Bitte um kurzen Rat. Hatte Unfall -nicht Schuld- mit Leasingfahrzeug von Praxis.Geht jetzt um Gutachten-Rechnung. Bin ich als Physio nun Vorsteuerabzugsberechtigt? Bin mir in diesem Fall nicht ganz sicher. Bitte um Antwort
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roland69 schrieb:
Bitte um kurzen Rat. Hatte Unfall -nicht Schuld- mit Leasingfahrzeug von Praxis.Geht jetzt um Gutachten-Rechnung. Bin ich als Physio nun Vorsteuerabzugsberechtigt? Bin mir in diesem Fall nicht ganz sicher. Bitte um Antwort
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Wenn du keine GmbH bist, und den Hauptteil deiner Umsätze mit Steuerbefreiten Leistungen (Rezepte) erzielst, sowie die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
Wenn du das nicht kannst, bist du also nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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• roland69
Wenn du keine GmbH bist, und den Hauptteil deiner Umsätze mit Steuerbefreiten Leistungen (Rezepte) erzielst, sowie die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
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TheStonie schrieb:
Wenn du keine GmbH bist, und den Hauptteil deiner Umsätze mit Steuerbefreiten Leistungen (Rezepte) erzielst, sowie die Kleinunternehmerregelung nutzt, bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Hintergrund: Schadensersatz der Versicherung ist immer Umsatzsteuerbefreit.
Solltest du also vorsteuerabzugsberechtigt sein, zahlt die Versicherung den Anteil der Mehrwertsteuer nicht aus, da du ihn beim Finanzamt geltend machen kannst. (also keinen Schaden hast)
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Andreas216 schrieb:
Nein bist du nicht!
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roland69 schrieb:
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TheStonie schrieb:
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Andreas216 schrieb:
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