Für unsere Abteilung
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
Standort Freudenstadt zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung
Das Team der interdisziplinären
Schmerztherapie besteht aus Ärzten
(Spezielle Schmerztherapie),
Psychiater,
Psychologen, Physiotherapeuten,
Pflege, Sporttherapeuten, Ergoth...
Physiotherapie suchen wir für den
Schwerpunkt Schmerztherapie und
ANOA am
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Physiotherapeuten (m/w/d)
unbefristet, in Teilzeit- oder
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Ich habe das Problem, das mein Arbeitgeber von mir Behandlungen/Anwendungen/Therapien verlangt, wozu ich nicht die Ausbildung habe. Das fing schon in der Probezeit an, hat sich dann verringert, weil ich Ihn gebeten habe das sein zu lassen. Jetzt nach der Probezeit geht es wieder los. Es heißt immer wieder, nur vorübergehend.... . Aber das hört nicht auf.
Meine Frage: Kann ich diesbezüglich fristlos kündigen?
Oder wie würdet Ihr mit diesem Problem umgehen?
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Cannabis schrieb:
Um welche Therapien geht es?
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Hubwieser-Gross schrieb:
Warum denn fristlos? Eine ordentliche Kündigung und man ist auf der sicheren Seite.
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hgb schrieb:
Zunächst sollte noch einmal das Gespräch gesucht werden, Deine Position zu Therapien, für die Du nicht qualifiziert bist, ist klar. Gibt es keine Einsicht in die Rechtslage,solltest Du wie H.-G. bereits schrieb, ordentlich kündigen. Fristlose Kündigungen erfordern immer besondere Voraussetzungen, die wohl nicht vorliegen. MfG hgbblush
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Cannabis MT
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Cannabis schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Das ist doof, weil es eigentlich problemlos in KG vom Arzt geändert werden kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, aber man bekommt mehr $$$ für MT als KG.......
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hgb schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ..nur wenn falsch abgerechnet wird, das mußt Du aber bei einer fristlosen Kündigung beweisen, viel Vergnügen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@hgb wie schon geschrieben, beweisen lässt sich das...Kopien von Terminzetteln mit Namen der Therapeuten, Rezepte, ect., ect. Bei einer Rechtsberatung habe ich die Tage einen Termin.
Versuch einen Auflösungsvertrag zu bekommen und falls nicht, dann kündige fristgerecht! Du erwägst doch nicht ernsthaft wegen so etwas vor Gericht zu gehen?!
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anika666 schrieb:
Du solltest nicht vergessen, dass du eine Treuepflicht gegenüber deinem AG hast. Wenn du Kopien von Terminzetteln, Rezepten, etc. gemacht hast, verstößt das gegen deine Schweigepflicht und ist sicher ein Datenschutzproblem. Dein AG ist dir weisungsbefugt. Und nur weil du ein paar MT Behandlungen machen musstest, die eventuell nicht korrekt abgerechnet wurden, kannst du nicht fristlos kündigen.
Versuch einen Auflösungsvertrag zu bekommen und falls nicht, dann kündige fristgerecht! Du erwägst doch nicht ernsthaft wegen so etwas vor Gericht zu gehen?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@anika666 Doch, Anwalt meint, das man damit eine , mehrere Straftaten beweisen kann und somit die Schweigepflicht in den Hintergrund tritt , Außerdem würden allgemeine und neue „Whistleblower“ Gesetze das ganze stützen und untermauern.
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Cannabis schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Was hättest du davon?
Anschwärzen bei der Kasse darfst du natürlich. Du kannst deinem AG auch damit drohen, wenn er deine fristlose Kündigung nicht annimmt. Ich persönlich finde das aber einen ganz schlechten Stil.
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anika666 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ok, das mag ja sein. Du bist aber nicht die Geschädigte, sondern die Krankenkasse. Du hast die Anweisung bekommen, die Behandlung durchzuführen. Du hast zwar das nötige Zertifikat für die Abrechnung nicht, was aber nicht heißt, dass der Patienten oder du irgendwie geschädigt wurde. Ich denke, dass hier das Weisungsrecht des AG greift. Da du nichts mit der Abrechnung zu tun hast, kannst du auch nicht wissen, was tatsächlich abgerechnet wurde und das ist eigentlich auch nicht dein Problem.
Anschwärzen bei der Kasse darfst du natürlich. Du kannst deinem AG auch damit drohen, wenn er deine fristlose Kündigung nicht annimmt. Ich persönlich finde das aber einen ganz schlechten Stil.
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Cannabis schrieb:
@anika666 Na ja. Laut Rahmenvertrag wird die Leistung nach (!) der Behandlung durch den Therapeuten auf der Verordnung eingetragen und vom Patienten quittiert. Das ist schon eine andere Nummer, nämlich Abrechnungsbetrug im Auftrag des Arbeitgebers.
Bei dieser Sache geht es unterm Strich doch nur darum, dass die AN fristlos kündigen will, weil sie vor einer fristgerechten Kündigung Angst hat und eventuell dem alten AG noch Ärger machen möchte.
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anika666 schrieb:
@Cannabis Das stimmt. Trotzdem ist das vorrangig das Problem des AG. Der Therapeut hat ja wahrscheinlich auch MT gemacht. Nur weil er kein Zertifikat hat, heißt das ja nicht, dass die Leistung nicht erbracht wurde. Wie abgerechnet wurde und ob nachkorrigiert wurde, weiß der Therapeut ja nicht. Letztendlich ist das alles Erbsenzählerei. Im Grunde ist es ja schon Abrechnungsbetrug, wenn anstelle von MT Übungen gemacht werden.
Bei dieser Sache geht es unterm Strich doch nur darum, dass die AN fristlos kündigen will, weil sie vor einer fristgerechten Kündigung Angst hat und eventuell dem alten AG noch Ärger machen möchte.
Alternativ besteht seitens Chef die Möglichkeit, die innerbetrieblichen Prozesse rahmenvertragskonform zu gestalten (was sich von außen leicht beurteilen lässt weil wir praktisch alle denselben Rahmenvertrag haben) oder Anonymus ohne viel Aufhebens ein Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.
Warst in Staatsbürgerkunde ständig Kreide holen, oder? Wahrscheinlich rechtswidrigen Anordnungen ist zu widersprechen; "Chef hat angeordnet" ist seit 1949 kein Befreiungsgrund mehr, wenn die ausführende Person die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hätte erkennen können.
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Papa Alpaka schrieb:
@anika666 wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde darf sie nicht abgerechnet werden und es steht die Frage "Betrug?" im Raum; für das gewerbsmäßige Herbeiführen von Vermögensschäden im Rahmen einer kriminellen Vereinigung (Anonymus hat sich mit Chef zusammengetan) gilt ein erhöhtes Strafmaß. Von der Beschuldigung der Mitwirkung kann Anonymus sich durch das sammeln von Belegen und regelmäßig dokumentierten Widerspruch gegen entsprechende Anweisungen und ggf. eine Anzeige an interessierter Stelle weitgehend befreien.
Alternativ besteht seitens Chef die Möglichkeit, die innerbetrieblichen Prozesse rahmenvertragskonform zu gestalten (was sich von außen leicht beurteilen lässt weil wir praktisch alle denselben Rahmenvertrag haben) oder Anonymus ohne viel Aufhebens ein Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.
Warst in Staatsbürgerkunde ständig Kreide holen, oder? Wahrscheinlich rechtswidrigen Anordnungen ist zu widersprechen; "Chef hat angeordnet" ist seit 1949 kein Befreiungsgrund mehr, wenn die ausführende Person die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns hätte erkennen können.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Papa Alpaka Danke für die ausführliche Information.
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Papa Alpaka schrieb:
@Anonymer Teilnehmer die Auswahl an Arbeitsplätzen dürfte ganz ordentlich sein, von daher: stimm mit den Füßen ab. Ob und wie du darüber hinaus tätig werden möchtest ... hängt ganz von deinem persönlichen Stil ab.
Ich bin selber AN und ganz ehrlich, bei so einer MA würde ich die fristlose Kündigung mit Freuden annehmen und der MA auch viel Glück wünschen, bei der Suche nach einer Praxis, die immer und in jeder Situation 100%ig regelkonform arbeitet.
Wenn einem gewisse Dinge in einer Praxis zuwiderlaufen, dann sollte man selbstverständlich kündigen, aber deshalb ein solches Fass aufzumachen, ist mir völlig unverständlich.
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anika666 schrieb:
@Papa Alpaka Es ging darum, ob eine fristlose Kündigung möglich ist. Den Betrug kann man annehmen, aber er ist nicht bewiesen. Ich hatte übrigens nie Staatsbürgerkunde und die Anweisung ein MT Rezept ohne Zulassung abzuarbeiten mit der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu vergleichen, ist schon etwas überzogen. Wir wissen ja auch nicht, in welchem Umfang das überhaupt stattgefunden hat.
Ich bin selber AN und ganz ehrlich, bei so einer MA würde ich die fristlose Kündigung mit Freuden annehmen und der MA auch viel Glück wünschen, bei der Suche nach einer Praxis, die immer und in jeder Situation 100%ig regelkonform arbeitet.
Wenn einem gewisse Dinge in einer Praxis zuwiderlaufen, dann sollte man selbstverständlich kündigen, aber deshalb ein solches Fass aufzumachen, ist mir völlig unverständlich.
Jeder AN kann und wird seine Berufszulassung verlieren, wenn er Abrechnungsbetrug begeht bzw. ermöglicht insbesondere falls dies über längere Zeiträume passiert.
Er kann sich auch weder rausreden, dass er das nicht wusste, weil unsere Berugszulassung daran gebunden ist, noch dass esceine Anweisung des AG war.
Als Therapeut MUSS er widersprechen, er MUSS keinen Abrechnungsbetrug durchführen und der AG kann ihm auch nichts anhaben. Soll er den AN kündigen, weil er nicht mit betrügt?
Bei einzelnen Fällen wird einem AN, in Probezeit und als Berufsanfänger mit Sicherheit nicht die Zulassung entzogen, bei regelmässigen Handlungen bei Aufdeckung aber Sicher(dem PI natürlich auch). Er wurde ja auch nicht unter Druck gesetzt oder bedroht.
Eine Kündigung ist daher mehr wie gerechtfertigt und im Zweifel bei Aufdeckung (auch wenns unwahrscheinlich ist) auch ein Strafmilderungsgrund. Bei langandauernden Abrechnungsbetrugsfällen wird regelmässig mit der Manifestation im Character Argumentiert - eine Abwendung BEVOR ermittelt wurde deutet auf eine Einsicht hin und kann zum Erhalt der Zulassung beitragen.
Nach Abrechnungsbetrugsfällen müssen sich Leistungserbringer meist mit einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase beweisen um ihre Berufszulassung wiederzuerlangen.
Lies dir ruhig mal die unzähligen Urteilsbegründungen dazu auf dejure.org durch.
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Gert Winsa schrieb:
@anika666
Jeder AN kann und wird seine Berufszulassung verlieren, wenn er Abrechnungsbetrug begeht bzw. ermöglicht insbesondere falls dies über längere Zeiträume passiert.
Er kann sich auch weder rausreden, dass er das nicht wusste, weil unsere Berugszulassung daran gebunden ist, noch dass esceine Anweisung des AG war.
Als Therapeut MUSS er widersprechen, er MUSS keinen Abrechnungsbetrug durchführen und der AG kann ihm auch nichts anhaben. Soll er den AN kündigen, weil er nicht mit betrügt?
Bei einzelnen Fällen wird einem AN, in Probezeit und als Berufsanfänger mit Sicherheit nicht die Zulassung entzogen, bei regelmässigen Handlungen bei Aufdeckung aber Sicher(dem PI natürlich auch). Er wurde ja auch nicht unter Druck gesetzt oder bedroht.
Eine Kündigung ist daher mehr wie gerechtfertigt und im Zweifel bei Aufdeckung (auch wenns unwahrscheinlich ist) auch ein Strafmilderungsgrund. Bei langandauernden Abrechnungsbetrugsfällen wird regelmässig mit der Manifestation im Character Argumentiert - eine Abwendung BEVOR ermittelt wurde deutet auf eine Einsicht hin und kann zum Erhalt der Zulassung beitragen.
Nach Abrechnungsbetrugsfällen müssen sich Leistungserbringer meist mit einer mehrjährigen Wohlverhaltensphase beweisen um ihre Berufszulassung wiederzuerlangen.
Lies dir ruhig mal die unzähligen Urteilsbegründungen dazu auf dejure.org durch.
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Papa Alpaka schrieb:
@Gert Winsa richtig. Wahrscheinlich wird man, schlicht und ergreifend, nicht erwischt. Wenn man erwischt wird ... ist halt kacke.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe das Problem, das mein Arbeitgeber von mir Behandlungen/Anwendungen/Therapien verlangt, wozu ich nicht die Ausbildung habe. Das fing schon in der Probezeit an, hat sich dann verringert, weil ich Ihn gebeten habe das sein zu lassen. Jetzt nach der Probezeit geht es wieder los. Es heißt immer wieder, nur vorübergehend.... . Aber das hört nicht auf.
Meine Frage: Kann ich diesbezüglich fristlos kündigen?
Oder wie würdet Ihr mit diesem Problem umgehen?
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sexuelle Belästigung.
Mobbing.
grobe Beleidigungen.
Gewalt bzw. Handgreiflichkeiten.
Verletzungen des Arbeitsschutzes.
Gefährdung der Gesundheit.
Straftaten des Vorgesetzten.
unpünktliche Lohnzahlungen. google antwortet, wo ist der Grund? Wo ist die Straftat? Der AN muß dann die Falschabrechnung (Betrug) beweisen, also nicht allein vom "Hörensagen" nach! mfg hgb
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hgb schrieb:
Fristlose Kündigung: Welche Gründe für Arbeitnehmer:innen?
sexuelle Belästigung.
Mobbing.
grobe Beleidigungen.
Gewalt bzw. Handgreiflichkeiten.
Verletzungen des Arbeitsschutzes.
Gefährdung der Gesundheit.
Straftaten des Vorgesetzten.
unpünktliche Lohnzahlungen. google antwortet, wo ist der Grund? Wo ist die Straftat? Der AN muß dann die Falschabrechnung (Betrug) beweisen, also nicht allein vom "Hörensagen" nach! mfg hgb
Ich warne ausdrücklich dafür eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der AN kann sich dabei u.U. schadensersatzpflichtig dem AG gegenüber machen, da das als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden kann.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Halbtitan schrieb am 18.12.2023 10:56 Uhr:Ein fristloser Kündigungsgrund liegt vor - von daher geh´ halt einfach nachdem du deine Fristlose eingereicht hast. Hä, welcher Grund zur fristlosen Kündigung seitens des AN sollte hier denn vorliegen?
Ich warne ausdrücklich dafür eine fristlose Kündigung auszusprechen. Der AN kann sich dabei u.U. schadensersatzpflichtig dem AG gegenüber machen, da das als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden kann.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@hgb Beweise, Kopien, Rezepte, Terminplan + Therapeut über Monate liegt vor
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@hgb steht doch in deinem Schreiben...:Straftaten des Vorgesetzten.....außerdem liegen Beweise vor....
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hgb schrieb:
@Anonymer Teilnehmer ..der Betrug ist nur bewiesen, wenn die Abrechnung in Kopie vorliegt, alles andere zählt nicht! Wenn Du es nicht glaubst, geht zum gen. Anwalt, alledings denke ich nicht, daß er für den Kinderkram vor Weihnachten noch Zeit hat. Warum muß man alles dreimal erklären??? Der Terminplan beweist keinen Betrug!
Es geht nicht darum ob der Chef das abrechnet. Es geht darum ob der Mitarbeiter dazu genötigt wird eine Behandlung abzugeben zu welcher er nicht qualifiziert ist.
Stellt euch vor ein SchornsteinfegerGESELLE soll eine neue Feuerstätte abnehmen weil sein Chef das so will.
Das Problem ist: Diese Tätigkeit darf nur ein Meister.
Der Geselle tut es trotzdem und dann 2 Wochen später brennt das Haus ab.
Wer ist dran? Klar der Chef. Aber auch der Geselle weil er ja wusste, dass er dies nicht zum darf.
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Halbtitan schrieb:
hgb und Lars:
Es geht nicht darum ob der Chef das abrechnet. Es geht darum ob der Mitarbeiter dazu genötigt wird eine Behandlung abzugeben zu welcher er nicht qualifiziert ist.
Stellt euch vor ein SchornsteinfegerGESELLE soll eine neue Feuerstätte abnehmen weil sein Chef das so will.
Das Problem ist: Diese Tätigkeit darf nur ein Meister.
Der Geselle tut es trotzdem und dann 2 Wochen später brennt das Haus ab.
Wer ist dran? Klar der Chef. Aber auch der Geselle weil er ja wusste, dass er dies nicht zum darf.
V.a. auch, weil AT das nach eigene Aussage über Monate mitgemacht hat. Ob er sich damit nicht auch mitschuldig gemacht hat? Er hätte diesen Teil seiner Arbeit verweigern können, ja sogar müssen. Darauf hätte der AG ihm Abmahnen und letztendlich kündigen können.
AT verdreht die Tatsachen ein wenig zu seinem eigenen Gunsten. Er verhält sich letztendlich genau so falsch wie sein AG. Letztendlich hätte er viel früher agieren sollen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Ist alles richtig, dennoch berechtigt das nicht zur fristlosen Kündigung durch den AN. Dafür liegen die Hürden weitaus höher.
V.a. auch, weil AT das nach eigene Aussage über Monate mitgemacht hat. Ob er sich damit nicht auch mitschuldig gemacht hat? Er hätte diesen Teil seiner Arbeit verweigern können, ja sogar müssen. Darauf hätte der AG ihm Abmahnen und letztendlich kündigen können.
AT verdreht die Tatsachen ein wenig zu seinem eigenen Gunsten. Er verhält sich letztendlich genau so falsch wie sein AG. Letztendlich hätte er viel früher agieren sollen.
Im Grunde ist es ein Anruf bei der Polizei: ,,Ich werde hier genötigt."
Der AN kann ja immer sagen: ,,Ich hatte Furcht vor der Arbeitslosigkeit usw. usw."
Also für einen Aufhebungsvertrag reicht es allemal.
Aber ja: Er hätte früher agieren sollen.
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Halbtitan schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Im Grunde ist es ein Anruf bei der Polizei: ,,Ich werde hier genötigt."
Der AN kann ja immer sagen: ,,Ich hatte Furcht vor der Arbeitslosigkeit usw. usw."
Also für einen Aufhebungsvertrag reicht es allemal.
Aber ja: Er hätte früher agieren sollen.
Vor 26 Jahren wollte bei uns ein Kollege auch fristlos kündigen. Das wurde dann für ihn verdammt teuer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Reguläre Kündigung ggf. mit Aufhebungsvertrag? Ja. Fristlose Kündigung durch den AN? Nein.
Vor 26 Jahren wollte bei uns ein Kollege auch fristlos kündigen. Das wurde dann für ihn verdammt teuer.
... dann soll unser lieber anonymus 'mal die Nötigung beweisen! Der Chef wird sagen, ich habe nur gebeten zu behandeln, damit der Pat. nicht umsonst kommt. Der Beweis des Grundes ist für den AN immer schwierig, siehe Bericht von Lars. Das Verständnis des Problems, das mab signalisiert, macht sein Problem nicht kleiner. Ich tät mich auf Weihnachten konzentrieren! mfg hgbsmile
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hgb schrieb:
@Halbtitan
... dann soll unser lieber anonymus 'mal die Nötigung beweisen! Der Chef wird sagen, ich habe nur gebeten zu behandeln, damit der Pat. nicht umsonst kommt. Der Beweis des Grundes ist für den AN immer schwierig, siehe Bericht von Lars. Das Verständnis des Problems, das mab signalisiert, macht sein Problem nicht kleiner. Ich tät mich auf Weihnachten konzentrieren! mfg hgbsmile
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@hgb Jetzt überlege doch mal selber...Du schreibst..der Betrug ist nur bewiesen ( Du entscheidest das nicht).....wenns vors Gericht geht, werden die Pat. auch gefragt von wem Sie behandelt worden sind, wird die Abrechnung (in Kopie) angefordert u.s.w. Was Betrug ist oder nicht werden wir hier nicht festlegen können, nicht mal die Rechtsanwälte, sondern letztendlich entscheidet der/die Richter/in
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij AN hat schon einige Male , mündlich gefordert das zu unterlassen. Es reicht schon zu wissen, da, das Kollegen machen, was auch nicht OK ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wenn er keinen beweisbaren Grund hatte, war das auch nicht "optimal".
Es geht hier aber um eine "fristlose Kündigung durch den AN". Die Gründen dafür sind mir hier nicht ersichtlich. Deshalb warne ich für diesen Weg.
Aber mir wird diesen Thread jetzt zu bunt. Entweder bewegst du dein *rsch* und kündigst. Ansonsten machst du dich immer weiter mitschuldig. Es gibt genug offene Stellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.12.2023 06:57 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij AN hat schon einige Male , mündlich gefordert das zu unterlassen. Es reicht schon zu wissen, da, das Kollegen machen, was auch nicht OK ist. Nein, reicht eben nicht. Muss sich dem aktiv widersetzen (oder schon vorher kündigen).
Es geht hier aber um eine "fristlose Kündigung durch den AN". Die Gründen dafür sind mir hier nicht ersichtlich. Deshalb warne ich für diesen Weg.
Aber mir wird diesen Thread jetzt zu bunt. Entweder bewegst du dein *rsch* und kündigst. Ansonsten machst du dich immer weiter mitschuldig. Es gibt genug offene Stellen.
du widersprichst dir ja selbst. Er hätte widersprechen müssen, exakt, eben weil er diese Leistung nicht erbringen darf. Daraufhin wurde das auch so dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt, d.h. der Patient wird aufgefordert etwas zu Unterschreiben, und der Therapeut wusste dass damit der Patient getäuscht wird.
Hier darauf zu spielen, dass er ja nicht belegen kann, dass dieses Rezept zur Abrechnung eingereicht wurde ist lächerlich, wozu wurde denn Unterschrieben?
Zudem es ein leichtes ist eine Meldung bei der KK zu machen die dem dann nachgehen wird. Auch die Staatsanwaltschaft hat bei begründetem Verdacht - Aussage des Therapeuten und des Patienten - die Befugnis entsprechende Nachforschungen einzuleiten.
Aufforderung zu Straftaten - davon auszugehen, dass in Physiopraxen behandelt wird ohne Abzurechnen und das auch Unterschreiben zu lassen und vermutlich Rezeptgebühr zu kassieren ist Lebensfern.
Selbst wenn die GKV nicht betrogen wäre weil Rezept nicht eingereicht, wird der Patient betrogen - Um Leistung und Rezeptgebühr.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
du widersprichst dir ja selbst. Er hätte widersprechen müssen, exakt, eben weil er diese Leistung nicht erbringen darf. Daraufhin wurde das auch so dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt, d.h. der Patient wird aufgefordert etwas zu Unterschreiben, und der Therapeut wusste dass damit der Patient getäuscht wird.
Hier darauf zu spielen, dass er ja nicht belegen kann, dass dieses Rezept zur Abrechnung eingereicht wurde ist lächerlich, wozu wurde denn Unterschrieben?
Zudem es ein leichtes ist eine Meldung bei der KK zu machen die dem dann nachgehen wird. Auch die Staatsanwaltschaft hat bei begründetem Verdacht - Aussage des Therapeuten und des Patienten - die Befugnis entsprechende Nachforschungen einzuleiten.
Aufforderung zu Straftaten - davon auszugehen, dass in Physiopraxen behandelt wird ohne Abzurechnen und das auch Unterschreiben zu lassen und vermutlich Rezeptgebühr zu kassieren ist Lebensfern.
Selbst wenn die GKV nicht betrogen wäre weil Rezept nicht eingereicht, wird der Patient betrogen - Um Leistung und Rezeptgebühr.
Das aber begründet aber m.E. kein arbeitsrechtlicherer Grund (mehr), dass er jetzt rechtmäßig fristlos kündigen kann. Genau darum geht es in diesem Beitrag. Und um nichts anderes. Somit erkenne ich kein Widerspruch in mein Beitrag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Das AN sich über längerer Zeit an möglicher Betrug mitschuldig gemacht hat, bestreite ich auch nicht. Im Gegenteil.
Das aber begründet aber m.E. kein arbeitsrechtlicherer Grund (mehr), dass er jetzt rechtmäßig fristlos kündigen kann. Genau darum geht es in diesem Beitrag. Und um nichts anderes. Somit erkenne ich kein Widerspruch in mein Beitrag.
Schon der Versuch eines Betruges ist strafbar. Der Patient wurde in jedem Fall betrogen und Gerichte bringen regelmässig den Punkt der Lebenswirklichkeit.
Darauf berufen, dass der AG dies regelmässig forderte aber er ja nie vorhatte dies abzurechnen und auch nie tat und dee AN das nicht beweisen kann ist sehr mutig.
Viel eher ist die wiederholte Aufforderung mit Einholung der Unterschrift und Aufforderung zur Bezahlung der Rezeptgebühr eine eindeutige Willensbekundung wozu die Therapie erbracht wurde - zur Gewinnerzielung durch Abrechnung mit KK.
Falls dieser behauptet er wollte die Rezepte nie abrechnen(was nachprüfbar ist), wird der AG gefragt warum er dann wiederholt dazu aufforderte, nur diese nicht abrechnen wollte und RG kassierte - die plausible Ausrede möchte ich hören - und bei offensichtlichen Ausflüchten wird die Lebensfernheit mit berücksichtigt.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Schon der Versuch eines Betruges ist strafbar. Der Patient wurde in jedem Fall betrogen und Gerichte bringen regelmässig den Punkt der Lebenswirklichkeit.
Darauf berufen, dass der AG dies regelmässig forderte aber er ja nie vorhatte dies abzurechnen und auch nie tat und dee AN das nicht beweisen kann ist sehr mutig.
Viel eher ist die wiederholte Aufforderung mit Einholung der Unterschrift und Aufforderung zur Bezahlung der Rezeptgebühr eine eindeutige Willensbekundung wozu die Therapie erbracht wurde - zur Gewinnerzielung durch Abrechnung mit KK.
Falls dieser behauptet er wollte die Rezepte nie abrechnen(was nachprüfbar ist), wird der AG gefragt warum er dann wiederholt dazu aufforderte, nur diese nicht abrechnen wollte und RG kassierte - die plausible Ausrede möchte ich hören - und bei offensichtlichen Ausflüchten wird die Lebensfernheit mit berücksichtigt.
Alles was du sagst ist richtig, aber am eigentlichen Thema völlig vorbei.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Ich weiß nicht, was du nun eigentlich sagen möchtest? Das Thema ist die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung durch den AN (nicht durch den AG). Das sehe ich hier nicht.
Alles was du sagst ist richtig, aber am eigentlichen Thema völlig vorbei.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nein. Genau da es eine Straftat ist, daher darf der AN es nicht machen, ist die wiederholte Aufforderung dazu ein fristloser Kündigungsgrund.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Nicht mehr, wenn er, wie wie hier, dass seit Monate(!) mitgemacht hat. Er hätte sich dem zunächst aktiv(!) widersetzen müssen, was er nicht getan hat. Damit ist die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung m.E. nicht mehr gegeben
Dafür gibt's Bonuspunkte weil der Arbeitgeber dann Farbe bekennen muss.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij was natürlich immer geht: "ich habe das zur verordneten Behandlung notwendige Zertifikat nicht und darf daher nicht tätig werden. Selbstverständlich stehe ich gemäß der vereinbarten Arbeitszeit zum Einsatz entsprechend meiner Tätigkeitsbeschreibung und Qualifikation bereit."
Dafür gibt's Bonuspunkte weil der Arbeitgeber dann Farbe bekennen muss.
Dass der AN das zunächst ausführt ändert nicht dass er auf Anordnung des AG handelt - die Terminierung scheint offensichtlich nicht vom AN selbst gemacht worden zu sein.
Dann haben sich beide schuldig gemacht, aber sicher nicht der AN alleine - daher kann er auch fristlos kündigen.
Auch wurde schon in der Probezeit damit begonnen, dem AN hätte bei unbequemem Verhalten ohne Grund gekündigt werden können.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Dass der AN das zunächst ausführt ändert nicht dass er auf Anordnung des AG handelt - die Terminierung scheint offensichtlich nicht vom AN selbst gemacht worden zu sein.
Dann haben sich beide schuldig gemacht, aber sicher nicht der AN alleine - daher kann er auch fristlos kündigen.
Auch wurde schon in der Probezeit damit begonnen, dem AN hätte bei unbequemem Verhalten ohne Grund gekündigt werden können.
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Ein fristloser Kündigungsgrund liegt vor - von daher geh´ halt einfach nachdem du deine Fristlose eingereicht hast.
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hgb schrieb:
oder einfach Füße still und Klappe halten! mfg hgb
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Problem beschreiben
Inche schrieb:
Fristgerecht kündigen Resturlaub u Überstunden nehmen für evtl verbleibende Tage um unbezahlten Urlaub bitten.Dann bist du raus.Eine damit verbunde Krankmeldung muss angezweifelt werden würde ich also lassen.Für alles andere mit konkretten beweisen von Herrn Benjamin Alt mal beraten lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Zeit der Frist spielt für mich keine Rolle. Wichtig ist für mich, fristlos zu kündigen und damit nicht mehr in dieser Praxis zu sein. Ich habe gesehen, was mit Kollegen passiert, die versucht haben die Frist auszuhalten. Sie haben, weil es nicht ertragbar war, dann einfach Krank gemacht, bis zum Ende. Auch eine Lösung, aber nicht meine.
Auch wenn du ein Recht auf fristlose Kündigung hast ist es evtl. für dich nicht die beste Lösung - du musst ja den Grund reinschreiben - egal ob der Chef das akzeptiert oder nicht hast du selbst deinen Betrug Dokumentiert.
Ein Aufhebungsvertrag nach persönlichem Gespräch ist vorteilhafter für dich.
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Gert Winsa schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Auch wenn du ein Recht auf fristlose Kündigung hast ist es evtl. für dich nicht die beste Lösung - du musst ja den Grund reinschreiben - egal ob der Chef das akzeptiert oder nicht hast du selbst deinen Betrug Dokumentiert.
Ein Aufhebungsvertrag nach persönlichem Gespräch ist vorteilhafter für dich.
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Problem beschreiben
mimikri schrieb:
Wie lange ist deine Kündigungsfrist?
Ich würde mich zeitnah weg bewerben und dem jetzigen AG einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe mir Gedanken gemacht, wie ich damit umgehe und bin zu diesem Entschluss gekommen. Das ist für mich in Ordnung. Ich trage dafür selber die Verantwortung. Ich werde nicht daran sterben. Der AG auch nicht.
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Problem beschreiben
tinki schrieb:
So viele Physio Stellen sind unbesetzt und du scheinst dir Gedanken über dein Können, Tun und Handeln zu machen.
Ich würde mich zeitnah weg bewerben und dem jetzigen AG einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.
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mimikri schrieb:
Die AU wäre dann kein Warnschuss, sondern Erpressung.
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massu schrieb:
@mimikri was willst du als AG machen, wenn die MA sich bis zum letzten Tag krank meldet? Nix kannst du machen. Dann müsstest du die Krankschreibung vom Arzt anzweifeln…
Was ja erst durchaus erst kürzlich wieder durch die Presse ging.
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Halbtitan schrieb:
@massu
Was ja erst durchaus erst kürzlich wieder durch die Presse ging.
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mimikri schrieb:
@massu machen könnte man schon etwas, wenn man dazu Nerven und Zeit hat-gab schon beispiele. Ich persönlich wüsste dann einfach, was für ein Charakter da in meiner Nähe war und wäre froh und unbesorgt darüber, dass der Mensch geht.
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mimikri schrieb:
Dass das Verhalten des o g AG natürlich falsch ist, steht dabei außer Frage. Aber den Umgang damit kann man in verschiedenen Eskalationsstufen handhaben und muss nicht von "ich möchte das nicht" zu "schweigend erdulden und mitmachen" zu "Ich muss jetzt sofort raus sonst platze ich" gehen. Lösungsorienterte Kommunikation geht anders.
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484 schrieb:
@mimikri der ag macht das doch genauso.
Das Kommunikationsproblem liegt beim AG, nicht beim AN.
Er fing damit in der Probezeit an und war daher in Machtvoller Position er hätte keinen Grund bei Kündigung angeben müssen. Danach spielt er darauf, dass der AN sich daran gewöhnt, oder irgendwann realisiert dass er bei Aufdeckung ja selbst in der Kacke sitzt und deswegen weitermacht oder zumindest Still ist.
Ganz Miese Machtausübung eines AG.
Der AN hat für seine unterlegene Position ixfach besser Kommuniziert als der AG.
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Gert Winsa schrieb:
@mimikri ein AG weiss was Abrechnungsbetrug ist, der AN sagt er möchte das nicht - der AG macht weiter.....
Das Kommunikationsproblem liegt beim AG, nicht beim AN.
Er fing damit in der Probezeit an und war daher in Machtvoller Position er hätte keinen Grund bei Kündigung angeben müssen. Danach spielt er darauf, dass der AN sich daran gewöhnt, oder irgendwann realisiert dass er bei Aufdeckung ja selbst in der Kacke sitzt und deswegen weitermacht oder zumindest Still ist.
Ganz Miese Machtausübung eines AG.
Der AN hat für seine unterlegene Position ixfach besser Kommuniziert als der AG.
Sehe ich genauso. Zweifel an der AU prüfen ja auch die KK über den MDK. Ich habe früher in dem Nereich gearbeitet und es ist nichts dabei herum gekommen, es kam lediglich in zwei/drei Fällen zu einer plötzlichen Gesundung des AN. Wie will man z.B. Belastungsstörugen(ist ja in diesem Fall gegeben) überprüfen?
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sabine341 schrieb:
@massu
Sehe ich genauso. Zweifel an der AU prüfen ja auch die KK über den MDK. Ich habe früher in dem Nereich gearbeitet und es ist nichts dabei herum gekommen, es kam lediglich in zwei/drei Fällen zu einer plötzlichen Gesundung des AN. Wie will man z.B. Belastungsstörugen(ist ja in diesem Fall gegeben) überprüfen?
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Cannabis schrieb:
Such das Gespräch und bitte um einen Aufhebungsvertrag. Die Argumente liegen auf deiner Seite. Wenn kein Entgegenkommen direkt AU als Warnschuss. Trotzdem bin ich der Meinung, dass die MT ein lohnenswertes Zertifikat ist, welches dein ganzes Berufsleben gültig ist.
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