Als professioneller Physiotherapeut
trägst du auf deine einzigartige
Weise zu unserer Vision bei,
Patienten dabei zu helfen, ihre
Trainingsziele zu erreichen und
sicherzustellen, dass sie ihre
persönlichen Höchstleistungen
erbringen können.
Egal, ob Sie einkaufen gehen, Rad
fahren oder einen Marathon laufen
wollen, du hast es mit aktiven,
zielorientierten Menschen zu tun,
die bewusste Entscheidungen treffen
und auf Qualität setzen.
Unabhängig von ihrem Alter sind
unsere Patienten motivie...
trägst du auf deine einzigartige
Weise zu unserer Vision bei,
Patienten dabei zu helfen, ihre
Trainingsziele zu erreichen und
sicherzustellen, dass sie ihre
persönlichen Höchstleistungen
erbringen können.
Egal, ob Sie einkaufen gehen, Rad
fahren oder einen Marathon laufen
wollen, du hast es mit aktiven,
zielorientierten Menschen zu tun,
die bewusste Entscheidungen treffen
und auf Qualität setzen.
Unabhängig von ihrem Alter sind
unsere Patienten motivie...
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
Vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nubes88 schrieb:
ich stehe gerade ein bisschen auf dem Schlauch und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe gerade eine Erstverordnung bekommen, bei einem Kind mit SP1.
Das Kind war vor ca. 3 Monaten bei mir in Behandlung, damals sogar mit 7 Rezepten. D.h. das letzte Rezept war eine VO außerhalb der Regel.
Jetzt bin ich mir gerade nicht sicher, ob ich wieder mit EVO und Diagnostik anfangen darf, denn das letzte Datum war der 28.2.2014.
Das Ausstellungsdatum des aktuellen Rezepts ist der 22.5.2014.
Langt es nun, wenn ich mit der neuen VO am 29.5.2014 anfange oder muss das Ausstellungsdatum des neuen Rezepts auch hinter den 12 Wochen behandlungsfreier Zeit liegen?
Vielen Dank
Gefällt mir
So, das war jetzt mein dritter Versuch die Antwort richtig zu schreiben :) . Gut, dass Wochenende ist !!!
[bearbeitet am 23.05.14 15:33]
[bearbeitet am 23.05.14 15:37]
[bearbeitet am 23.05.14 15:38]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lamaca schrieb:
So, das war jetzt mein dritter Versuch die Antwort richtig zu schreiben :) . Gut, dass Wochenende ist !!!
[bearbeitet am 23.05.14 15:33]
[bearbeitet am 23.05.14 15:37]
[bearbeitet am 23.05.14 15:38]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Thomas schrieb:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Gefällt mir
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. Ausnahmen werden im Heilmittelkatalog aufgeführt. Sofern das behandlungsfreie Intervall nicht abgelaufen ist, ist gemäß der Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 1 und 2 zu verfahren.
Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der letzten bis zur ersten Behandlung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
§ 7 Verordnung im Regelfall; Erst- und Folgeverordnung
5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. Ausnahmen werden im Heilmittelkatalog aufgeführt. Sofern das behandlungsfreie Intervall nicht abgelaufen ist, ist gemäß der Ausnahmeregelung nach § 8 Abs. 1 und 2 zu verfahren.
Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der letzten bis zur ersten Behandlung.
[bearbeitet am 23.05.14 19:28]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
[bearbeitet am 23.05.14 19:28]
> 5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach
> einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. [...]
> Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der
> letzten bis zur ersten Behandlung.
Könnte man ja eben auch anders sehen: ein neuer Regelfall wird erst 12 Wochen nach der letzten Behandlung ausgelöst - also kann der Arzt vorher nur eine VadR ausstellen, weil eben noch kein neuer Regelfall vorliegt, bevor die 12 Wochen "geschafft" sind...
Aber wie morpheus-06 sagt: "Alles immer so wischiwaschi"... :clap:
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
> 5)Rezidive oder neue Erkrankungsphasen können die Verordnung von Heilmitteln als erneuten Regelfall auslösen, wenn nach
> einer Heilmittelanwendung ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen abgelaufen ist. [...]
> Von --letzte Behandlungsdatum zum Ausstellungsdatum-- steht nichts in den HMR. Ein behandlungsfreies Intervall wäre von der
> letzten bis zur ersten Behandlung.
Könnte man ja eben auch anders sehen: ein neuer Regelfall wird erst 12 Wochen nach der letzten Behandlung ausgelöst - also kann der Arzt vorher nur eine VadR ausstellen, weil eben noch kein neuer Regelfall vorliegt, bevor die 12 Wochen "geschafft" sind...
Aber wie morpheus-06 sagt: "Alles immer so wischiwaschi"... :clap:
Gruß
Nora
Wenn man den Wortlaut "behandlungsfreies Intervall" nimmt, sollte es passen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Wenn man den Wortlaut "behandlungsfreies Intervall" nimmt, sollte es passen.
> der Arzt weiss weder wann die letzte Behandlung der Vo adR war,
> noch wann die neue Erst-Vo. begonnen wird.
Daran hapert doch schon das ganze Konstrukt: der Arzt kann es nicht wissen, so dass per Rahmenvertrag die Kassen uns zu ihrer Exekutive erklären, damit wir - als "Vollzugsorgang" - deren Regelungen umsetzen.
Wenn dann im Sinne der Patienten als optimale Lösung bleibt, ihm eine alternative Praxis zu empfehlen, da diese wie der Arzt keinen Einblick in die Behandlungshistorie hat... :confused:
Dennoch haben wir uns (vertreten durch die Organisationen, die unsere Interessen vertreten sollten) diesen Schuh anziehen lassen und müssen auch die weniger sinnvollen Regelungen beachten - und da wird vielleicht doch - wie in diesem Beispiel - ein neuer Regelfall als Grundlage der Ausstellung der Verordnung erst nach Ablauf der 12 Wochen fällig. Es wird eben nicht nur gefordert, dass 12 Wochen Pause sein sollen, sondern ausgeführt, dass dann erst ein neuer Regelfall beginnt.
In letzter Zeit stolpere ich über immer mehr unklare Formulierungen, die dringend konkretisiert oder zumindest erklärt werden müssten, da sich ansonsten Juristen umfangreich streiten könnten. Es ist nur leider so, dass wir als viel kleinerer und zunächst unbedeutender Vertragspartner wohl meist den Schritt vermeiden, die Unsicherheiten einer juristischen Überprüfung in Kauf zu nehmen...
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
> der Arzt weiss weder wann die letzte Behandlung der Vo adR war,
> noch wann die neue Erst-Vo. begonnen wird.
Daran hapert doch schon das ganze Konstrukt: der Arzt kann es nicht wissen, so dass per Rahmenvertrag die Kassen uns zu ihrer Exekutive erklären, damit wir - als "Vollzugsorgang" - deren Regelungen umsetzen.
Wenn dann im Sinne der Patienten als optimale Lösung bleibt, ihm eine alternative Praxis zu empfehlen, da diese wie der Arzt keinen Einblick in die Behandlungshistorie hat... :confused:
Dennoch haben wir uns (vertreten durch die Organisationen, die unsere Interessen vertreten sollten) diesen Schuh anziehen lassen und müssen auch die weniger sinnvollen Regelungen beachten - und da wird vielleicht doch - wie in diesem Beispiel - ein neuer Regelfall als Grundlage der Ausstellung der Verordnung erst nach Ablauf der 12 Wochen fällig. Es wird eben nicht nur gefordert, dass 12 Wochen Pause sein sollen, sondern ausgeführt, dass dann erst ein neuer Regelfall beginnt.
In letzter Zeit stolpere ich über immer mehr unklare Formulierungen, die dringend konkretisiert oder zumindest erklärt werden müssten, da sich ansonsten Juristen umfangreich streiten könnten. Es ist nur leider so, dass wir als viel kleinerer und zunächst unbedeutender Vertragspartner wohl meist den Schritt vermeiden, die Unsicherheiten einer juristischen Überprüfung in Kauf zu nehmen...
Gruß
Nora
Ebenso sollte man in diesem Fall wo die Auslegung einer Kasse durchaus nachvollziehbar ist (siehe Beitrag von Nora Weber) auch nicht das Risiko einer Klage eingehen. Wozu auch? Damit der Patient einen Weg spart?
Damit die Arzthelferin 2 Min. weniger Arbeit hat? Damit man Recht behält?
Es ist sicherlich keine besonders gute Idee in unklaren Fällen Kollegen zu raten, Risiken einzugehen. Es gibt genug Fälle wo Kassen ganz klar gegen ihre Pflichten verstoßen und es sich lohnt hier auch mal sein Recht durchzukämpfen. Aber im genannten Fall halte ich das für unsinnig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Shakespeare schrieb:
Ebenso sollte man in diesem Fall wo die Auslegung einer Kasse durchaus nachvollziehbar ist (siehe Beitrag von Nora Weber) auch nicht das Risiko einer Klage eingehen. Wozu auch? Damit der Patient einen Weg spart?
Damit die Arzthelferin 2 Min. weniger Arbeit hat? Damit man Recht behält?
Es ist sicherlich keine besonders gute Idee in unklaren Fällen Kollegen zu raten, Risiken einzugehen. Es gibt genug Fälle wo Kassen ganz klar gegen ihre Pflichten verstoßen und es sich lohnt hier auch mal sein Recht durchzukämpfen. Aber im genannten Fall halte ich das für unsinnig.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Mein Profilbild bearbeiten