Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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Problem beschreiben
Joti schrieb:
Darf ein Arzt in einer Klinik ergotheraoeutische Leistungen erbringen und diese z.B. im Rahmen einer Komplexbahndlung dann auch abrechnen?. Z.B. es werden 10 ergotherapeutische Behandlungen für eine Komplexabrechung benötigt, der Therapeut hat aber zeitlich nur 9 erbringen können, kann dann der behandelnde Arzt 1 Behandlung selbst durchführen?
Wir Heilmittelerbringer sind nur verlängerter Arm des Arztes; Tätigkeiten die wir in der Ausbildung gelernt haben dürfen an uns delegiert werden - oft sinnvoll weil zwar in irgendwelchen Leitlinien "Ergo-/Physiotherapie/Logopädie ist angezeigt" steht, viele Ärzte von der praktischen Ausführung aber keinen Plan haben.
Liebe Mitlesende Ärzte: Das war jetzt nicht bös gemeint sondern eine reine Tatsache. Ich habe großen Respekt vor dem was die allermeisten Ärzte tagtäglich leisten :)
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Wenn ich z.B. neuro-kognives Training nach Perfetti mit einem Patienen mache, kann er ja auch alles möglich andere machen (Pat. aufstehenlassen und im Zimmer umhergehen), ob dass dann sinnvoll ist oder nicht mag mal dahin gestellt sein. Er könnte dann aber trotzdem eine Einheit sensomotorisch-perzeptiv abrechnen, trotz "großem Unsinn"?
Auch ich habe großen Respekt vor der Arbeit unserer Ärzte, aber diese Übergriffe in andere Fachbereiche, die eben auch jahrelange Lehrzeiten bedeuten kann ich nicht verstehen und akzeptieren und verwehre mich solcher Allmachtsphantasien. "Hab studiert und kann alles" ist ja wohl ein Hohn.
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Joti schrieb:
Was soll ich unter notwendiger Qualifikation denn genau verstehen?
Wenn ich z.B. neuro-kognives Training nach Perfetti mit einem Patienen mache, kann er ja auch alles möglich andere machen (Pat. aufstehenlassen und im Zimmer umhergehen), ob dass dann sinnvoll ist oder nicht mag mal dahin gestellt sein. Er könnte dann aber trotzdem eine Einheit sensomotorisch-perzeptiv abrechnen, trotz "großem Unsinn"?
Auch ich habe großen Respekt vor der Arbeit unserer Ärzte, aber diese Übergriffe in andere Fachbereiche, die eben auch jahrelange Lehrzeiten bedeuten kann ich nicht verstehen und akzeptieren und verwehre mich solcher Allmachtsphantasien. "Hab studiert und kann alles" ist ja wohl ein Hohn.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrelang mit der Honoraroptimierung.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrzehntelang mit der Wirksamkeit bestimmter Pillen bei bestimmten Erkrankungsformen.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrzehntelang mit bestimmten Erkrankungsformen und ihren Möglichkeiten, auf diese einzuwirken.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrzehntelang mit manueller Medizin.
Ich habe keinen Schimmer wie ich glaubhaft vertreten soll das ich, Teilzeit-PT Anfang 30 ohne MT-Zertifizierung, mehr Ahnung von manueller Therapie habe als meine Lieblingsärztin, Mitte 40, Fachärztin Manuelle Medizin, beinahe fertig mit ihrer Osteo-Ausbildung.
Wenn nun ein Klinik-, ich nehme an Stations-Arzt meint, eine Behandlungseinheit hinzubekommen - wer sollte ihm das verwehren wollen? Gesehen haben sollte er so einiges, theoretischer Hintergrund sollte aus Studium und Klinikalltag vorhanden sein; wenn er nun tatsächlich einer der löblichen Ärzte sein will die am Patienten statt am PC arbeiten, warum nicht?
(Und erst Recht wenn diejenigen, deren Arbeit es gewesen wäre, sie nicht gebacken bekommen)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich kann keine Aussagen zur Ergo treffen, dafür habe ich zu wenig Einblick in sensorisch-perzeptives Training und die Verbindung zu drei Jahre lang Woche für Woche 45min Uno spielen und warum das hochqualifizierte Arbeit sei (sorry, aber dafür tut's auch eine noch billigere Hilfskraft).
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrelang mit der Honoraroptimierung.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrzehntelang mit der Wirksamkeit bestimmter Pillen bei bestimmten Erkrankungsformen.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrzehntelang mit bestimmten Erkrankungsformen und ihren Möglichkeiten, auf diese einzuwirken.
Es gibt Ärzte die beschäftigen sich jahrzehntelang mit manueller Medizin.
Ich habe keinen Schimmer wie ich glaubhaft vertreten soll das ich, Teilzeit-PT Anfang 30 ohne MT-Zertifizierung, mehr Ahnung von manueller Therapie habe als meine Lieblingsärztin, Mitte 40, Fachärztin Manuelle Medizin, beinahe fertig mit ihrer Osteo-Ausbildung.
Wenn nun ein Klinik-, ich nehme an Stations-Arzt meint, eine Behandlungseinheit hinzubekommen - wer sollte ihm das verwehren wollen? Gesehen haben sollte er so einiges, theoretischer Hintergrund sollte aus Studium und Klinikalltag vorhanden sein; wenn er nun tatsächlich einer der löblichen Ärzte sein will die am Patienten statt am PC arbeiten, warum nicht?
(Und erst Recht wenn diejenigen, deren Arbeit es gewesen wäre, sie nicht gebacken bekommen)
Ich kann keine Aussagen zur Ergo treffen, dafür habe ich zu wenig Einblick in sensorisch-perzeptives Training und die Verbindung zu drei Jahre lang Woche für Woche 45min Uno spielen und warum das hochqualifizierte Arbeit sei (sorry, aber dafür tut's auch eine noch billigere Hilfskraft).
(Und erst Recht wenn diejenigen, deren Arbeit es gewesen wäre, sie nicht gebacken bekommen)
Unfähige Menschen gibt es in jedem Beruf, dies so zu verallgemeinern ist schädlich für alle Heilmittelerbringer und hilft mir in meiner Frage nicht weiter. Sondern zeigt eher deine Unwissenheit über unsere Arbeit, die du ja auch selbst einräumst. Mir geht es hier um die rechtliche Seite, um im Gespräch nicht mit Informationen zu argumentieren, die fehlerhaft sind.
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Joti schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 12.5.17 19:19:
Ich kann keine Aussagen zur Ergo treffen, dafür habe ich zu wenig Einblick in sensorisch-perzeptives Training und die Verbindung zu drei Jahre lang Woche für Woche 45min Uno spielen und warum das hochqualifizierte Arbeit sei (sorry, aber dafür tut's auch eine noch billigere Hilfskraft).
(Und erst Recht wenn diejenigen, deren Arbeit es gewesen wäre, sie nicht gebacken bekommen)
Unfähige Menschen gibt es in jedem Beruf, dies so zu verallgemeinern ist schädlich für alle Heilmittelerbringer und hilft mir in meiner Frage nicht weiter. Sondern zeigt eher deine Unwissenheit über unsere Arbeit, die du ja auch selbst einräumst. Mir geht es hier um die rechtliche Seite, um im Gespräch nicht mit Informationen zu argumentieren, die fehlerhaft sind.
Der Arzt darf ergotherapeutische Leistungen erbringen, wenn er das kann. Wenn er dabei einen Fehler macht und verklagt wird, muss er nachweisen, woher er sein Wissen hat.
Wie das mit der Abrechnung in einer Klinik ist, weiß ich nicht.
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RoFo schrieb:
Antwort auf deine Frage:
Der Arzt darf ergotherapeutische Leistungen erbringen, wenn er das kann. Wenn er dabei einen Fehler macht und verklagt wird, muss er nachweisen, woher er sein Wissen hat.
Wie das mit der Abrechnung in einer Klinik ist, weiß ich nicht.
Allerdings nicht zu Lasten der GKV (Praxis).
Und ja, ich darf das und kann auch nachweisen, woher ich die Qualifikationen habe.
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RoFo schrieb:
Ich selber erbringe als PT auch regelmäßig ergotherapeutische Leistungen.
Allerdings nicht zu Lasten der GKV (Praxis).
Und ja, ich darf das und kann auch nachweisen, woher ich die Qualifikationen habe.
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Joti schrieb:
Das es Überschneidungen gibt ist allgemein bekannt. Mir geht es aber tatsächlich um erbrachte und in Rechnung gestellte ergotherapeutische Leistungen in einer Klinik. Z.B. In einer fortlaufenden Dokumention der ergotherapeutischen Abteilung 8 Einheiten durch Ergotherpeut 2 durch Stationsarzt erbracht und abgerechnet. Und nicht weil der Ergotherapeut so faul oder unfähig war, sondern weil die Stellen nicht ausreichend besetzt sind.
Aber von der Abrechnung in der Klinik mit gesetzl Kostenträgern habe ich null Ahnung.
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RoFo schrieb:
Bei Privatpatienten wird das sicher gehen.
Aber von der Abrechnung in der Klinik mit gesetzl Kostenträgern habe ich null Ahnung.
wer 3 Jahre sein Kind zur Therapie bringt, in der UNO gespielt wird, sollte nicht nur den Therapeuten (zu Recht) hinterfragen, sondern sich diesbezüglich auch mal selbst als Mutter/Vater. Wenn ich zur Therapie gehe egal zu welcher Professsion und bin der Meinung, dass da was nicht stimmt, stehe ich auch selbst in der Verantwortung etwas zu verändern. Der "mündige Patient" sollte uns doch nicht fremd sein!
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Joti schrieb:
Neben bei:
wer 3 Jahre sein Kind zur Therapie bringt, in der UNO gespielt wird, sollte nicht nur den Therapeuten (zu Recht) hinterfragen, sondern sich diesbezüglich auch mal selbst als Mutter/Vater. Wenn ich zur Therapie gehe egal zu welcher Professsion und bin der Meinung, dass da was nicht stimmt, stehe ich auch selbst in der Verantwortung etwas zu verändern. Der "mündige Patient" sollte uns doch nicht fremd sein!
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Papa Alpaka schrieb:
...ich hab 'nen gut gefüllten Plan für's Wochenende und überleg mir mal ob ich auf dich eingeh oder es einfach bleiben lass.
Das es Überschneidungen gibt ist allgemein bekannt. Mir geht es aber tatsächlich um erbrachte und in Rechnung gestellte ergotherapeutische Leistungen in einer Klinik. Z.B. In einer fortlaufenden Dokumention der ergotherapeutischen Abteilung 8 Einheiten durch Ergotherpeut 2 durch Stationsarzt erbracht und abgerechnet. Und nicht weil der Ergotherapeut so faul oder unfähig war, sondern weil die Stellen nicht ausreichend besetzt sind.
Wenn der Patient 10x durch Therapeut und Arzt versorgt wurde ist das doch sicherlich besser als wenn er 8 mal durch den Therapeut und 2 mal nicht behandelt wurde. Vielleicht solltest du dich weniger wichtig nehmen und als Teamplayer agieren. Im Sinne des Patienten wurde doch behandelt.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Joti schrieb am 13.5.17 11:39:
Das es Überschneidungen gibt ist allgemein bekannt. Mir geht es aber tatsächlich um erbrachte und in Rechnung gestellte ergotherapeutische Leistungen in einer Klinik. Z.B. In einer fortlaufenden Dokumention der ergotherapeutischen Abteilung 8 Einheiten durch Ergotherpeut 2 durch Stationsarzt erbracht und abgerechnet. Und nicht weil der Ergotherapeut so faul oder unfähig war, sondern weil die Stellen nicht ausreichend besetzt sind.
Wenn der Patient 10x durch Therapeut und Arzt versorgt wurde ist das doch sicherlich besser als wenn er 8 mal durch den Therapeut und 2 mal nicht behandelt wurde. Vielleicht solltest du dich weniger wichtig nehmen und als Teamplayer agieren. Im Sinne des Patienten wurde doch behandelt.
MfG :)
Vielen Dank an alle, die mir behilflich waren.
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Joti schrieb:
Nur weil ich nicht gesamte prikäre Lage darstelle, bin ich kein schlechter Teamplayer. Und ich nehme mich auch nicht wichtiger als jeden anderen bei uns im Team, dass kannst du glauben. Zuviele Interna in einem Forum darzustellen ist jedoch ein Vertrauensbruch, deshalb habe ich meine Frage so allgemein und auf der rein Rechtlich zu betrachtende Weise gestellt. Andere Themen diesbezüglich werden auf anderer Ebene nun geklärt.
Vielen Dank an alle, die mir behilflich waren.
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Ingo Friedrich schrieb:
Nimm das bitte nicht persönlich. Wie ist denn nun der Stand? Erbringen darf der Arzt die Leistung wenn er qualifiziert ist. Ist er das in deinem Fall? Halte uns doch mal auf dem Laufenden.
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Papa Alpaka schrieb:
Da wir wissen das es ungünstig ist, interne Probleme anonymisiert zum Erfahrungsaustausch im Internet heranzuziehen überlesen wir einfach alles was nach der zutreffenden Antwort auf deine eigentliche Frage kam, Zeile 1 der ersten Antwort: https://www.physio.de/forum5/recht-steuern/darf-ein-arzt-ergotherapeutische-leistungen-in-einer-klinik-selbst-erbringen-und-sie-dann-auch-abrechnen/25/132455/132457#msg-132457
Daher ist es fraglich, ob der Arzt das dann eben als Ergotherapie deklarieren kann, da er ja nicht die Berufsbezeichnung hat oder ob das dann anders deklariert werden muss.
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Kukdiehe schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Arzt auch wenn er die Qualifikation hat, auch Ergotherapie anbieten darf, bzw es würde wahrscheinlich ein abrechentechnisches Problem geben zumindest bei den Kassenpatienten. Bei Privatpatient kann das bestimmt gehen. Das wäre genau so, wenn ich als Ergotherapeutin physiotherapeutische Leistungen anbieten würde. Die Handtherapie wäre ja zum größten Teil ja so gesehen Physiotherapie, da ich ja Manuelle Therapie anbiete. Ich kann aber trotz dem keine Rezepte abrechen, wo Physiotherapie drauf steht. Ich kann ja auch nur Rezepte abrechnen, wo auch Ergotherapie drauf steht. Meine Manuelle Therapie kann ich auch nur als ergotherapeutische Leistung abrechnen.
Daher ist es fraglich, ob der Arzt das dann eben als Ergotherapie deklarieren kann, da er ja nicht die Berufsbezeichnung hat oder ob das dann anders deklariert werden muss.
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regiologo schrieb:
Ärtzliche Abrechnung nach GOÄ Ziffer 719 / 725
GOÄ / 725
Systematische sensomotorische Entwicklungs-/Übungsbehandlung, Einzelbehandlung, mindestens 45 Minuten
GOÄ / 719
Funktionelle Entwicklungstherapie, mindestens 45 Minuten
... abrechen. Dies stellt im eigentlichen Sinne keine "ergotherapeutische Behandlung" dar und ist somit zulässig. Ob aber wirklich ein Abrechnungsbetrug vorliegt, kann nur auf Grundlage der eigentlichen Abrechnung des Krankenhauses mit den jeweiligen Kostenträgern beurteilt werden.
MfG ergonosis
PS: Müssen wirklich 10 "ergotherapeutische Behandlungen" für eine Komplexbehandlung abgerechnet werden oder sind es 10 "sensomotorische Übungsbehandlungen"? Habt ihr persönlich Einblick in die jeweiligen Richtlinien und Abrechnungsunterlagen um dies selbst abschließend beurteilen zu können?
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ergonosis schrieb:
Die Abrechnungsmodalitäten sind in einer Klinik anders als in einer ambulanten Praxis. In einer Klinik kommen keine Heilmittelverordnungen zum Einsatz die nur von den jeweiligen Berufsgruppen abgearbeitet werden können. Ärzte können hier sowohl nach ...
GOÄ / 725
Systematische sensomotorische Entwicklungs-/Übungsbehandlung, Einzelbehandlung, mindestens 45 Minuten
GOÄ / 719
Funktionelle Entwicklungstherapie, mindestens 45 Minuten
... abrechen. Dies stellt im eigentlichen Sinne keine "ergotherapeutische Behandlung" dar und ist somit zulässig. Ob aber wirklich ein Abrechnungsbetrug vorliegt, kann nur auf Grundlage der eigentlichen Abrechnung des Krankenhauses mit den jeweiligen Kostenträgern beurteilt werden.
MfG ergonosis
PS: Müssen wirklich 10 "ergotherapeutische Behandlungen" für eine Komplexbehandlung abgerechnet werden oder sind es 10 "sensomotorische Übungsbehandlungen"? Habt ihr persönlich Einblick in die jeweiligen Richtlinien und Abrechnungsunterlagen um dies selbst abschließend beurteilen zu können?
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Joti schrieb:
Danke für deine Info. Leider haben wir diesbezüglich keinen Einblick. Es handelt sich um Komplexbehandlungen auf einer geriatrischen Akutstation. Hier gehen wir von 10/10 Physio/Ergo Einzel-Behandlungen a 30 Minuten für die Komplexe aus.
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn der Arzt die nötige Qualifikation hat: Ja.
Wir Heilmittelerbringer sind nur verlängerter Arm des Arztes; Tätigkeiten die wir in der Ausbildung gelernt haben dürfen an uns delegiert werden - oft sinnvoll weil zwar in irgendwelchen Leitlinien "Ergo-/Physiotherapie/Logopädie ist angezeigt" steht, viele Ärzte von der praktischen Ausführung aber keinen Plan haben.
Liebe Mitlesende Ärzte: Das war jetzt nicht bös gemeint sondern eine reine Tatsache. Ich habe großen Respekt vor dem was die allermeisten Ärzte tagtäglich leisten :)
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