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Weiterbildungen in Manuelle
Lymphdrainage, Manuelle Therapie
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Wir sind ein kleines harmonisches
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Arbeitsz...
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Frage:
Habe Praxisraüme mit Deckenlampen angemietet(Neonröhren).
Wenn Röhren, wie jetzt geschehen, den Geist aufgeben, wer muss die Neuen bezahlen?
Ich als Mieter oder der Vermieter?
Danke für Eure Antworten!
Grüße,
Arminia
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Arminia schrieb:
Hallo liebe Physio-Gemeinde!
Frage:
Habe Praxisraüme mit Deckenlampen angemietet(Neonröhren).
Wenn Röhren, wie jetzt geschehen, den Geist aufgeben, wer muss die Neuen bezahlen?
Ich als Mieter oder der Vermieter?
Danke für Eure Antworten!
Grüße,
Arminia
ich würde sagen, daß dies der Mieter übernehmen muß (auch Bagatellschäden). In meiner Praxis habe ich auch zum Teil Neonlicht. Die Lampen halten aber ewig und sind nicht so teuer.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Alexander Fischer schrieb:
Sollte im Mietvertrag stehen. Oft wird ein Eigenanteil bis 150 Euro vereinbart .
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Achilles2 schrieb:
Hallo Arminia,
ich würde sagen, daß dies der Mieter übernehmen muß (auch Bagatellschäden). In meiner Praxis habe ich auch zum Teil Neonlicht. Die Lampen halten aber ewig und sind nicht so teuer.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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C. DBO schrieb:
Ich muss die auch wechseln, obwohl die Lampen da schon hingen ...
Wie schon gesagt, ist meist bis zu einem Betrag von 100/150€ der Mieter zuständig.
Dann schau, wer den Auftrag erteilen muss.
Fall1 der Vermieter. Dann meldest du dem VM den Schaden, der beauftragt einen Elektriker, die Leuchtmittel zu wechseln (gleichwertige, bzw. dem Stand der Technik entsprechende, sprich Neonröhren bleiben...LEDs müssens nicht sein)
Der VM schickt dir die Rechnung, wenn sie unter dem Betrag ist und du musst es begleichen.
Fall2 der Mieter. Dann beauftragst du einen Elektriker zum Austausch und bezahlst den.
Fall3 scheiß auf die Warterei bis zum Austausch der Lampe, fahr zum nächsten Baumarkt, kauf für 4,99€ eine Neonröhre oder für 30€ ne LED und knall sie rein....Wenn du dabei Angst hast, einen Schlag zu bekommen, oder von der Leiter zu fallen wähl 1 oder 2.
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TheStonie schrieb:
Schau in den Mietvertrag, wie es mit sog. Kleinreparaturen ist.
Wie schon gesagt, ist meist bis zu einem Betrag von 100/150€ der Mieter zuständig.
Dann schau, wer den Auftrag erteilen muss.
Fall1 der Vermieter. Dann meldest du dem VM den Schaden, der beauftragt einen Elektriker, die Leuchtmittel zu wechseln (gleichwertige, bzw. dem Stand der Technik entsprechende, sprich Neonröhren bleiben...LEDs müssens nicht sein)
Der VM schickt dir die Rechnung, wenn sie unter dem Betrag ist und du musst es begleichen.
Fall2 der Mieter. Dann beauftragst du einen Elektriker zum Austausch und bezahlst den.
Fall3 scheiß auf die Warterei bis zum Austausch der Lampe, fahr zum nächsten Baumarkt, kauf für 4,99€ eine Neonröhre oder für 30€ ne LED und knall sie rein....Wenn du dabei Angst hast, einen Schlag zu bekommen, oder von der Leiter zu fallen wähl 1 oder 2.
Leuchtmittel sind Verschleißteile .....
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Sind Kleinreparaturen im Mietvertrag nicht explizit geregelt gilt: die Grundinstallation ist in der Verantwortung des Vermieters, Verschleißteile und Wartung sind in der Verantwortung des Mieters.
Leuchtmittel sind Verschleißteile .....
Viele Grüße, Uli
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Alexander Fischer schrieb:
Wenn das Licht nicht eingeschaltet ist beim wechseln, bekommst du auch kein Stromschlag !
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alobar schrieb:
voraus gesetzt, dass der Elektriker die Phase richtig angeschlossen hat.... wenn mit dem Nullleiter abgeschaltet wird und du kommst dann mit der phase in Berührung.....
Gute Beleuchtung ist eine Grundlage für effektive Arbeit, die Ausrede dass Fühlen keine Schande ist, wenn man nichts sehen kann, gilt nur im Privaten.
Wollte man im Praxisbetrieb Einsparungen realisieren, so gibt es sicherlich Möglichkeiten die "nur" Bequemlichkeiten der Inhaber und Mitarbeiter betreffen. Aber man kann doch nicht an den Grundlagen wie Beleuchtung, Gerätewartung/-prüfung und Hygiene sparen!
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Ich gestatte mir die bescheidene Nachfrage, warum der Wechsel von Leuchtstoffröhren Gegenstand einer Diskussion sein kann!
Gute Beleuchtung ist eine Grundlage für effektive Arbeit, die Ausrede dass Fühlen keine Schande ist, wenn man nichts sehen kann, gilt nur im Privaten.
Wollte man im Praxisbetrieb Einsparungen realisieren, so gibt es sicherlich Möglichkeiten die "nur" Bequemlichkeiten der Inhaber und Mitarbeiter betreffen. Aber man kann doch nicht an den Grundlagen wie Beleuchtung, Gerätewartung/-prüfung und Hygiene sparen!
Viele Grüße, Uli
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Papa Alpaka schrieb:
Wir sind Physios, Uli, wir finden immer etwas zum diskutieren. Eine Leuchtstoffröhre mit konventionellem Vorschaltgerät und 58W Leistungsaufnahme hat übrigens Betriebskosten von jährlich ca. €50,32; bei der Gelegenheit bietet es sich an über die Anschaffung einer LED-"Röhre" mit ca. 6W Leistungsaufnahme (Betriebskosten ca. €3,77 jährlich) nachzudenken ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Cave: Sind Eingriffe in elektrische Anlagen ausdrücklich von der BG eingeschlossen? :)
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morpheus-06 schrieb:
Was hindert dich die Röhren selbst zu wechseln?
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