sondern nur ca.15-17 Cent.
Unser Chef begründet dies das wir ja vom Rezept eine Hausbesuchpauschale bekommen und er deswegen auch dies 30Cent Steuerfrei mit einberechnen darf in unseren Umsatz . Stimmt das ?
Wie ist die genaue Regelung des Steuerfreien Betrages ?
Kann mir da bitte einer auch die rechtliche Lage erklären.
Wir werden da alle nicht so schlau draus !!!
Vielen Dank schonmal für euere Hilfe.Ich hoffe mein Anliegen ist aufschlussreich erklärt worden.
(1) Seid ihr in einem Angestelltenverhältnis oder in Subunternehmerei verwickelt?
(2) Werden die abgerechneten Spesen als Einnahme in euren Umsatz gerechnet?!
(3) Wie, bitte, funktioniert euer Provisionsmodell?
(4) Was denn nun, bekommt ihr die Spesen erstattet wie eingereicht oder erstattet nach Abzug eines ungewissen Anteils?
(5) Ist der Anteil so variabel das aus 30ct/km am Ende 15-17ct/km werden? An diesem Punkt noch uninteressant, aber der Interessierte Zahlungsempfänger könnte die 15-17ct ggf. genauer bestimmen indem er die erhaltene Spesenerstattung durch die abgerechnete Wegstrecke teilt.
(6) Wer bekommt die HB-Pauschale? Und an welchem Punkt werden dort km einberechnet? [seid ihr in einem Bundesland in dem AOK/BKK mit HB-Pauschale+Wegegeld arbeiten?]
(7) Der Arbeitgeber darf jegliche betriebsbedingte Aufwendung des Arbeitnehmers entschädigen und als Betriebsausgabe verbuchen. Da die Aufwandsentschädigung kein Einkommen im Sinne des EStG sind ist diese nicht zu versteuern. Für Fahrtkosten werden pauschal 30ct/km akzeptiert, höher wenn nachgewiesen möglich.
Die Anzahl der Ausrufezeichen !!1 erhöht im Allgemeinen nicht die Verständlichkeit eines Textes, wobei ein Mangel an einself sich nicht zwingend förderlich auf die Verständlichkeit auswirkt.
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je nach Mitarbeiter zw 48-53 % vom Bruttoumsatz.
HB-Pauschale bekommen wir bzw unseren Prozentanteil.
er rechnet unsere eingereichten Fahrtkosten ( km x 0,30cent ) mit in unseren Bruttoumsatz. dann zieht er unsere Prozente ( 48-53% ) ab und es entsteht unser Verdienst ( Brutto ) Am ende taucht dann unser Steuerfreier Betrag wieder wie eingereicht auf.
ABER das der Steuerfreie Betrag ja in unseren Bruttoumsatz mit eingerechnet worden ist ensteht ja für den Arbeitgeber ein Vorteil. uns Arbeitnehmern wird ja dadurch am Ende weniger bezahlt bzw der Steuerfreie Betrag wird verändert.
Danke !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir sind Angestellt und arbeiten auf Provision.
je nach Mitarbeiter zw 48-53 % vom Bruttoumsatz.
HB-Pauschale bekommen wir bzw unseren Prozentanteil.
er rechnet unsere eingereichten Fahrtkosten ( km x 0,30cent ) mit in unseren Bruttoumsatz. dann zieht er unsere Prozente ( 48-53% ) ab und es entsteht unser Verdienst ( Brutto ) Am ende taucht dann unser Steuerfreier Betrag wieder wie eingereicht auf.
ABER das der Steuerfreie Betrag ja in unseren Bruttoumsatz mit eingerechnet worden ist ensteht ja für den Arbeitgeber ein Vorteil. uns Arbeitnehmern wird ja dadurch am Ende weniger bezahlt bzw der Steuerfreie Betrag wird verändert.
Danke !!!
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Wonderwoman schrieb:
Und darauf dann Sozialabgaben und Steuerabzug?
[...] Am ende taucht dann unser Steuerfreier Betrag wieder wie eingereicht auf. ABER [...] der Steuerfreie Betrag wird verändert.
Was denn nun? Wie eingereicht verändert?
Um nun zu erfahren ob du übervorteilt wirst oder nicht schaust du für jeden HB (bzw. die HB-Kombination) auf die Uhr und notierst deine Fahrtzeit, solltest du die in deine Arbeitszeit einrechnen wollen.
(Für einen HB. Alles darüber hinaus kannst du sicherlich selber...)
Dann berechnest du deinen Anteil an der HM-Positionsnummern 29933 und addierst für jeden für diesen HB gefahrenen km €0,15, dann ziehst du für jede gefahrene Minute deinen Minutenarbeitswert ab [solltest du das wollen].
Zum Vergleich streichst du deinen Anteil an der HM-Positionsnummer 29933, addierst zu 0 für jeden für diesen HB gefahrenen km €0,30 und ziehst davon für jede gefahrene Minute deinen Minutenarbeitswert ab [solltest du das wollen].
Vielleicht kommst du nun zu dem Ergebnis das es für dich "vorteilhafte" HB-Konstellationen gibt und HB-Konstellationen die deinem AG nicht benachteiligen. Mit diesem Wissen kannst du nachverhandeln...
...und richtig spannend wird's wenn ihr auf eine HB-Pauschale-plus-Wegegeld-Kasse trefft. Das Prinzip hast du gesehen, jetzt rechne selber =)
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Papa Alpaka schrieb:
In eure Vertragsgestaltung werde ich mich nicht einmischen, das lasst euch bitte von eurer Gewerkschaft erklären. Was du beschreibst ist etwas worauf sich nur Fortgeschrittene einlassen sollten, sofern sie die Tragweite ihrer Entscheidung verstehen.
Anonymer Teilnehmer schrieb am 13.6.15 15:25:
[...] Am ende taucht dann unser Steuerfreier Betrag wieder wie eingereicht auf. ABER [...] der Steuerfreie Betrag wird verändert.
Was denn nun? Wie eingereicht verändert?
Um nun zu erfahren ob du übervorteilt wirst oder nicht schaust du für jeden HB (bzw. die HB-Kombination) auf die Uhr und notierst deine Fahrtzeit, solltest du die in deine Arbeitszeit einrechnen wollen.
(Für einen HB. Alles darüber hinaus kannst du sicherlich selber...)
Dann berechnest du deinen Anteil an der HM-Positionsnummern 29933 und addierst für jeden für diesen HB gefahrenen km €0,15, dann ziehst du für jede gefahrene Minute deinen Minutenarbeitswert ab [solltest du das wollen].
Zum Vergleich streichst du deinen Anteil an der HM-Positionsnummer 29933, addierst zu 0 für jeden für diesen HB gefahrenen km €0,30 und ziehst davon für jede gefahrene Minute deinen Minutenarbeitswert ab [solltest du das wollen].
Vielleicht kommst du nun zu dem Ergebnis das es für dich "vorteilhafte" HB-Konstellationen gibt und HB-Konstellationen die deinem AG nicht benachteiligen. Mit diesem Wissen kannst du nachverhandeln...
...und richtig spannend wird's wenn ihr auf eine HB-Pauschale-plus-Wegegeld-Kasse trefft. Das Prinzip hast du gesehen, jetzt rechne selber =)
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Papa Alpaka schrieb:
Je klarer die Fragestellung desto klarer die Antworten.
(1) Seid ihr in einem Angestelltenverhältnis oder in Subunternehmerei verwickelt?
(2) Werden die abgerechneten Spesen als Einnahme in euren Umsatz gerechnet?!
(3) Wie, bitte, funktioniert euer Provisionsmodell?
(4) Was denn nun, bekommt ihr die Spesen erstattet wie eingereicht oder erstattet nach Abzug eines ungewissen Anteils?
(5) Ist der Anteil so variabel das aus 30ct/km am Ende 15-17ct/km werden? An diesem Punkt noch uninteressant, aber der Interessierte Zahlungsempfänger könnte die 15-17ct ggf. genauer bestimmen indem er die erhaltene Spesenerstattung durch die abgerechnete Wegstrecke teilt.
(6) Wer bekommt die HB-Pauschale? Und an welchem Punkt werden dort km einberechnet? [seid ihr in einem Bundesland in dem AOK/BKK mit HB-Pauschale+Wegegeld arbeiten?]
(7) Der Arbeitgeber darf jegliche betriebsbedingte Aufwendung des Arbeitnehmers entschädigen und als Betriebsausgabe verbuchen. Da die Aufwandsentschädigung kein Einkommen im Sinne des EStG sind ist diese nicht zu versteuern. Für Fahrtkosten werden pauschal 30ct/km akzeptiert, höher wenn nachgewiesen möglich.
Die Anzahl der Ausrufezeichen !!1 erhöht im Allgemeinen nicht die Verständlichkeit eines Textes, wobei ein Mangel an einself sich nicht zwingend förderlich auf die Verständlichkeit auswirkt.
Obwohl es Spass macht, dir Fragen zu stellen wie man bitte schon angestellt sein kann, wenn man keinen fixen Gehaltsanteil bekommt, sondern nur einen przentualen Umsatzanteil. Das klingt schon alles sehr nach Freiem Mitarbeiter und unzulässiger Vertragsgestaltung...
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Rolf Jungbluth schrieb:
Sorry, um dir zu helfen müsstest du schon die von Papa gestellten Fragen beantworten und somit Struktur in die Infos bringen, denn sonst mutmaßen wire alle nur herum und davon hat niemand was :wink:
Obwohl es Spass macht, dir Fragen zu stellen wie man bitte schon angestellt sein kann, wenn man keinen fixen Gehaltsanteil bekommt, sondern nur einen przentualen Umsatzanteil. Das klingt schon alles sehr nach Freiem Mitarbeiter und unzulässiger Vertragsgestaltung...
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