ID: 1500_000687
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach. Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
einsch...
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach. Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
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Bis jetzt werden die Beiträge zur gesetzlichen RV von meinem Privatkonto abgebucht. Nun meine Frage. Falls das Finanzamt zur Prüfung kommt, hat der Prüfer dann auch Einsicht in mein Privatkonto, da von hier der Beitrag bezahlt wird? Ein geringer Teil kann ja geltend gemacht werden. Ein Nachweis über die Beiträge ist natürlich vorhanden und muss nicht übers Konto nachgewiesen werden. Oder soll alles übers Geschäftskonto bezahlt werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bin selbstständig als Physio.
Bis jetzt werden die Beiträge zur gesetzlichen RV von meinem Privatkonto abgebucht. Nun meine Frage. Falls das Finanzamt zur Prüfung kommt, hat der Prüfer dann auch Einsicht in mein Privatkonto, da von hier der Beitrag bezahlt wird? Ein geringer Teil kann ja geltend gemacht werden. Ein Nachweis über die Beiträge ist natürlich vorhanden und muss nicht übers Konto nachgewiesen werden. Oder soll alles übers Geschäftskonto bezahlt werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Steuerberater fragen!
Gruß Britt
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Bernie schrieb:
Die Rentenversicherung ist eine PRIVATE Vorsorgeleistung und is m.E. keine Betriebsausgabe.
hier meine Meinung:
Deine Frage bezieht sich auf den Ansatz der RV-Beiträge in der Einkommenssteuererklärung.
Der nachweis darüber wird m.E. von der rentenkasse direkt an das Finanzamt gemeldet (automatischer Austausch) du musstest dort mal deine Steuer ID angeben, damit die das können.
Also ist es erstmal unerheblich, von welchem Konto du das zahlst.
Weiterhin die Frage, ob der Prüfer in dein privatkonto gucken darf.
Sehen wir es mal so...es wird eine einkommensteuerprüfung durch geführt, das heißt alles, was du in Persona an Konten hat, darf angeschaut werden. Da wird nicht zwischen betrieblich und nicht betrieblich unterschieden. Du hast alle für die Einkommensteuer relevanten Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Im zweifelsfall sogar die privaten Kontobelege!
Wenn du das umgehen willst, brauchst du einen GmbH, aber dann stellt sich das Problem mit den RV Beiträgen wieder ganz anders....das ist aber eine andere Geschichte...
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TheStonie schrieb:
Erstmal klar, StB fragen.
hier meine Meinung:
Deine Frage bezieht sich auf den Ansatz der RV-Beiträge in der Einkommenssteuererklärung.
Der nachweis darüber wird m.E. von der rentenkasse direkt an das Finanzamt gemeldet (automatischer Austausch) du musstest dort mal deine Steuer ID angeben, damit die das können.
Also ist es erstmal unerheblich, von welchem Konto du das zahlst.
Weiterhin die Frage, ob der Prüfer in dein privatkonto gucken darf.
Sehen wir es mal so...es wird eine einkommensteuerprüfung durch geführt, das heißt alles, was du in Persona an Konten hat, darf angeschaut werden. Da wird nicht zwischen betrieblich und nicht betrieblich unterschieden. Du hast alle für die Einkommensteuer relevanten Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Im zweifelsfall sogar die privaten Kontobelege!
Wenn du das umgehen willst, brauchst du einen GmbH, aber dann stellt sich das Problem mit den RV Beiträgen wieder ganz anders....das ist aber eine andere Geschichte...
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verena735 schrieb:
Bei Selbstzahlern erfolgt kein automatischer Austausch zwischen dem Rentenversicherungsträger und dem Finanzamt. Der Beitragszahler erhält jährlich bis zum 28.Februar eine Bestätigung über die im Vorjahr geleisteten Beiträge.
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Britt schrieb:
Ich würde das übers Geschäftskonto laufen lassen. Aber Lars hat Recht, frag deinen Stb.
Gruß Britt
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