Hallo, ich bin Ralph Trampe und
leite eine Physiotherapie-Praxis in
einer der schönsten Lagen
Deutschlands – direkt an der
Ostsee mit Blick auf den Hafen. Wir
bieten nicht nur klassische
physiotherapeutische Behandlungen,
sondern auch einen hochmodernen
eGym-Bereich, der sowohl für
unsere Patienten als auch für dich
als Therapeut spannende
Möglichkeiten eröffnet.
Ich suche eine/n engagierte/n
Physiotherapeuten/in, die/der unser
Team bereichert und mit mir
gemeinsam dafür sorgt, dass u...
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Also wenn KG drauf steht, das man dem Patienten anbietet für (z.B.) 10.-€ 10 Minuten länger behandelt. Oder für 20.-€ 20 Minuten etc...
(Ohne Heilpraktiker Erlaubnis!)
Kann mir jemand einen Link schicken, bzw. Informationen wo diese gesetzliche Grundlage drauf steht?
Und was darf man zusätzlich verkaufen?
Wie steht es mit:
- Kinesio Tapes?
- Fango?
- Heißluft?
- Osteopathie?
- Massagen?
Vielen Dank für eure Hilfe...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe hier schon in einigen Themen gelesen, das es anscheinend verboten ist, das man Patienten länger behandelt als auf dem Rezept angegeben ist.
Also wenn KG drauf steht, das man dem Patienten anbietet für (z.B.) 10.-€ 10 Minuten länger behandelt. Oder für 20.-€ 20 Minuten etc...
(Ohne Heilpraktiker Erlaubnis!)
Kann mir jemand einen Link schicken, bzw. Informationen wo diese gesetzliche Grundlage drauf steht?
Und was darf man zusätzlich verkaufen?
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Vielen Dank für eure Hilfe...
Fango/Heißluft kann jeder auch frei buchen...schließlich kann er sich ja auch zu Hause in ein Moorkissen oder unter rotlicht begeben, als "Fachmann" musst du aber ggfs. Kontraindikationen abwägen!
Osteopathie darf nur ein Voll-HP machen oder es muss vom Arzt verschrieben sein
Wellnessmassagen darfst du auch jeder Zeit machen...sollte der Patient aber probleme haben, darfst du ihn streng genommen nicht anfassen(MPhG)
Wenn du einem Patienten mehr Anbieten willst, musst du das logischer Weise von der Rezeptleistung unabhängig machen. Der RV mit den Kassen sagt eindeutig, dass du nicht mehr als die Zuzahlung für die Leistung auf dem Rezept nehmen darfst. Wenn du die Zeit verlängerst für die Behandlung ist das Dein Problem.
Die Zeit ist "ausreichend" und "notwendig" bemessen. So ist der Wortlaut im RV...also müssen wir unsere Leistung auch "ausreichend" und "notwendig" erbringen, was der Schulnote 4- enstpricht...dass die Bezahlung nur ungenügend (6) ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Patient bringt KG Rezept, ich behandle normal 20Minuten und biete ihm noch 10 Minuten extra an, die für die er 10€ zahlt um die KG somit zu verlängern, illegal?
Würde es dann "KG Igel 10" nennen oder "EB10" oder so....
[bearbeitet am 26.02.13 09:42]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also wäre als Beispiel:
Patient bringt KG Rezept, ich behandle normal 20Minuten und biete ihm noch 10 Minuten extra an, die für die er 10€ zahlt um die KG somit zu verlängern, illegal?
Würde es dann "KG Igel 10" nennen oder "EB10" oder so....
[bearbeitet am 26.02.13 09:42]
Im RV Bayern steht z.B §4 Abs. 4 Ziffer 4:
"Eine teilweise private Ausführung der vertragsärztlichen Verordnung ist nicht zulässig. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt."
Das ist ja das was ich am Newsletter276 kritisiert habe - und immer noch tue.
MikeS
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MikeS schrieb:
So sehe ich das auch - eine Verlängerung der Behandlungen die verordnet sind ist lt. RV nicht möglich - aber sehr wohl die ergänzende Abgabe von zusätzlichen (nicht unbedingt "Neben-") leistungen.
Im RV Bayern steht z.B §4 Abs. 4 Ziffer 4:
"Eine teilweise private Ausführung der vertragsärztlichen Verordnung ist nicht zulässig. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt."
Das ist ja das was ich am Newsletter276 kritisiert habe - und immer noch tue.
MikeS
"Eine teilweise private Ausführung der vertragsärztlichen Verordnung ist nicht zulässig. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt."
soll doch heissen das die zb.15-25 minuten nicht teilweise privat bezahlt werden müssen aber zusätzliche zeit doch möglich ist.oder nicht?
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peer2010 schrieb:
Im RV Bayern steht z.B §4 Abs. 4 Ziffer 4:
"Eine teilweise private Ausführung der vertragsärztlichen Verordnung ist nicht zulässig. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt."
soll doch heissen das die zb.15-25 minuten nicht teilweise privat bezahlt werden müssen aber zusätzliche zeit doch möglich ist.oder nicht?
Im Zweifel sollte die Weiterbehandlung nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen VO stehen, d.h. leider auch dass sie nicht die verordneten Heilmittel enthalten darf - aber immer im Rahmen der VO.
Jedenfalls sind privat vereinbarte Zusatzleistungen lt. RV Bayern möglich, der Vdek-Vertrag sieht auch nichts Gegenteiliges vor, alles darin bezieht sich IMMER nur auf die zugrundeliegende Verordnung, was Leistungserbringung und Bezahlung angeht.
Interessant wird es, wenn ein Patienten z.B. 6xKG/1xpro Woche verordnet bekommt, aus Eigeninitiative aber 3xpro Woche haben möchte (also 2xpro Woche selbst zahlen möchte) um den Therapieerfolg auf eigene Kosten zu beschleunigen :blush: Und der betreffende Zugelassene auch HP(Voll/Teil) ist.
Weder phy.de noch Lars von R. haben ein Urteil benannt, dass z.B. eine solche Handhabung ausschliesst, bisher kamen da nur wenig zusammenhängende Argumente, zuletzt mehr aus der SGB-Theorie - und vor allen Dingen keine Quellen.
MikeS
[bearbeitet am 26.02.13 21:07]
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MikeS schrieb:
Das Problem ist dass die Behandlungszeiten als "Regelbehandlungszeiten" vereinbart sind und damit natürlich -sofern erforderlich- darüber liegen. Leider gib es keine Urteile darüber, wann die "Grenze" erreicht ist, nach der eine Privatzahlung nach dem RV rechtlich problemlos möglich wäre, nach 30min? nach 40? nach 60?.
Im Zweifel sollte die Weiterbehandlung nicht im Zusammenhang mit der eigentlichen VO stehen, d.h. leider auch dass sie nicht die verordneten Heilmittel enthalten darf - aber immer im Rahmen der VO.
Jedenfalls sind privat vereinbarte Zusatzleistungen lt. RV Bayern möglich, der Vdek-Vertrag sieht auch nichts Gegenteiliges vor, alles darin bezieht sich IMMER nur auf die zugrundeliegende Verordnung, was Leistungserbringung und Bezahlung angeht.
Interessant wird es, wenn ein Patienten z.B. 6xKG/1xpro Woche verordnet bekommt, aus Eigeninitiative aber 3xpro Woche haben möchte (also 2xpro Woche selbst zahlen möchte) um den Therapieerfolg auf eigene Kosten zu beschleunigen :blush: Und der betreffende Zugelassene auch HP(Voll/Teil) ist.
Weder phy.de noch Lars von R. haben ein Urteil benannt, dass z.B. eine solche Handhabung ausschliesst, bisher kamen da nur wenig zusammenhängende Argumente, zuletzt mehr aus der SGB-Theorie - und vor allen Dingen keine Quellen.
MikeS
[bearbeitet am 26.02.13 21:07]
Wie ist das dann, wenn der Patient einfach ein Privatrezept z.B MT mit entsprechender Diagnose zusätzlich vom Doc bringt und man dann die Zeit einfach dranhängt. Somit kann der normale Kassenpatient zusätzlich die KG selber zahlen oder? Es kann sich doch jeder ein Privatrezept ausstellen lassen.
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Susanne März schrieb:
Hallo !
Wie ist das dann, wenn der Patient einfach ein Privatrezept z.B MT mit entsprechender Diagnose zusätzlich vom Doc bringt und man dann die Zeit einfach dranhängt. Somit kann der normale Kassenpatient zusätzlich die KG selber zahlen oder? Es kann sich doch jeder ein Privatrezept ausstellen lassen.
Ich machs anders:
ich verkaufe dem Kassenpatienten 15 Minuten Massage privat und garantiere ihm , daß er die immer vor der Behandlung auf KAssenrezept terminiert bekommt, damit er nicht extra anfahren muß.
Für die Massage bekommt er natürlich von mir(=VollHP) eine Verordnung mit Diagnose, sonst wäre es ja Wellness, und ich müßte Umsatzsteuer abführen.
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Alfred Kramer schrieb:
Privatrezept vom Doc geht nicht, denn der Kassenarzt muß notwendige Behandlungen zur Lasten der GKV verordnen. Wenn er eine entsprechende Diagnose stellt, ist die Behandlung medizinisch notwendig, dann muß er ein Kassenrezept ausstellen.
Ich machs anders:
ich verkaufe dem Kassenpatienten 15 Minuten Massage privat und garantiere ihm , daß er die immer vor der Behandlung auf KAssenrezept terminiert bekommt, damit er nicht extra anfahren muß.
Für die Massage bekommt er natürlich von mir(=VollHP) eine Verordnung mit Diagnose, sonst wäre es ja Wellness, und ich müßte Umsatzsteuer abführen.
>>Interessant wird es, wenn ein Patienten z.B. 6xKG/1xpro Woche verordnet bekommt, aus Eigeninitiative aber 3xpro Woche haben möchte (also 2xpro Woche selbst zahlen möchte) um den Therapieerfolg auf eigene Kosten zu beschleunigen Und der betreffende Zugelassene auch HP(Voll/Teil) ist. <<
Zu dieser Konstellation habe ich mich nicht geäußert, lediglich eine Behandlungsverlängerung auf eigene Kosten ist gemäß RV nicht zulässig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Also erneut, unterstelle mir keine Aussagen, die ich so nicht gesagt habe :angry:
>>Interessant wird es, wenn ein Patienten z.B. 6xKG/1xpro Woche verordnet bekommt, aus Eigeninitiative aber 3xpro Woche haben möchte (also 2xpro Woche selbst zahlen möchte) um den Therapieerfolg auf eigene Kosten zu beschleunigen Und der betreffende Zugelassene auch HP(Voll/Teil) ist. <<
Zu dieser Konstellation habe ich mich nicht geäußert, lediglich eine Behandlungsverlängerung auf eigene Kosten ist gemäß RV nicht zulässig.
Du hast geschrieben:
"Nicht in unmittelbarer Zusammenhang mit einer Behandlung zur Lasten der GKV. Das war aber schon immer so, egal wie manch anderer das auch gesehen haben mag."
Aber diese Aussage ist schlicht und einfach nicht richtig - und wie ich Dir bereits zitiert habe, so auch ausdrücklich z.B. im RV Bayern vorgesehen.
"Eine teilweise private Ausführung der vertragsärztlichen Verordnung ist nicht zulässig. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt."
Und auch der Vdek-RV enthält keine Klausel die dies verbietet.
MikeS
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MikeS schrieb:
Lars ich habe Dich zwar in die Argumentation einbezogen, aber mehr physio.de den Vorwurf gemacht in dem Newsletter globalumfassend eine Aussage zu treffen die SO einfach nicht richtig ist. Insofern verzeihe mir, dass ich Dich damit einbezogen habe.
Du hast geschrieben:
"Nicht in unmittelbarer Zusammenhang mit einer Behandlung zur Lasten der GKV. Das war aber schon immer so, egal wie manch anderer das auch gesehen haben mag."
Aber diese Aussage ist schlicht und einfach nicht richtig - und wie ich Dir bereits zitiert habe, so auch ausdrücklich z.B. im RV Bayern vorgesehen.
"Eine teilweise private Ausführung der vertragsärztlichen Verordnung ist nicht zulässig. Schriftlich vereinbarte private Zusatzleistungen bleiben hiervon unberührt."
Und auch der Vdek-RV enthält keine Klausel die dies verbietet.
MikeS
Großer ärgerlicher Mist !!! :rage:
Und andererseits sollen wir eigen- 'Verantwortung' übernehmen für alle Tätigkeiten in unserem Beruf.......
Wo bleiben da die Verbände einerseits oder die kollegiale, gemeinsame 'Streikaktion' andererseits ??
Schade
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Faulsack schrieb:
Wow, warum ist in unserem Job in Deutschland immer alles so kompliziert ??
Großer ärgerlicher Mist !!! :rage:
Und andererseits sollen wir eigen- 'Verantwortung' übernehmen für alle Tätigkeiten in unserem Beruf.......
Wo bleiben da die Verbände einerseits oder die kollegiale, gemeinsame 'Streikaktion' andererseits ??
Schade
MikeS
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MikeS schrieb:
Dieses Verkomplizieren ist durchaus gewollt, seitens des "Gesetzgebers".
MikeS
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TheStonie schrieb:
hab zwar keine Links, aber alles was nicht als Heilmittel zugelassen ist, kannst du "privat verkaufen" z.B. Kinesio Tapes. Da brauchst DU dir keine gedanken machen.
Fango/Heißluft kann jeder auch frei buchen...schließlich kann er sich ja auch zu Hause in ein Moorkissen oder unter rotlicht begeben, als "Fachmann" musst du aber ggfs. Kontraindikationen abwägen!
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Die Zeit ist "ausreichend" und "notwendig" bemessen. So ist der Wortlaut im RV...also müssen wir unsere Leistung auch "ausreichend" und "notwendig" erbringen, was der Schulnote 4- enstpricht...dass die Bezahlung nur ungenügend (6) ist, steht auf einem anderen Blatt.
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