Wir sind die Physiotherapie
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
Ansatz arbeiten wir mit
maßgeschneiderten
Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
Patienten ganzheitliche Lösungen
zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
Behandlungen, sowie das
Patientenbefinden abzurunden. Wir
behandeln orthopädis...
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
Ansatz arbeiten wir mit
maßgeschneiderten
Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
Patienten ganzheitliche Lösungen
zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
Behandlungen, sowie das
Patientenbefinden abzurunden. Wir
behandeln orthopädis...
ich habe eine schwangere MA. Da ich der Meinung bin, dass die Arbeit als Physiotherapeut auch körperlich viel von meiner MA abverlangt, würde ich Ihr gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es hat nach langer Zeit bei ihr
mit der Schwangerschaft geklappt und ich will da nichts aufs Spiel setzten. Einen Schonplatz kann ich Ihr nicht anbieten. Auf Nachfrage bei der KK sagte man mir, dass könne nur der Arzt! Ich habe aber schon gehört, dass ich es auch tun kann. Was stimmt nun?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo eine Frage an Euch,
ich habe eine schwangere MA. Da ich der Meinung bin, dass die Arbeit als Physiotherapeut auch körperlich viel von meiner MA abverlangt, würde ich Ihr gerne ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es hat nach langer Zeit bei ihr
mit der Schwangerschaft geklappt und ich will da nichts aufs Spiel setzten. Einen Schonplatz kann ich Ihr nicht anbieten. Auf Nachfrage bei der KK sagte man mir, dass könne nur der Arzt! Ich habe aber schon gehört, dass ich es auch tun kann. Was stimmt nun?
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber (Schwangere)
Walli :hushed:
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LG......B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Setze Dich mit Deinem zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz in Verbindung, dort wird Dir geholfen. Du kannst als Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen, ganz oder teilweise. Ich mache das gerade zum 4. Mal.
LG......B.
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Kitane schrieb:
Ich habe mich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt gewandt haben wir super Informationen gegeben du kannst auch ein teilweises Beschäftigungsverbot aussprechen mache ich gerade auch nie einer MA bei vollem Lohnausgleich über die u1 viel Erfolg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
DANKE :blush:)))))))))))))))))))))))))))))
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W. Stangner schrieb:
Schau mal in § 3 des Mutterschutzgesetzes sowie in folgenden Link:
Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber (Schwangere)
Walli :hushed:
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