Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
muss ich meinen Arbeitnehmern den Bildungsurlaub gewähren, oder ist dies eine freiwillige Leistung, bzw. mit dem AN verhandelbar?
Und: Wieviel Urlaub gebt ihr euren AN ( 2012 Examen gemacht, also recht frisch)?
Danke für euer Antworten!!!!
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dani2104 schrieb:
Hallo zusammen,
muss ich meinen Arbeitnehmern den Bildungsurlaub gewähren, oder ist dies eine freiwillige Leistung, bzw. mit dem AN verhandelbar?
Und: Wieviel Urlaub gebt ihr euren AN ( 2012 Examen gemacht, also recht frisch)?
Danke für euer Antworten!!!!
Unter 10 Beschäftigte: Freiwillige Leistung
5 Tage pro Kalenderjahr
Weiteres findest du auf Bildungsurlaub | 6817 Seminare | Infos & Gesetze | Veranstalterverzeichnis | Bildungsurlaub 2020 f
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Bildungsurlaub kann und muß gegeben werden, auch wenn nur 1 oder 2 Mitarbeiter vorhanden.
"Bildungsurlaub – das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das "
Wenn du also schon ein Link setzt dann vorher lesen.
Somit ist die Frage von Dani auch schon beantwortet
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eim schrieb:
Liebe Mia
Bildungsurlaub kann und muß gegeben werden, auch wenn nur 1 oder 2 Mitarbeiter vorhanden.
"Bildungsurlaub – das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig genutzt ist das "
Wenn du also schon ein Link setzt dann vorher lesen.
Somit ist die Frage von Dani auch schon beantwortet
> Liebe Mia
> Bildungsurlaub kann und muß gegeben werden, auch wenn nur 1
> oder 2 Mitarbeiter vorhanden.
> \"Bildungsurlaub – das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch
> auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der
> Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig
> genutzt ist das \"
> Wenn du also schon ein Link setzt dann vorher lesen.
> Somit ist die Frage von Dani auch schon beantwortet
Hallo Eim,
für NRW gilt folgendes
"Anspruchsberechtigung und Betriebsgröße
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten."
Findet sich hier
Bildungsurlaub - NRW - Leitfaden "Bildungsurlaub NRW" - Bildungsurlaub
:stuck_out_tongue_winking_eye:
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mia73 schrieb:
eim schrieb:
> Liebe Mia
> Bildungsurlaub kann und muß gegeben werden, auch wenn nur 1
> oder 2 Mitarbeiter vorhanden.
> \"Bildungsurlaub – das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch
> auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der
> Arbeitszeit. Vielen noch nicht bekannt und darum noch wenig
> genutzt ist das \"
> Wenn du also schon ein Link setzt dann vorher lesen.
> Somit ist die Frage von Dani auch schon beantwortet
Hallo Eim,
für NRW gilt folgendes
"Anspruchsberechtigung und Betriebsgröße
Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub besteht in Betrieben und Dienststellen ab zehn Beschäftigten."
Findet sich hier
Bildungsurlaub - NRW - Leitfaden "Bildungsurlaub NRW" - Bildungsurlaub
:stuck_out_tongue_winking_eye:
1. Für Betriebe mit bis zu 10 AN (das dürfte wohl der Mehrzahl der PT-Praxen betreffen) schon mal gar keine Pflicht.
2. Für Betriebe mit 10 bis 50 AN hat lediglich 10% der Belegschaft pro Kalenderjahr ein Anspruch (wieviel Praxen dürfte das wohl treffen )
3. Erst ab 50 AN würde ein generelle Pflicht entstehen, die aber durch § 3 Abs. 2, 3, 4 oder 6 AWbG schon wieder deutlich entschärft wird.
Allem in alle hält sich der "Pflicht" so doch mal deutlich in Grenzen.
Und hier ist der Gesetzestext:
Link
[bearbeitet am 22.07.13 20:01]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Tja, wie mia schon sagte: eine generelle Pflicht (merke das Wörtchen "generelle") gibt es in NRW nicht.
1. Für Betriebe mit bis zu 10 AN (das dürfte wohl der Mehrzahl der PT-Praxen betreffen) schon mal gar keine Pflicht.
2. Für Betriebe mit 10 bis 50 AN hat lediglich 10% der Belegschaft pro Kalenderjahr ein Anspruch (wieviel Praxen dürfte das wohl treffen )
3. Erst ab 50 AN würde ein generelle Pflicht entstehen, die aber durch § 3 Abs. 2, 3, 4 oder 6 AWbG schon wieder deutlich entschärft wird.
Allem in alle hält sich der "Pflicht" so doch mal deutlich in Grenzen.
Und hier ist der Gesetzestext:
Link
[bearbeitet am 22.07.13 20:01]
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mia73 schrieb:
Es kommt auf die Anzahl der Beschäftigten an.
Unter 10 Beschäftigte: Freiwillige Leistung
5 Tage pro Kalenderjahr
Weiteres findest du auf Bildungsurlaub | 6817 Seminare | Infos & Gesetze | Veranstalterverzeichnis | Bildungsurlaub 2020 f
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