Hallo Kolleginnen und Kollegen,
Wir suchen ab sofort für unsere
Gemeinschaftspraxis in
Frechen-Buschbell bei Köln
Physiotherapeut/in (m/w/d) in
Teil/Vollzeit 25-38 Stunden. Unsere
Therapieschwerpunkte sind in der
Orthopädie, Chirugie und
Neurologie. Das Therapiespektrum
unserer Praxis umfasst:
Physiotherapie,
MLD,Massage,MT,Schmerztherapie,Stosswellentherapie,etc.
Weitere Infos auf unserer
Homepage:physiomed-mols@physiomed-frechen.de
.
Fortbildungen und Zertifikatskurse
wären erwünscht u...
Wir suchen ab sofort für unsere
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Privatpatient kommt mit Rezept zu mir. Ich bespreche nach Befundlage mit dem Patienten, dass aus meiner Sicht eine Rezeptänderung sinnvoll wäre. Mit Zustimmung des Patienten sende ich (mit frankiertem Rückumschlag) das Rezept mit der Bitte um Änderung an den Arzt zurück. Rezept kommt aber nicht mehr. Nach Anruf meinerseits ist der Arzt verärgert, sagt, dass das Betrug (was es nicht ist) sei und er meine empfohlene Therapie nicht als sinnvoll erachtet (darf er). Er behält sich vor, mich wegen Betrugs anzuzeigen (kann er ja gern mal versuchen) und behält nun einfach das Rezept ein. Wie komme ich, bzw. der Patient wieder an das Rezept. Wie ist das Einbehalten eines schon zuvor rausgegebenen Rezeptes zu werten?
Danke für Euere hilfreichen Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Um Euch die Details zu ersparen, umreiße ich mal schnell für Euch den Sachverhalt:
Privatpatient kommt mit Rezept zu mir. Ich bespreche nach Befundlage mit dem Patienten, dass aus meiner Sicht eine Rezeptänderung sinnvoll wäre. Mit Zustimmung des Patienten sende ich (mit frankiertem Rückumschlag) das Rezept mit der Bitte um Änderung an den Arzt zurück. Rezept kommt aber nicht mehr. Nach Anruf meinerseits ist der Arzt verärgert, sagt, dass das Betrug (was es nicht ist) sei und er meine empfohlene Therapie nicht als sinnvoll erachtet (darf er). Er behält sich vor, mich wegen Betrugs anzuzeigen (kann er ja gern mal versuchen) und behält nun einfach das Rezept ein. Wie komme ich, bzw. der Patient wieder an das Rezept. Wie ist das Einbehalten eines schon zuvor rausgegebenen Rezeptes zu werten?
Danke für Euere hilfreichen Antworten.
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LogoMijo schrieb:
Es ist m. E. wenig sinnvoll, sich mit dem verordnenden Arzt anzulegen. Die beste Möglichkeit scheint mir in einem solchen Fall, dem Patienten in Erinnerung zu rufen, dass es auch andere Ärzte gibt, die problemloser eine notwendige Behandlung veranlassen. Zudem sollte es als Privatpatient kaum schwierig sein, eine Heilmittelverordnung zu erhalten.
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> Arzt wechseln!! :scream:
>
Land wechseln!!! :smile:
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Xela schrieb:
Alfred Kramer schrieb:
> Arzt wechseln!! :scream:
>
Land wechseln!!! :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
Arzt wechseln!! :scream:
Für ihn gibts es 1002 Möglicheiten ein Rezept zu erhalten und ER muss wissen, wie er mit dem Arzt umgehen will.....
Edit: Sowas bespreche ich immer VORHER mit dem Arzt, manche mögen solche Änderungen einfach nicht....
[bearbeitet am 12.03.14 10:09]
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Leni C. schrieb:
Was willst du mit dem Arzt "vorher" besprechen , wenn du erst nach Erhalt des Rezeptes sehen kannst , was geändert werden sollte ? Da muß sich jetzt mal der Patient selber drum kümmern . Und seine Konsequenzen ziehen , wenn er das Rezept vom Arzt nicht zurück bekommen sollte.
Ich versteh gar nicht, warum die Ärzte manchmal so krass drauf sind. Ich will dem ja nix böses. Bin ja mal gespannt, ob der mich wirklich anzeigt - zuzutrauen wäre es!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das Problem ist halt leider, dass ich nicht ans Rezept dran komm. Bin mir nicht sicher, ob er das dem Patienten dann gibt. Ich bin halt ein wenig serviceorientiert und übernehme hier oft die Kommunikation für die Patienten.
Ich versteh gar nicht, warum die Ärzte manchmal so krass drauf sind. Ich will dem ja nix böses. Bin ja mal gespannt, ob der mich wirklich anzeigt - zuzutrauen wäre es!
Worauf beziehst Du das hier ????
Bevor ich ein Rezept zum Ändern schicke, ist´sinnvoll das mit dem Arzt abzusprechen. Er kann z. B. finden, dass die Änderung medizinisch nicht sinnvoll ist...Und ER verschreibt das Rezept...
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ali schrieb:
????? "wenn du erst nach Erhalt des Rezeptes sehen kannst , was geändert werden sollte"
Worauf beziehst Du das hier ????
Bevor ich ein Rezept zum Ändern schicke, ist´sinnvoll das mit dem Arzt abzusprechen. Er kann z. B. finden, dass die Änderung medizinisch nicht sinnvoll ist...Und ER verschreibt das Rezept...
> Das Problem ist halt leider, dass ich nicht ans Rezept dran
> komm. Bin mir nicht sicher, ob er das dem Patienten dann gibt.
Tja....das ist, wenn der Patient die Rechnung von Dir bekommt das Problem des Patienten.....
> Ich bin halt ein wenig serviceorientiert und übernehme hier oft
> die Kommunikation für die Patienten.
Sorry, aber was ist daran Service wenn Du dem Verordner gegenüber kommunizierst er hätte keine Ahnung, und dann alle Beteiligten verstimmt sind und nach Deiner Serviceleistung die Probleme erst so richtig da sind?
> Ich versteh gar nicht, warum die Ärzte manchmal so krass drauf
> sind. Ich will dem ja nix böses. Bin ja mal gespannt, ob der
> mich wirklich anzeigt - zuzutrauen wäre es!
Überleg mal wie Du reagieren würdest wenn Dir gegenüber Deiner Klientel mangelnde Kompetenz nachgesagt wird.
Hint: Du schreibst einen freundlichen Brief in dem Du Dich beim Verordner in aller Form entschuldigst, dass Du ihn, seine Arbeit und die damit verbundene Kompetenz selbstverständlich schätzt und Deinerseits keinerlei Betrugsabsicht vorliegt. Wenn Du noch einen oben drauf setzen willst, dann lad ihn zu einem Geschäftsessen (keine Dönerbude!!) ein, und unterhalte Dich mit ihm in entspannter Atmosphäre auf neutralem Boden. Lächle, sei ausgesprochen freundlich zu ihm. Sei Professionell.
Und dann siehst Du schon wie er reagiert.
PS: Wenn er so reagiert, wie der nette KV Mufti mit dem ich mal zu tun hatte :) wegen Änderung von Gruppen in Einzeltherapie mangels Gruppe, dann verbuch es als Lebenserfahrung im Umgang mit gestörten Persönlichkeiten. Anderenfalls denk einfach daran wie Du auf solche Schreiben reagieren würdest.
[bearbeitet am 12.03.14 10:46]
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Helmut Fromberger schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Das Problem ist halt leider, dass ich nicht ans Rezept dran
> komm. Bin mir nicht sicher, ob er das dem Patienten dann gibt.
Tja....das ist, wenn der Patient die Rechnung von Dir bekommt das Problem des Patienten.....
> Ich bin halt ein wenig serviceorientiert und übernehme hier oft
> die Kommunikation für die Patienten.
Sorry, aber was ist daran Service wenn Du dem Verordner gegenüber kommunizierst er hätte keine Ahnung, und dann alle Beteiligten verstimmt sind und nach Deiner Serviceleistung die Probleme erst so richtig da sind?
> Ich versteh gar nicht, warum die Ärzte manchmal so krass drauf
> sind. Ich will dem ja nix böses. Bin ja mal gespannt, ob der
> mich wirklich anzeigt - zuzutrauen wäre es!
Überleg mal wie Du reagieren würdest wenn Dir gegenüber Deiner Klientel mangelnde Kompetenz nachgesagt wird.
Hint: Du schreibst einen freundlichen Brief in dem Du Dich beim Verordner in aller Form entschuldigst, dass Du ihn, seine Arbeit und die damit verbundene Kompetenz selbstverständlich schätzt und Deinerseits keinerlei Betrugsabsicht vorliegt. Wenn Du noch einen oben drauf setzen willst, dann lad ihn zu einem Geschäftsessen (keine Dönerbude!!) ein, und unterhalte Dich mit ihm in entspannter Atmosphäre auf neutralem Boden. Lächle, sei ausgesprochen freundlich zu ihm. Sei Professionell.
Und dann siehst Du schon wie er reagiert.
PS: Wenn er so reagiert, wie der nette KV Mufti mit dem ich mal zu tun hatte :) wegen Änderung von Gruppen in Einzeltherapie mangels Gruppe, dann verbuch es als Lebenserfahrung im Umgang mit gestörten Persönlichkeiten. Anderenfalls denk einfach daran wie Du auf solche Schreiben reagieren würdest.
[bearbeitet am 12.03.14 10:46]
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ali schrieb:
Halt Dich da raus. Das ist Sache des Patienten......
Für ihn gibts es 1002 Möglicheiten ein Rezept zu erhalten und ER muss wissen, wie er mit dem Arzt umgehen will.....
Edit: Sowas bespreche ich immer VORHER mit dem Arzt, manche mögen solche Änderungen einfach nicht....
[bearbeitet am 12.03.14 10:09]
OK.....
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> Kurz gesagt: Du stellst gegenüber dem Patienten die Kompetenz
> des Arztes in Frage, bzw. signalisierst dem Arzt erhätte keine
> Ahnung und wunderst Dich jetzt wieso der so reagiert?
>
> OK.....
Nee, ich stelle nicht seine Kompetenz in Frage. Ich Befunde und sehe hier eine Diskrepanz. Deswegen Frage ich den Arzt, ob hier eine Änderung sinnvoll und möglich wäre. Wenn er das nicht möchte, dann akzeptiere ich es, aber ich akzeptiere nicht, mich als Betrüger hinstellen zu lassen, nur weil ich fachliche Kommunikation mit dem Arzt aufgenommen habe und es ist keineswegs akzeptabel, dass der Arzt dann das Rezept einbehält. Wo sind wir denn? Haben Ärzte schon exekutive und juristische Funktionen???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Helmut Fromberger schrieb:
> Kurz gesagt: Du stellst gegenüber dem Patienten die Kompetenz
> des Arztes in Frage, bzw. signalisierst dem Arzt erhätte keine
> Ahnung und wunderst Dich jetzt wieso der so reagiert?
>
> OK.....
Nee, ich stelle nicht seine Kompetenz in Frage. Ich Befunde und sehe hier eine Diskrepanz. Deswegen Frage ich den Arzt, ob hier eine Änderung sinnvoll und möglich wäre. Wenn er das nicht möchte, dann akzeptiere ich es, aber ich akzeptiere nicht, mich als Betrüger hinstellen zu lassen, nur weil ich fachliche Kommunikation mit dem Arzt aufgenommen habe und es ist keineswegs akzeptabel, dass der Arzt dann das Rezept einbehält. Wo sind wir denn? Haben Ärzte schon exekutive und juristische Funktionen???
Manche Ärzte reagieren auf solche Bitten halt sehr Krasss...formal nicht ganz falsch. Bevor Du alles mit dem Patienten bekakelst, ist die Abstimmung mit dem Arzt auch formal die klügere Variante.
Für Ihn kann es schon so ankommen, dass Du seine Kompetenz in Zweifel ziehst.
Wenn Du mit Ihm oder nur der Sprechstundenhilfe GEREDET hättest, wär DAS zumindest nicht passiert.
Und natürlich, der Arzt ist schräg drauf....
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ali schrieb:
Deshalb sag ich ja, VORHER telefonisch besprechen....
Manche Ärzte reagieren auf solche Bitten halt sehr Krasss...formal nicht ganz falsch. Bevor Du alles mit dem Patienten bekakelst, ist die Abstimmung mit dem Arzt auch formal die klügere Variante.
Für Ihn kann es schon so ankommen, dass Du seine Kompetenz in Zweifel ziehst.
Wenn Du mit Ihm oder nur der Sprechstundenhilfe GEREDET hättest, wär DAS zumindest nicht passiert.
Und natürlich, der Arzt ist schräg drauf....
> Deshalb sag ich ja, VORHER telefonisch besprechen....
>
> Manche Ärzte reagieren auf solche Bitten halt sehr
> Krasss...formal nicht ganz falsch. Bevor Du alles mit dem
> Patienten bekakelst, ist die Abstimmung mit dem Arzt auch
> formal die klügere Variante.
>
> Für Ihn kann es schon so ankommen, dass Du seine Kompetenz Ing
> Zweifel ziehst.
>
> Wenn Du mit Ihm oder nur der Sprechstundenhilfe GEREDET
> hättest, wär DAS zumindest nicht passiert.
>
> Und natürlich, der Arzt ist schräg drauf....
Formal muss ich erst mit dem Patienten besprechen, da er ja mein Vertragspartner ist. Ist ja ein Privatpatient und ich kann nicht, ohne seine Zustimmung einfach hinter seinem Rücken mit dem Arzt kommunizieren. Ich versuche die Kommunikation einfach nur ehrlich und offen zu gestalten.
Sicherlich wäre evtl. der Anruf zuvor vielleicht besser gewesen, trotzdem geht es mir nicht da drum. Ich möchte einfach nur an das Rezept wieder drankommen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ali schrieb:
> Deshalb sag ich ja, VORHER telefonisch besprechen....
>
> Manche Ärzte reagieren auf solche Bitten halt sehr
> Krasss...formal nicht ganz falsch. Bevor Du alles mit dem
> Patienten bekakelst, ist die Abstimmung mit dem Arzt auch
> formal die klügere Variante.
>
> Für Ihn kann es schon so ankommen, dass Du seine Kompetenz Ing
> Zweifel ziehst.
>
> Wenn Du mit Ihm oder nur der Sprechstundenhilfe GEREDET
> hättest, wär DAS zumindest nicht passiert.
>
> Und natürlich, der Arzt ist schräg drauf....
Formal muss ich erst mit dem Patienten besprechen, da er ja mein Vertragspartner ist. Ist ja ein Privatpatient und ich kann nicht, ohne seine Zustimmung einfach hinter seinem Rücken mit dem Arzt kommunizieren. Ich versuche die Kommunikation einfach nur ehrlich und offen zu gestalten.
Sicherlich wäre evtl. der Anruf zuvor vielleicht besser gewesen, trotzdem geht es mir nicht da drum. Ich möchte einfach nur an das Rezept wieder drankommen.
> > Kurz gesagt: Du stellst gegenüber dem Patienten die Kompetenz
> > des Arztes in Frage, bzw. signalisierst dem Arzt erhätte
> keine
> > Ahnung und wunderst Dich jetzt wieso der so reagiert?
> >
> > OK.....
>
> Nee, ich stelle nicht seine Kompetenz in Frage. Ich Befunde und
Doch, so kommt das bei dem an.
> sehe hier eine Diskrepanz. Deswegen Frage ich den Arzt, ob hier
> eine Änderung sinnvoll und möglich wäre. Wenn er das nicht
> möchte, dann akzeptiere ich es, aber ich akzeptiere nicht, mich
> als Betrüger hinstellen zu lassen, nur weil ich fachliche
Wie gesagt, der ist sauer, weil er der Meinung ist dass er mit dieser Aktion gegenüber dem Patienten sein Gesicht verloren hat. Verständliche Reaktion.
> Kommunikation mit dem Arzt aufgenommen habe und es ist
> keineswegs akzeptabel, dass der Arzt dann das Rezept einbehält.
Muss man aber mit rechnen wenn mans aus der Hand gibt....
> Wo sind wir denn? Haben Ärzte schon exekutive und juristische
> Funktionen???
Nein, aber das sind auch nur Menschen.
Actio = Reactio
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Helmut Fromberger schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> > Kurz gesagt: Du stellst gegenüber dem Patienten die Kompetenz
> > des Arztes in Frage, bzw. signalisierst dem Arzt erhätte
> keine
> > Ahnung und wunderst Dich jetzt wieso der so reagiert?
> >
> > OK.....
>
> Nee, ich stelle nicht seine Kompetenz in Frage. Ich Befunde und
Doch, so kommt das bei dem an.
> sehe hier eine Diskrepanz. Deswegen Frage ich den Arzt, ob hier
> eine Änderung sinnvoll und möglich wäre. Wenn er das nicht
> möchte, dann akzeptiere ich es, aber ich akzeptiere nicht, mich
> als Betrüger hinstellen zu lassen, nur weil ich fachliche
Wie gesagt, der ist sauer, weil er der Meinung ist dass er mit dieser Aktion gegenüber dem Patienten sein Gesicht verloren hat. Verständliche Reaktion.
> Kommunikation mit dem Arzt aufgenommen habe und es ist
> keineswegs akzeptabel, dass der Arzt dann das Rezept einbehält.
Muss man aber mit rechnen wenn mans aus der Hand gibt....
> Wo sind wir denn? Haben Ärzte schon exekutive und juristische
> Funktionen???
Nein, aber das sind auch nur Menschen.
Actio = Reactio
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Hase C schrieb:
Natürlich kannst Du das mit dem Patient besprechen, daß Du eine andere Therapie aus Deiner Sicht für adäquater hältst und das mit dem Arzt klären möchtest, aber derjenige, der das OK gibt, ist nun mal der Verordner.
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Helmut Fromberger schrieb:
Kurz gesagt: Du stellst gegenüber dem Patienten die Kompetenz des Arztes in Frage, bzw. signalisierst dem Arzt erhätte keine Ahnung und wunderst Dich jetzt wieso der so reagiert?
OK.....
Was wurde denn verordnet und was missfällt dir daran??
Ohne dies zu wissen gehen hier alle gut gemeinten Ratschläge wohl ins Leere...
Grüße..Gerry
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666 schrieb:
Ich würde noch ergänzend fragen wollen, was die Sache mit dem Betrugsvorwurf auf sich hat...es muss ja mit der Änderung zu tun haben, oder?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Quatsch, es geht von Abänderung von HL auf Fango, da es halt hier m.E. besser hilft. Der Arzt unterstellt mir, dass ich höher abrechnen will und deshalb Betrug begehe. Ich mach die Preise und rechne das ab, was ich erbringe. Wo liegt da der Betrug?
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666 schrieb:
Warum greifst du mich so persönlich an, ich frage nur nach, dann muss man doch nicht schriftlich so explodieren...ich wollte nur wissen, warum er dir Betrug nachsagt, Gott, sei mir nicht böse...aber wegen so etwas so einen Streß mit dem Arzt auf sich zu ziehen, was hast nun davon, Ärger mit dem Doktor...ich hätte dies mit dem Patienten besprochen und evtl. auf Selbstzahlerbasis gelöst. Warum mit dem Arzt anlegen, für mich ist der Arzt ein Partner, die Gratwanderung zum Bevormunden liegt manchmal eben sehr nah. Vielleicht hast ihn eben auch nur auf dem falschen Bein erwischt. Aber in einem Forum liest man eben nur mal die eine Seite, da ist es schwer, nun einen neutralen Rat zu geben. Ein Privatpatient hat keine Probleme an ein neues Rezept heranzukommen, ich würde in deinem Fall die Arztgeschichte entweder je nach gefallenem Wortlaut nochmals taktvoll mit Achtung ansprechen, oder es sein lassen. Siehe oben, evtl. falscher Fuß. Oft sind es auch die Patienten, die zum Arzt sagen, schreiben sie mir doch HL/...auf, und dann will er es aber bei dir dann auch nicht zugeben und schon sind Mißverständnisse auf allen Seiten da. Auch eine alte Kuh lernt immer noch das Graß fressen...lach. lg
Ganz ehrlich, ich kann mich der Argumentation des Arztes anschließen und eine höhere Rechnungsstellung unterstellen.
Gegenüber einer GKV-KG-Verordnung ist selbst eine private Heißluft lukrativer! Und ob Fango wirklich effektiver sein wie du es meinst bezweifle ich auch sehr!
Naja...hat ein Gschmäckle...also mir würde es im Leben nicht einfallen eine solche Privatverordnung aus solchen Gründen ändern lassen zu wollen.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Entschuldige, aber diese Überlegung ist es doch echt nicht wert einen solchen Zwist vom Zaun zu brechen, und das bei einer Privatverordnung.
Ganz ehrlich, ich kann mich der Argumentation des Arztes anschließen und eine höhere Rechnungsstellung unterstellen.
Gegenüber einer GKV-KG-Verordnung ist selbst eine private Heißluft lukrativer! Und ob Fango wirklich effektiver sein wie du es meinst bezweifle ich auch sehr!
Naja...hat ein Gschmäckle...also mir würde es im Leben nicht einfallen eine solche Privatverordnung aus solchen Gründen ändern lassen zu wollen.
Grüße...Gerry
Und ich dachte dass es hier um eine therapeutisch sinnvolle Änderung geht.
Sorry, aber hier ist für mich Ende.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wegen sowas Streit mit einem Verordner anfangen?
Und ich dachte dass es hier um eine therapeutisch sinnvolle Änderung geht.
Sorry, aber hier ist für mich Ende.
Ich kann den Arzt durchaus verstehen.
Ein solcher Aufriss wegen ein paar Euro Mehreinnahmen ist lächerlich.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Genauso sehe ich das auch. Also ehrlich- Fango als soviel wirkungsvoller hinzustellen als Heißluft, wen will mab hier eigentlich verschaukeln?
Ich kann den Arzt durchaus verstehen.
Ein solcher Aufriss wegen ein paar Euro Mehreinnahmen ist lächerlich.
Gruß Britt
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Gerry schrieb:
Welche "tiefgründigen" Änderungen der Verordnung möchtest du denn haben??
Was wurde denn verordnet und was missfällt dir daran??
Ohne dies zu wissen gehen hier alle gut gemeinten Ratschläge wohl ins Leere...
Grüße..Gerry
Da mab eine andere als die verordnete Therapie für richtig(er) hält musste er den Patienten darauf hinweisen.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben vor diesem Hinweis den Kontakt/das Gespräch mit anderen Behandlern zu suchen um evt. unterschiedliche Wissensstände berücksichtigen zu können.
Es ist andersrum durchaus Pflicht des verordnenden Behandlers ("Arzt"), den Patienten auf mabs Inkompetenz und dessen Fehler hinzuweisen; im Rahmen seiner Möglichkeiten die falsche Therapie also zu verhindern indem das Rezept einbehalten wird.
...ob ein Telefonat mit dem Arzt zwecks Klärung der optimalen Therapie im Rahmen des nachweisbaren gewesen wäre sei dahingestellt... ;)
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Mein Tipp: Schadensbegrenzung durch Aufklärung. Einräumen von Fehlern (hier kommunikativer Art) sind dabei manchmal sinnvoll...
Viel Erfolg,
m.
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michael933 schrieb:
Wunderschönes Beispiel dafür, wie man Stress haben kann, bloß weil die Kommunikation beschränkt ist...
Mein Tipp: Schadensbegrenzung durch Aufklärung. Einräumen von Fehlern (hier kommunikativer Art) sind dabei manchmal sinnvoll...
Viel Erfolg,
m.
wenn man das mit dem Arzt BESPRICHT hätte sich klaeren lassen, ob er mit der Ansicht von mab konform geht, sich überzeugen lässt oder eben auf HL besteht. ...
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ali schrieb:
tja juristisch einwandfrei in die Gruetze gefahren...
wenn man das mit dem Arzt BESPRICHT hätte sich klaeren lassen, ob er mit der Ansicht von mab konform geht, sich überzeugen lässt oder eben auf HL besteht. ...
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Papa Alpaka schrieb:
mab hat juristisch einwandfrei gehandelt weil er, Anfang 2013 ausdrücklich auch für den Bereich Humanmedizin, dazu verpflichtet wurde jeden vermuteten Fehler eines anderen Behandlers unverzüglich dem Patienten mitzuteilen.
Da mab eine andere als die verordnete Therapie für richtig(er) hält musste er den Patienten darauf hinweisen.
Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben vor diesem Hinweis den Kontakt/das Gespräch mit anderen Behandlern zu suchen um evt. unterschiedliche Wissensstände berücksichtigen zu können.
Es ist andersrum durchaus Pflicht des verordnenden Behandlers ("Arzt"), den Patienten auf mabs Inkompetenz und dessen Fehler hinzuweisen; im Rahmen seiner Möglichkeiten die falsche Therapie also zu verhindern indem das Rezept einbehalten wird.
...ob ein Telefonat mit dem Arzt zwecks Klärung der optimalen Therapie im Rahmen des nachweisbaren gewesen wäre sei dahingestellt... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich hoffe es glaubt niemand das ich die juristisch einwandfreie Argumentation gutheiße? ;)
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