ür unsere Abteilung Physiotherapie
am Standort Horb suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlungsplanung,
Durchführung und Dokumentation
unserer
stationären Patienten im
Fachbereich Geriatrie
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherapien
Selbsthilfetraining in den
Bereiche...
am Standort Horb suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
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Physiotherapeutische
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darf ein Physiotherapeut eigentlich Verbände oder Tapes anlegen, die pflanzliche Wirkstoffe beinhalten sofern diese Produkte weder verschreibungs- noch apothekenpflichtig sind (keine Pharma-Produkte)? Ist dies irgendwo geregelt?
Es ist egal, ob pflanzlich, chemisch, biochemisch...
Gerade bei pflanzlich denke ich auch x gerne an einen allergischen Asthmaanfall...
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Verordnungsfreie ätherische Öle sind nach (Patientenrecht) Aufklärung und Zustimmung des Patienten bedenkenlos, dürfen diese sogar in der Praxis verkauft werden.
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stefan 302 schrieb:
Dem ist nicht so, sonst müssten alle Massageöle etc.pp "verordnet" werden.
Verordnungsfreie ätherische Öle sind nach (Patientenrecht) Aufklärung und Zustimmung des Patienten bedenkenlos, dürfen diese sogar in der Praxis verkauft werden.
Ich weiß nicht, wie es heute gelehrt wird, aber wir haben ohne "Gleitmittel" die Massage gelernt.
Und heute nehme ich ausschließlich neutrale Mittel, wenn überhaupt.
Bei Wellnessmassagen ist das natürlich anders.
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RoFo schrieb:
Ich habe auch an die heute üblichen Massageöle gedacht.
Ich weiß nicht, wie es heute gelehrt wird, aber wir haben ohne "Gleitmittel" die Massage gelernt.
Und heute nehme ich ausschließlich neutrale Mittel, wenn überhaupt.
Bei Wellnessmassagen ist das natürlich anders.
Masseur u. med. Bademeister, Kneip... Saune, alle arbeiten mit ätherischen Ölen.
Allerdings sollte man hierbei schon auf die Reinheit der Öle achten, synthetische Mittel z.B. lehne ich ab.
Daher auch die Kompresse mit ätherischen Ölen, eben je nach Pat.rechtegesetz, Zustimmung usw. sehe ich als möglich an. Im Zweifelsfalle deine Berufshaftpflicht fragen, meine hatte keine BEdenken, da in all den Jahren keine Haftungsfälle der Versicherung bekannt waren.
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stefan 302 schrieb:
Klar, da hast du recht. Ein "must have" an ätherischen Massageölen muss niemand haben, aber möglich ist es. Auch die Applikation mit Eisspray (incl. Zusatz) ist für PT anwendbar.
Masseur u. med. Bademeister, Kneip... Saune, alle arbeiten mit ätherischen Ölen.
Allerdings sollte man hierbei schon auf die Reinheit der Öle achten, synthetische Mittel z.B. lehne ich ab.
Daher auch die Kompresse mit ätherischen Ölen, eben je nach Pat.rechtegesetz, Zustimmung usw. sehe ich als möglich an. Im Zweifelsfalle deine Berufshaftpflicht fragen, meine hatte keine BEdenken, da in all den Jahren keine Haftungsfälle der Versicherung bekannt waren.
:unamused:
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RoFo schrieb:
Und du meinst, die Applikationen von Eisspray ist für PT ohne VO erlaubt?
:unamused:
Es ging ja auch nicht darum ob es überhaupt erlaubt ist, sondern wenn, dann wie...
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stefan 302 schrieb:
Nein, jedoch als sekt. HP schon.
Es ging ja auch nicht darum ob es überhaupt erlaubt ist, sondern wenn, dann wie...
Nach meiner Auffassung gehören diese Art von Wirkstoffeverbänden nicht zur PT.
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RoFo schrieb:
Noch einmal zurück zur Ausgangsfrage.
Nach meiner Auffassung gehören diese Art von Wirkstoffeverbänden nicht zur PT.
Kann aber juristisch dies nicht belegen.
Als Beispiele sehe ich die "gegenhalten" könnten:
das Stangerbad, wo z.B. Salze zugefügt werden
die komplette Balneotherapie, die mit ätherischen Wirkstoffen arbeitet
Fango, deren Anwendung mit der Transfussion von Mineralstoffen wirbt
Iontophorese und Phonophorese, .. ok das wird verordnet mit entsprechendem Medikament
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stefan 302 schrieb:
Ich finde schon.
Kann aber juristisch dies nicht belegen.
Als Beispiele sehe ich die "gegenhalten" könnten:
das Stangerbad, wo z.B. Salze zugefügt werden
die komplette Balneotherapie, die mit ätherischen Wirkstoffen arbeitet
Fango, deren Anwendung mit der Transfussion von Mineralstoffen wirbt
Iontophorese und Phonophorese, .. ok das wird verordnet mit entsprechendem Medikament
Sind aber eben keine Wirkstoffverbände.
Und ohne VO geht beim Physio sowieso nichts.
Bei z. B. Iontophorese wird die Arznei vom Arzt verordnet und wir schleusen.
Bei Inhalation genauso.
Aber ich persönlich kenne keine Wirkstoffverbände.
Nur Funktionsverbände.
Und letztlich darf der Physio HP auch nichts anderes als der Physio, nur eben ohne VO.
Interessante Fragestellung...
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RoFo schrieb:
Deine Beispiele sind alle richtig.
Sind aber eben keine Wirkstoffverbände.
Und ohne VO geht beim Physio sowieso nichts.
Bei z. B. Iontophorese wird die Arznei vom Arzt verordnet und wir schleusen.
Bei Inhalation genauso.
Aber ich persönlich kenne keine Wirkstoffverbände.
Nur Funktionsverbände.
Und letztlich darf der Physio HP auch nichts anderes als der Physio, nur eben ohne VO.
Interessante Fragestellung...
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RoFo schrieb:
Sorry, Phono hast du ja selbst schon erwähnt.
Ich habe das zumindest noch nicht erlebt, was bekanntlicherweise nichts heißt.
Hmmm.....
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RoFo schrieb:
Bist du also der Meinung, dass ein Physio z. B. einen entzündungshemmenden, schmerzstillenden, apothekenfreien Salbenverband verabreichen darf?
Ich habe das zumindest noch nicht erlebt, was bekanntlicherweise nichts heißt.
Hmmm.....
Es ist anhand von Beispielen von mir persönlich abgeleitet.
Ob ich nun eine Einreibung mit entsprechenden Wirkstoffen mache, wöhrend einer Massage, oder dies appliziere, darin sehe ich keinen Unterschied. Ob dies juristisch ein Unterschied darstellt, weiß ich nicht.
Ich mache grundsätzlich vor einer Applikation mit Verband ein "Allergentest", indem ich an einer Hautstelle entsprechendes Öl einreibe (zuvor mit Zustimmung, Patienterechtegesetz,...), welches für Praxen frei zugänglich ist und nicht apothekenpflichtig ist.
Ich kann in ein Kur Balneotherapie (Wannenbäder) "frei" kaufen, indem Wirkstoffe über den ganzen Körper aufgenommen werden, was deutlich mehr einem Applikationsverband entspricht. Wenn das zulässig ist, müsste auch ein Salbenumschlag mit ätherischen Ölen zulässig sein, so mein "Rechtsempfinden".
Aber klären wird dies nur juristisch möglich sein.
Wir machen seit mehr als 20 Jahren solche Verbände oder empfehlen diese (Retterspitz z.B.) und hatten bisher keinerlei Probleme, >>> was nicht heißen muss, dass es dadurch auch erlaubt ist :unamused: :wink:
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stefan 302 schrieb:
nun, wie du schon sagst, kann ich rechtlich nicht Auskunft geben.
Es ist anhand von Beispielen von mir persönlich abgeleitet.
Ob ich nun eine Einreibung mit entsprechenden Wirkstoffen mache, wöhrend einer Massage, oder dies appliziere, darin sehe ich keinen Unterschied. Ob dies juristisch ein Unterschied darstellt, weiß ich nicht.
Ich mache grundsätzlich vor einer Applikation mit Verband ein "Allergentest", indem ich an einer Hautstelle entsprechendes Öl einreibe (zuvor mit Zustimmung, Patienterechtegesetz,...), welches für Praxen frei zugänglich ist und nicht apothekenpflichtig ist.
Ich kann in ein Kur Balneotherapie (Wannenbäder) "frei" kaufen, indem Wirkstoffe über den ganzen Körper aufgenommen werden, was deutlich mehr einem Applikationsverband entspricht. Wenn das zulässig ist, müsste auch ein Salbenumschlag mit ätherischen Ölen zulässig sein, so mein "Rechtsempfinden".
Aber klären wird dies nur juristisch möglich sein.
Wir machen seit mehr als 20 Jahren solche Verbände oder empfehlen diese (Retterspitz z.B.) und hatten bisher keinerlei Probleme, >>> was nicht heißen muss, dass es dadurch auch erlaubt ist :unamused: :wink:
.......
Wir machen seit mehr als 20 Jahren solche Verbände oder empfehlen diese (Retterspitz z.B.) und hatten bisher keinerlei Probleme, >>> was nicht heißen muss, dass es dadurch auch erlaubt ist :unamused: :wink:
Mich würde interessieren, in welchem Rahmen ihr das macht?
In einer Praxis?
Bei KG?
Als Zusatzleistung od inclusiv?
Ich frage deshalb, weil ich, wie gesagt, keine Wirkstoffe verabreiche und auch nicht empfehle.
Ich meine das jetzt aber weder rechtlich noch wirtschaftlich, sondern fachlich.
Denke schon, dass es unsere Therapie unterstützen kann.
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RoFo schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.7.17 12:03:
.......
Wir machen seit mehr als 20 Jahren solche Verbände oder empfehlen diese (Retterspitz z.B.) und hatten bisher keinerlei Probleme, >>> was nicht heißen muss, dass es dadurch auch erlaubt ist :unamused: :wink:
Mich würde interessieren, in welchem Rahmen ihr das macht?
In einer Praxis?
Bei KG?
Als Zusatzleistung od inclusiv?
Ich frage deshalb, weil ich, wie gesagt, keine Wirkstoffe verabreiche und auch nicht empfehle.
Ich meine das jetzt aber weder rechtlich noch wirtschaftlich, sondern fachlich.
Denke schon, dass es unsere Therapie unterstützen kann.
In Praxen, includiert in Zusatzleistung (MT bei dieser Diagnose, Spray and Stretch, ADL und Kompressionsverband über die Extensoren >>mit äth.Cremes) bei Verwendung von Peha HAFT Fixierbinde latexfrei 6 cmx20 m
Anwendungen findet es bei uns dann nur noch bei Muskelverletzungen, wo Kompression "..post..." angesagt ist, also Wade bzw. O.-schenkel. Bei dieser Fixierbinde gibt es auch kein verrutschen.
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stefan 302 schrieb:
Also z.B. bei einer Epicondylitis humeri radialis brevis Typ 2 machen wir einen solchen Verband, der ca 2 Std lang appliziert bleibt, der Patient dann zuhause selbst wegnimmt.
In Praxen, includiert in Zusatzleistung (MT bei dieser Diagnose, Spray and Stretch, ADL und Kompressionsverband über die Extensoren >>mit äth.Cremes) bei Verwendung von Peha HAFT Fixierbinde latexfrei 6 cmx20 m
Anwendungen findet es bei uns dann nur noch bei Muskelverletzungen, wo Kompression "..post..." angesagt ist, also Wade bzw. O.-schenkel. Bei dieser Fixierbinde gibt es auch kein verrutschen.
Danke für den guten Austausch Kollege!
Schönes WE noch!
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RoFo schrieb:
Klingt wirklich gut!
Danke für den guten Austausch Kollege!
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RoFo schrieb:
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