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Eppendorf

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stehen wir di...
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Neues Thema
Beschäftigungsverbot
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Jutta Martina Kraemer
Vor 3 Wochen
Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
1

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Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?
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pt ani
Vor 3 Wochen
Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
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Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.
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pt ani schrieb:

Die Impfpflicht gibt es nicht mehr, falls Du das meinen solltest.

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Jutta Martina Kraemer
Vor 3 Wochen
Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft
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Jutta Martina Kraemer schrieb:

Nein,es bezog sich auf Schwangerschaft

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Jutta Martina Kraemer schrieb:

Frage: gilt das Beschäftigungsverbot im Rahmen der Coronapandemie noch?

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Nora Weber
Vor 3 Wochen
Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.

Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link

Gruß
Nora
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Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das [u]individuelle Beschäftigungsverbot[/u], das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das [u]betriebliche Beschäftigungsverbot[/u] durch den Arbeitgeber. Für letzteres maßgebend ist die - wiederum [u]individuell[/u] als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende [u]Gefährdungsbeurteilung[/u]. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten. Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: https://www.marburger-bund.de/sites/default/files/files/2022-12/Upload_01_12_2022_%C3%9Cbersicht_Informationen_BL_Mutterschutz_Corona.pdf Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Beim Beschäftigungsverbot gibt es zwei Formen: das individuelle Beschäftigungsverbot, das vom die Schwangere betreuenden Arzt ausgestellt wird, und das betriebliche Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber.
Für letzteres maßgebend ist die - wiederum individuell als Einzelfallentscheidung für die Schwangere - festzulegende Gefährdungsbeurteilung. Hier gibt es deshalb keine konkrete Festlegung für den Umgang mit dem Coronavirus, sondern lediglich Hinweise, die bei der Gefährdungsbeurteilung für Schwangere berücksichtigt werden sollten.

Von den Bundesländern gibt es dazu aber immer noch recht klare Aussagen, die ein betriebliches Beschäftigungsverbot eher nahelegen als dies frei entscheiden zu lassen. Der Marburger Bund hat eine Zusammenstellung der Empfehlungen aller Bundesländer sowie des Bundesamtes für Familie erstellt, die hier zu finden ist: Link

Gruß
Nora



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