An den LVR-Förderschulen
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
übernehmen LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
Physiotherapeutische Behandlung von
zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und Vorbe...
Ich mache gerade die Ausbildung MT,letzter Abschnitt....puh..
Darf ich auch bei meinen Stamm Patienten die MTRezept haben , diese schon jetzt ausüben ?
Wenn ich ihnen ganz offen die Karten auf den Tisch lege und sage ich bin noch in Ausbildung der MT.
Lg
Suso
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen.
Ich mache gerade die Ausbildung MT,letzter Abschnitt....puh..
Darf ich auch bei meinen Stamm Patienten die MTRezept haben , diese schon jetzt ausüben ?
Wenn ich ihnen ganz offen die Karten auf den Tisch lege und sage ich bin noch in Ausbildung der MT.
Lg
Suso
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:wink: LG
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limone schrieb:
Dito. Jetzt erst gelesen deins, schrieben parallel.
:wink: LG
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ali schrieb:
:blush: :sunglasses: jeht mir och manchmal so, besonders wenn ich zwischendrinn noch wat anders mach....
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ali schrieb:
niente, erst nach bestandener Prüfung und Meldung bei den Zulassungsstellen. Auf KG Rezept darfst Du natürlich manualtherapeutisch tätig werden....
Stammpatienten mit Rezept MT darfst und solltest du gar nicht haben! (unrechtmäßige Abrechnung sonst).
Du darfst (sollst und kannst) die beigebrachten MT-Techniken, die du beherrschst bzw üben möchtest, bei Patienten mit KG-Rezept anwenden.
:sunglasses: Lieben Gruß
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limone schrieb:
Hallo Suso,
Stammpatienten mit Rezept MT darfst und solltest du gar nicht haben! (unrechtmäßige Abrechnung sonst).
Du darfst (sollst und kannst) die beigebrachten MT-Techniken, die du beherrschst bzw üben möchtest, bei Patienten mit KG-Rezept anwenden.
:sunglasses: Lieben Gruß
mfg hgb :wink:
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limone schrieb:
...und limone :wink: :innocent:
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hgb schrieb:
Behandeln ja, aber nicht als MT abrechnen. Das wäre bei einer VO MT dumm, also so, wie ali + limone schrieben und wohl noch ein paar andere wohlmeinende Kollegen schreiben werden! :yum:
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
Lass die MT Techniken zum üben in die KG-Vo. einfließen. Auf MT Vo. behandlen u. abrechnen kannst erst, wenn die Prüfung bestanden ist und das Zertifkat bei den Kassen gemeldet ist.
Vielen lieben dank und einen schönen Tag
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
.bisher habe ich auch nur kg abgerechnet.und ein paar Techniken einfließen lassen.
Vielen lieben dank und einen schönen Tag
Ich würde dir auch dringend raten, so viele MT-Techniken wie möglich anzuwenden und zu üben. Dann hast du in der Prüfungsvorbereitung nicht mehr so viel zu tun. :blush:
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wenn ich die letzten 20 Jahre nicht völlig weltfremd war, darf ich behaupten, dass viele Kollegen (auch -Innen) diese Vorgehensweise auch mit Osteopathie praktiziert haben.
Also grundsätzlich gefragt:
Findet ihr es in Ordnung, dass, abweichend von der verordneten Therapie, an den Patienten "herumprobiert" wird?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo,
wenn ich die letzten 20 Jahre nicht völlig weltfremd war, darf ich behaupten, dass viele Kollegen (auch -Innen) diese Vorgehensweise auch mit Osteopathie praktiziert haben.
Also grundsätzlich gefragt:
Findet ihr es in Ordnung, dass, abweichend von der verordneten Therapie, an den Patienten "herumprobiert" wird?
mfg mocca
jetzt mal net Äpfel und Birnen vergleichen.
Wie sollen denn Kollegen die sich in Neuro oder MT fortbilden (wollen) Erfahrungen sammeln?
Im übrigen sind die geprüften Zerrtifikatsträger nicht per se besser als noch nicht (fertig) qualifizierten...ausserdem werden Grund kenntnisse in der Ausbildung vermittelt
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ali schrieb:
Mocca.....
jetzt mal net Äpfel und Birnen vergleichen.
Wie sollen denn Kollegen die sich in Neuro oder MT fortbilden (wollen) Erfahrungen sammeln?
Im übrigen sind die geprüften Zerrtifikatsträger nicht per se besser als noch nicht (fertig) qualifizierten...ausserdem werden Grund kenntnisse in der Ausbildung vermittelt
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ali schrieb:
Nachtrag: Abgesehen von der HM Bürokratie find ich die Unterteilung von MT und KG eh ziemlich fraglich....
In meiner MT - Ausbildung wurde auch immer auf die Risiken jeder einzelnen Technik hingewiesen, das wird in der PT wohl nicht anders sein, auch wenn die manipulationen ein anderes Risiko haben.
Die eigene Haftpflicht sollte man / frau informieren, damit es da wegen der fehlenden Quali beim Üben kein Umglück gibt.
Dann ist aber wohl allen Anforderungen genüge getan.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Die Frage ist nicht sauber gestellt mocca, zwischen Herumprobieren und gelernte Techniken Üben sehe zumindest ich einen Unterschied.
In meiner MT - Ausbildung wurde auch immer auf die Risiken jeder einzelnen Technik hingewiesen, das wird in der PT wohl nicht anders sein, auch wenn die manipulationen ein anderes Risiko haben.
Die eigene Haftpflicht sollte man / frau informieren, damit es da wegen der fehlenden Quali beim Üben kein Umglück gibt.
Dann ist aber wohl allen Anforderungen genüge getan.
mfg hgb :wink:
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Biancchen schrieb:
Genau.
Ich würde dir auch dringend raten, so viele MT-Techniken wie möglich anzuwenden und zu üben. Dann hast du in der Prüfungsvorbereitung nicht mehr so viel zu tun. :blush:
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ali schrieb:
Siehe mein Post von 15:03....besonders wenn Du mit einbeziehst wie gut die Kenntnis der Verordner über unsere Therapien üblicherweise ist..
Ohne die Quali ist es aber nicht höherwertig.
Die Technik macht es nicht aus, sondern die teure Fortbildung mit den Risiken, deswegen das Zertifikat.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
MT ist auch eine Form von KG, nur wegen der besonderen Quali auch höherwertig finanziell.
Ohne die Quali ist es aber nicht höherwertig.
Die Technik macht es nicht aus, sondern die teure Fortbildung mit den Risiken, deswegen das Zertifikat.
mfg hgb :wink:
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morpheus-06 schrieb:
MT ist Bestandteil der Ausbildungs- und Prüfungsordnung, ein höherwertige Technik wird es nur mit dem Zertifikatswahnsinn.
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McMiki schrieb:
Die Praxis will ich sehen, wo nur MT und Neuro von Kollegen mit entsprechender Fobi abgeleistet werden!! Es ist doch gängige Praxis...wenn ihr aus der Ausbildung kommt, schiss in der Buchs vor eurem Chef habt und der euch eine MT aufs Auge drückt, macht ihr das gelernte aus der Ausbildung und gut is..welcher angestellte Physio hat in seinen ersten 2 Jahren, ohne entsprechender Fobi, weder eine MT noch eine Neuro auf Rezept behandelt?
Sollte der Verordner MT wünschen oder für notwendig erachten, könnte er entsprechend verordnen.
Wenn der "MT-Lehrling" schon MT nach eigenem Gutdünken einsetzt, was macht dann erst der "MT-Geselle" mit seinem "GKV-Zertifikat"? Ist er dann völlig frei in der Therapie-Methodenwahl?
Das könnte im Alltag aber auch wie Wettbewerbsverzerrung anmuten.
mfg mocca
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mocca schrieb:
Grundsätzlich dürfte ja die Verordnung maßgeblich sein.
Sollte der Verordner MT wünschen oder für notwendig erachten, könnte er entsprechend verordnen.
Wenn der "MT-Lehrling" schon MT nach eigenem Gutdünken einsetzt, was macht dann erst der "MT-Geselle" mit seinem "GKV-Zertifikat"? Ist er dann völlig frei in der Therapie-Methodenwahl?
Das könnte im Alltag aber auch wie Wettbewerbsverzerrung anmuten.
mfg mocca
Wenn der "MT-Lehrling" schon MT nach eigenem Gutdünken einsetzt, was macht dann erst der "MT-Geselle" mit seinem "GKV-Zertifikat"? Ist er dann völlig frei in der Therapie-Methodenwahl?
Das könnte im Alltag aber auch wie Wettbewerbsverzerrung anmuten.
mfg mocca
:grin: Der MT - KG Unterschied ist doch ein konstruierter....alle Welt will die Blankoverordnumg und Du suchst anscheinend fieberhaft ein Einschränkungsmöglichkeiten...
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ali schrieb:
mocca schrieb am 26.6.17 06:45:
Wenn der "MT-Lehrling" schon MT nach eigenem Gutdünken einsetzt, was macht dann erst der "MT-Geselle" mit seinem "GKV-Zertifikat"? Ist er dann völlig frei in der Therapie-Methodenwahl?
Das könnte im Alltag aber auch wie Wettbewerbsverzerrung anmuten.
mfg mocca
:grin: Der MT - KG Unterschied ist doch ein konstruierter....alle Welt will die Blankoverordnumg und Du suchst anscheinend fieberhaft ein Einschränkungsmöglichkeiten...
ganz frisch überprüft, von Fieber bin ich frei!
Bist du denn überhaupt PT? Ich frage nur, weil es dir so schwer fällt, zwischen KG und MT zu unterscheiden.
mfg Mocca
Nachtrag:
Wer würde/soll, bei dieser Differenzierungsschärfe, es der talentierten Hausfrau noch übel nehmen, wenn sie in ihrem Kurs krankengymnastische Übungen (ali würde es wohl als manualtherapeutisches Knowhow bezeichnen) anbietet, bzw. als bewährt und helfend, verkauft?
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mocca schrieb:
hallo ali,
ganz frisch überprüft, von Fieber bin ich frei!
Bist du denn überhaupt PT? Ich frage nur, weil es dir so schwer fällt, zwischen KG und MT zu unterscheiden.
mfg Mocca
Nachtrag:
Wer würde/soll, bei dieser Differenzierungsschärfe, es der talentierten Hausfrau noch übel nehmen, wenn sie in ihrem Kurs krankengymnastische Übungen (ali würde es wohl als manualtherapeutisches Knowhow bezeichnen) anbietet, bzw. als bewährt und helfend, verkauft?
Bin jetzt auch Fieberfrei....nach Sommergrippe... :sunglasses:
Schöne Woche
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ali schrieb:
Ja ,bin ich, mit allem ausser MLD :wink:, MT ist für mich immernoch - seit der Ausbildung, auch nach der "Zertifizierung" - ein Teil der KG. Wenn Du grad - wo haste denn gelernt - nach welchem Konzept :smile: - feddisch bist, is klar, dass Du da eher unterscheiden willst....
Bin jetzt auch Fieberfrei....nach Sommergrippe... :sunglasses:
Schöne Woche
jetzt muss ich aber nicht annehmen, dass du der Auffassung bist, MT (exemplarisch) ist mit KG-Sätzen ausreichend vergütet, oder?
Das wäre ein schlechtes Signal für die, am Mittwoch stattfindenden, vdek-Vergütungs(-verzögerungs)-Verhandlungen.
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
jetzt muss ich aber nicht annehmen, dass du der Auffassung bist, MT (exemplarisch) ist mit KG-Sätzen ausreichend vergütet, oder?
Das wäre ein schlechtes Signal für die, am Mittwoch stattfindenden, vdek-Vergütungs(-verzögerungs)-Verhandlungen.
mfg mocca
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ali schrieb:
Mit dem Nachtrag hat sich jede weitere Diskussion mit Dir zum Thema erledigt. Für einen MT Frischling erstaunlich grosse Schreibe...
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sgzd schrieb:
Wenn wir uns als Heilmittelerbringer wahrnehmen, ist es fraglich, sich über die Verordnung des Weisung gebenden einfach hinweg zu setzen, und hochwertigere Techniken abzugeben...
Du konstruierst und denkst zuviel grad....die Eingangsfrage war ne ganz einfache.....
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ali schrieb:
mocca,
Du konstruierst und denkst zuviel grad....die Eingangsfrage war ne ganz einfache.....
..."Die eigene Haftpflicht sollte man / frau informieren, damit es da wegen der fehlenden Quali beim Üben kein Umglück gibt."...
Vollkommen richtig und wichtig. Liegt ja eine anderslautende Verordnung vor.
Besonders, wenn der eigenmächtig Behandelnde ein Mitarbeiter ist. Oder gar ein FM.
mfg mocca
Ach ja bezgl. der Versicherung, nicht nur informieren, sondern auch Deckung zusagen lassen.
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mocca schrieb:
hallo hgb,
..."Die eigene Haftpflicht sollte man / frau informieren, damit es da wegen der fehlenden Quali beim Üben kein Umglück gibt."...
Vollkommen richtig und wichtig. Liegt ja eine anderslautende Verordnung vor.
Besonders, wenn der eigenmächtig Behandelnde ein Mitarbeiter ist. Oder gar ein FM.
mfg mocca
Ach ja bezgl. der Versicherung, nicht nur informieren, sondern auch Deckung zusagen lassen.
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