Auf diesem Weg suchen wir Dich als
Masseur, Krankengymnast oder
Physiotherapeut zur Mitarbeit in
unserer außergewönlichen Praxis
in Voll- oder Teilzeit.
Du kannst Dich in unserer Praxis
austoben, hier haben wir einen 20
Minuten Rhythmus, eine ganztags
besetzte Rezeption, sonnige
Behandlungsräume und einen großen
KG- und Geräteraum. Wir bieten die
neuesten, effektiven Therapiefomen
an und arbeiten mit Geräten, die
Dir die Arbeit erleichtern.
Warum solltest Du bei uns arbeiten
wollen?
Ei...
Masseur, Krankengymnast oder
Physiotherapeut zur Mitarbeit in
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in Voll- oder Teilzeit.
Du kannst Dich in unserer Praxis
austoben, hier haben wir einen 20
Minuten Rhythmus, eine ganztags
besetzte Rezeption, sonnige
Behandlungsräume und einen großen
KG- und Geräteraum. Wir bieten die
neuesten, effektiven Therapiefomen
an und arbeiten mit Geräten, die
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Warum solltest Du bei uns arbeiten
wollen?
Ei...
Was ist nun richtig ? Jedes Jahr ?
Darf sie es allein entscheiden welche Fortbildung ?
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Norddeich 12 schrieb:
Wir haben gerade in der Praxis eine angeregte Diskussion um das Thema Bildungsurlaub. Die Mitarbeiterin meinte es stehe ihr jedes Jahr 5 Tage zu und ich hätte auch kein Mitspracherecht welche Fortbildung sie machen würde.
Was ist nun richtig ? Jedes Jahr ?
Darf sie es allein entscheiden welche Fortbildung ?
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Inche schrieb:
Wenn es bei euch genauso ist wie in RLP dann darf sie ganz alleine Entscheiden ob es z.b Sprachreise sein soll.Alle 2 Jahre 10 Tage. Schau dir das Bildungsfreistellungsgesetz für dein Bundesland bitte an.
Anbei ein Link:
Bildungsurlaub in Deutschland - IWWB - InfoWeb Weiterbildung
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Superbiene schrieb:
Das kannst du ganz leicht über Google rausfinden.
Anbei ein Link:
Bildungsurlaub in Deutschland - IWWB - InfoWeb Weiterbildung
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Inche schrieb:
Das solltes alles im Gesetz u den infos dazu stehen Deine Zahlung ist nicht von der Wahl der Fobi abhängig auch wenn es nicht passend für deine Praxis ist. Deine Ma hat recht.
Danke schon einmal. Aber noch eine Frage. Muss ich in dem Bildungsurlaub das Gehalt bezahlen ? Also z. B. jemand macht eine Fortbildung die wir in der Praxis gar nicht benötigen .Dann muss ich das bezahlen ?
Es ist keine Fortbildung für deine Praxis, sondern das Recht auf pers. Bildung des AN.
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Tempelritter schrieb:
Norddeich 12 schrieb am 4.5.15 21:03:
Danke schon einmal. Aber noch eine Frage. Muss ich in dem Bildungsurlaub das Gehalt bezahlen ? Also z. B. jemand macht eine Fortbildung die wir in der Praxis gar nicht benötigen .Dann muss ich das bezahlen ?
Es ist keine Fortbildung für deine Praxis, sondern das Recht auf pers. Bildung des AN.
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michael933 schrieb:
... und es gilt die Lohnfortzahlung... in Nds 5 Tage / Jahr.
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Norddeich 12 schrieb:
Danke schon einmal. Aber noch eine Frage. Muss ich in dem Bildungsurlaub das Gehalt bezahlen ? Also z. B. jemand macht eine Fortbildung die wir in der Praxis gar nicht benötigen .Dann muss ich das bezahlen ?
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