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Aus­rut­schen auf Mas­sa­geöl ist kein Arbeit­s­un­fall
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postri-77
Vor 8 Stunden
Hoffentlich braucht niemand diese Info:

Aus­rut­schen auf Mas­sa­geöl ist kein Arbeit­s­un­fall

Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.

Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)

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Hoffentlich braucht niemand diese Info: Aus­rut­schen auf Mas­sa­geöl ist kein Arbeit­s­un­fall Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München. Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25) https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-muenchen-s9u49825-massage-arbeitsunfall-unfallversicherung
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postri-77 schrieb:

Hoffentlich braucht niemand diese Info:

Aus­rut­schen auf Mas­sa­geöl ist kein Arbeit­s­un­fall

Eine Mitarbeiterin stürzte auf dem Weg zu einer vom Arbeitgeber angebotenen Massage und verlangte die Anerkennung als Arbeitsunfall – ohne Erfolg. Massagen sind Privatsache, auch wenn sie gegen Nackenbeschwerden helfen, so das SG München.

Das hat das Sozialgericht (SG) München entschieden (Urt. v. 22.07.2026, Az. S 9 U 498/25)

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