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ich möchte meinen Ex-Chef einen Brief schreiben mit der Forderung mein Gehalt vom Oktober zu überweisen. Welche Frist muss ich ihm gewähren? Also wie lange hat er Zeit das Geld zu überweisen?
Danke
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supp820 schrieb:
Hallo Kollegen,
ich möchte meinen Ex-Chef einen Brief schreiben mit der Forderung mein Gehalt vom Oktober zu überweisen. Welche Frist muss ich ihm gewähren? Also wie lange hat er Zeit das Geld zu überweisen?
Danke
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Danke :blush:
[bearbeitet am 02.11.13 17:27]
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supp820 schrieb:
Danke für den Ratschlag :blush: Das Problem ist, das dieser in letzter Zeit mindestens 2 Wochen im neuen Monat gewartet hat, bis ein Teil des Gehaltes gezahlt wurde. Ich habe die Befürchtung für den vergangenen Monat kein Gehalt zu bekommen, weil er nicht zahlungsfähig ist.
Danke :blush:
[bearbeitet am 02.11.13 17:27]
konsultiere vorsichtshaber schon mal einen Anwalt, der Dir im Falle eines Falles dann auch helfen muss - alleine geht dass nicht, schon gar nicht, wenn tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Hm - dass ist natürlich nicht so schön. Dennoch, warte den Montag ab, höre was er zu sagen hat, setze ihm dann eine Frist von 8 Tagen und
konsultiere vorsichtshaber schon mal einen Anwalt, der Dir im Falle eines Falles dann auch helfen muss - alleine geht dass nicht, schon gar nicht, wenn tatsächlich eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
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Wonderwoman schrieb:
Wie kommst Du darauf? Ist das eine Gesellschaft, die die Praxis betreibt?
1.) natürlich geht sowas alleine. Vor dem Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang.
2.) wenn sowieso eine festgestellte Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wird Dir auch ein Anwalt nicht mehr weiterhelfen. In diesem Fall würde ich einen Mahnbescheid schreiben und abwarten. Ein Titel reicht dann für eine Verfolgung auf 30 Jahre. :smile:
3.) Warum vorher einen Anwalt konsultieren, der natürlich sein Geld haben will, wenn der AG nachher doch zahlt? Wieso Geld rauswerfen?
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Wonderwoman schrieb:
Liebe Hilde,
1.) natürlich geht sowas alleine. Vor dem Amtsgericht herrscht kein Anwaltszwang.
2.) wenn sowieso eine festgestellte Zahlungsunfähigkeit vorliegt, wird Dir auch ein Anwalt nicht mehr weiterhelfen. In diesem Fall würde ich einen Mahnbescheid schreiben und abwarten. Ein Titel reicht dann für eine Verfolgung auf 30 Jahre. :smile:
3.) Warum vorher einen Anwalt konsultieren, der natürlich sein Geld haben will, wenn der AG nachher doch zahlt? Wieso Geld rauswerfen?
Danke
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supp820 schrieb:
In dem Mahnbescheid muss ja trotzdem eine Frist vorhanden sein. Sollte wie Hilde schrieb diese 8 Tage sein?
Danke
Wichtig ist die Fälligkeit der Forderung. Wann das Gehalt gezahlt wird, steht idR im Arbeitsvertrag.
Der Mahnbescheid dient hier auch nur der Titulierung der Forderung. Geld gibt es sowieso nicht, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist...
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Wonderwoman schrieb:
Nein. Im Mahnbescheid steht keine Frist.
Wichtig ist die Fälligkeit der Forderung. Wann das Gehalt gezahlt wird, steht idR im Arbeitsvertrag.
Der Mahnbescheid dient hier auch nur der Titulierung der Forderung. Geld gibt es sowieso nicht, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist...
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eim schrieb:
Auf jeden Fall beim Arbeitsamt melden denn wenn er zahlungsunfähig ist und Insolvenz angemeldet hat dann zahlt unter Umständen das Arbeitsamt
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Lottikarotti schrieb:
Oh interessant, Anwälte verlangen Geld für ihre Arbeit. Aha. Also dann doch lieber im Netz nach Mahnbescheid googeln und selber machen. Wird schon richtig sein. Achtung, liebe Nicht - Physios: Physios verlangen Geld für ihre Arbeit. Aha. Aber googelt mal nach den 10 empfehlenswertesten Physiotherapieübungen für zu Hause, da kosts nix ... :wink: Wird schon richtig sein. Qualität und vor allem Fachkompetenz scheint ja keine Rolle zu spielen.
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Wonderwoman schrieb:
Ein überaus schlauer Beitrag :angry:
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Wieso ärgerst Du Dich ? Dieser Beitrag entspricht doch direkt einer Zusammenfassung Deiner eigenen Einstellung über das Einschalten von Anwälten - siehst Du das für Heilmittelerbringer etwa anders ??? :clap: :clap: :clap:
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Gestern war der Erste und ein Feiertag. Ich würde mal den Montag noch abwarten, wenn nach Geschäftsschluss noch nichts gebucht ist, würde ich zunächst einmal telefonisch nachfragen - kann immer mal passieren, gerade wenn ein Arbeitsverhältnis "ausgebucht" wird. Nicht gleich scharf schießen, erst mal hören, was Sache ist. Fristen setzen kannst Du dann immer noch.
hats noch geklappt mit deinem Lohn?
Gruß
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nein ich habe noch kein Geld auf meinem Konto.
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supp820 schrieb:
Hallo redbi,
nein ich habe noch kein Geld auf meinem Konto.
gibt es denn so etwas wie Vordrucke die ich verwenden kann, um meinem Ex-Chef ein Mahnschreiben zukommen zu lassen?
Danke
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supp820 schrieb:
Hallo Kollegen,
gibt es denn so etwas wie Vordrucke die ich verwenden kann, um meinem Ex-Chef ein Mahnschreiben zukommen zu lassen?
Danke
Wenn nicht, dann schau in Deinen Arbeitsvertrag. Dort steht, wann die Kohle gezahlt werden sollte.
Dann kannst Du ihm ein Einschreiben schicken und ihm eine letzte Frist setzen.
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Wonderwoman schrieb:
Was ist denn nun??? Ist der insolvent? Dann bekommst Du Deine Kohle vom Arbeitsamt.
Wenn nicht, dann schau in Deinen Arbeitsvertrag. Dort steht, wann die Kohle gezahlt werden sollte.
Dann kannst Du ihm ein Einschreiben schicken und ihm eine letzte Frist setzen.
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redbi schrieb:
Hallo supp,
hats noch geklappt mit deinem Lohn?
Gruß
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