Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Ich bin Physiotherapeutin z.Z. in Elternzeit, aber bei meinem Partner in der Praxis auf Minijob beschäftigt.
Nun möchte ich für ein Reittherapiezentrum heilpädagogischen Voltigieren und Therapeutisches Reiten anbieten.
Ich möchte dies im Auftrag der Praxis tun. Die Praxis wird eine Rechnung über meine geleistetn Arbeitsstunden an das Reittherapiezentrum stellen.
Ist sowas wohl möglich?
Ich hänge gerade so ein bißchen an der Vertragsformulierung.
Wie könnte diese Verhältniss genannt werden?
Ich würde mich sehr über Kommentare freuen.
Danke
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beany-n schrieb:
Hallo, ich würde gern mal eine Frage stellen.
Ich bin Physiotherapeutin z.Z. in Elternzeit, aber bei meinem Partner in der Praxis auf Minijob beschäftigt.
Nun möchte ich für ein Reittherapiezentrum heilpädagogischen Voltigieren und Therapeutisches Reiten anbieten.
Ich möchte dies im Auftrag der Praxis tun. Die Praxis wird eine Rechnung über meine geleistetn Arbeitsstunden an das Reittherapiezentrum stellen.
Ist sowas wohl möglich?
Ich hänge gerade so ein bißchen an der Vertragsformulierung.
Wie könnte diese Verhältniss genannt werden?
Ich würde mich sehr über Kommentare freuen.
Danke
Wichtig ist die Klärung der Haftung und ein Gespräch mit dem Steuerberater wg. der Gewerbe- und Umsatzsteuer bzw. die Kleinunternehmerregelung.
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Laut Steuerberater kein Problem, sogar
UmsSt.frei.
Ich möchte es nicht so gern als Kleinunternehmer machen.
Die Praxis ist unsere gemeinsame Grundlage und so dachten wir, wäre es eine gute Idee den Umsatz zu halten, wenn ich weniger Patienten behandelt.
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beany-n schrieb:
Danke für die Antworten.
Laut Steuerberater kein Problem, sogar
UmsSt.frei.
Ich möchte es nicht so gern als Kleinunternehmer machen.
Die Praxis ist unsere gemeinsame Grundlage und so dachten wir, wäre es eine gute Idee den Umsatz zu halten, wenn ich weniger Patienten behandelt.
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Tempelritter schrieb:
wie meint das der Steuerberater? Die Leistungen unterliegen der Umsatz- und Gewerbesteuer, da nicht auf ärztliche Verordnung gearbeitet wird, meldet er die Kleinunternehmerregelung an? Sonst wie oben geschrieben, Haftung prüfen, Vertrag über die Leistungen XYZ aufsetzen und die Leistungen durch die Praxis in Rechnung stellen.
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Wenn die Leistungen im Reitth.-Zentrum umsatzsteuerpflichtig sind, kann auf diesem Wege die ganze Praxis umsatzsteuerpflichtig werden. Das sollte sicher geklärt sein!!
mfg hgb :unamused:
Wenn die Leistungen im Reitth.-Zentrum umsatzsteuerpflichtig sind, kann auf diesem Wege die ganze Praxis umsatzsteuerpflichtig werden. Das sollte sicher geklärt sein!!
mfg hgb :unamused:
Das ist nicht korrekt, nur Gewerbesteuer kann "abfärben", umsatzsteuerfreie Leistungen bleiben frei, unabhängig ob umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden. Ist in jeder Heilmittelerbringerpraxis so, wenn diese beispielsweise im Rahmen der Prävention tätig wird. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von 24,5Tsd. Euro an, Umsatzsteuer ab einem Ertrag von 17,5Tsd. Euro jeweils p.a. Zunächst auf getrennte Kontierung im Rahmen der Buchhaltung achten.
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Olaf Seifert schrieb:
hgb schrieb am 2.6.16 17:54:
Wenn die Leistungen im Reitth.-Zentrum umsatzsteuerpflichtig sind, kann auf diesem Wege die ganze Praxis umsatzsteuerpflichtig werden. Das sollte sicher geklärt sein!!
mfg hgb :unamused:
Das ist nicht korrekt, nur Gewerbesteuer kann "abfärben", umsatzsteuerfreie Leistungen bleiben frei, unabhängig ob umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden. Ist in jeder Heilmittelerbringerpraxis so, wenn diese beispielsweise im Rahmen der Prävention tätig wird. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von 24,5Tsd. Euro an, Umsatzsteuer ab einem Ertrag von 17,5Tsd. Euro jeweils p.a. Zunächst auf getrennte Kontierung im Rahmen der Buchhaltung achten.
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Lottikarotti schrieb:
So ist auch mein Wissensstand.
Mal sehen wie ich es umsetzen kann.
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beany-n schrieb:
Ich danke euch sehr für die vielen konstruktiven Beiträge.
Mal sehen wie ich es umsetzen kann.
Ich bin auch Physiotherapeutin und Hippotherapeutin (DKThR) und bin in einem Verein auf Übungsleiterbasis beschäftigt. Das klappt super!
Lieben Gruß, Andrea
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sterntalerin schrieb:
Hallo!
Ich bin auch Physiotherapeutin und Hippotherapeutin (DKThR) und bin in einem Verein auf Übungsleiterbasis beschäftigt. Das klappt super!
Lieben Gruß, Andrea
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Tempelritter schrieb:
Das ist möglich, es wird eine Rechnung über die vertraglich abgegebenen Leistungen gestellt.
Wichtig ist die Klärung der Haftung und ein Gespräch mit dem Steuerberater wg. der Gewerbe- und Umsatzsteuer bzw. die Kleinunternehmerregelung.
Als eigene Leistung - Nebenerwerb und Übungsleiterfreibetrag - scheint mir besser.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Unbedingt mit einem Steuerberater besprechen.
Als eigene Leistung - Nebenerwerb und Übungsleiterfreibetrag - scheint mir besser.
mfg hgb :blush:
Das Therapeutische Reiten ist so ein bißchen Grauzone.
Wäre es Hippotherapie auf Priv VO wäre es ja offensichtlich.
Das mit Gewerbesteuer ist natürlich interessant. Wir führen unsere Praxis nicht als Gewerbe.
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Ja, ok. Da muss ich nochmal genau nachfragen.
Das Therapeutische Reiten ist so ein bißchen Grauzone.
Wäre es Hippotherapie auf Priv VO wäre es ja offensichtlich.
Das mit Gewerbesteuer ist natürlich interessant. Wir führen unsere Praxis nicht als Gewerbe.
es gibt keine Grauzone, alles was nicht auf ärztliche Vo. oder als HP-Leistung läuft, unterliegt der Umsatz- und Gewerbesteuer.
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Tempelritter schrieb:
beany-n schrieb am 2.6.16 23:02:
Ja, ok. Da muss ich nochmal genau nachfragen.
Das Therapeutische Reiten ist so ein bißchen Grauzone.
Wäre es Hippotherapie auf Priv VO wäre es ja offensichtlich.
Das mit Gewerbesteuer ist natürlich interessant. Wir führen unsere Praxis nicht als Gewerbe.
es gibt keine Grauzone, alles was nicht auf ärztliche Vo. oder als HP-Leistung läuft, unterliegt der Umsatz- und Gewerbesteuer.
Wenn die Praxis ein Einzelunternehmer führt sollte es keine Abfärbegefahr geben (umsatzsteuermässig), aber da ist der StBe der Fachmann.
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ali schrieb:
wobei das gerichtlich sicher nochmal geprüft wird, ob es therapeutische (umsatzsteuerfreie) Leistungen nur mit Rezept oder als Arzt oder HP gibt...steuerlich
Wenn die Praxis ein Einzelunternehmer führt sollte es keine Abfärbegefahr geben (umsatzsteuermässig), aber da ist der StBe der Fachmann.
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beany-n schrieb:
Ja, ok. Da muss ich nochmal genau nachfragen.
Das Therapeutische Reiten ist so ein bißchen Grauzone.
Wäre es Hippotherapie auf Priv VO wäre es ja offensichtlich.
Das mit Gewerbesteuer ist natürlich interessant. Wir führen unsere Praxis nicht als Gewerbe.
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Ich möchte es ja nicht selbst anbieten. Das Reittherapiezentrum besteht schon. Ich bin sozusagen dort dann entweder angestellt oder im Auftrag tätig.
Die Grundvoraussetzung wie FN Abzeichen, Trainerschein und Therapeutisches Ausbildung erfülle ich.
Später werde ich noch eine WB Hippotherapie machen, wenns mir wirklich gefällt.
Das ist ja alles sehr kostenintensiv.
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beany-n schrieb:
Hallo, danke für die Antwort.
Ich möchte es ja nicht selbst anbieten. Das Reittherapiezentrum besteht schon. Ich bin sozusagen dort dann entweder angestellt oder im Auftrag tätig.
Die Grundvoraussetzung wie FN Abzeichen, Trainerschein und Therapeutisches Ausbildung erfülle ich.
Später werde ich noch eine WB Hippotherapie machen, wenns mir wirklich gefällt.
Das ist ja alles sehr kostenintensiv.
Fachmann ist dafür der Steuerberater, die Problematik umsatzsteuerpflichtiger Leistungen - ohne ä. VO! - muss dabei klar besprochen werden.
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
m. E. ist es besser, mit dem Reitthz. einen Werkvertrag abzuschließen, den sportliche Anteil zu betonen und zu sehen, über den Übungsleiterfreibetrag mgl. wenig Steuern zu bezahlen.
Fachmann ist dafür der Steuerberater, die Problematik umsatzsteuerpflichtiger Leistungen - ohne ä. VO! - muss dabei klar besprochen werden.
mfg hgb :sunglasses:
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Joti schrieb:
Du mußt auch viele persönlichen Voraussetzungen erfüllen um überhaupt therapeutisches Reiten anbieten zu können, aber ich denke da hast du dich schon ausreichend erkundigt.
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