Auf diesem Weg suchen wir Dich als
Masseur, Krankengymnast oder
Physiotherapeut zur Mitarbeit in
unserer außergewönlichen Praxis
in Voll- oder Teilzeit.
Du kannst Dich in unserer Praxis
austoben, hier haben wir einen 20
Minuten Rhythmus, eine ganztags
besetzte Rezeption, sonnige
Behandlungsräume und einen großen
KG- und Geräteraum. Wir bieten die
neuesten, effektiven Therapiefomen
an und arbeiten mit Geräten, die
Dir die Arbeit erleichtern.
Warum solltest Du bei uns arbeiten
wollen?
Ei...
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Bulka schrieb:
Wenn die Mitarbeiterin bekommt einen Attest mit dem Verbot für die körperliche Tätigkeit als Physio wegen Schwangerschaft, wie ist die Erstattung der Krankenkasse für den Fall? Soll die Krankenkasse 100 Prozent der Ausgaben des Arbeitgeber übernehmen? Danke im Voraus!
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Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.
Edit mag keinem Dativ
... es ist die U2, nicht die U1
Monika
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mosaik schrieb:
mosaik schrieb am 20.9.19 18:26:
Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.
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mosaik schrieb:
Bei einem individuellen oder einem generellen Beschäftigungsverbot ( das eine stellt der Arzt aus, das andere Du als AG) übernimmt die Krankenkasse nach der U1 sämtliche Lohn und Lohnnebenkosten.
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