Wir sind die Physiotherapie
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
Ansatz arbeiten wir mit
maßgeschneiderten
Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
Patienten ganzheitliche Lösungen
zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
Behandlungen, sowie das
Patientenbefinden abzurunden. Wir
behandeln orthopädis...
Steinhoff, bestehend aus 8
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe gehört dass man als HP keine Privatrezepte ausstellen darf. In unserem Ort betreibt dies aber jemand so. Er stellt seinen Privatpatienten MT Rezepte aus und diese bekommen dann eine Rechnung von seiner Physiopraxis ( er bietet beides an). Ist das nun rechtens oder nicht? Mir soll es ja egal sein, aber wenn das funktioniert wäre es ja gut.
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stefan 302
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stefan 302 schrieb:
...und zudem wenn er den Patienten selbst in der Praxis behandelt, benötigt es gar kein Rezept, nur eine Rechnung...
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
je nach Fobi die er gemacht hat wird der Weg über das Rezept empfohlen, auch in der eigenen Praxis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist ja interessant. Mache auch grad den sek HP u letztens sagte man uns dort dass man keine rezepte ausstellen kann für seine kollegen. Und dass diese eh nicht von privatkassen u beihilfe anerkannt werden.... was denn nun??? Daher hab ich mich ja auch zum kurs angemeldet gehabt.... eben um mt privatrezepte selbst ausstellen zu können und meinen privatpatienten so den weg zu vereinfachen. Aber was funktioniert nun?
Wenn du gerade den Kurs machst und so eine Info bekommst, zweifle ich am Sachverstand des Referenten. Wo machst du den Kurs?
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Tempelritter schrieb:
Das stimmt nicht, so war es in meiner Fobi und so war die Auskunft bei der Prüfung beim Gesundheitsamt. Der große und der sekt. HP sind bis auf das Fachgebiet gleichgestellt. Wie geschrieben, ich bin seit ca. 2 Jahren sekt. HP PT und stelle Rezepte aus, ob diese erstattet werden ist erstmal zweitrangig. Der Ombudsmann der PKV hat kürzlich festgestellt, dass die PKV Rezepte und Rechnungen von sekt. HP im vereinbarten Umfang erstatten muss.
Wenn du gerade den Kurs machst und so eine Info bekommst, zweifle ich am Sachverstand des Referenten. Wo machst du den Kurs?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kurs in Berlin.... ja, hab auch schön öfter gezweifelt.... die dame ist hp, also “nur“ hp.
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Tempelritter schrieb:
die Dame sollte mal ihre Inhalte überdenken, bei mir war es ein Trio aus Arzt, Anwalt und PTHP.
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Inche schrieb:
ImHp PT kurs letztes Jahr wurde gesagt das man Privatrezepte austellen darf
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und macht es sinn privatrezepte auszustellen u die rechnung dann für den patienten über die physio zu stellen? Also wäre ja wünschenswert wenn der patient auch bissl geld von der beihilfe oder so wiederbekommt.
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Tempelritter schrieb:
wenn du in eigener PT-Praxis als sekt. HP behandelst, bekommt der Patient eine Rechnung über Heilpraktikerleistungen. Die Leistungen können auch an einen AN mündlich oder per Rezept delegiert werden. Per Rezept kann auch an eine andere Praxis delegiert werden. Meine Erfahrung ist, wenn sich die Rechnung an den Positionen der GOH orientiert (Aufbau und Leistungsketten), wobei der Preis natürlich kalkuliert wird, erstatten die privaten Kassen und die Beihilfestellen das was vertraglich vereinbart ist. Das wie und warum eine Rechnung aufzubauen sollte aber auch Bestandteil deines Seminares sein.
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Inche schrieb:
Das Programm Soliprax erhältlich für 5€ kann bei der Rechnungstellung behilflich sein
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Tempelritter schrieb:
bei mir macht das Theorg, da ist schon eine HP Vorlage mit drin.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
uns sagte man dass wir als sekt. HP nur Leistungen abrechnen können die auch im der Heilpraktiker-Gebührenverornung stehen. und da steht keine MT.... Also mach ich den Befund quasi als HP (also Rechnung als HP) und verordne dem Patienten MT und schreibe dazu eine Rechnung als Physio? Oder trotzdem als HP? Nein, leider ist die Dame offensichtlich nicht informiert was wir dürfen und was nicht und umso verwirrter bin ich grad....
Für die MT kann man z.B. die Osteopathie Ziffern als A für analoge Leistungen nehmen.
Meine Rechnungen sehen so aus, Beispiel Befund Ziffer 1 + Beratung Ziffer 4 + MT Manuelle Therapie Extremitätengelenke Ziffer A35.3, das alles gibt es als HP Rechnung auf meinem Praxispapier.
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Tempelritter schrieb:
auch das stimmt nicht, es gibt keine verbindliche Gebührenordnung HP! Lass dir dein Geld für diesen Kurs zurück zahlen!
Für die MT kann man z.B. die Osteopathie Ziffern als A für analoge Leistungen nehmen.
Meine Rechnungen sehen so aus, Beispiel Befund Ziffer 1 + Beratung Ziffer 4 + MT Manuelle Therapie Extremitätengelenke Ziffer A35.3, das alles gibt es als HP Rechnung auf meinem Praxispapier.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
es tummelt sich auf dem Markt eben alles, .....
stefan 302
Es ist glaub ich eher das Problem dass es viele gibt die sich mit den rechtlichen Sachen nicht auskennen und da scheint diese Dame zu zugehören. Das ist ja hier immer wieder ein großes Problem und betrifft auch die Physios ,HP -Physios und HP`s.
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eim schrieb:
Was heißt denn hier die Dame ist "nur" HP ?
Es ist glaub ich eher das Problem dass es viele gibt die sich mit den rechtlichen Sachen nicht auskennen und da scheint diese Dame zu zugehören. Das ist ja hier immer wieder ein großes Problem und betrifft auch die Physios ,HP -Physios und HP`s.
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Tempelritter schrieb:
Wenn ich mich nicht auskenne, sollte ich keine Seminare dazu anbieten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
"nur" HP bezog sich nur darauf dass sie kein sektoraler HP ist. Dann hätte sie uns vielleicht richtig aufklären können.... Daher "nur" in Anführungszeichen, nicht dass es wieder einer falsch versteht....
Gesetz nach. Der HP Physio ist berechtigt in diesem Teilbereich frei Heilkunde zu betreiben, d.h. zu
diagnostizieren, zu verordnen (Privat), zu delegieren und selbst zu behandeln.
Dieses Thema wurde so oft durchgekaut - und immer und immer wieder tauchen diese Fragen auf.
MikeS
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MikeS schrieb:
Man liest hier viel zu viel "Ich habe gehört", "Man hat mir gesagt" ..... Mensch Leute, lest doch mal im
Gesetz nach. Der HP Physio ist berechtigt in diesem Teilbereich frei Heilkunde zu betreiben, d.h. zu
diagnostizieren, zu verordnen (Privat), zu delegieren und selbst zu behandeln.
Dieses Thema wurde so oft durchgekaut - und immer und immer wieder tauchen diese Fragen auf.
MikeS
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit, Sozialordnung,... Schreiben vom 14.08.13:
"... das Heilpraktiker/-innen eingeschränkt für den Bereich Physiotherapie unserer Auffassung nach nur selbst die Behandlung erbringen dürfen. Eine Delegation an Angestellte ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ist nicht erlaubt. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis dürfen nur auf Verordnung (ärztliche) tätig werden".
Zitatende
In anderen Bundesländern ist dies erlaubt.
Soweit mein Kenntnisstand in Bezug auf sektoralen Heilpraktiker PT. Kurs im Dezember 2014. Prüfung im März 2015
Mit Gruß
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Ich muß mich kurz zu Wort melden:
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit, Sozialordnung,... Schreiben vom 14.08.13:
"... das Heilpraktiker/-innen eingeschränkt für den Bereich Physiotherapie unserer Auffassung nach nur selbst die Behandlung erbringen dürfen. Eine Delegation an Angestellte ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ist nicht erlaubt. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis dürfen nur auf Verordnung (ärztliche) tätig werden".
Zitatende
In anderen Bundesländern ist dies erlaubt.
Soweit mein Kenntnisstand in Bezug auf sektoralen Heilpraktiker PT. Kurs im Dezember 2014. Prüfung im März 2015
Mit Gruß
Achilles 2
Ich muß mich kurz zu Wort melden:
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit, Sozialordnung,... Schreiben vom 14.08.13:
"... das Heilpraktiker/-innen eingeschränkt für den Bereich Physiotherapie unserer Auffassung nach nur selbst die Behandlung erbringen dürfen. Eine Delegation an Angestellte ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ist nicht erlaubt. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis dürfen nur auf Verordnung (ärztliche) tätig werden".
Zitatende
In anderen Bundesländern ist dies erlaubt.
Soweit mein Kenntnisstand in Bezug auf sektoralen Heilpraktiker PT. Kurs im Dezember 2014. Prüfung im März 2015
Mit Gruß
Achilles 2
das ist mehrfach widerlegt und aus dem Ministerium kommt keine Antwort mehr.
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Tempelritter schrieb:
Achilles2 schrieb am 24.9.15 11:33:
Ich muß mich kurz zu Wort melden:
Land Baden-Württemberg, Ministerium für Arbeit, Sozialordnung,... Schreiben vom 14.08.13:
"... das Heilpraktiker/-innen eingeschränkt für den Bereich Physiotherapie unserer Auffassung nach nur selbst die Behandlung erbringen dürfen. Eine Delegation an Angestellte ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis ist nicht erlaubt. Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen ohne eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis dürfen nur auf Verordnung (ärztliche) tätig werden".
Zitatende
In anderen Bundesländern ist dies erlaubt.
Soweit mein Kenntnisstand in Bezug auf sektoralen Heilpraktiker PT. Kurs im Dezember 2014. Prüfung im März 2015
Mit Gruß
Achilles 2
das ist mehrfach widerlegt und aus dem Ministerium kommt keine Antwort mehr.
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morpheus-06 schrieb:
selbst die Auskunft der GA in BaWü sprechen eine andere Sprache, wie das Ministerium für Arbeit, Sozialordnung. Die konnten ihre Behauptung bisher nicht rechtfertigen und schweigen das Thema tot.
Ist dieses Ministerium für Arbeit, Sozialordnung usw... den Gesundheitsämtern in der Hirarchie übergestellt????
Müßte dieses Ministerium nicht innerhalb einer gewissen Zeit eine Entscheidung treffen (Stichpunkt "Untätigkeit" einer Behörde) und könnte man diese Behörde dann nicht verklagen wegen z. B. Umsatzausfall, der einem entgangen ist??? :stuck_out_tongue_winking_eye: :blush: :innocent: :sunglasses:
Mit Gruß
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Dumme Frage:
Ist dieses Ministerium für Arbeit, Sozialordnung usw... den Gesundheitsämtern in der Hirarchie übergestellt????
Müßte dieses Ministerium nicht innerhalb einer gewissen Zeit eine Entscheidung treffen (Stichpunkt "Untätigkeit" einer Behörde) und könnte man diese Behörde dann nicht verklagen wegen z. B. Umsatzausfall, der einem entgangen ist??? :stuck_out_tongue_winking_eye: :blush: :innocent: :sunglasses:
Mit Gruß
Achilles2
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morpheus-06 schrieb:
Könnte man versuchen. Eine beliebte Frage in den Überprüfungen ist die Frage nach dem Rezepte ausstellen, da zählt nur ein ja. So wie die Auffassung aller Medizinrechtler die ich kenne. Die Verbände in BaWü haben einige Statements gesammelt und Stuttgart präsentiert, schweigen im Walde.
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Tempelritter schrieb:
ein HP und ein sekt. HP Physio darf Heilmittelrezepte ausstellen. Das mache fast jeden Tag so und wird von den meisten privaten Krankenkassen erstattet.
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