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meine Mitarbieterin kam nach längerer Krankheit am 9.12.13 wieder zur Arbeit (Beginn der Wiedereingliederung). Seit dem 13.1.14 war die Wiedereingleiderung beendet. Nun ist sie seit Mitte dieser Woche wieder (wegen der gleichen Diag) krankgeschrieben.
Muss ich Lohnfortzahlung leisten, oder bezieht sie direkt Krankengeld?
Vielen Dank
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Stephen Ziegler schrieb:
Hallo,
meine Mitarbieterin kam nach längerer Krankheit am 9.12.13 wieder zur Arbeit (Beginn der Wiedereingliederung). Seit dem 13.1.14 war die Wiedereingleiderung beendet. Nun ist sie seit Mitte dieser Woche wieder (wegen der gleichen Diag) krankgeschrieben.
Muss ich Lohnfortzahlung leisten, oder bezieht sie direkt Krankengeld?
Vielen Dank
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ali schrieb:
wohl Krankengeld.....da Du offiziell den Grund der Krankheit aber gar nicht wissen musst, wende Dich am besten an die KK der Mitarbieterin....
Du kannst und darfst offiziell nichts von den Diagnosen wissen, spielt also hierbei auch keine Rolle.
Allerdings hast du das Recht bei der KK deiner AN eine Anfrage zu stellen, inwieweit sie eine chronische Erkrankung oder eine Erkrankung mit prospektiven Rezidiven hat. Sollte der MDK hier zu einem positives Ergebnis kommen, könntest du der AN deshalb kündigen. Je nach Größe des Betriebs würde ein Arbeitsgericht dies als Begründung für eine Kündigung zulassen,.
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Bin mir da nicht sicher, hatten wir noch nicht....
wie gesagt, bei KK nachfragen.....
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ali schrieb:
....gibts da nicht ne 12 Monatsfrist.....während der bei gleicher Diagnose erstmal das Krankengeld weitergeht.....wenn nicht zwischendurch 6 Monate gearbeitet wurde ?!
Bin mir da nicht sicher, hatten wir noch nicht....
wie gesagt, bei KK nachfragen.....
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ali schrieb:
schau mal, was ich fand. Also Krankengeld bei gleicher Diagnose
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chipchap schrieb:
Während der Wiedereingliederung ist die AN quasi noch bedingt arbeitsunfähig geschrieben. Ab dem 14.1. war die AN also "normal" arbeitsfähig und hat gearbeitet. Du musst also jetzt ganz normal Lohnfortzahlung leisten.
Du kannst und darfst offiziell nichts von den Diagnosen wissen, spielt also hierbei auch keine Rolle.
Allerdings hast du das Recht bei der KK deiner AN eine Anfrage zu stellen, inwieweit sie eine chronische Erkrankung oder eine Erkrankung mit prospektiven Rezidiven hat. Sollte der MDK hier zu einem positives Ergebnis kommen, könntest du der AN deshalb kündigen. Je nach Größe des Betriebs würde ein Arbeitsgericht dies als Begründung für eine Kündigung zulassen,.
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... ich denke, dass es bei einem vorherigen Bezug von Krankengeld 12 Monate sind.
Ist auch über den Link von ali nachzulesen.
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morpheus-06 schrieb:
mit der Ausnahme: wenn durchgehend mehr wie 6 Monate wieder gearbeitet wurde.
Ist auch über den Link von ali nachzulesen.
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morpheus-06 schrieb:
wenn zw. Arbeitsaufnahme und erneuter Krankschreibung bei gleicher Dg. mehr als sechs Monate liegen, fängt es wieder mit der Lohnfortzahlung durch den AG an. Bei weniger als 6 Monate läuft das Krankengeld weiter, diese Info musst du von der Kasse des AN bekommen, da du die Dg. nicht kennen kannst.
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Und zur Klärung ich kenne die Diagnosen da die AN meine Frau ist.
lg & frohes schaffen
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Stephen Ziegler schrieb:
Hallo & vielen Dank für die Antworten uva den Link.
Und zur Klärung ich kenne die Diagnosen da die AN meine Frau ist.
lg & frohes schaffen
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Leni C. schrieb:
:blush:
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Abdullah.Oblongata schrieb:
Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
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