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ich bin gerade am Ausarbeiten eines Konzeptes für BGF. Die Argumente sind alle klar aber den AG interessiert im besonderen wie sich seine Steuerlast verändert. Die 500.-€ pro Jahr kann er ja als Gewinnminderung ansetzen. Kann er dies zu 100%? Sprich legt er nichts aus eigener Tasche drauf? Bitte um möglichst einfache Erklärung. Steuerberater ist im übrigen im Urlaub.
Danke
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stefan33 schrieb:
Hallo steuerfeste Kollegen,
ich bin gerade am Ausarbeiten eines Konzeptes für BGF. Die Argumente sind alle klar aber den AG interessiert im besonderen wie sich seine Steuerlast verändert. Die 500.-€ pro Jahr kann er ja als Gewinnminderung ansetzen. Kann er dies zu 100%? Sprich legt er nichts aus eigener Tasche drauf? Bitte um möglichst einfache Erklärung. Steuerberater ist im übrigen im Urlaub.
Danke
Eine Gewinnminderung wie du sie beschreibst gibt es überhaupt nicht.
Der AG zieht die 500 € als Betriebsausgaben ab und somit wird sein Gewinn gemindert.Selbstverständlich die Summe die er für seine MA ausgegeben hat.
Wenn deine Argumentation jedoch gut ist dann wird jeder AG irgendwann einsehen dass es sich letztendlich auch für ihn lohnt in gesunde MA zu investieren.
In Maschinen würde er ja auch investieren um sie funktionsfähig zu halten
(ich weiß dass das zynisch klingt aber bei manchen AG zieht nur diese Argumentation) selbstredend etwas netter verpackt . :smile: :smile:
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eim schrieb:
Natürlich geht es von seinem Gewinn ab.
Eine Gewinnminderung wie du sie beschreibst gibt es überhaupt nicht.
Der AG zieht die 500 € als Betriebsausgaben ab und somit wird sein Gewinn gemindert.Selbstverständlich die Summe die er für seine MA ausgegeben hat.
Wenn deine Argumentation jedoch gut ist dann wird jeder AG irgendwann einsehen dass es sich letztendlich auch für ihn lohnt in gesunde MA zu investieren.
In Maschinen würde er ja auch investieren um sie funktionsfähig zu halten
(ich weiß dass das zynisch klingt aber bei manchen AG zieht nur diese Argumentation) selbstredend etwas netter verpackt . :smile: :smile:
inwiefern ist denn auch für mich als behandelnder >Therapeut die betriebl. Gesundheitsfürsorge von der Mehrwertsteuer befreit? Egal ob es der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber zahlt, wenn es unter die BGF fällt, kann man da vielleicht einen Weg finden, die unverordnete Leistung ohne die 7% auszuweisen?
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eim schrieb:
Nein,meines Wissens nach nicht da es ja eine rein freiwillige Präventive Maßnahme ist.Und sie muß sogar mit 19% Mwst. versteuert werden.
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Therapie-Mobil schrieb:
Findet die Steuerbefreiung keine Anwendung, kann der ermäßigte Steuersatz mit 7 %zur Anwendung kommen, da zu den begünstigten ermäßigt zu besteuernden Leistungen Heilmassagen und Heilgymnastik zählen. Ein bestimmter Heilzweck ist bei den typischen Physiotherapieleistungen, die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind, nicht nachzuweisen.
Bei Heilmassagen und Heilgymnastik willst du etwas heilen.DasFinanzamt lacht sich schimmelig wenn du damit kommst.
BFG ist mit 19 % zu berechnen .Frag deinen Steuerberater und dasFA. :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Aber betriebliche Gesundheitsfürsorge/vorsorgemassnahemn sind KEINE Heilmassagen und auch keine Heilgymnastik.Der Name sagt es schon.
Bei Heilmassagen und Heilgymnastik willst du etwas heilen.DasFinanzamt lacht sich schimmelig wenn du damit kommst.
BFG ist mit 19 % zu berechnen .Frag deinen Steuerberater und dasFA. :kissing_closed_eyes:
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Therapie-Mobil schrieb:
Ja und hier ich auch nochmal zu dem Thema,
inwiefern ist denn auch für mich als behandelnder >Therapeut die betriebl. Gesundheitsfürsorge von der Mehrwertsteuer befreit? Egal ob es der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber zahlt, wenn es unter die BGF fällt, kann man da vielleicht einen Weg finden, die unverordnete Leistung ohne die 7% auszuweisen?
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