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  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Defekte Lampen wechseln

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Neues Thema
Defekte Lampen wechseln
Es gibt 12 Beiträge
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Arminia
04.02.2016 09:35
Hallo liebe Physio-Gemeinde!
Frage:
Habe Praxisraüme mit Deckenlampen angemietet(Neonröhren).
Wenn Röhren, wie jetzt geschehen, den Geist aufgeben, wer muss die Neuen bezahlen?
Ich als Mieter oder der Vermieter?
Danke für Eure Antworten!

Grüße,
Arminia
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Hallo liebe Physio-Gemeinde! Frage: Habe Praxisraüme mit Deckenlampen angemietet(Neonröhren). Wenn Röhren, wie jetzt geschehen, den Geist aufgeben, wer muss die Neuen bezahlen? Ich als Mieter oder der Vermieter? Danke für Eure Antworten! Grüße, Arminia
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Arminia schrieb:

Hallo liebe Physio-Gemeinde!
Frage:
Habe Praxisraüme mit Deckenlampen angemietet(Neonröhren).
Wenn Röhren, wie jetzt geschehen, den Geist aufgeben, wer muss die Neuen bezahlen?
Ich als Mieter oder der Vermieter?
Danke für Eure Antworten!

Grüße,
Arminia

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Achilles2
04.02.2016 09:45
Hallo Arminia,

ich würde sagen, daß dies der Mieter übernehmen muß (auch Bagatellschäden). In meiner Praxis habe ich auch zum Teil Neonlicht. Die Lampen halten aber ewig und sind nicht so teuer.

Mit kollegialen Grüßen

Achilles 2
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Hallo Arminia, ich würde sagen, daß dies der Mieter übernehmen muß (auch Bagatellschäden). In meiner Praxis habe ich auch zum Teil Neonlicht. Die Lampen halten aber ewig und sind nicht so teuer. Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
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Alexander Fischer
04.02.2016 13:11
Sollte im Mietvertrag stehen. Oft wird ein Eigenanteil bis 150 Euro vereinbart .
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Sollte im Mietvertrag stehen. Oft wird ein Eigenanteil bis 150 Euro vereinbart .
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Alexander Fischer schrieb:

Sollte im Mietvertrag stehen. Oft wird ein Eigenanteil bis 150 Euro vereinbart .

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Achilles2 schrieb:

Hallo Arminia,

ich würde sagen, daß dies der Mieter übernehmen muß (auch Bagatellschäden). In meiner Praxis habe ich auch zum Teil Neonlicht. Die Lampen halten aber ewig und sind nicht so teuer.

Mit kollegialen Grüßen

Achilles 2

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Papa Alpaka
04.02.2016 13:27
Cave: Sind Eingriffe in elektrische Anlagen ausdrücklich von der BG eingeschlossen? :)
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Cave: Sind Eingriffe in elektrische Anlagen ausdrücklich von der BG eingeschlossen? :)
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C. DBO
04.02.2016 18:45
Ich muss die auch wechseln, obwohl die Lampen da schon hingen ...
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Ich muss die auch wechseln, obwohl die Lampen da schon hingen ...
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C. DBO schrieb:

Ich muss die auch wechseln, obwohl die Lampen da schon hingen ...

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TheStonie
05.02.2016 00:16
Schau in den Mietvertrag, wie es mit sog. Kleinreparaturen ist.
Wie schon gesagt, ist meist bis zu einem Betrag von 100/150€ der Mieter zuständig.
Dann schau, wer den Auftrag erteilen muss.

Fall1 der Vermieter. Dann meldest du dem VM den Schaden, der beauftragt einen Elektriker, die Leuchtmittel zu wechseln (gleichwertige, bzw. dem Stand der Technik entsprechende, sprich Neonröhren bleiben...LEDs müssens nicht sein)
Der VM schickt dir die Rechnung, wenn sie unter dem Betrag ist und du musst es begleichen.

Fall2 der Mieter. Dann beauftragst du einen Elektriker zum Austausch und bezahlst den.

Fall3 scheiß auf die Warterei bis zum Austausch der Lampe, fahr zum nächsten Baumarkt, kauf für 4,99€ eine Neonröhre oder für 30€ ne LED und knall sie rein....Wenn du dabei Angst hast, einen Schlag zu bekommen, oder von der Leiter zu fallen wähl 1 oder 2.
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• Gerry
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• alobar
Schau in den Mietvertrag, wie es mit sog. Kleinreparaturen ist. Wie schon gesagt, ist meist bis zu einem Betrag von 100/150€ der Mieter zuständig. Dann schau, wer den Auftrag erteilen muss. Fall1 der Vermieter. Dann meldest du dem VM den Schaden, der beauftragt einen Elektriker, die Leuchtmittel zu wechseln (gleichwertige, bzw. dem Stand der Technik entsprechende, sprich Neonröhren bleiben...LEDs müssens nicht sein) Der VM schickt dir die Rechnung, wenn sie unter dem Betrag ist und du musst es begleichen. Fall2 der Mieter. Dann beauftragst du einen Elektriker zum Austausch und bezahlst den. Fall3 scheiß auf die Warterei bis zum Austausch der Lampe, fahr zum nächsten Baumarkt, kauf für 4,99€ eine Neonröhre oder für 30€ ne LED und knall sie rein....Wenn du dabei Angst hast, einen Schlag zu bekommen, oder von der Leiter zu fallen wähl 1 oder 2.
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TheStonie schrieb:

Schau in den Mietvertrag, wie es mit sog. Kleinreparaturen ist.
Wie schon gesagt, ist meist bis zu einem Betrag von 100/150€ der Mieter zuständig.
Dann schau, wer den Auftrag erteilen muss.

Fall1 der Vermieter. Dann meldest du dem VM den Schaden, der beauftragt einen Elektriker, die Leuchtmittel zu wechseln (gleichwertige, bzw. dem Stand der Technik entsprechende, sprich Neonröhren bleiben...LEDs müssens nicht sein)
Der VM schickt dir die Rechnung, wenn sie unter dem Betrag ist und du musst es begleichen.

Fall2 der Mieter. Dann beauftragst du einen Elektriker zum Austausch und bezahlst den.

Fall3 scheiß auf die Warterei bis zum Austausch der Lampe, fahr zum nächsten Baumarkt, kauf für 4,99€ eine Neonröhre oder für 30€ ne LED und knall sie rein....Wenn du dabei Angst hast, einen Schlag zu bekommen, oder von der Leiter zu fallen wähl 1 oder 2.

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Highwaystar
05.02.2016 07:40
Sind Kleinreparaturen im Mietvertrag nicht explizit geregelt gilt: die Grundinstallation ist in der Verantwortung des Vermieters, Verschleißteile und Wartung sind in der Verantwortung des Mieters.

Leuchtmittel sind Verschleißteile .....

Viele Grüße, Uli
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• JürgenK
Sind Kleinreparaturen im Mietvertrag nicht explizit geregelt gilt: die Grundinstallation ist in der Verantwortung des Vermieters, Verschleißteile und Wartung sind in der Verantwortung des Mieters. Leuchtmittel sind Verschleißteile ..... Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:

Sind Kleinreparaturen im Mietvertrag nicht explizit geregelt gilt: die Grundinstallation ist in der Verantwortung des Vermieters, Verschleißteile und Wartung sind in der Verantwortung des Mieters.

Leuchtmittel sind Verschleißteile .....

Viele Grüße, Uli

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Alexander Fischer
05.02.2016 21:32
Wenn das Licht nicht eingeschaltet ist beim wechseln, bekommst du auch kein Stromschlag !
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Wenn das Licht nicht eingeschaltet ist beim wechseln, bekommst du auch kein Stromschlag !
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Alexander Fischer schrieb:

Wenn das Licht nicht eingeschaltet ist beim wechseln, bekommst du auch kein Stromschlag !

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alobar
06.02.2016 08:01
voraus gesetzt, dass der Elektriker die Phase richtig angeschlossen hat.... wenn mit dem Nullleiter abgeschaltet wird und du kommst dann mit der phase in Berührung.....
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• Neddy
voraus gesetzt, dass der Elektriker die Phase richtig angeschlossen hat.... wenn mit dem Nullleiter abgeschaltet wird und du kommst dann mit der phase in Berührung.....
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alobar schrieb:

voraus gesetzt, dass der Elektriker die Phase richtig angeschlossen hat.... wenn mit dem Nullleiter abgeschaltet wird und du kommst dann mit der phase in Berührung.....

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Highwaystar
06.02.2016 10:28
Ich gestatte mir die bescheidene Nachfrage, warum der Wechsel von Leuchtstoffröhren Gegenstand einer Diskussion sein kann!

Gute Beleuchtung ist eine Grundlage für effektive Arbeit, die Ausrede dass Fühlen keine Schande ist, wenn man nichts sehen kann, gilt nur im Privaten.

Wollte man im Praxisbetrieb Einsparungen realisieren, so gibt es sicherlich Möglichkeiten die "nur" Bequemlichkeiten der Inhaber und Mitarbeiter betreffen. Aber man kann doch nicht an den Grundlagen wie Beleuchtung, Gerätewartung/-prüfung und Hygiene sparen!

Viele Grüße, Uli
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Ich gestatte mir die bescheidene Nachfrage, warum der Wechsel von Leuchtstoffröhren Gegenstand einer Diskussion sein kann! Gute Beleuchtung ist eine Grundlage für effektive Arbeit, die Ausrede dass Fühlen keine Schande ist, wenn man nichts sehen kann, gilt nur im Privaten. Wollte man im Praxisbetrieb Einsparungen realisieren, so gibt es sicherlich Möglichkeiten die "nur" Bequemlichkeiten der Inhaber und Mitarbeiter betreffen. Aber man kann doch nicht an den Grundlagen wie Beleuchtung, Gerätewartung/-prüfung und Hygiene sparen! Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:

Ich gestatte mir die bescheidene Nachfrage, warum der Wechsel von Leuchtstoffröhren Gegenstand einer Diskussion sein kann!

Gute Beleuchtung ist eine Grundlage für effektive Arbeit, die Ausrede dass Fühlen keine Schande ist, wenn man nichts sehen kann, gilt nur im Privaten.

Wollte man im Praxisbetrieb Einsparungen realisieren, so gibt es sicherlich Möglichkeiten die "nur" Bequemlichkeiten der Inhaber und Mitarbeiter betreffen. Aber man kann doch nicht an den Grundlagen wie Beleuchtung, Gerätewartung/-prüfung und Hygiene sparen!

Viele Grüße, Uli

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Papa Alpaka
06.02.2016 21:44
Wir sind Physios, Uli, wir finden immer etwas zum diskutieren. Eine Leuchtstoffröhre mit konventionellem Vorschaltgerät und 58W Leistungsaufnahme hat übrigens Betriebskosten von jährlich ca. €50,32; bei der Gelegenheit bietet es sich an über die Anschaffung einer LED-"Röhre" mit ca. 6W Leistungsaufnahme (Betriebskosten ca. €3,77 jährlich) nachzudenken ;)
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Wir sind Physios, Uli, wir finden immer etwas zum diskutieren. Eine Leuchtstoffröhre mit konventionellem Vorschaltgerät und 58W Leistungsaufnahme hat übrigens Betriebskosten von jährlich ca. €50,32; bei der Gelegenheit bietet es sich an über die Anschaffung einer LED-"Röhre" mit ca. 6W Leistungsaufnahme (Betriebskosten ca. €3,77 jährlich) nachzudenken ;)
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Papa Alpaka schrieb:

Wir sind Physios, Uli, wir finden immer etwas zum diskutieren. Eine Leuchtstoffröhre mit konventionellem Vorschaltgerät und 58W Leistungsaufnahme hat übrigens Betriebskosten von jährlich ca. €50,32; bei der Gelegenheit bietet es sich an über die Anschaffung einer LED-"Röhre" mit ca. 6W Leistungsaufnahme (Betriebskosten ca. €3,77 jährlich) nachzudenken ;)

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Papa Alpaka schrieb:

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morpheus-06
05.02.2016 09:48
Was hindert dich die Röhren selbst zu wechseln?
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Was hindert dich die Röhren selbst zu wechseln?
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morpheus-06 schrieb:

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