Praxisleitung für kleine,
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
gemütliche Praxis im südlichen
Landkreis von Osnabrück gesucht.
Eigenverantwortliches Arbeiten und
Motivation für einen Neuanfang,
nach 25 jährigen Bestehen, sind
erforderlich. Gehalt von
Beteiligung bis zur späterer
Übernahme verhandelbar.
habe folgendes Problem:
Ich habe in der Praxis einen Hausbesuch übernommen, weil er nicht weit weg von meiner Wohnung ist. Fahre ca. 15 Minuten mit dem Fahrrad dorthin und 15 Minuten wieder zurück.
Kann ich von der Chefin verlangen, dass sie mir diese Zeit als Arbeitszeit vergütet? Sie sagt, dass sie damit nur drauf zahlen würde.
Hat sie Recht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich habe in der Praxis einen Hausbesuch übernommen, weil er nicht weit weg von meiner Wohnung ist. Fahre ca. 15 Minuten mit dem Fahrrad dorthin und 15 Minuten wieder zurück.
Kann ich von der Chefin verlangen, dass sie mir diese Zeit als Arbeitszeit vergütet? Sie sagt, dass sie damit nur drauf zahlen würde.
Hat sie Recht?
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Illdisposed schrieb:
Warum denn nicht? Er fährt doch im Auftrag der Praxis dorthin und wieder zurück. Fahrzeit zum HB sind Arbeitszeit
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limone schrieb:
Natürlich!!!
Wenn Du zur Arbeit fährst, bekommst Du dies idR ja auch nicht vom AG bezahlt, oder?
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Wonderwoman schrieb:
Das gilt nur, wenn Anonym gar nicht in der Praxis arbeitet. Wenn doch, dann ist dieser Weg mit dem Weg zur Arbeit gleichgesetzt.
Wenn Du zur Arbeit fährst, bekommst Du dies idR ja auch nicht vom AG bezahlt, oder?
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Wonderwoman schrieb:
Begründung? Oder nur mal reinrufen? :point_up:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Den HB habe ich außerhalb der normalen Arbeitszeit. Arbeite z.B. montags von 8-12 Uhr, fahr dann nach Hause und von dort um 14 Uhr zum HB.
Du musst ja extra nochmal los, also zählt natürlich auch die Fahrtzeit dorthin als Arbeitszeit. Das Argument deiner Chefin hinkt auch, da sie die HB Pauschale ja abrechnet. Würdest du nicht mit dem Fahrrad sondern mit deinem eigenen Auto fahren, müsste sie dir auch noch 0,30 € / km vergüten.
Da will wieder jemand auf Kosten seiner AN Zeit und Geld sparen :point_up:
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christine81 schrieb:
Kannst du den HB nicht so legen, dass du ihn auf deinem regulären Heimweg nach der Arbeit mitmachst?
Du musst ja extra nochmal los, also zählt natürlich auch die Fahrtzeit dorthin als Arbeitszeit. Das Argument deiner Chefin hinkt auch, da sie die HB Pauschale ja abrechnet. Würdest du nicht mit dem Fahrrad sondern mit deinem eigenen Auto fahren, müsste sie dir auch noch 0,30 € / km vergüten.
Da will wieder jemand auf Kosten seiner AN Zeit und Geld sparen :point_up:
Sinnvoll, wie die Kollegen schrieben, ist es den HB auf dem Heimweg von oder zur Praxis einzuplanen. Dann wäre die Fahrtzeit nur dann Arbeitszeit, wenn man einen zeitlichen Mehraufwand hätte. Dieser müsste dann vergütet werden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
So wie du das beschreibst, ist die Fahrtzeit vergütungs-und entschädigungspflichtige Arbeitszeit. Wer so eine Planung macht, hat sicherlich gewisse organisatorische Defizite...
Sinnvoll, wie die Kollegen schrieben, ist es den HB auf dem Heimweg von oder zur Praxis einzuplanen. Dann wäre die Fahrtzeit nur dann Arbeitszeit, wenn man einen zeitlichen Mehraufwand hätte. Dieser müsste dann vergütet werden. Gruß S.
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Wonderwoman schrieb:
Dann ist die Hinfahrt zu bezahlen und die Rückfahrt nachhause nicht.
Lediglich dann, wenn arbeitsvertraglich mehrere Standorte definiert sind oder eine mehrstündige Mittagspause definiert wäre (wie Arztpraxen o. Äh., die Mittags zumachen), könnten solche Fahrten als Wegezeit (nicht vergütungspflichtig) betrachtet werden. Vermutlich würde niemand bei Verstand in der heutigen für Physio- Arbeitnehmer günstigen Lage, eine solche Regelung unterschreiben.
Ansonsten gilt die Praxis als Betriebsstandort und nur die Fahrten dorthin, sind "Freizeit". Alle anderen Fahrten sind Arbeitszeit. Allerdings darf der Arbeitgeber die normale Wegezeit (1X Hin-und Rückweg, nicht mehrfach) gehaltstechnisch abziehen. Ist wirklich etwas kompliziert die Sache und man müsste den genauen Arbeitsvertrag, kennen um den genauen Sachverhalt einschätzen zu können. Sonnige Grüße S.
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Shakespeare schrieb:
Das ist wohl dann unter der Rubrik gefühltes Recht einzustufen.
Lediglich dann, wenn arbeitsvertraglich mehrere Standorte definiert sind oder eine mehrstündige Mittagspause definiert wäre (wie Arztpraxen o. Äh., die Mittags zumachen), könnten solche Fahrten als Wegezeit (nicht vergütungspflichtig) betrachtet werden. Vermutlich würde niemand bei Verstand in der heutigen für Physio- Arbeitnehmer günstigen Lage, eine solche Regelung unterschreiben.
Ansonsten gilt die Praxis als Betriebsstandort und nur die Fahrten dorthin, sind "Freizeit". Alle anderen Fahrten sind Arbeitszeit. Allerdings darf der Arbeitgeber die normale Wegezeit (1X Hin-und Rückweg, nicht mehrfach) gehaltstechnisch abziehen. Ist wirklich etwas kompliziert die Sache und man müsste den genauen Arbeitsvertrag, kennen um den genauen Sachverhalt einschätzen zu können. Sonnige Grüße S.
Ich schreibe in meine Verträge, dass es einen Schwerpunkt auf Hausbesuche gibt. Damit gibt es regelmäßig mehrere "Arbeitsstandorte" und der Therapeut kann von seinem Zuhause direkt zum Hausbesuch fahren... und es gibt keine ewigen Diskussionen, ob diese Hinfahrt bezahlt wird.
Therapeuten und meine Anmeldung sind ja auch nicht doof... die legen die Hausbesuche schon so, dass es idR für den Therapeuten günstiger ist. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Sehr schön formuliert. :clap:
Ich schreibe in meine Verträge, dass es einen Schwerpunkt auf Hausbesuche gibt. Damit gibt es regelmäßig mehrere "Arbeitsstandorte" und der Therapeut kann von seinem Zuhause direkt zum Hausbesuch fahren... und es gibt keine ewigen Diskussionen, ob diese Hinfahrt bezahlt wird.
Therapeuten und meine Anmeldung sind ja auch nicht doof... die legen die Hausbesuche schon so, dass es idR für den Therapeuten günstiger ist. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du nur diesen Hausbesuch an diesem Tag hast, dann definitiv NEIN.
Wer hat den Termin außerhalb Deiner Arbeitszeit gemacht???
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Wonderwoman schrieb:
Das ist leider nicht korrekt... :point_up:
Grundsätzlich kalkulieren wir die Fahrtkostenerstattung immer von der PRaxis aus. Wenn der AN das von Zu Haus aus macht, gönnen wir ihm den Vorteil, wenns kürzer ist.
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TheStonie schrieb:
Wir planen hier immer die Fahrzeit mit ein (Auto), wenn ein AN den HB dann freiwillig mit dem Fahrrad macht (zur Randzeit) bekommt er nur die Fahrzeit Auto vergütet, zzgl. 30ct/km.
Grundsätzlich kalkulieren wir die Fahrtkostenerstattung immer von der PRaxis aus. Wenn der AN das von Zu Haus aus macht, gönnen wir ihm den Vorteil, wenns kürzer ist.
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Wonderwoman schrieb:
Theoretisch muss der Fahrradfahrer die 30 Cent versteuern. :wink:
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chipchap schrieb:
WAS genau ist an meiner Aussage nicht korrekt???
Wonderwoman bringt einen generell gern zum *wondern*... :unamused:
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limone schrieb:
wüsst ich auch nicht :unamused: :tired_face:
Wonderwoman bringt einen generell gern zum *wondern*... :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du einen Hausbesuch am Anfang Deiner Arbeitszeit im Auftrag Deines AGs machst, dann ist die Hinfahrt nicht zu vergüten, obwohl durch den AG veranlasst.
Sofern der Anfahrtsweg nicht länger ist als der Arbeitsweg :sunglasses:
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limone schrieb:
Ok, das stimmt. :wink:
Sofern der Anfahrtsweg nicht länger ist als der Arbeitsweg :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Kennst Du ANs, die sich das nicht so einrichten, dass sowas kaum vorkommt??? :wink:
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limone schrieb:
? Bitte nochmal genauer fragen, versteh die Frage nicht :tired_face:
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Wonderwoman schrieb:
Kennst Du viele ANs, die sich diese HBs nicht so einrichten, dass sie immer einen kurzen Weg von oder nach Hause haben? :wink:
Weiß aber nicht was du damit sagen willst:
Natürlich versucht man sowas auf den Weg zu legen, wo man sowieso fährt,
aber nicht immer geht das und nicht immer kann der Pat. auf Randzeiten gelegt werden
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limone schrieb:
Jetzt hab ich die Frage verstanden, vielen Dank :wink:
Weiß aber nicht was du damit sagen willst:
Natürlich versucht man sowas auf den Weg zu legen, wo man sowieso fährt,
aber nicht immer geht das und nicht immer kann der Pat. auf Randzeiten gelegt werden
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chipchap schrieb:
Alles, was du im Auftrag des AG machst, ist natürlich Arbeitszeit und damit auch über das Gehalt zu vergüten.
Wer hat den Termin außerhalb Deiner Arbeitszeit gemacht???
Auch wenn der Therapeut die HB auf dem Weg vor der Praxiszeit macht, der Weg zum Patienten zählt als Freizeit!
Wenn du nun für einen HB, z.B. KG von deiner Chefin erwartest 30 Min zusätzlich vergütet zu bekommen rechne mal aus, was sie dafür bekommt, und welche Lohnkosten dafür entstehen. Die Hausbesuchspauschale/-gebühr ist auf jeden Fall niedriger als die KG.
Wie lange würdest du mit dem Auto benötigen? Wir rechnen für den HB 15 Min. Wegzeit, in gleicher Einrichtung 5 Min. im Plan drauf.
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Die Wege sind entsprechend den real angefallenen Zeiten zu bezahlen und nicht über eine Pauschale.
Wenn PI von der Kasse eine Hausbesuchspauschale erhält, dann ist das seine Sache und nicht die des AN.
Gruß redvine
[bearbeitet am 16.06.13 13:12]
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redvine schrieb:
Arbeitszeit beginnt und endet in der Praxis. Ist soweit in Ordnung, wenn die Wege zum HB von zuhause bzw. vom HB nach zuhause nicht länger sind als der Weg Praxis zuhause.
Die Wege sind entsprechend den real angefallenen Zeiten zu bezahlen und nicht über eine Pauschale.
Wenn PI von der Kasse eine Hausbesuchspauschale erhält, dann ist das seine Sache und nicht die des AN.
Gruß redvine
[bearbeitet am 16.06.13 13:12]
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Physiohexe66 schrieb:
Bei mir müsste die AN den HB auf dem Heimweg fahren, dann würde die Fahrtzeit zum Pat. als Arbeitszeit vergütet. Der Heimweg ist dann Freizeit, aber versichert über die BG! Die gefahrenen km müssen auch erstattet werden, egal welche Kasse 30cent/km.
Auch wenn der Therapeut die HB auf dem Weg vor der Praxiszeit macht, der Weg zum Patienten zählt als Freizeit!
Wenn du nun für einen HB, z.B. KG von deiner Chefin erwartest 30 Min zusätzlich vergütet zu bekommen rechne mal aus, was sie dafür bekommt, und welche Lohnkosten dafür entstehen. Die Hausbesuchspauschale/-gebühr ist auf jeden Fall niedriger als die KG.
Wie lange würdest du mit dem Auto benötigen? Wir rechnen für den HB 15 Min. Wegzeit, in gleicher Einrichtung 5 Min. im Plan drauf.
Wenn ihr das so unglücklich regelt, dann sind natürlich 30 Min Fahrtzeit zu bezahlen.
Der Hausbesuch ist für mich aber doch weit weg von zuhause, wenn 15 Minuten hin und zurück nicht reichen!
Ist auch die Frage, ob Du 7 h in der Praxis arbeiten willst, dann nach Hause fährst und von dort aus noch einmal anfangen willst zu arbeiten?
Gruß redvine
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TheStonie schrieb:
Die Frage ist, ob sich 30 Minuten Fahrzeit wirklich lohnen. Der Patient hat i.d.R. den nächst gelegenen Therapeuten zu wählen, ggfs. den übernächsten. Da darf man die Behandlung auch aus wirtschaftlichen Gründen ablehnen!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Es lohnt sich für PI nur, wenn er seinen AN nicht vollständig bezahlt. Das ist ja gerade der Knackpunkt.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Wenn ihr das so unglücklich regelt, dann sind natürlich 30 Min Fahrtzeit zu bezahlen.
Der Hausbesuch ist für mich aber doch weit weg von zuhause, wenn 15 Minuten hin und zurück nicht reichen!
Ist auch die Frage, ob Du 7 h in der Praxis arbeiten willst, dann nach Hause fährst und von dort aus noch einmal anfangen willst zu arbeiten?
Gruß redvine
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