Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Papa Alpaka schrieb:
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Papa Alpaka schrieb:
da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
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Wonderwoman schrieb:
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morpheus-06 schrieb:
Aber vielleicht stufst Du dann die korrekten Antworten auch als "hilfreich" ein. :blush:
Versaut ja sonst die Statistik. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Aber vielleicht stufst Du dann die korrekten Antworten auch als "hilfreich" ein. :blush:
Versaut ja sonst die Statistik. :smile:
Bei einem Ausfall wurde aber keine Leistung erbracht, ergo fällt keine Umsatzsteuer an.
Ist strenggenommen nicht mal mit der eigentlichen Leistung zu vergleichen, da die med. Behandlung steuerbefreit ist. Die Ausfallgebühr aber nicht Mal steuerbar ist. Also darf auf der Rechnung KEIN Hinweis auf irgendeine Steuerbefreiung oder ähnliches drauf, denn das wäre falsch.
Am besten ist es zu vergleichen mit Schadensersatz, den eine Versicherung leistet. Der unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer.
Da ich aber kein Steuerberater bin, lasst euch im Zweifelsfall von einem Beraten. Meine Informationen habe ich aus meiner eigenen Ausbildung
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TheStonie schrieb:
Bei einem Ausfall wurde aber keine Leistung erbracht, ergo fällt keine Umsatzsteuer an.
Ist strenggenommen nicht mal mit der eigentlichen Leistung zu vergleichen, da die med. Behandlung steuerbefreit ist. Die Ausfallgebühr aber nicht Mal steuerbar ist. Also darf auf der Rechnung KEIN Hinweis auf irgendeine Steuerbefreiung oder ähnliches drauf, denn das wäre falsch.
Am besten ist es zu vergleichen mit Schadensersatz, den eine Versicherung leistet. Der unterliegt auch nicht der Umsatzsteuer.
Da ich aber kein Steuerberater bin, lasst euch im Zweifelsfall von einem Beraten. Meine Informationen habe ich aus meiner eigenen Ausbildung
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Wonderwoman schrieb:
0% da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
kommt? Natürlich von meinem STB :smile:
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morpheus-06 schrieb:
0% da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
kommt? Natürlich von meinem STB :smile:
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TheStonie schrieb:
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morpheus-06 schrieb:
Ich habe mich letztens mit meinem Patentanwalt unterhalten, der eine Abmahnung für mich durchgeführt hat.
Dort habe ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer für seine Tätigkeit erhalten. Der Gegner musste alles dann als Schadenersatz wieder zurückzahlen... aber ohne Umsatzsteuer.
Auf mein Nachfragen wurde mir dann mitgeteilt, dass es auf Schadenersatz keine Umsatzsteuer gibt, da es ja auch kein Umsatz ist.
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Wonderwoman schrieb:
Ich habe mich letztens mit meinem Patentanwalt unterhalten, der eine Abmahnung für mich durchgeführt hat.
Dort habe ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer für seine Tätigkeit erhalten. Der Gegner musste alles dann als Schadenersatz wieder zurückzahlen... aber ohne Umsatzsteuer.
Auf mein Nachfragen wurde mir dann mitgeteilt, dass es auf Schadenersatz keine Umsatzsteuer gibt, da es ja auch kein Umsatz ist.
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morpheus-06 schrieb:
Eine Ausfallgebühr als Schadenersatz ist von einer anderen Leistung vollkommen losgelöst. Somit kann es sich nicht um einen Nebenleistung handeln.
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Wonderwoman schrieb:
Eine Ausfallgebühr als Schadenersatz ist von einer anderen Leistung vollkommen losgelöst. Somit kann es sich nicht um einen Nebenleistung handeln.
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morpheus-06 schrieb:
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Wonderwoman schrieb:
Aber Dein Schaden ist ja auch der MwSt Betrag, da DU die doch nicht als Vorsteuer absetzen kannst ?!
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ali schrieb:
Aber Dein Schaden ist ja auch der MwSt Betrag, da DU die doch nicht als Vorsteuer absetzen kannst ?!
Wo wäre denn da auch der Mehrwert, der zu besteuern wäre? :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Wo wäre denn da auch der Mehrwert, der zu besteuern wäre? :wink:
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TheStonie schrieb:
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morpheus-06 schrieb:
da es sich um Nebenleistungen (UStG) handelt die wie die Hauptleistung zu besteuern sind.
VG Udo
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Udo schrieb:
VG Udo
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