Wir sind eine kleine Praxis, die
mit Bedacht weiter wachsen möchte
und dabei auch gerne
außergewöhnliche Wege geht.
Unsere Leidenschaft ist es,
innovative Lösungen für unsere
Patienten zu entwickeln und
dabei den Menschen in den
Mittelpunkt zu stellen.
Für unsere Mission suchen wir
Mitarbeiterinnen, die nicht nur
einen neuen Job suchen,
sondern nach einer Aufgabe, die
inspiriert und begeistert.
Was wir uns wüschen:
Du bist motiviert und bereit dich
in einem kleinen Team einzubr...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
...nachdem ich mit dem Gesundheitsamt telefoniert habe. Ich möchte mich als Masseurin u. med. Bademeisterin nebenberuflich selbstständig machen. Ich habe seit einigen Jahren das MT-Zertifikat in der Tasche . Mir ist bekannt, dass es von den GKV nicht anerkannt wird, da ich ja nur Masseurin bin. So weit ich mich aber hier mal durchgelesen habe, darf ich in einer Privatpraxis durchaus Privatrezepte als Manualtherapeutin abarbeiten, oder? :tired_face:
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paul849 schrieb:
Was hat das gesundheitsamt denn gesagt ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
paul, das Gesundheitsamt konnte diesbezüglich gar nichts zu mir sagen! :unamused: Nur soviel, dass natürlich alles in rechten Dingen zu gehen muss und dass mir die Sachbearbeiterin darüber nichts sagen kann, ob ich Privatrezepte abrechnen darf oder nicht. Nicht, dass sie mir den Laden schließen muss oder ich muss eine saftige Geldstrafe zahlen!
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Frank Wilms schrieb:
Ja. Keine Kassenanbindung = kein Ärger.
...nachdem ich mit dem Gesundheitsamt telefoniert habe. Ich möchte mich als Masseurin u. med. Bademeisterin nebenberuflich selbstständig machen. Ich habe seit einigen Jahren das MT-Zertifikat in der Tasche . Mir ist bekannt, dass es von den GKV nicht anerkannt wird, da ich ja nur Masseurin bin. So weit ich mich aber hier mal durchgelesen habe, darf ich in einer Privatpraxis durchaus Privatrezepte als Manualtherapeutin abarbeiten, oder? :tired_face:
Es gibt keine Berufsbezeichnung als Manualtherapeutin.
MT kannst du nur machen, wenn du nachweisen kannst, dass du die MT in deiner Masseurinnen-Ausbildung gehabt hast.
Das dürfte schwierig sein.
Sonst nur mit sekt.HP oder "Voll-HP".
stefan 302
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Haben die nicht sowieso FC?
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RoFo schrieb:
Sekt HP als Masseur u med Bademeister?
Haben die nicht sowieso FC?
Aber nicht für MT.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ja haben sie.
Aber nicht für MT.
stefan 302
Aber ein, falls für diesen Beruf überhaupt möglich, sekt HP würde doch aber auch nicht die Durchführung der MT erlauben.
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RoFo schrieb:
Ja genau.
Aber ein, falls für diesen Beruf überhaupt möglich, sekt HP würde doch aber auch nicht die Durchführung der MT erlauben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Stefan, ich habe die Manuelle Therapie Fortbildung mit Prüfung bestanden und auf dem Zertifikat steht es nun mal so drauf. In der Ausbildung hatten wir es natürlich nicht. Aber darf ein Physio MT machen, nur weil er in der Ausbildung hatte? Muss man dafür kein Zertifikat haben? Dann bräuchte man die ganzen Fobi-Institute ja nicht.
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 9.3.16 12:10:
...nachdem ich mit dem Gesundheitsamt telefoniert habe. Ich möchte mich als Masseurin u. med. Bademeisterin nebenberuflich selbstständig machen. Ich habe seit einigen Jahren das MT-Zertifikat in der Tasche . Mir ist bekannt, dass es von den GKV nicht anerkannt wird, da ich ja nur Masseurin bin. So weit ich mich aber hier mal durchgelesen habe, darf ich in einer Privatpraxis durchaus Privatrezepte als Manualtherapeutin abarbeiten, oder? :tired_face:
Es gibt keine Berufsbezeichnung als Manualtherapeutin.
MT kannst du nur machen, wenn du nachweisen kannst, dass du die MT in deiner Masseurinnen-Ausbildung gehabt hast.
Das dürfte schwierig sein.
Sonst nur mit sekt.HP oder "Voll-HP".
stefan 302
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morpheus-06 schrieb:
Dem stimme ich zu und 2. gibt es keinen sekt. HP für Masseure. Ich hatte als Masseur gar eine Kassenzulassung für die MT.
In einer Privatpraxis darfst Du MT Rezepte abarbeiten. Erstens hast Du eine VO, zweitens hast Du den Kurs gemacht. Das mit einem evtl. erforderlichen sekt. HP ist Unfug.
sehe ich für einen Masseur nicht so.
Es ist genau definiert, was ein als Masseur (mit automatisch mitgebrachten sekt.HP) tätiger Th erbringen darf.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2009 - Az. 9 S 2518/08
MT ist als Masseur nicht definiert, auch nicht mit Privatrezept.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 16.3.16 13:31:
In einer Privatpraxis darfst Du MT Rezepte abarbeiten. Erstens hast Du eine VO, zweitens hast Du den Kurs gemacht. Das mit einem evtl. erforderlichen sekt. HP ist Unfug.
sehe ich für einen Masseur nicht so.
Es ist genau definiert, was ein als Masseur (mit automatisch mitgebrachten sekt.HP) tätiger Th erbringen darf.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. März 2009 - Az. 9 S 2518/08
MT ist als Masseur nicht definiert, auch nicht mit Privatrezept.
stefan 302
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beast schrieb:
Habe aber als Masseur eine Zulassung für MT seit mehr als 15 Jahren.....und verdiene mein täglich Brot damit......Ist also nicht ganz korrekt... :blush:
Das ist aber hier nicht die Frage gewesen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
nach altem Recht, begrenzt auf einen Zeitraum, gilt nur für GKV Zulassung!
Das ist aber hier nicht die Frage gewesen.
stefan 302
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Andreas216 schrieb:
Aber du schreibst, so hab ich das verstanden, ein Masseur darf nicht auf Privat Rez. MT abrechnen...das ist doch m.W. so nicht richtig..oder verstehe ich dich hier falsch? Vorraus gesetzt man hat auch die GKV Zulassung......
Es gibt eine Zeit, in der die MT bei Masseuren nach Prüfung anerkannt wurde, aber zeitlich begrenzt (GKV)
Wie sich das in dem Falle verhält (nur GKV Zulassung) weiß ich nicht, hier müsste ein Jurist befragt werden.
Dies dürften aber wohl nur (noch) Einzelfälle sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Ein Masseur darf nicht auf priv Rezept die Leistung MT abgeben, da seine "mitgebrachte" sekt. HP Leistung die MT für sein Berufsbild nicht abdeckt.
Es gibt eine Zeit, in der die MT bei Masseuren nach Prüfung anerkannt wurde, aber zeitlich begrenzt (GKV)
Wie sich das in dem Falle verhält (nur GKV Zulassung) weiß ich nicht, hier müsste ein Jurist befragt werden.
Dies dürften aber wohl nur (noch) Einzelfälle sein.
stefan 302
Und...das sind keine Einzelfälle......
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Andreas216 schrieb:
Woran knüpfst du eine zeitliche Begrenzung? Eine Zulassung (in der keine zeitliche Begrenzung angegeben ist) dürfte schwer wieder rückgängig zu machen sein....also so ganz.......kann ich das nicht unterschreiben, was du dazu sagst.....Und wieseo darf dann ein Masseur mit Zulassung zur MT keine PP mit MT behandeln? Haben wir jetzt auch mit den PKV Rahmenverträge? Das wäre mir bei Vorleigen eines Privatrezeptes sehr sehr neu! :kissing_closed_eyes:
Und...das sind keine Einzelfälle......
Weil es heute z.B. keine Masseure mehr mit neuer MT Zulassung in BaWü gibt.
"Und wieseo darf dann ein Masseur mit Zulassung zur MT keine PP mit MT behandeln"
Erstens braucht ein TH keine Zulassung von Zertifikatspositionen bei PP.
Zweitens, weil hier andere Gesetze -wahrscheinlich- gelten, gerade diesen Fall hatte ich ausgeklammert, da ich rechtlich nicht sicher bin.
Aber Masseure ohne MT GKV Zulassung sind JEDENFALLS von der Abgabe der MT ausgeschlossen, weil es nicht in das Berufsbild includiert ist.
Wenn jemand Ausnahmen kennt, bitte nennen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
"Woran knüpfst du eine zeitliche Begrenzung"
Weil es heute z.B. keine Masseure mehr mit neuer MT Zulassung in BaWü gibt.
"Und wieseo darf dann ein Masseur mit Zulassung zur MT keine PP mit MT behandeln"
Erstens braucht ein TH keine Zulassung von Zertifikatspositionen bei PP.
Zweitens, weil hier andere Gesetze -wahrscheinlich- gelten, gerade diesen Fall hatte ich ausgeklammert, da ich rechtlich nicht sicher bin.
Aber Masseure ohne MT GKV Zulassung sind JEDENFALLS von der Abgabe der MT ausgeschlossen, weil es nicht in das Berufsbild includiert ist.
Wenn jemand Ausnahmen kennt, bitte nennen.
stefan 302
Die zur Abrechnung MT zugelassenen Masseure werden wohl ohnehin bei AG Wechsel keine neue Zulassung erhalten.
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RoFo schrieb:
Klingt zumindest logisch.
Die zur Abrechnung MT zugelassenen Masseure werden wohl ohnehin bei AG Wechsel keine neue Zulassung erhalten.
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Andreas216 schrieb:
Das klingt SO schon konkreter!!!! Und so ist es auch korrekt...aber nicht so, wie du oben komplett dem Masseur die MT abgesprochen hast. Schönes WE
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Andreas216 schrieb:
Das ist der größte Unsinn, den ich je gehört habe!!!!! Seit wann ist eine Zertifikationsposition an AG geknüpft????????????? Wenn die GKV die Zulassung erteilt haben, dann ist das so und gut!!!!!!
Da braucht es sehrwohl einen AG.
Zumindest in Berlin werden Masseure mit MT Zertifikat nicht zur Abrechnung berechtigt.
Hatte der Masseur z. B. einen Arbeitsplatz, wo er MT berechtigt war und wechselt den AG, bekommt er keine Abrechnungsberechtigung (mehr).
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RoFo schrieb:
AN kann ja keine Zertifikate abrechnen.
Da braucht es sehrwohl einen AG.
Zumindest in Berlin werden Masseure mit MT Zertifikat nicht zur Abrechnung berechtigt.
Hatte der Masseur z. B. einen Arbeitsplatz, wo er MT berechtigt war und wechselt den AG, bekommt er keine Abrechnungsberechtigung (mehr).
Das ist der größte Unsinn, den ich je gehört habe!!!!! Seit wann ist eine Zertifikationsposition an AG geknüpft????????????? Wenn die GKV die Zulassung erteilt haben, dann ist das so und gut!!!!!!
Siehst du, hier ist dein zuvor in einem anderen Thread beschriebener eigener Ton unangebracht!
Soweit mir es in dunkler Erinnerung ist, stellt der AG/PI/Unternehmer den Antrag, MT abrechnen zu dürfen. Diese Zulassung ist somit an den AG/PI/Unternehmer mit IK Nummer und Person geknüpft....aber lassen wir das
Wenn du es nicht verstehst, heisst das nicht, dass du dann auch recht hast.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Andreas216 schrieb am 18.3.16 08:24:
Das ist der größte Unsinn, den ich je gehört habe!!!!! Seit wann ist eine Zertifikationsposition an AG geknüpft????????????? Wenn die GKV die Zulassung erteilt haben, dann ist das so und gut!!!!!!
Siehst du, hier ist dein zuvor in einem anderen Thread beschriebener eigener Ton unangebracht!
Soweit mir es in dunkler Erinnerung ist, stellt der AG/PI/Unternehmer den Antrag, MT abrechnen zu dürfen. Diese Zulassung ist somit an den AG/PI/Unternehmer mit IK Nummer und Person geknüpft....aber lassen wir das
Wenn du es nicht verstehst, heisst das nicht, dass du dann auch recht hast.
stefan 302
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Andreas216 schrieb:
Und nochmal..ich hatte die Anerkennung meines MT Zertfikates schon als AN...dann in der Selbständigkeit .....ohne Probleme von allen GKV auch als PI....ein Zertifikatskurs mit Anerkennung ist nach wie vor an keinen AG gebunden..Das ist mit "Verlaub" Unsinn...und ja..es gibt Masseure, die diese Anerkennung von allen KK erhalten haben.....und nun gut! Ich habe damals mit vielen anderen Masseuren geklagt und Recht bekommen...dass damals so gewesen ist, dürfte jeder Therapeut der "alten Schule" wissen!!!! Es gab einen "Stichtag" ...und warum sollte dieser nun zurück genommen werden. Geltendes Recht. So einfach ist das! Und hat nicht mit Überheblichkeit zu tun, lieber Stefan....
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Helmut Fromberger schrieb:
In einer Privatpraxis darfst Du MT Rezepte abarbeiten. Erstens hast Du eine VO, zweitens hast Du den Kurs gemacht. Das mit einem evtl. erforderlichen sekt. HP ist Unfug.
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
welcher Verband, welche LG ?
stefan 302
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
vpt ba-wü
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Bei rechtlichen Anfragen muss ein Anwalt konsultiert werden, sobald der sein Statement abgegeben hat, wird das Mitglied informiert. Eine LG kann und darf keine rechtliche Auskunft geben, kann diese Anfrage aber weiterleiten.
stefan 302
vpt ba-wü
Die wissen aber nichts davon bzw in letzter Zeit keine Anfrage darüber....
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.3.16 18:56:
vpt ba-wü
Die wissen aber nichts davon bzw in letzter Zeit keine Anfrage darüber....
stefan 302
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morpheus-06 schrieb:
Der Masseur hat den FC nur begrenzt durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, dazu gehört keine MT.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
jetzt müsste es auch dem letzten klar sein.... :sunglasses:
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
dazu gibt es auch eine Info von meinem Verband, die genau das was Morpheus geschrieben hat bestätigt. Der Masseur darf nur das ohne Rezept abgeben, was er in der Grundausbildung erlernt hat, dazu zählt nicht automatisch die MLD und die MT.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mittlerweile habe ich den Landesverband kontaktiert, mit der Bitte um Auskunft bzw. Hinweis, wo ich die rechtliche Grundlage nachlesen kann. Die rühren sich nicht. :angry:
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