Wir suchen für unsere Praxis im
Zentrum von Mönchengladbach zum
nächstmöglichen Termin eine(n)
neue(n) Mitarbeiter(in). Flexible
Arbeitszeiten und Stundenzahl in
Absprache. Sollte Bereit sein um
auch Hausbesuche zu machen. Bei
erwiesene Geschicktheit besteht die
Möglichkeit um als Praxisleiter
von unserem Team von 9 Leute
eingestellt zu werden.
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Frage: Muss die GmbH dann eine BG Pflichtversicherung abschließen? Oder kann das gespart werden, weil der physiotherapeutische Teil so gering ist?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine GmbH hat verschiedene Firmenbereiche, wie z.B. Wellness-Ausbildungen (75%), Produktverkauf (5%) und auch therapeutische Leistungen wie Massage, KG, MT usw. (20%).
Frage: Muss die GmbH dann eine BG Pflichtversicherung abschließen? Oder kann das gespart werden, weil der physiotherapeutische Teil so gering ist?
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Frage doch rechtssicher einfach die BG!!
Grüße...Gerry
Gegenfrage: Was tust du wenn dem Wellness-Ausbilder eine defekte Massagebank den Fuß einklemmt? Sagst du "Pech gehabt, BG zahlt nicht weil nur Tätigkeiten der PTs versichert"?
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Papa Alpaka schrieb:
"Müssen" tut die GmbH nicht, zahlt dann aber (durchgreifend auf das private Vermögen der Geschäftsführer weil grober Schnitzer) im Schadensfall selbst. Auch die Wellness-Ausbilder können BG-versichert werden (ggf. anderer Beitragsfuß/Gefährdungseinstufung -- BG fragen, die wissen Bescheid).
Gegenfrage: Was tust du wenn dem Wellness-Ausbilder eine defekte Massagebank den Fuß einklemmt? Sagst du "Pech gehabt, BG zahlt nicht weil nur Tätigkeiten der PTs versichert"?
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BG ist für die Tätigkeit der Geschäftsführung sinnvoll,
freie Mitarbeiter (als eigenständige Subuunternehmer) sind selbst Mitglied der BG; eine Doppel-Versicherung ist nicht vorgesehen.
Die Selbstständigkeit der Subunternehmer zu beurteilen obliegt v.a. der Clearingstelle DRV, einige andere Ämter prüfen sporadisch (Einzelfälle) ebenfalls ob eine Selbstständigkeit vorliegt (nach prinzipiell den gleichen Kriterien wie bei der DRV). Danach hast du aber zum Glück nicht gefragt ;)
Sinnvoll könnte sein, eine Haftpflichtversicherung wie von mir vorgeschlagene Fälle abzuschließen - das liegt aber im Ermessen der Geschäftsführung.
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Papa Alpaka schrieb:
Damit hast du deine Frage selbst beantwortet:
BG ist für die Tätigkeit der Geschäftsführung sinnvoll,
freie Mitarbeiter (als eigenständige Subuunternehmer) sind selbst Mitglied der BG; eine Doppel-Versicherung ist nicht vorgesehen.
Die Selbstständigkeit der Subunternehmer zu beurteilen obliegt v.a. der Clearingstelle DRV, einige andere Ämter prüfen sporadisch (Einzelfälle) ebenfalls ob eine Selbstständigkeit vorliegt (nach prinzipiell den gleichen Kriterien wie bei der DRV). Danach hast du aber zum Glück nicht gefragt ;)
Sinnvoll könnte sein, eine Haftpflichtversicherung wie von mir vorgeschlagene Fälle abzuschließen - das liegt aber im Ermessen der Geschäftsführung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, eine Haftpflicht für alle freien Mitarbeiter, Dozenten, Therapeuten etc.. ist vorhanden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt nur freie Mitarbeiter im Unternehmen (außer die Geschäftsführung), keine fest Angestellten - jeder muss sich selbst diesbezüglich versichern. Uns ist lediglich wichtig, ob wir die Pflicht haben BG zu versichern oder nicht - im besten Fall eben nicht...
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