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Soweit so gut. Am Freitag habe ich dann hierzu einen Aufhebungsvertrag zum 30.04 unterschreiben lassen. Nun kommt heute der Anruf er ist für 14 Tage krank!
Es stellt sich für mich die Frage ob ich trotz Aufhebungsvertrag der ja in der Probezeit gemacht wurde (diese wäre ja 6 Monate), trotzdem mit einer Frist von 14 Tagen kündigen darf?
Vielleicht war jemand auch schon in solch einer Situation und kann mir einen Ratschlag geben. Danke
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Ich denke, du hast dich jetzt in eine Situation hinein manövriert, der nur ein FA für Arbeitsrecht sicher lösen kann. Hier im Forum findest du keine Arbeitsrechtler.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@isi.d Es ist mir schleierhaft, warum du überhaupt ein Aufhebungsvertrag gemacht hast. Mir erschließt sich den Sinn nicht, wo doch der Probezeit dazu dient, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen kurzfristig kündigen zu können.
Ich denke, du hast dich jetzt in eine Situation hinein manövriert, der nur ein FA für Arbeitsrecht sicher lösen kann. Hier im Forum findest du keine Arbeitsrechtler.
Kleiner Hinweis:
Der AN bekommt wegen des Aufhebungsvertrags evtl. Probleme mit der Arbeitsagentur (Sperrzeit), falls er nicht gewichtige Gründe für den Abschluß des Aufhebungsvertrages vorbringen kann.
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GüSta schrieb:
Meines Erachtens hast Du mit dem Aufhebungsvertrag, der im Rahmen der grundsätzlich bei uns geltenden Vertragsfreiheit auch während einer Probezeit geschlossen werden kann, die Anwendung der gesetzlichen Regelung des § 622 Abs. 3 BGB (Kündigungsfrist von 2 Wochen) für Dich ausgeschlossen. Rechtssicher kann Dir Deine Frage, wie Lars schreibt, nur ein Jurist beantworten.
Kleiner Hinweis:
Der AN bekommt wegen des Aufhebungsvertrags evtl. Probleme mit der Arbeitsagentur (Sperrzeit), falls er nicht gewichtige Gründe für den Abschluß des Aufhebungsvertrages vorbringen kann.
Aus Fehlern lernt man. Danke für die Antwort.
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isi.d schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Der Sinn erschließt sich mir ehrlich gesagt auch nicht mehr.
Aus Fehlern lernt man. Danke für die Antwort.
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isi.d schrieb:
@GüSta Danke für die Infowink
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Leni C. schrieb:
Mußt du bei dieser kurzen Zugehörigkeit eigentlich schon "Krankengeld " zahlen ? Oder muß der AN das bei der KK beantragen ?
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isi.d schrieb:
Entgeltfortzahlung nach 4 Wochengrin
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Cannabis schrieb:
Ich verstehe das eh nicht, da ein Aufhebungsvertrag ja dazu gedacht ist eben keine Kündigungsfristen einzuhalten. Außerdem riskiert der AN damit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
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Problem beschreiben
isi.d schrieb:
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Situation: ich habe zum 01.02 einen neuen MA Teilzeit eingestellt. Ca. 1 1/2 Wochen kam die Aussage dass er aus gesundheitlichen Gründen früher oder später den Beruf nicht mehr ausüben kann (lt. Aussage vom AN wurde dass erst ein paar Tage vorher diagnostiziert) und dann jetzt klar steht dass er sobald als möglich das Arbeitsverhältnis beenden möchte um uns im späteren Verlauf wgn Krankheitsausfall keinen Stress zu machen, wenn der Plan voll mit Patienten ist. Mein Vorschlag war bis Ende März zu bleiben, denn hier hatte ich noch die Möglichkeit Patienten umzuplanen. Er meinte allerdings, dass wäre kein Problem bis Ende April zu planen (so wäre kein umplanen der Patienten nötig).
Soweit so gut. Am Freitag habe ich dann hierzu einen Aufhebungsvertrag zum 30.04 unterschreiben lassen. Nun kommt heute der Anruf er ist für 14 Tage krank!
Es stellt sich für mich die Frage ob ich trotz Aufhebungsvertrag der ja in der Probezeit gemacht wurde (diese wäre ja 6 Monate), trotzdem mit einer Frist von 14 Tagen kündigen darf?
Vielleicht war jemand auch schon in solch einer Situation und kann mir einen Ratschlag geben. Danke
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