Physiotherapeut/in ab Januar für Urlaubsvertretung für die Monate Februar und März gesucht. Gerne auch dauerhafte Festanstellung. Wir freuen uns auf ein erstes Gespräch/ E-Mail.
ich wollte mal wissen, ob man die Ausfallrechnung immer stellen kann, wenn ein Patient den Termin verpasst hat, selbst dann wenn man die Lücke doch noch füllen konnte. Oder geht das tatsächlich nur, wenn in der Zeit wirklich keine andere Therapie durchgeführt werden konnte. Ich dachte mal gelesen zu haben, dass Praxisinhaber, wenn sie als Physios arbeiten ihre Ausfälle nicht in Rechnung stellen könnten, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, das immer auch was anderes gemacht werden könnte in der Zeit.
Danke für die Hilfe schonmal.
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Hi,
ich wollte mal wissen, ob man die Ausfallrechnung immer stellen kann, wenn ein Patient den Termin verpasst hat, selbst dann wenn man die Lücke doch noch füllen konnte. Oder geht das tatsächlich nur, wenn in der Zeit wirklich keine andere Therapie durchgeführt werden konnte. Ich dachte mal gelesen zu haben, dass Praxisinhaber, wenn sie als Physios arbeiten ihre Ausfälle nicht in Rechnung stellen könnten, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, das immer auch was anderes gemacht werden könnte in der Zeit.
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physiox100 schrieb:
Hi,
ich wollte mal wissen, ob man die Ausfallrechnung immer stellen kann, wenn ein Patient den Termin verpasst hat, selbst dann wenn man die Lücke doch noch füllen konnte. Oder geht das tatsächlich nur, wenn in der Zeit wirklich keine andere Therapie durchgeführt werden konnte. Ich dachte mal gelesen zu haben, dass Praxisinhaber, wenn sie als Physios arbeiten ihre Ausfälle nicht in Rechnung stellen könnten, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, das immer auch was anderes gemacht werden könnte in der Zeit.
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So weit ich weiß, nur wenn du die Lücke nicht füllen konntest. Und du musst dich bemüht haben für Ersatz zu sorgen. Wenn du es nachweisen kannst, dass du da den Termin nicht mehr besetzen konntest, da zu spät oder gar nicht abgesagt wurde, dann kannst du so was in Rechnung stellen. Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen. Ärzte haben es dabei eher schwieriger.
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So weit ich weiß, nur wenn du die Lücke nicht füllen konntest. Und du musst dich bemüht haben für Ersatz zu sorgen. Wenn du es nachweisen kannst, dass du da den Termin nicht mehr besetzen konntest, da zu spät oder gar nicht abgesagt wurde, dann kannst du so was in Rechnung stellen. Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen. Ärzte haben es dabei eher schwieriger.
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Kukdiehe schrieb am 4.8.15 08:33:
Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen.
UNSINN!!!
Es muss sich um eine Bestellpraxis handeln, was bei PTs in der Regel so ist. Dann muss ein Schaden entstanden sein, d.h. dass der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
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• physiox100
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[zitat]Kukdiehe schrieb am 4.8.15 08:33:
Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen. [/zitat]
UNSINN!!!
Es muss sich um eine Bestellpraxis handeln, was bei PTs in der Regel so ist. Dann muss ein Schaden entstanden sein, d.h. dass der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
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Wonderwoman schrieb:
Kukdiehe schrieb am 4.8.15 08:33:
Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen.
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Ausfallrechnung = Schadensersatz
Schadensersatz nur, wenn ein Schaden entstanden ist, da der Termin nachweislich nicht neu vergeben werden konnte.
Wenn man den Termin neu vergeben hat, und trotzdem eine Ausfallrechnung stellt, kann es ärgerlich werden und evtl. sogar eine Strafanzeige kommen. (wenn es denn nachgewiesen werden kann)
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• physiox100
• Papa Alpaka
Ausfallrechnung = Schadensersatz
Schadensersatz nur, wenn ein Schaden entstanden ist, da der Termin nachweislich nicht neu vergeben werden konnte.
Wenn man den Termin neu vergeben hat, und trotzdem eine Ausfallrechnung stellt, kann es ärgerlich werden und evtl. sogar eine Strafanzeige kommen. (wenn es denn nachgewiesen werden kann)
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TheStonie schrieb:
Ausfallrechnung = Schadensersatz
Schadensersatz nur, wenn ein Schaden entstanden ist, da der Termin nachweislich nicht neu vergeben werden konnte.
Wenn man den Termin neu vergeben hat, und trotzdem eine Ausfallrechnung stellt, kann es ärgerlich werden und evtl. sogar eine Strafanzeige kommen. (wenn es denn nachgewiesen werden kann)
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Kukdiehe schrieb:
So weit ich weiß, nur wenn du die Lücke nicht füllen konntest. Und du musst dich bemüht haben für Ersatz zu sorgen. Wenn du es nachweisen kannst, dass du da den Termin nicht mehr besetzen konntest, da zu spät oder gar nicht abgesagt wurde, dann kannst du so was in Rechnung stellen. Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen. Ärzte haben es dabei eher schwieriger.
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"Neu vergeben" bedeutet aber nur wenn ich einen Patienten einbestellt habe, der vorher noch nicht im Plan stand - wenn ich eine Therapie vorziehen kann entsteht mir ja doch insgesamt ein Schaden : also nur zusätzliches Einbestellen zählt als "neu vergeben".
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"Neu vergeben" bedeutet aber nur wenn ich einen Patienten einbestellt habe, der vorher noch nicht im Plan stand - wenn ich eine Therapie vorziehen kann entsteht mir ja doch insgesamt ein Schaden : also nur zusätzliches Einbestellen zählt als "neu vergeben".
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Naja nicht wirklich. Wenn ich einen Patienten vorziehe, kann der MA meist eher Feierabend machen. Da die meisten MA die Überstunden abbummeln und nicht ausbezahlt haben möchten, entsteht da nur in wenigen Fällen wirklich ein Verlust.
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Naja nicht wirklich. Wenn ich einen Patienten vorziehe, kann der MA meist eher Feierabend machen. Da die meisten MA die Überstunden abbummeln und nicht ausbezahlt haben möchten, entsteht da nur in wenigen Fällen wirklich ein Verlust.
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physiox100 schrieb:
Naja nicht wirklich. Wenn ich einen Patienten vorziehe, kann der MA meist eher Feierabend machen. Da die meisten MA die Überstunden abbummeln und nicht ausbezahlt haben möchten, entsteht da nur in wenigen Fällen wirklich ein Verlust.
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Genau, physioX, wenn die Lücke geschlossen werden kann _ohne_ zum Beispiel den letzten Patienten des Tages vorzuziehen entsteht kein Schaden der ersetzt werden könnte; Terminorganisation ist Teil unseres Kerngeschäftes.
Kann die Lücke nur geschlossen werden indem der letzte Patient vorgezogen wird entsteht noch immer ein Schaden, nämlich der der letzten 15 Minuten Therapiezeit die nicht vergütet werden.
Das kann geheilt werden wenn z.B. der Therapeut auf seine Arbeitszeit und sein Gehalt für diese 15 Minuten verzichtet...
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Genau, physioX, wenn die Lücke geschlossen werden kann _ohne_ zum Beispiel den letzten Patienten des Tages vorzuziehen entsteht kein Schaden der ersetzt werden könnte; Terminorganisation ist Teil unseres Kerngeschäftes.
Kann die Lücke nur geschlossen werden indem der letzte Patient vorgezogen wird entsteht noch immer ein Schaden, nämlich der der letzten 15 Minuten Therapiezeit die nicht vergütet werden.
Das kann geheilt werden wenn z.B. der Therapeut auf seine Arbeitszeit und sein Gehalt für diese 15 Minuten verzichtet...
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Papa Alpaka schrieb:
Genau, physioX, wenn die Lücke geschlossen werden kann _ohne_ zum Beispiel den letzten Patienten des Tages vorzuziehen entsteht kein Schaden der ersetzt werden könnte; Terminorganisation ist Teil unseres Kerngeschäftes.
Kann die Lücke nur geschlossen werden indem der letzte Patient vorgezogen wird entsteht noch immer ein Schaden, nämlich der der letzten 15 Minuten Therapiezeit die nicht vergütet werden.
Das kann geheilt werden wenn z.B. der Therapeut auf seine Arbeitszeit und sein Gehalt für diese 15 Minuten verzichtet...
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C.Zimmermann schrieb:
"Neu vergeben" bedeutet aber nur wenn ich einen Patienten einbestellt habe, der vorher noch nicht im Plan stand - wenn ich eine Therapie vorziehen kann entsteht mir ja doch insgesamt ein Schaden : also nur zusätzliches Einbestellen zählt als "neu vergeben".
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Hab mir dieses Urteil mal durchgelesen. Also im Prinzip haben Wonderwoman und Thestonie recht, oder missinterpretiere ich?
Im Urteil steht: "Durch die kurzfristige Absage von Terminen, während derer kein anderer Patient behandelt werden kann, ist es der Klägerin verwehrt, die für die vorgesehene Behandlung vereinbarten Vertragssätze mit dem jeweiligen Leistungsträger abzurechnen."
Wenn aber ein anderer Patient reinbestellt werden kann, fällt dieser Teil der Urteilsbegründung aus.
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Hab mir dieses Urteil mal durchgelesen. Also im Prinzip haben Wonderwoman und Thestonie recht, oder missinterpretiere ich?
Im Urteil steht: "Durch die kurzfristige Absage von Terminen, während derer kein anderer Patient behandelt werden kann, ist es der Klägerin verwehrt, die für die vorgesehene Behandlung vereinbarten Vertragssätze mit dem jeweiligen Leistungsträger abzurechnen."
Wenn aber ein anderer Patient reinbestellt werden kann, fällt dieser Teil der Urteilsbegründung aus.
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physiox100 schrieb:
Hab mir dieses Urteil mal durchgelesen. Also im Prinzip haben Wonderwoman und Thestonie recht, oder missinterpretiere ich?
Im Urteil steht: "Durch die kurzfristige Absage von Terminen, während derer kein anderer Patient behandelt werden kann, ist es der Klägerin verwehrt, die für die vorgesehene Behandlung vereinbarten Vertragssätze mit dem jeweiligen Leistungsträger abzurechnen."
Wenn aber ein anderer Patient reinbestellt werden kann, fällt dieser Teil der Urteilsbegründung aus.
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Ramona Völlkopf schrieb:
AG Bonn, Urteil vom 05.09.2006 - 2 C 215/06
Mein allerliebstes Urteil dazu!!!!
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physiox100 schrieb:
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Es muss sich um eine Bestellpraxis handeln, was bei PTs in der Regel so ist. Dann muss ein Schaden entstanden sein, d.h. dass der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
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Wonderwoman schrieb:
Kukdiehe schrieb am 4.8.15 08:33:
Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen.
UNSINN!!!
Es muss sich um eine Bestellpraxis handeln, was bei PTs in der Regel so ist. Dann muss ein Schaden entstanden sein, d.h. dass der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.
Schadensersatz nur, wenn ein Schaden entstanden ist, da der Termin nachweislich nicht neu vergeben werden konnte.
Wenn man den Termin neu vergeben hat, und trotzdem eine Ausfallrechnung stellt, kann es ärgerlich werden und evtl. sogar eine Strafanzeige kommen. (wenn es denn nachgewiesen werden kann)
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Ausfallrechnung = Schadensersatz
Schadensersatz nur, wenn ein Schaden entstanden ist, da der Termin nachweislich nicht neu vergeben werden konnte.
Wenn man den Termin neu vergeben hat, und trotzdem eine Ausfallrechnung stellt, kann es ärgerlich werden und evtl. sogar eine Strafanzeige kommen. (wenn es denn nachgewiesen werden kann)
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Kukdiehe schrieb:
So weit ich weiß, nur wenn du die Lücke nicht füllen konntest. Und du musst dich bemüht haben für Ersatz zu sorgen. Wenn du es nachweisen kannst, dass du da den Termin nicht mehr besetzen konntest, da zu spät oder gar nicht abgesagt wurde, dann kannst du so was in Rechnung stellen. Da die Pat in einer PT Praxis keine Wartezeiten haben kann man grundsätzlich eine Rechnung für den Ausfall stellen. Ärzte haben es dabei eher schwieriger.
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physiox100 schrieb:
Naja nicht wirklich. Wenn ich einen Patienten vorziehe, kann der MA meist eher Feierabend machen. Da die meisten MA die Überstunden abbummeln und nicht ausbezahlt haben möchten, entsteht da nur in wenigen Fällen wirklich ein Verlust.
Kann die Lücke nur geschlossen werden indem der letzte Patient vorgezogen wird entsteht noch immer ein Schaden, nämlich der der letzten 15 Minuten Therapiezeit die nicht vergütet werden.
Das kann geheilt werden wenn z.B. der Therapeut auf seine Arbeitszeit und sein Gehalt für diese 15 Minuten verzichtet...
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Papa Alpaka schrieb:
Genau, physioX, wenn die Lücke geschlossen werden kann _ohne_ zum Beispiel den letzten Patienten des Tages vorzuziehen entsteht kein Schaden der ersetzt werden könnte; Terminorganisation ist Teil unseres Kerngeschäftes.
Kann die Lücke nur geschlossen werden indem der letzte Patient vorgezogen wird entsteht noch immer ein Schaden, nämlich der der letzten 15 Minuten Therapiezeit die nicht vergütet werden.
Das kann geheilt werden wenn z.B. der Therapeut auf seine Arbeitszeit und sein Gehalt für diese 15 Minuten verzichtet...
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C.Zimmermann schrieb:
"Neu vergeben" bedeutet aber nur wenn ich einen Patienten einbestellt habe, der vorher noch nicht im Plan stand - wenn ich eine Therapie vorziehen kann entsteht mir ja doch insgesamt ein Schaden : also nur zusätzliches Einbestellen zählt als "neu vergeben".
Mein allerliebstes Urteil dazu!!!!
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Im Urteil steht: "Durch die kurzfristige Absage von Terminen, während derer kein anderer Patient behandelt werden kann, ist es der Klägerin verwehrt, die für die vorgesehene Behandlung vereinbarten Vertragssätze mit dem jeweiligen Leistungsträger abzurechnen."
Wenn aber ein anderer Patient reinbestellt werden kann, fällt dieser Teil der Urteilsbegründung aus.
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physiox100 schrieb:
Hab mir dieses Urteil mal durchgelesen. Also im Prinzip haben Wonderwoman und Thestonie recht, oder missinterpretiere ich?
Im Urteil steht: "Durch die kurzfristige Absage von Terminen, während derer kein anderer Patient behandelt werden kann, ist es der Klägerin verwehrt, die für die vorgesehene Behandlung vereinbarten Vertragssätze mit dem jeweiligen Leistungsträger abzurechnen."
Wenn aber ein anderer Patient reinbestellt werden kann, fällt dieser Teil der Urteilsbegründung aus.
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Ramona Völlkopf schrieb:
AG Bonn, Urteil vom 05.09.2006 - 2 C 215/06
Mein allerliebstes Urteil dazu!!!!
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