Wir suchen für unsere Praxis in
Hattingen und Umgebung Therapeuten
(m/w/d) für Hausbesuche.
Ein Dienstwagen wird gestellt.
Dieser kann auch für den Weg zur
Arbeit und nach Hause genutzt
werden.
in der Regel mindestens 30min
Takt pro Behandlung
ausreichende ruhige Fahrtzeit
zum nächsten Patienten
30 Tage Urlaub / Jahr - können
mit Brückentagen kombiniert
werden!!!! So noch mal mehr aus den
30 Urlaubstagen machen!
Administrative Aufgaben werden
im Hintergrund überno...
Hattingen und Umgebung Therapeuten
(m/w/d) für Hausbesuche.
Ein Dienstwagen wird gestellt.
Dieser kann auch für den Weg zur
Arbeit und nach Hause genutzt
werden.
in der Regel mindestens 30min
Takt pro Behandlung
ausreichende ruhige Fahrtzeit
zum nächsten Patienten
30 Tage Urlaub / Jahr - können
mit Brückentagen kombiniert
werden!!!! So noch mal mehr aus den
30 Urlaubstagen machen!
Administrative Aufgaben werden
im Hintergrund überno...
Mein ehemaliger HauptArbeitgeber, jetzt auf 400 (450) € bei ihm eingestellt, hat anscheinend Geldsorgen.
Die KK-Versicherung hat an meinen Kollegen ein Brief zugesendet, der sich ausführlich über das Arbeitsverhältniss informieren wollte.
Sie prüft eine angebliche Insolvenz, oder so
Angeblich wurden keine Krankenversicherungsbeträge u.a. Abgeführt.
Jedenfalls habe ich gewundert das ich seit mehreren Monaten das Geld, nicht von seinem Konto überwiesen wurde, sondern vom Konto des Vaters.
Angeprochen auf das Thema reagierte er sehr ungehalten.
Muss ich mir Sorgen machen, dass wenn sie die (bei mir die geringen) beiträge nicht abführt, ich dadurch Probleme bekomme.
Und sollte ich solange ich mein Geld bekomme einfach normal ruhig arbeiten?
Jedenfalls halte ich mal Ausschau nach anderen Minijobstellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Mein ehemaliger HauptArbeitgeber, jetzt auf 400 (450) € bei ihm eingestellt, hat anscheinend Geldsorgen.
Die KK-Versicherung hat an meinen Kollegen ein Brief zugesendet, der sich ausführlich über das Arbeitsverhältniss informieren wollte.
Sie prüft eine angebliche Insolvenz, oder so
Angeblich wurden keine Krankenversicherungsbeträge u.a. Abgeführt.
Jedenfalls habe ich gewundert das ich seit mehreren Monaten das Geld, nicht von seinem Konto überwiesen wurde, sondern vom Konto des Vaters.
Angeprochen auf das Thema reagierte er sehr ungehalten.
Muss ich mir Sorgen machen, dass wenn sie die (bei mir die geringen) beiträge nicht abführt, ich dadurch Probleme bekomme.
Und sollte ich solange ich mein Geld bekomme einfach normal ruhig arbeiten?
Jedenfalls halte ich mal Ausschau nach anderen Minijobstellen.
Ich würde nicht einfach abwarten...
Was steht denn auf deinen Gehaltsabrechnungen?
Sind dort die AG-SV-Abgaben aufgeführt??
Frag doch einfach nach bei der Bundesknappschaft, die
für alle Mini-Jobber zuständig ist, ob für dich die Abgaben
bezahlt wurden!!
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MikeS
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MikeS schrieb:
Darüber wird MAB keine Auskunft erhalten, ausser "unter der Hand" - was auch richtig ist. Das Schuldverhältnis was Sozialversicherungsbeiträge angeht ist klar geregelt und hat nichts mit dem Arbeitnehmer zu tun.
MikeS
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chipchap schrieb:
Ja, mach dir Sorgen!
Ich würde nicht einfach abwarten...
Was steht denn auf deinen Gehaltsabrechnungen?
Sind dort die AG-SV-Abgaben aufgeführt??
Frag doch einfach nach bei der Bundesknappschaft, die
für alle Mini-Jobber zuständig ist, ob für dich die Abgaben
bezahlt wurden!!
Ist das bereits dann zweifelhaft ?
...Angeblich wurden keine Krankenversicherungsbeträge u.a. Abgeführt....
Wenn die Mitgliedschaft zur Rede stehen würde, dann würde dies die Kasse ihrem Mitglied mitteilen. Aber ausserdem besteht in Dt. sozusagen Krankenversicherungszwang- man ist also ohnehin " krankenzwangsversichert ", weshalb hierzulande eben alle versichert sind.
[bearbeitet am 31.01.13 15:43]
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ich verstehe Deine Aufregung nicht ganz. Wenn Dein AG die Sozialabgaben nicht bezahlt, begeht ER zwar eine Straftat, aber DU hast keine Folgen zu befürchten! Daß das Gehalt vom Konto des Vaters Deines AG bezahlt wird ist auc rechtens.
Falls Dein AG in eine finanzielle Schieflage geraten ist kann ich mir Folgendes vorstellen:
Er hat die Lage erkannt und braucht aber die MA, um die Lage zu retten. Um die MA nicht zu beunruhigen und ggf. durch Kündigungen zu verlieren, sagt er nichts zu ihnen. Er hat seinen Vater um finanzielle Unterstützung gebeten, um die MA zu bezahlen.
Solange das Gehalt gezahlt wird, ist doch alles ok!
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assi schrieb:
Hallo anonymus,
ich verstehe Deine Aufregung nicht ganz. Wenn Dein AG die Sozialabgaben nicht bezahlt, begeht ER zwar eine Straftat, aber DU hast keine Folgen zu befürchten! Daß das Gehalt vom Konto des Vaters Deines AG bezahlt wird ist auc rechtens.
Falls Dein AG in eine finanzielle Schieflage geraten ist kann ich mir Folgendes vorstellen:
Er hat die Lage erkannt und braucht aber die MA, um die Lage zu retten. Um die MA nicht zu beunruhigen und ggf. durch Kündigungen zu verlieren, sagt er nichts zu ihnen. Er hat seinen Vater um finanzielle Unterstützung gebeten, um die MA zu bezahlen.
Solange das Gehalt gezahlt wird, ist doch alles ok!
Deswegen vorrausschauend agierne
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Sorge ist vor allem, dass ich bestimmt der Gefahr ausgesetzt bin evtl. mein Gehalt nicht zu bekommen, falls er den Karren gegen die Wand fährt.
Deswegen vorrausschauend agierne
[bearbeitet am 03.02.13 11:40]
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C. DBO schrieb:
Gerade diese Panikmache ist es, die AG vermeiden möchten. Du weißt nichts genaues - auf welcher Grundlage willst Du "vorausschauend" agieren ? Red mit ihm, wenn Du ein Problem hast, such Dir einen neuen Job aber bitte verfalle nicht in Panik. Ich persönlich finde es schon schlimm genug, dass ein solches Schreiben der KK nicht zwischen AG und betroffenem AN geblieben ist sondern ins Team getragen wurde und da nun diese Panik verursacht. Selbst wenn Insolvenz angemeldet wird, kann der Betrieb weiterlaufen und sind Gehälter gesichert. Wenn Dir dass zu heiß ist, kündige.
[bearbeitet am 03.02.13 11:40]
Natürlich kann man kündigen und sich sagen,das ist doch nicht mein Problem. Wenn man aber gern dort arbeitet,weil die Umstände einfach passen (nette Patienten usw) dann sieht das schon anders aus.
LG
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nadine180 schrieb:
Ich kann durchaus verstehen was Mab gerade im Kopf rumgeht.Wir sind gerade in einer ähnlichen Situation und eine Kollegin hat bereits gekündigt. Andere haben sich soweit ich weiss beworben und sind auf der Suche.
Natürlich kann man kündigen und sich sagen,das ist doch nicht mein Problem. Wenn man aber gern dort arbeitet,weil die Umstände einfach passen (nette Patienten usw) dann sieht das schon anders aus.
LG
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webpt schrieb:
...Jedenfalls habe ich gewundert das ich seit mehreren Monaten das Geld, nicht von seinem Konto überwiesen wurde, sondern vom Konto des Vaters...
Ist das bereits dann zweifelhaft ?
...Angeblich wurden keine Krankenversicherungsbeträge u.a. Abgeführt....
Wenn die Mitgliedschaft zur Rede stehen würde, dann würde dies die Kasse ihrem Mitglied mitteilen. Aber ausserdem besteht in Dt. sozusagen Krankenversicherungszwang- man ist also ohnehin " krankenzwangsversichert ", weshalb hierzulande eben alle versichert sind.
[bearbeitet am 31.01.13 15:43]
Jedenfalls, sollen andere Mitarbeiter auch auf Teile ihres Gehaltes warten.
Dem Herren wird allen Anschein alles zuviel.
Die Krankenkassen ziehen aber auch ganz schön an jeglichen Kontrollschrauben uns das Leben schwerer zu machen.
Muss aber sagen, dass das meiste bei Ihm selbstverschuldet ist...
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kein Geld für den Chef von Krankenkassen kein Problem des Mitarbeiters!
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TheStonie schrieb:
Leistung vom Mitarbeiter erbracht = Geld zum Monatsende!
kein Geld für den Chef von Krankenkassen kein Problem des Mitarbeiters!
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Stephen Ziegler schrieb:
Stimmt mit kleiner Korrektur: Gehalt zum 3. Werktag des Folgemonats
Fehlt eine konkrete Vereinbarung ist die Fälligkeit nach dem BGB am Monatsende.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Auch nicht richtig; Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann der Zahlungszeitpunkt auch später sein (z.B. zum 15. des Folgemonats).
Fehlt eine konkrete Vereinbarung ist die Fälligkeit nach dem BGB am Monatsende.
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don schrieb:
ganz genau!
Tarifverträge bzw Betriebsvereinbarungen sind unstittig.
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Stephen Ziegler schrieb:
Also ich möchte ja jetzt nicht kleinlich sein. Aber BGB sagt nach Leistung der Dienste und das wäre dann ja am ersten Tag des neuen Monats?!? Oder nicht?
Tarifverträge bzw Betriebsvereinbarungen sind unstittig.
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Leni C. schrieb:
Wenn ich meinen MA das Geld ohne Vorwarnung nicht am Monatsende überweisen würden, wären sie zu Recht sauer und würden das auch nicht auf Dauer mitmachen. Du machst das jetzt schon fast ein Jahr mit . Nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge, wie du im Januar schriebst , ist so ziemlich das schlimmste ( neben nicht bezahlten Steuern ), was ein Selbständiger verschulden kann. Weder Kassen noch Finanzamt lassen da mit sich spassen . Die ziehen knallhart ein , das kann bis zur Kontopfändung gehen. Also scheint er da wenigstens "clean" zu sein.
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TheStonie schrieb:
richtig...Monatsgehalt gibt's nach Erfüllung der Monatsarbeit...also zum Monatsende
Dann merkt auch die Kasse erstmal nix.
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Wonderwoman schrieb:
Ansonsten werden die Beiträge geschätzt... Anders nur, wenn die Mitarbeiter gar nicht erst angemeldet wurden.
Dann merkt auch die Kasse erstmal nix.
Ein Arbeitsverhältnis kann ebenso gut am 15. eines Monats beginnen, somit wäre auch der 15. der Tag der Auszahlung...! Sogar im öffentlichen Dienst ist der 15. eines Monats sehr häufig der "Stichtag"...!!!
Des Weiteren sei gesagt, dass ein AN selbst dann die Pflicht hat weiter zu arbeiten wenn das Salär mit über einem Monat Verspätung gezahlt wird. Auch wenn das sicher alles andere als Betriebsklimafördernd ist. Aber wenn so etwas passiert gibt es meist trifftige Gründe die der AG dann auch mit den AN besprechen muss!
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don schrieb:
Nun ja dann sind wir doch mal kleinlich:
Ein Arbeitsverhältnis kann ebenso gut am 15. eines Monats beginnen, somit wäre auch der 15. der Tag der Auszahlung...! Sogar im öffentlichen Dienst ist der 15. eines Monats sehr häufig der "Stichtag"...!!!
Des Weiteren sei gesagt, dass ein AN selbst dann die Pflicht hat weiter zu arbeiten wenn das Salär mit über einem Monat Verspätung gezahlt wird. Auch wenn das sicher alles andere als Betriebsklimafördernd ist. Aber wenn so etwas passiert gibt es meist trifftige Gründe die der AG dann auch mit den AN besprechen muss!
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Stephen Ziegler schrieb:
Also wenn bei, "15ner" Rhythmus der 15. Zahltag ist wäre bei Beginn 1. auch 1. der Zahltag und nicht 30./31. Sag ich doch! Somit nicht Monatsende sondern Anfang des nächsten Monats oder anders ausgedrückt, wenn alle 30/31 Kalendertage rum sind.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Heute zum zum wiederholten Male entschuldigt worden, dass das Gehalt etwas später kommt, wegen Krankheit und einiges an Absetzungen.
Jedenfalls, sollen andere Mitarbeiter auch auf Teile ihres Gehaltes warten.
Dem Herren wird allen Anschein alles zuviel.
Die Krankenkassen ziehen aber auch ganz schön an jeglichen Kontrollschrauben uns das Leben schwerer zu machen.
Muss aber sagen, dass das meiste bei Ihm selbstverschuldet ist...
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