Wir sind eine kleine Praxis, die
mit Bedacht weiter wachsen möchte
und dabei auch gerne
außergewöhnliche Wege geht.
Unsere Leidenschaft ist es,
innovative Lösungen für unsere
Patienten zu entwickeln und
dabei den Menschen in den
Mittelpunkt zu stellen.
Für unsere Mission suchen wir
Mitarbeiterinnen, die nicht nur
einen neuen Job suchen,
sondern nach einer Aufgabe, die
inspiriert und begeistert.
Was wir uns wüschen:
Du bist motiviert und bereit dich
in einem kleinen Team einzubr...
mit Bedacht weiter wachsen möchte
und dabei auch gerne
außergewöhnliche Wege geht.
Unsere Leidenschaft ist es,
innovative Lösungen für unsere
Patienten zu entwickeln und
dabei den Menschen in den
Mittelpunkt zu stellen.
Für unsere Mission suchen wir
Mitarbeiterinnen, die nicht nur
einen neuen Job suchen,
sondern nach einer Aufgabe, die
inspiriert und begeistert.
Was wir uns wüschen:
Du bist motiviert und bereit dich
in einem kleinen Team einzubr...
Bin Logopädin.
In "Elsterformular" möchte ich nun meine Umsätze in Zeile 12 eintragen.
Ich gehöre zu den freien Berufen, habe keinerlei Privatleistungen erbracht und nie Umsatzsteuer ausgewiesen.
Liege vom Umsatz knapp über 17500.-.
Zeile 11 ist ja nur für "Kleinunternehmer" , deren Jahresumsatz 17500 Euro nicht übersteigt bzw. im darauffolgenden Jahr 50 000 Euro nicht übersteigen wird.
Zeile 15 ist wiederum nur für umsatzsteuerfreie nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen, sowie für Betriebseinnahmen, für welche der Unternehmer die Umsatzssteuer noch schuldet.
(Bsp.: Zinsen, öffentliche Zuschüsse oder Entschädigungen ) - bin hier also falsch !
Vielelicht mag das jmd beantworten ?
Wäre wirklich dankbar - kann schlecht für einen Rat hier etwas zahlen :(
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Problem beschreiben
Libell schrieb:
Leider konnte mir im Forum von Elster Formular keine Antwort gegeben werden, daher versuche ich es nun nochmal hier.
Bin Logopädin.
In "Elsterformular" möchte ich nun meine Umsätze in Zeile 12 eintragen.
Ich gehöre zu den freien Berufen, habe keinerlei Privatleistungen erbracht und nie Umsatzsteuer ausgewiesen.
Liege vom Umsatz knapp über 17500.-.
Zeile 11 ist ja nur für "Kleinunternehmer" , deren Jahresumsatz 17500 Euro nicht übersteigt bzw. im darauffolgenden Jahr 50 000 Euro nicht übersteigen wird.
Zeile 15 ist wiederum nur für umsatzsteuerfreie nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen, sowie für Betriebseinnahmen, für welche der Unternehmer die Umsatzssteuer noch schuldet.
(Bsp.: Zinsen, öffentliche Zuschüsse oder Entschädigungen ) - bin hier also falsch !
Vielelicht mag das jmd beantworten ?
Wäre wirklich dankbar - kann schlecht für einen Rat hier etwas zahlen :(
du hast bei Zeile 15 ein "und" bzw. "sowie" unterschlagen, deshalb kommt es inhaltlich zu einem Missverständnis.
In Zeile 11 trägst du ein: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, also präventive Leistungen oder andere Leistungen bei denen Umsatzsteuer anfallen würde, wenn du nicht die Kleinunternehmerregel für dich in Anspruch nehmen würdest. Du sagst, hier hast du aber keine Einnahmen.
In Zeile 15 trägst du ein: Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen (z.B. nach § 4 Nr. 14 a UStG sind Heilmittel umsatzsteuerfrei). AUßERDEM werden hier AUCH nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen eingetragen. SOWIE Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
Wenn du also logopädische Leistungen auf Verordnung abgegeben hast, trägst du diese in Zeile 15 ein. Ob du zu den freien Berufen gehörst spielt keinerlei Rolle, sondern ob du umsatzsteuerfreie Leistungen abgegeben hast.
Ich hoffe doch du verweist in deinen Rechnungen auf die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 a UStG.
Zur Anlage EÜR gibt es doch auch Erklärungen. Schau dir die doch mal an. Stehen eigentlich in den Dateien immer direkt hinter dem EÜR-Formular.
In der Erklärung steht zum Beispiel:
In dieser Zeile (Zeile 15) sind die nach § 4 UStG umsatzsteuerfreien (z. B. Zinsen) und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z. B. Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse wie Forstbeihilfen, Zuschüsse zur Flurbereinigung,Zinszuschüsse oder sonstige Subventionen) – ohne Beträge aus Zeilen 18 bis 20 – anzugeben. Außerdem sind in dieser Zeile die Betriebseinnahmen einzutragen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
P.S. Warum willst du Umsätze in Zeile 12 eintragen?
Hast du dir den § dazu angesehen und ob es auf dich zutrifft?
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Nun ist das schon mal klarer !
Die Gesetzestexte können für nicht Jura studierte rechte Monster sein.
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Libell schrieb:
Vielen Vielen Dank !
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thea123 schrieb:
Stimmt :wink:
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thea123 schrieb:
Hallo,
du hast bei Zeile 15 ein "und" bzw. "sowie" unterschlagen, deshalb kommt es inhaltlich zu einem Missverständnis.
In Zeile 11 trägst du ein: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer, also präventive Leistungen oder andere Leistungen bei denen Umsatzsteuer anfallen würde, wenn du nicht die Kleinunternehmerregel für dich in Anspruch nehmen würdest. Du sagst, hier hast du aber keine Einnahmen.
In Zeile 15 trägst du ein: Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahmen (z.B. nach § 4 Nr. 14 a UStG sind Heilmittel umsatzsteuerfrei). AUßERDEM werden hier AUCH nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen eingetragen. SOWIE Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
Wenn du also logopädische Leistungen auf Verordnung abgegeben hast, trägst du diese in Zeile 15 ein. Ob du zu den freien Berufen gehörst spielt keinerlei Rolle, sondern ob du umsatzsteuerfreie Leistungen abgegeben hast.
Ich hoffe doch du verweist in deinen Rechnungen auf die Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 a UStG.
Zur Anlage EÜR gibt es doch auch Erklärungen. Schau dir die doch mal an. Stehen eigentlich in den Dateien immer direkt hinter dem EÜR-Formular.
In der Erklärung steht zum Beispiel:
In dieser Zeile (Zeile 15) sind die nach § 4 UStG umsatzsteuerfreien (z. B. Zinsen) und die nicht umsatzsteuerbaren Betriebseinnahmen (z. B. Entschädigungen, öffentliche Zuschüsse wie Forstbeihilfen, Zuschüsse zur Flurbereinigung,Zinszuschüsse oder sonstige Subventionen) – ohne Beträge aus Zeilen 18 bis 20 – anzugeben. Außerdem sind in dieser Zeile die Betriebseinnahmen einzutragen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet.
P.S. Warum willst du Umsätze in Zeile 12 eintragen?
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