Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
reini70 schrieb:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
FFGG schrieb:
Nein, der Wechsel der Eigentumsverhältnisse hat nichts mit der Kassenzulassung zu tun.
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Gefällt mir
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
Tempelritter schrieb am 24.6.19 13:53:
reini70 schrieb am 24.6.19 13:01:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Was ist daran falsch? Ich hatte selbst meine zugelassen Räume verändert / umgebaut. Lt. AOK BaWü und VdEK erlischt dadurch die erteilte Zulassung und eine neue Abnahme war fällig. Reini hat die Räume nicht nur gekauft, sondern umgebaut und vergrößert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
MikeS schrieb am 24.6.19 14:02:
Tempelritter schrieb am 24.6.19 13:53:
reini70 schrieb am 24.6.19 13:01:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Ich schätze ja Deine Beiträge, aber dieser ist einfach nur falsch, sorry.
MikeS
Was ist daran falsch? Ich hatte selbst meine zugelassen Räume verändert / umgebaut. Lt. AOK BaWü und VdEK erlischt dadurch die erteilte Zulassung und eine neue Abnahme war fällig. Reini hat die Räume nicht nur gekauft, sondern umgebaut und vergrößert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ALTAVIT schrieb:
In Bayern ist eine Neuabnahme auch Pflicht, sobald Räume/Wände geändert werden.
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
Sorry,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Sorry,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Danke, ich hab schon an mir gezweifelt :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
MikeS schrieb am 25.6.19 01:11:
Sorry,
wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast natürlich recht, nach Umbau natürlich erneute Zulassung.
MikeS
Danke, ich hab schon an mir gezweifelt :)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
reini70 schrieb am 24.6.19 13:01:
Ich habe schon seit mehr als 10 Jahren eine gut gehende Physiopraxis. Nun konnte ich die Immobilie kaufen und alles neu umbauen und vergrößern.
Jetzt stellt sich die Frage ob ich meine Praxis einer erneuten Prüfung der KK unterziehen muss.
Ja, so wie zugelassene Räume verändert werden, muss das den Kassen mitgeteilt werden. Je nach BL und Kasse gibt es eine neue Abnahme. Quelle alte und neue Einrichtungsrichtlinie.
Mein Profilbild bearbeiten