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• Osteopathie (Erw. / Kind /
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mia 554 schrieb:
... wird ab 2016 Pflicht für alle, die mit Bargeldeinnahmen zu tun haben. Auch für uns?
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zutun haben, das ab 2016 über so ne Kasse machen müssen. Will das Finanzamt so. Sie wurde von ihrem Stb. informiert. Habe mein Stb. angerufen, die wußten erstmal nix, wollen sich aber schlau machen.
Ich dachte, hier weiß schon jemand was dazu. Aber da offensichtlich nicht, bleiben wir vielleicht davon verschont :blush:
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mia 554 schrieb:
Im Internet findet man was und ich habe es von einer Patientin, welche einen Friseursalon hat. Sie erzählte, daß alle, die mit Bareinnahmen
zutun haben, das ab 2016 über so ne Kasse machen müssen. Will das Finanzamt so. Sie wurde von ihrem Stb. informiert. Habe mein Stb. angerufen, die wußten erstmal nix, wollen sich aber schlau machen.
Ich dachte, hier weiß schon jemand was dazu. Aber da offensichtlich nicht, bleiben wir vielleicht davon verschont :blush:
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Leni C. schrieb:
Zumindest bei Rezeptgebühren wird das nicht nötig sein , die können wir ja nicht " frei verhandeln " . Aber bei meiner Frisörin wird das auch kommen , das wird tatsächlich dort in der Branche Pflicht . Ihre Konsequenz wird sein , daß sie ihren Laden schließt , sie wird für die letzten Jahre ( bekommt schon Rente ) , die sie noch aus Spaß an ihrem Job arbeiten wollte nicht mehr 1000 € und mehr investieren für so eine Kasse . Ob das bei uns Pflicht wird , habe ich noch nicht gehört .
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Ramona Völlkopf schrieb:
Zunächst trifft es Branchen, die hauptsächlich Bareinnahmen haben, wie Gastronomie, Handel, Dienstleistungen.
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Kitane schrieb:
Theorie hat es so umgestellt im elektronischen Kassenbuch, dass nichts mehr nachträglich verändert werden kann. Man kann nur einen Betrag stornieren, aber nicht manuell verändern
Theorie hat es so umgestellt im elektronischen Kassenbuch, dass nichts mehr nachträglich verändert werden kann. Man kann nur einen Betrag stornieren, aber nicht manuell verändern
ist das manuell ändern bei Theorg jemals gegangen?
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Tempelritter schrieb:
Kitane schrieb am 12.10.15 17:03:
Theorie hat es so umgestellt im elektronischen Kassenbuch, dass nichts mehr nachträglich verändert werden kann. Man kann nur einen Betrag stornieren, aber nicht manuell verändern
ist das manuell ändern bei Theorg jemals gegangen?
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Ingo Friedrich schrieb:
Man konnte den Betrag zumindest manuell ändern.
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Wonderwoman schrieb:
Wo steht das?
ab 01.01.2017 (Schreiben des Bundesministeriums vom 26.11.2011)
Alle Einzeldaten sind in elektronischer Form aufzubewahren und müssen den Vorschriften (GDPdU) entsprechen. Wenn das Kassensystem dies nicht gewährleisten kann, so ist es auszutauschen.
Verschiedene Quellen im Internet.
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Tempelritter schrieb:
Anforderung an das Kassensystem durch das Finanzamt - Elektronische Kassensysteme werden Pflicht
ab 01.01.2017 (Schreiben des Bundesministeriums vom 26.11.2011)
Alle Einzeldaten sind in elektronischer Form aufzubewahren und müssen den Vorschriften (GDPdU) entsprechen. Wenn das Kassensystem dies nicht gewährleisten kann, so ist es auszutauschen.
Verschiedene Quellen im Internet.
In Deutschland gibt es im Moment noch keine einheitliche Regelung und erst recht nicht ab 2016!
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Tempelritter schrieb:
ab 1.1.2017 soll es eine einheitliche Regelung geben.
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Jessica Herwig schrieb:
Die Regelung betrifft aber nur die Registrierkasse an sich, in Österreich hingegen werden händisch erstellte Kassenbücher nicht mehr anerkannt und alle müssen auf Registrierkassen umstellen. Wer von den Physios nutzt eine Registrierkasse? Theorg z.B. hat bereits im Januar diesen Jahres entsprechend umgestellt.
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mia 554 schrieb:
Ok, vielen Dank :blush:
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Tempelritter schrieb:
also nur die elektronischen Kassensysteme? Was hat Theorg umgestellt?
Diese sind im Kern eigentlich folgendes (Speicherpflicht):
- Unterlagen müssen für das FA in elektronischer Form aufbewahrt und schnell zur Verfügung gestellt werden können
- alle Daten zu Änderungen der Auswertungen und Stammdatenänderungen müssen nachvollziehbar sein
- alle Journaldaten
- vollständige Historie aller im System hinterlegten Artikel, Warengruppen und Preise
ich glaube sogar die Erfassung von Einsatzort und Einsatzzeit muß gespeichert werden aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Bis jetzt gibt es aber noch keine Weisungen die es verbieten das Kassenbuch händisch zu führen. Nur Betriebe die hauptsächlich mit Bargeld arbeiten, sind verpflichtet geeignete Kassensysteme zu nutzen. Bei einer Zuzahlung pro Tag sehe ich das aber nicht.
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Jessica Herwig schrieb:
Die Vorgabe zählt nur für Registrierkassen, da Theorg eigentlich nichts anderes ist wurde hier bereits auf die neuen Vorgaben reagiert.
Diese sind im Kern eigentlich folgendes (Speicherpflicht):
- Unterlagen müssen für das FA in elektronischer Form aufbewahrt und schnell zur Verfügung gestellt werden können
- alle Daten zu Änderungen der Auswertungen und Stammdatenänderungen müssen nachvollziehbar sein
- alle Journaldaten
- vollständige Historie aller im System hinterlegten Artikel, Warengruppen und Preise
ich glaube sogar die Erfassung von Einsatzort und Einsatzzeit muß gespeichert werden aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Bis jetzt gibt es aber noch keine Weisungen die es verbieten das Kassenbuch händisch zu führen. Nur Betriebe die hauptsächlich mit Bargeld arbeiten, sind verpflichtet geeignete Kassensysteme zu nutzen. Bei einer Zuzahlung pro Tag sehe ich das aber nicht.
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Jessica Herwig schrieb:
Pflicht wird es zum 1.1.2016 in Österreich aber nicht hier bei uns. Und dort gilt es für alle Branchen.
In Deutschland gibt es im Moment noch keine einheitliche Regelung und erst recht nicht ab 2016!
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