Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
WARUM WIR?
• 45-Minunten Taktung in der
Therapie
• Unterstützung deiner
persönlichen und fachlichen
Entwicklung, u.a. durch interne und
externe Fobis
• Mehr als nur Arbeit:
Workshoptage, Sommerfeste,
Oktoberfest, Winterrodeln,
Journal-Club, uvm.
• Zahlreiche Benefits: Jobrad,
Wellpass, betriebliche Alte...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
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WARUM WIR?
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Therapie
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Oktoberfest, Winterrodeln,
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Muß der fachl. Leiter 30 Std./ Woche in der Praxis sein? Wenn er aber zu viel HSB hat und nicht mehr die 30 STD erfüllen kann? :kissing_closed_eyes:
Gruß KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Muß der fachl. Leiter 30 Std./ Woche in der Praxis sein? Wenn er aber zu viel HSB hat und nicht mehr die 30 STD erfüllen kann? :kissing_closed_eyes:
Gruß KaBa
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Leni C. schrieb:
Du mußt als FL für die Patienten da sein . Wenn diese nicht in die Praxis kommen können , sind es halt HB . Dafür gibt es einen AB , der als " maschinelle Sekretärin " fungiert.
macht, wie steht es dann?
Gruß KaBa :unamused:
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:sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Sowas kann man auch googeln und landet wieder hier: http://www.physio.de/zulassung/AllgemeineZulassungsempfehlungen.htm
:sunglasses:
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Leni C. schrieb:
Du willst doch nicht 30 Std. nur für Kassenpatienten "reservieren" ? Und die Privaten drum herum "drapieren" ? Du stellst 30 Std. zur Verfügung und "wer zuerst kommt mahlt zuerst " .
von der AOK ein bischen Stress gemacht hat.
Gruß KaBa
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KaBa schrieb:
Na, der KGFlossi hat in seinem Beitrag vom 8.10 im Forum Physiotherapie von den 30 Std. geschrieben und das die nette Frau
von der AOK ein bischen Stress gemacht hat.
Gruß KaBa
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KaBa schrieb:
Also zählt alles was am Kassenpatient gemacht wird zu den 30 Std. Wenn der FL jetzt aber sagen wir mal 50% Privatpatienten
macht, wie steht es dann?
Gruß KaBa :unamused:
Wo hast du denn die Aussage von den 30 Std her?
Unser Anwalt hat uns mitgeteilt, dass ganztags soviel bedeutet, so lange die Praxis geöffnet ist. Als mindest wird hier von 38 Std gesprochen. In einschlägigen Rechtsbehelfen kann man dies lesen.
Wenn eine Kasse auf die 38 Stunden pocht, hast du keine Chance dagegen anzugehen. Wir haben das schon durch.
stefan 302
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Hurra...da müßte ich ja 60 Std. arbeiten... :smile:
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Hase C schrieb:
"...solang die Praxis geöffnet ist..."
Hurra...da müßte ich ja 60 Std. arbeiten... :smile:
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Wonderwoman schrieb:
So ein Unsinn!!! Schau in meine letzte Antwort... da ist der Link dazu.
das mit der 38-stündigen Vorhalteverpflichtung war mir bisher nicht bekannt.
Hast du dafür eine belastbare Quelle?
Ergänzend sollte dann ja auch eine entsprechende Belegungs-/Auslastungsvereinbarung getroffen worden sein.
Oder etwa nicht?
Vielleicht liegt dem aber nur wieder einmal das übliche Verhandlungsversagen unserer Standesvertretungen zu Grunde.
Gegebenen Falls könnte ja Korrektur erfolgen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung eine derart einseitige Belastungsverteilung in einer Dienstleistungsvereinbarung für ausgewogen und sittenkonform betrachtet.
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mocca schrieb:
hallo Stefan,
das mit der 38-stündigen Vorhalteverpflichtung war mir bisher nicht bekannt.
Hast du dafür eine belastbare Quelle?
Ergänzend sollte dann ja auch eine entsprechende Belegungs-/Auslastungsvereinbarung getroffen worden sein.
Oder etwa nicht?
Vielleicht liegt dem aber nur wieder einmal das übliche Verhandlungsversagen unserer Standesvertretungen zu Grunde.
Gegebenen Falls könnte ja Korrektur erfolgen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsprechung eine derart einseitige Belastungsverteilung in einer Dienstleistungsvereinbarung für ausgewogen und sittenkonform betrachtet.
Bitte beachten Sie jedoch unbedingt, dass Sie als fachliche Leiterin mindestens 35 Stunden/Woche für die Praxis zur Verfügung stehen müssen.
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yvonne1976 schrieb:
diesen satz hab ich letzte wo direkt vom vdek bekommen
Bitte beachten Sie jedoch unbedingt, dass Sie als fachliche Leiterin mindestens 35 Stunden/Woche für die Praxis zur Verfügung stehen müssen.
wir haben jedes Jahr bei unserer Teamsitzung einen Dozenten, einmal war es ein Anwalt für Arbeitsrecht. Hier wurden unsere Rechte aber auch Pflichten sehr ausführlich dargestellt. Es durften offen Fragen gestellt werden, was alle Mitarbeiter nach einer gewissen Zeit auch rege nutzten.
Da ich fachlicher Leiter bin habe ich die Frage gestellt, wie lange eigentlich "ganztags" bedeutet. Der Anwalt hat dies anhand von Beispielen und Urteilen angeführt.
Wir haben noch 2 Filialpraxen, wo unser Chef dann auch die Kassen dazu befragt hat. Aussage von der VdaK war dass sie auf mind. 35 Stunden Anspruch erheben, die AOK z.B. wollte mind 38 Stunden.
Da die Übung jedes Betriebes eine andere ist, wurde in den Rahmenverträgen sich auf ganztags verständigt, so die Aussage meines Chefs und auch die Aussage vom Anwalt. Würde man eine genaue Zeit schreiben und festlegen, dann gäbe es keine Ausnahmemöglichkeit.
Ich bin kein Anwalt sondern "nur" fachlicher Leiter, jedoch kenne ich den Rahmenvertrag (e) genau, die ich ja unterschrieben habe.
Meine Empfehlung lautet dass ihr euch eine entsprechende Beratung beim Fachanwalt holt. Auf die kann man sich dann stützen so eine andere persönliche Meinung davon abweicht.
Im übrigen finde ich es toll von unserem Chef uns in diese Dinge einzubinden, denn dann können wir den Betrieb mit dem Wissen unterstützen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
hallo mocca
wir haben jedes Jahr bei unserer Teamsitzung einen Dozenten, einmal war es ein Anwalt für Arbeitsrecht. Hier wurden unsere Rechte aber auch Pflichten sehr ausführlich dargestellt. Es durften offen Fragen gestellt werden, was alle Mitarbeiter nach einer gewissen Zeit auch rege nutzten.
Da ich fachlicher Leiter bin habe ich die Frage gestellt, wie lange eigentlich "ganztags" bedeutet. Der Anwalt hat dies anhand von Beispielen und Urteilen angeführt.
Wir haben noch 2 Filialpraxen, wo unser Chef dann auch die Kassen dazu befragt hat. Aussage von der VdaK war dass sie auf mind. 35 Stunden Anspruch erheben, die AOK z.B. wollte mind 38 Stunden.
Da die Übung jedes Betriebes eine andere ist, wurde in den Rahmenverträgen sich auf ganztags verständigt, so die Aussage meines Chefs und auch die Aussage vom Anwalt. Würde man eine genaue Zeit schreiben und festlegen, dann gäbe es keine Ausnahmemöglichkeit.
Ich bin kein Anwalt sondern "nur" fachlicher Leiter, jedoch kenne ich den Rahmenvertrag (e) genau, die ich ja unterschrieben habe.
Meine Empfehlung lautet dass ihr euch eine entsprechende Beratung beim Fachanwalt holt. Auf die kann man sich dann stützen so eine andere persönliche Meinung davon abweicht.
Im übrigen finde ich es toll von unserem Chef uns in diese Dinge einzubinden, denn dann können wir den Betrieb mit dem Wissen unterstützen.
stefan 302
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morpheus-06 schrieb:
in BaWü sind es min. 35Std. die AOK je nach CC 38Std., ganztägig einfach übersetzt = Vollzeit-Job
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stefan 302 schrieb:
Hallo KaBa
Wo hast du denn die Aussage von den 30 Std her?
Unser Anwalt hat uns mitgeteilt, dass ganztags soviel bedeutet, so lange die Praxis geöffnet ist. Als mindest wird hier von 38 Std gesprochen. In einschlägigen Rechtsbehelfen kann man dies lesen.
Wenn eine Kasse auf die 38 Stunden pocht, hast du keine Chance dagegen anzugehen. Wir haben das schon durch.
stefan 302
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