WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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in der Praxis, wo ich angestellt bin, arbeiten wir im 20min Takt. Letzte Woche, als es so schön glatt war, musste ich dann mehrere Hausbesuche machen und war auf Grund der Straßenverhältnisse etwas im Zeitverzug. Ich musste noch zu einer Dame, die mitten in der Pampa wohnte und wo nix gestreut oder geräumt war. Da habe ich dann nicht 20min behandelt, worauf ihre Betreuerin einen riesen Aufstand gemacht hat, dass ich ja nur 16min behandelt hätte und sie hätte ein Anrecht auf 20min undundund. Und überhaupt: Im krankenhaus würden die Behandlungen sogar 30min dauern. :confused:
Daraufhin habe ich ihr erklärt, dass es sich um eine Ausnahme, eben aufGrund des Wetter handeln würde, außerdem würden die Krankenkassen ja eh nur 15min bezahlen. Das wollte sie mir nicht glauben ("Kein Betrieb arbeitet kostenlos!" und noch mal der Verweis auf's KH).
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Quelle, die tatsächlich belegt, dass auch eine Behandlungsdauer von 15min rechtens wäre. Aber dazu kann ich nix finden. Wo steht denn was dazu - im Heilmittelkatalog? Entweder bin ich blind, oder darin steht nichts. Auf auf der Seite des ZVK kann ich nichts zu dem Thema finden.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
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Problem beschreiben
somi1407 schrieb:
Hallo,
in der Praxis, wo ich angestellt bin, arbeiten wir im 20min Takt. Letzte Woche, als es so schön glatt war, musste ich dann mehrere Hausbesuche machen und war auf Grund der Straßenverhältnisse etwas im Zeitverzug. Ich musste noch zu einer Dame, die mitten in der Pampa wohnte und wo nix gestreut oder geräumt war. Da habe ich dann nicht 20min behandelt, worauf ihre Betreuerin einen riesen Aufstand gemacht hat, dass ich ja nur 16min behandelt hätte und sie hätte ein Anrecht auf 20min undundund. Und überhaupt: Im krankenhaus würden die Behandlungen sogar 30min dauern. :confused:
Daraufhin habe ich ihr erklärt, dass es sich um eine Ausnahme, eben aufGrund des Wetter handeln würde, außerdem würden die Krankenkassen ja eh nur 15min bezahlen. Das wollte sie mir nicht glauben ("Kein Betrieb arbeitet kostenlos!" und noch mal der Verweis auf's KH).
Jetzt bin ich auf der Suche nach einer Quelle, die tatsächlich belegt, dass auch eine Behandlungsdauer von 15min rechtens wäre. Aber dazu kann ich nix finden. Wo steht denn was dazu - im Heilmittelkatalog? Entweder bin ich blind, oder darin steht nichts. Auf auf der Seite des ZVK kann ich nichts zu dem Thema finden.
Könnt ihr mir weiterhelfen?
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0501.htm
Siehe ganz unten, Regelbehandlungszeit.
Allerdings richtet sich die Behandlungsdauer nach den Erfordernissen des Patienten und nicht nach den Strassenverhältnissen. In einem solchen Ausnahmefalle sehe ich allerdings auch kein Problem.
MikeS
[bearbeitet am 29.01.13 14:04]
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MikeS schrieb:
Zum Beispiel:
http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-a1-0501.htm
Siehe ganz unten, Regelbehandlungszeit.
Allerdings richtet sich die Behandlungsdauer nach den Erfordernissen des Patienten und nicht nach den Strassenverhältnissen. In einem solchen Ausnahmefalle sehe ich allerdings auch kein Problem.
MikeS
[bearbeitet am 29.01.13 14:04]
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Manche Leute sind echt kleinlich, wenn sie wegen 4 Minuten so ein Fass aufmacht. Außerdem kommt das ja bestimmt auch vor, dass du mal länger bleibst oder Extrawünsche bedienst, aber das ist dann bestimmt selbstverständlich :sunglasses:
Man sollte auch meinen, dass sie mit ihrem sozialen Beruf auch gegenüber Nicht-Patienten sozial denkt, aber dem ist ja meistens leider nicht so...
Wenn sich die Betreuerin nicht einkriegt, soll sie bei der Kasse nachfragen. Du kannst ihr auch sagen, dass du oft genug länger da warst, wenn es von Nöten war.
Echt mal: von nix eine Ahnung haben, aber die Klappe aufreißen. Vor wem müssen wir uns eigentlich noch rechtfertigen!?
Damit die Praxis und die Kollegen ruhiger leben, ist es auch nützlich, dass Patienten und Betreuer/Angehörige von Anfang an wissen, woran sie sind (schriftlich mit Unterschrift), d.h. vorgegebene Mindestbehandlungszeiten, Absageregelungen, Ausfallzahlungen, Rezeptbesorgung usw.
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Biancchen schrieb:
Die Betreuerin hat doch diskutiert!?
Manche Leute sind echt kleinlich, wenn sie wegen 4 Minuten so ein Fass aufmacht. Außerdem kommt das ja bestimmt auch vor, dass du mal länger bleibst oder Extrawünsche bedienst, aber das ist dann bestimmt selbstverständlich :sunglasses:
Man sollte auch meinen, dass sie mit ihrem sozialen Beruf auch gegenüber Nicht-Patienten sozial denkt, aber dem ist ja meistens leider nicht so...
Wenn sich die Betreuerin nicht einkriegt, soll sie bei der Kasse nachfragen. Du kannst ihr auch sagen, dass du oft genug länger da warst, wenn es von Nöten war.
Echt mal: von nix eine Ahnung haben, aber die Klappe aufreißen. Vor wem müssen wir uns eigentlich noch rechtfertigen!?
Damit die Praxis und die Kollegen ruhiger leben, ist es auch nützlich, dass Patienten und Betreuer/Angehörige von Anfang an wissen, woran sie sind (schriftlich mit Unterschrift), d.h. vorgegebene Mindestbehandlungszeiten, Absageregelungen, Ausfallzahlungen, Rezeptbesorgung usw.
Naja, die Betreuerin ist zum einen tatsächlich kleinlich. Und zum anderen geht sie halt regelmäßig ins KH zur Massage, wo sie eine halbe Stunde behandelt wird. Wisst ihr ob die da andere Tariefe haben oder wie finanzieren die das?
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somi1407 schrieb:
Super, danke für eure Antworten.
Naja, die Betreuerin ist zum einen tatsächlich kleinlich. Und zum anderen geht sie halt regelmäßig ins KH zur Massage, wo sie eine halbe Stunde behandelt wird. Wisst ihr ob die da andere Tariefe haben oder wie finanzieren die das?
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Jörg Imbach schrieb:
Ich habe in 4 verschiedenen Krankenhäusern PT-Abteilungen kennengelernt, 3 hauseigene Abteilungen und 1 amb. Rehazentrum in direkter Nachbarschaft. In 3 von 4 Fällen lief es so, dass das was an den KH-Patienten vollzogen wurde einer Behandlung unwürdig war, z.B. wurden 3 Patienten auf einem Zimmer mit unterschiedlichen Krankheitsbildern binnen 5-10 Minuten "besucht", oder es wurden lediglich Motorschienen hin und herplaziert. Dafür wurden die Patienten, die ambulant zur PT kamen mit Therapiezeit reichlich beschenkt. Dann kommen die nämlich auch in dieses KH, wenn sie die nächste TEP implantiert bekommen. :innocent:
Deshalb können hier andere Behandlungszeiten angeboten werden, als ambulant.
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chipchap schrieb:
Im KH gibt es immer die Möglichkeit die Gehälter der Angestellten "querzufinanzieren"! (quer durch alle Fachabteilungen)
Deshalb können hier andere Behandlungszeiten angeboten werden, als ambulant.
Echt mal: von nix eine Ahnung haben, aber die Klappe aufreißen. Vor wem müssen wir uns eigentlich noch rechtfertigen!?...
Zum Schluß sagst du es ja selber, zu Beginn jedoch die anzubringende Rechtfertigungsserie.
Wobei das PT- Pat.- Verhältnis aber evtl. ohnehin nicht bestens gewesen sein dürfte. Denn wie kommt es, dass sich eine Pat. etwas erlaubt, was sie nicht beurteilen kann- also sich trotzdem herabwürdigend herausnimmt und die PT obendrein dazu bringt, nochmalig Rechtfertigungen nachzureichen ( was für ein Unsinn somi1407- für wen oder was hast du dich zu rechtfertigen ? ).
Richtigerweise hat die Pat. festgestellt, dass bei der letzten Behandlung die Pflichtzeit um eine Minute überschritten wurde. Da böte es sich ja geradezu an mit der Patientin gemeinsam zu erarbeiten, was deren Betreuerin im Namen der Patientin nun vorschlägt um die in der Vergangenheit großzügige Behandlung auf Kosten des Unternehmens von somi1407 zumindest etwas auszugleichen.
Bei HB- Kreuz, was man zur Sicherheit der Pat. dieser per Original vorzeigt, ist es ja nunmal so, dass gleich beim HB selbst der Bericht vorgefertigt wird ( rechnerisch behandlungsabzüglich 5 min für die Reinschrift in der Praxis ). Gemeinsam geht das ja gerade bei sehr genauen Zeitgenossen auch viel schneller. Es wird aus der Betreuerin sicherlich geradezu heraussprudeln, was alles gemacht wurde- bei 10 Stichpunkten müßte man sicherlich abbrechen ( wegen der Zeit eben ). Also auch abbrechen, wenn die Betreuerin noch weitere 20 Punkte zusammentragen möchte.
Wenn das alles somi1407`s Sache sei usw. ist es sodann sogar erforderlich auszuholen+ darzustellen, dass dies insbesondere zur 15 min Behandlungszeit gehört und es ausdrücklich somi1407`s Pflicht sei, sich davon zu überzeugen, dass alles auch richtig angekommen sei. Wär doch auch sehr ärgerlich, wenn gerade die überzogenen Behandlungszeiten garnicht verinnerlicht wurden- es mitunter garnicht wahrgenommen wurde und somi1407 garkeine Rückmeldung hat, was ja geradezu eine berufliche Pflichtverletzung darstellen würde, wenn sie sich nicht darstellen lässt, was alles angekommen/ nicht angekommen ist. Gern wird die Betreuerin, wie sonst ja sicherlich auch, ganz redseelig die Pat. unterstützen.
Kommt hingegen nichts/ nicht viel ergäbe sich mitunter, dass die Pat. ja dann offensichtlich garnicht bei der Sache war, was folgerichtig vor Ort natürlich in den Bericht mit aufgenommen werden muß ( Pat. und Betreuerin konnten sich an keinen Therapieinhalt erinnern/ Therapiedauer konnte exakt wiedergegeben werden ). Dass das ja Sache der PT sei und hier in der Wohnung nur die Behandlung zu erfolgen hätte usw. - zur Behandlung selbstredend aber ganz besonders auch die Berichterstellung gehört, jegliche Gesprächsführung ohnehin. Wenn nichts kommt ist mitunter die ganze Therapie garnicht nutzbringend und da wird die Betreuerin sicherlich geradezu innerlich aufgefordert sein, dass der Kasse sehr zeitnah selber mitzuteilen ( was spräche schließlich dagegen die Nr. auch gleich parat zu haben ).
Bei obligater überufernde Überruhe wird sich somi1407 evtl. noch anhören müssen, dass die Therapie eigentlich ohnehin nichts gebracht hätte usw. . Wichtig ist da dann seit wann dies denn so sei, denn wenn die Patientin, vielleicht ja auch die Sprachrohrbetreuerin, dies schon längst dann offensichtlich dem Arzt mitgeteilt ( Mitwirkungspflicht ) hatten wär das dann wohl aus Kassen- und Beitragszahlersicht kaum wirtschaftlich, wenn nutzlose Therapien beansprucht wurden ( Leistungsmißbrauch ). Da kann beitragszahlerfinanzierte somi1407 auch besser bei Pat. eingesetzt werden die Therapie benötigen.
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webpt schrieb:
...Wenn sich die Betreuerin nicht einkriegt, soll sie bei der Kasse nachfragen. Du kannst ihr auch sagen, dass du oft genug länger da warst, wenn es von Nöten war.
Echt mal: von nix eine Ahnung haben, aber die Klappe aufreißen. Vor wem müssen wir uns eigentlich noch rechtfertigen!?...
Zum Schluß sagst du es ja selber, zu Beginn jedoch die anzubringende Rechtfertigungsserie.
Wobei das PT- Pat.- Verhältnis aber evtl. ohnehin nicht bestens gewesen sein dürfte. Denn wie kommt es, dass sich eine Pat. etwas erlaubt, was sie nicht beurteilen kann- also sich trotzdem herabwürdigend herausnimmt und die PT obendrein dazu bringt, nochmalig Rechtfertigungen nachzureichen ( was für ein Unsinn somi1407- für wen oder was hast du dich zu rechtfertigen ? ).
Richtigerweise hat die Pat. festgestellt, dass bei der letzten Behandlung die Pflichtzeit um eine Minute überschritten wurde. Da böte es sich ja geradezu an mit der Patientin gemeinsam zu erarbeiten, was deren Betreuerin im Namen der Patientin nun vorschlägt um die in der Vergangenheit großzügige Behandlung auf Kosten des Unternehmens von somi1407 zumindest etwas auszugleichen.
Bei HB- Kreuz, was man zur Sicherheit der Pat. dieser per Original vorzeigt, ist es ja nunmal so, dass gleich beim HB selbst der Bericht vorgefertigt wird ( rechnerisch behandlungsabzüglich 5 min für die Reinschrift in der Praxis ). Gemeinsam geht das ja gerade bei sehr genauen Zeitgenossen auch viel schneller. Es wird aus der Betreuerin sicherlich geradezu heraussprudeln, was alles gemacht wurde- bei 10 Stichpunkten müßte man sicherlich abbrechen ( wegen der Zeit eben ). Also auch abbrechen, wenn die Betreuerin noch weitere 20 Punkte zusammentragen möchte.
Wenn das alles somi1407`s Sache sei usw. ist es sodann sogar erforderlich auszuholen+ darzustellen, dass dies insbesondere zur 15 min Behandlungszeit gehört und es ausdrücklich somi1407`s Pflicht sei, sich davon zu überzeugen, dass alles auch richtig angekommen sei. Wär doch auch sehr ärgerlich, wenn gerade die überzogenen Behandlungszeiten garnicht verinnerlicht wurden- es mitunter garnicht wahrgenommen wurde und somi1407 garkeine Rückmeldung hat, was ja geradezu eine berufliche Pflichtverletzung darstellen würde, wenn sie sich nicht darstellen lässt, was alles angekommen/ nicht angekommen ist. Gern wird die Betreuerin, wie sonst ja sicherlich auch, ganz redseelig die Pat. unterstützen.
Kommt hingegen nichts/ nicht viel ergäbe sich mitunter, dass die Pat. ja dann offensichtlich garnicht bei der Sache war, was folgerichtig vor Ort natürlich in den Bericht mit aufgenommen werden muß ( Pat. und Betreuerin konnten sich an keinen Therapieinhalt erinnern/ Therapiedauer konnte exakt wiedergegeben werden ). Dass das ja Sache der PT sei und hier in der Wohnung nur die Behandlung zu erfolgen hätte usw. - zur Behandlung selbstredend aber ganz besonders auch die Berichterstellung gehört, jegliche Gesprächsführung ohnehin. Wenn nichts kommt ist mitunter die ganze Therapie garnicht nutzbringend und da wird die Betreuerin sicherlich geradezu innerlich aufgefordert sein, dass der Kasse sehr zeitnah selber mitzuteilen ( was spräche schließlich dagegen die Nr. auch gleich parat zu haben ).
Bei obligater überufernde Überruhe wird sich somi1407 evtl. noch anhören müssen, dass die Therapie eigentlich ohnehin nichts gebracht hätte usw. . Wichtig ist da dann seit wann dies denn so sei, denn wenn die Patientin, vielleicht ja auch die Sprachrohrbetreuerin, dies schon längst dann offensichtlich dem Arzt mitgeteilt ( Mitwirkungspflicht ) hatten wär das dann wohl aus Kassen- und Beitragszahlersicht kaum wirtschaftlich, wenn nutzlose Therapien beansprucht wurden ( Leistungsmißbrauch ). Da kann beitragszahlerfinanzierte somi1407 auch besser bei Pat. eingesetzt werden die Therapie benötigen.
VG
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Anita Kurt Schillinger schrieb:
Es ist ganz einfach: Laut SGB (§ finde ich jetzt leider nicht auf die schnelle)muß die Behandlung wirtschaftlich und effizient sein, darf jedoch nicht 15 minuten unterschreiten. D.h. die Kassen zahlen unsere Arbeitszeit sowieso nur für 15 Minuten, den Rest "schenken" wir den Patienten. :blush: Außerdem sind die Regelzeiten der Krankenkassen für Behandlungen festgelegt. bei einer KG 15-25 minuten! So was steht doch gar nicht zur Diskussion?
VG
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therapeutin schrieb:
15min inkl. Vor-und Nachbereitung :kissing_closed_eyes: dieses darf nie vergessen werden,dafür zahlt die KK :wink:
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Jörg Imbach schrieb:
inklusive Befund, Dokumentation und Bericht. :flushed:
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lexa schumanski schrieb:
jo und aus und ankleiden :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
soweit kommt es noch mit den Pat. zu diskutieren :confused:
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