Werde Teil eines großartigen
Teams! Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit in einer unserer 5
Praxen in
Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen,
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
motiviertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum mit
einer großen Leidenschaft für
unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere Schwerpunkte
liegen in der...
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großen Behandlungsspektrum mit
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unsere Patienten und die
Physiotherapie. Unsere Schwerpunkte
liegen in der...
Ich habe eine Frage.
Ich bin ziemlich neu in der Selbstständigkeit. Ein Mitarbeiter hat Zwischenzeitlich die MT fertig gemacht.
Jetzt wird fleißig sein Plan gefüllt. Nun kommen die ersten Briefe von dem Abrechnungsservice, dass unter meiner IK Nummer keine MT zu finden sei.
Wie genau ist der Ablauf der Anerkennung. Reicht nur die Angabe und das Zertifikat oder wie genau läuft das?
Oder braucht das ganze noch etwas Zeit ?
Lohnt sich ein Wiederspruch?
Danke
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Aus GKV-Sicht gehörst du ohne Anmeldung bei der ARGE zu den Abrechnungsbetrügern und landest in der Betrugsstatistik. 😱
Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht
werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen
haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige
Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige
Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Hast du dein Mitarbeiter mitsamt Zertifikat bei der ARGE angemeldet? Wenn nicht, kannst du die MT weder annehmen noch abrechnen.
(2a) Maßnahmen, die nach der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) eine
Aus GKV-Sicht gehörst du ohne Anmeldung bei der ARGE zu den Abrechnungsbetrügern und landest in der Betrugsstatistik. 😱
Zusatzqualifikation erfordern, dürfen nur von Leistungserbringern erbracht
werden, die eine Qualifikation gemäß Anlage 7 erworben und nachgewiesen
haben. Voraussetzung für die Abrechnung dieser Leistungen ist die vorherige
Erteilung einer Abrechnungsbefugnis durch die zuständige
Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V.
Deswegen stehe ich gerade vor einem großen Fragezeichen. 😐
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Angemeldet wurde er.
Deswegen stehe ich gerade vor einem großen Fragezeichen. 😐
zulassung-heilmittel. de/portal.html
(der direkte Link geht leider kaputt)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dann solltest du mit der zuständigen Arge Kontakt aufnehmen. Du kannst auch Online in deinem Arge-Konto schauen. Zumindest wenn du das freigeschaltet hast.
zulassung-heilmittel. de/portal.html
(der direkte Link geht leider kaputt)
Erst wenn Du die Bestätigung darüber hast, kannst Du MT abrechnen. Keinen Tag früher, leider.
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Und dann hast Du auch das Zertifikat nachgemeldet?
Erst wenn Du die Bestätigung darüber hast, kannst Du MT abrechnen. Keinen Tag früher, leider.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey ihr.
Ich habe eine Frage.
Ich bin ziemlich neu in der Selbstständigkeit. Ein Mitarbeiter hat Zwischenzeitlich die MT fertig gemacht.
Jetzt wird fleißig sein Plan gefüllt. Nun kommen die ersten Briefe von dem Abrechnungsservice, dass unter meiner IK Nummer keine MT zu finden sei.
Wie genau ist der Ablauf der Anerkennung. Reicht nur die Angabe und das Zertifikat oder wie genau läuft das?
Oder braucht das ganze noch etwas Zeit ?
Lohnt sich ein Wiederspruch?
Danke
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