Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
ich kündigte mein Angestelltenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen und weil ich die internen Querelen nicht mehr ertragen mochte.
Ich war bei meinem AG bis dahin 11 Jahre, davon 8 Jahre als Leitende Physio.
Es ist mir bis heute (nach 5 Monaten) trotz Anwalt nicht gelungen, ein Arbeitszeugnis zu bekommen, welches meine Tätigkeit besser als befriedigend bewertet. Damit bin ich weit unterdurchschnittlich, sprich ich gehöre zu den schlechtesten 15% der AN in Deutschland.
Das Arbeitsrecht lässt dies wohl im Moment noch zu, es gibt aber ein noch nicht verbindliches Urteil aus Berlin, welches "Gut" als durchschnittlich einstuft. Damit muss dann der AG schlechter als "Gut" begründen. Derzeit muss der AN den Anspruch auf besser als "befriedigend" begründen. Das wird sich wohl bald ändern.
Ich habe 8 Jahre als Leitende gearbeitet, das bin ich sicher nicht grundlos geworden, oder geblieben. Ich stehe aber heute da und kann mir kein Arbeitszeugnis erstreiten, welches mich auf dem Arbeitsmarkt nicht disqualifiziert.
Daher mein Rat an alle Angestellten: regelmässig (ca. alle 2 Jahre) ein Zwischenzeugnis verlangen, das muss der AG ausstellen und dann kann er einen bei einem eventuellen Schlusszeugnis nicht gnadenlos abschiessen.
lg an alle, rastlos
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rastlos schrieb:
Ich möchte euch folgendes berichten:
ich kündigte mein Angestelltenverhältnis aus gesundheitlichen Gründen und weil ich die internen Querelen nicht mehr ertragen mochte.
Ich war bei meinem AG bis dahin 11 Jahre, davon 8 Jahre als Leitende Physio.
Es ist mir bis heute (nach 5 Monaten) trotz Anwalt nicht gelungen, ein Arbeitszeugnis zu bekommen, welches meine Tätigkeit besser als befriedigend bewertet. Damit bin ich weit unterdurchschnittlich, sprich ich gehöre zu den schlechtesten 15% der AN in Deutschland.
Das Arbeitsrecht lässt dies wohl im Moment noch zu, es gibt aber ein noch nicht verbindliches Urteil aus Berlin, welches "Gut" als durchschnittlich einstuft. Damit muss dann der AG schlechter als "Gut" begründen. Derzeit muss der AN den Anspruch auf besser als "befriedigend" begründen. Das wird sich wohl bald ändern.
Ich habe 8 Jahre als Leitende gearbeitet, das bin ich sicher nicht grundlos geworden, oder geblieben. Ich stehe aber heute da und kann mir kein Arbeitszeugnis erstreiten, welches mich auf dem Arbeitsmarkt nicht disqualifiziert.
Daher mein Rat an alle Angestellten: regelmässig (ca. alle 2 Jahre) ein Zwischenzeugnis verlangen, das muss der AG ausstellen und dann kann er einen bei einem eventuellen Schlusszeugnis nicht gnadenlos abschiessen.
lg an alle, rastlos
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eim schrieb:
Warum kannst du es nicht erstreiten? Wenn du kein Geld hast dann kann man Prozesskostenhilfe beantragen.Denn selbstverständlich kann man auch eine Zeugnisänderung gerichtlich erstreiten!!
Somit ist der Streit noch im Gange, aber die derzeitige Ausffasung des Bundesarbeitgerichtes sagt wohl ganz grob: wenn AN besser als "Befriedigend" haben will muss er begründen, das Berliner Urteil aus 2013 (noch nicht verbindlich!) will das ändern und sagt nun AG muss begründen wenn er schlechter als "Gut" geben will.
Daher eben mein Rat mit dem Zwischenzeugnis.....
Gefällt mir
ich habe der Praxis weder finanziell noch den Ruf betreffend geschadet, mich konsequent loyal verhalten
Eine Begründung gibt mein EX-AG nicht, er beharrt derzeit einfach bockig auf "befriedigend", es geht wohl hier nur darum, mir die weitere Arbeitssuche zu erschweren
Was da passiert ist einfach nur unprofessionelles Nachtreten.
Ich bedaure sehr, nicht schon ab und zu mal so ein Zwischenzeugnis verlangt zu haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rastlos schrieb:
hilde , FL werden ist vielleicht manchmal nicht schwer, bleiben aber dann doch....
ich habe der Praxis weder finanziell noch den Ruf betreffend geschadet, mich konsequent loyal verhalten
Eine Begründung gibt mein EX-AG nicht, er beharrt derzeit einfach bockig auf "befriedigend", es geht wohl hier nur darum, mir die weitere Arbeitssuche zu erschweren
Was da passiert ist einfach nur unprofessionelles Nachtreten.
Ich bedaure sehr, nicht schon ab und zu mal so ein Zwischenzeugnis verlangt zu haben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rastlos schrieb:
ich habe sogar eine Rechtschutz, die auch zahlt, vor Gericht ist das (noch) nicht, da ich gehofft hatte, eine aussergerichtliche Lösung zu schaffen. Auf Grund der RS sehe ich das natürlich gelassener als wenn ich das Risiko selbst tragen müsste.
Somit ist der Streit noch im Gange, aber die derzeitige Ausffasung des Bundesarbeitgerichtes sagt wohl ganz grob: wenn AN besser als "Befriedigend" haben will muss er begründen, das Berliner Urteil aus 2013 (noch nicht verbindlich!) will das ändern und sagt nun AG muss begründen wenn er schlechter als "Gut" geben will.
Daher eben mein Rat mit dem Zwischenzeugnis.....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
FL wird man nicht unbedingt weil man so gut ist, sondern weil man eben grade "passt". Manchmal sind die Leistungen eben nur befriedigend - man selbst hält sich meistens für gut, aber nicht alle sind es auch tatsächlich. Die Beweislast ist da tatsächlich schwierig und vielleicht als AN sogar noch ein bischen mehr. Aber auch mit Zwischenzeugnissen ist einem da nicht gedient. Ich hatte eine MAin, die anfangs immer sehr engagiert war aber im letzten halben Jahr - warum auch immer - soviel Mist gebaut hat und der Praxis sowohl finanziell als auch den Ruf betreffend geschadet hat, dass ich nicht wusste, welches Zeugnis ich ihr hätte ausstellen mögen. Sie hat zum Glück nie eines haben wollen, ich habe nie eines geschrieben, mir fiel dann ein: es gab vom vorherigen AG auch schon keines, sie sagte damals, er würde sich Zeit lassen mit dem Schreiben - ist jetzt einige Jahre her, aber manchmal ist man da auch als AG in der Zickmühle. Warum hat der Anwalt nichts erreichen können? Möglicherweise hilft einem da einzig, wenn man von anderen Arbeitsstellen bessere Zeugnisse hat und im Bewerbungsgespräch - ohne sich in Details zu verlieren, sagen kann, dass man sich aus Gründen von Meinungsverschiedenheiten struktureller Art getrennt hat, - jeder weiß ja, dass manchmal die Chemie nicht stimmig ist. Dass ist keine Schande. Nur auf dieses eine Zeugnis wird sicher kein AG schauen. Alles Gute für den neuen Arbeitsplatz, lass Dich nicht davon beirren.
Gefällt mir
Ich würde Dir sogar ein gutes Zeugniss ausstellen, wenn Du auch nicht so gut bist. Ich möchte keinem AN seinen Weg verbauen in die Zukunft.
Viel Glück weiterhin rastlos
gruß manfred
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
manfred schrieb:
ich bin AG schon seit 38 Jahren. Ich würde Dich auch ohne das letzte Arbeitszeugniss einstellen, wenn Du gut bist werde ich es doch an Dein Arbeitsverhalten merken...also keine Probleme...vergiss den AG und sein Zeugniss.
Ich würde Dir sogar ein gutes Zeugniss ausstellen, wenn Du auch nicht so gut bist. Ich möchte keinem AN seinen Weg verbauen in die Zukunft.
Viel Glück weiterhin rastlos
gruß manfred
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
rudibam schrieb:
Genau, eine 6-monatige Probezeit und gut ist!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C.Zimmermann schrieb:
Ich finde es immer spannend wenn man die AN eine Rohversion für ihr Arbeitszeugnis schreiben lässt :kissing_closed_eyes: ................
Du kannst richtig gute Arbeit gemacht haben, wenn deine Chef dich nicht mag , dann warst das. Da kannst du dich noch so bemühen , ....
Ist meine Meinung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
Ich halte von Arbeitszeugnissen gar nichts, ....
Du kannst richtig gute Arbeit gemacht haben, wenn deine Chef dich nicht mag , dann warst das. Da kannst du dich noch so bemühen , ....
Ist meine Meinung
Mein Profilbild bearbeiten