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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Erfreulicherweise wurde mein Gehalt erhöht. Allerdings möchte mein AG dies nicht in Form eines Änderungsvertrages festhalten, sondern legt mir einen komplett neuen Vertrag vor....das ist für mich doch nachteilig, oder? Habe ein schlechtes Gefühl dabei....
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Inche schrieb:
Nein das muss kein Nachteil sein eine Sogenante änderrungskündigung regelt das geänderte Arbeitsverhältnis zb Lohn,Stundenanzahl evtl daran abgepasster Urlaub und bedarf deiner Zustimmung
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Körnchen schrieb:
Ich habe als AG, wenn gewünscht, mit dem AN eine Zusatzvereinbarung mit den neuen Gehältern bzw. Arbeitszeiten gemacht. Alle alten Vertragsanteile galten weiterhin.
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kinzi schrieb:
Hallo,
Erfreulicherweise wurde mein Gehalt erhöht. Allerdings möchte mein AG dies nicht in Form eines Änderungsvertrages festhalten, sondern legt mir einen komplett neuen Vertrag vor....das ist für mich doch nachteilig, oder? Habe ein schlechtes Gefühl dabei....
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kinzi schrieb:
A
Du kannst den Vertrag annehmen;)
Spass beiseite: Du siehst doch die Änderungen, frag ruhig falls nötig.
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doreens schrieb:
?? Ein A ist dazugekommen?
Du kannst den Vertrag annehmen;)
Spass beiseite: Du siehst doch die Änderungen, frag ruhig falls nötig.
A ????? Was soll das sein ?
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Leni C. schrieb:
@kinzi
A ????? Was soll das sein ?
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Leni C. schrieb:
Was , außer dem erhöhten Vertrag , steht denn sonst noch als Änderung drin ? Wenn dir das nicht gefällt brauchst du nicht anzunehmen . Dann auch nicht das erhöhte Gehalt .
habe ich so noch nie gesehen bzw. gehört...weder bei mir selbst früher als AN noch jetzt als AG...
Wir geben unseren MA stets eine schriftliche Mitteilung, das das Gehalt nach § irgendwas lt. Arbeitsvertrag vom irgendwann ab dem xx.xx.xxxx von xxxx € auf xxxx erhöht wird.
Der MA bestätigt den Erhalt auf unserer Ausfertigung und gut ist.
ich sehe da ehrlichgesagt keinen Anlass, deswegen eine Änderungskündigung auszusprechen oder gar einen neuen Vertrag abzuschließen, denn diese sog. empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung zum Vertrag stellt den MA ja besser und nicht schlechter. Wer würde denn schon gegen eine gehaltserhöhung widersprechen und dadurch die Kündigung annehmen? wink
Belehrt mich eines besseren, wenn es dafür gesetzliche Vorgaben geben sollte, damit ich das dann unserem RA weitergeben kann, der die Arbeitsverträge auf aktualisierungen prüft, bevor wir MA einstellen.....
BTW: Lass den neuen Vertrag doch anwallich prüfen.
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KGSchuller schrieb:
Änderungskündigung oder neuer Vertrag bei einer Gehaltserhöhung?
habe ich so noch nie gesehen bzw. gehört...weder bei mir selbst früher als AN noch jetzt als AG...
Wir geben unseren MA stets eine schriftliche Mitteilung, das das Gehalt nach § irgendwas lt. Arbeitsvertrag vom irgendwann ab dem xx.xx.xxxx von xxxx € auf xxxx erhöht wird.
Der MA bestätigt den Erhalt auf unserer Ausfertigung und gut ist.
ich sehe da ehrlichgesagt keinen Anlass, deswegen eine Änderungskündigung auszusprechen oder gar einen neuen Vertrag abzuschließen, denn diese sog. empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung zum Vertrag stellt den MA ja besser und nicht schlechter. Wer würde denn schon gegen eine gehaltserhöhung widersprechen und dadurch die Kündigung annehmen? wink
Belehrt mich eines besseren, wenn es dafür gesetzliche Vorgaben geben sollte, damit ich das dann unserem RA weitergeben kann, der die Arbeitsverträge auf aktualisierungen prüft, bevor wir MA einstellen.....
BTW: Lass den neuen Vertrag doch anwallich prüfen.
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M0nique schrieb:
Wurde bereits gesagt: "A"
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484 schrieb:
@M0nique ja wenn nur das Gehalt sich geändert hat , ist es ja vollkommen ok !!!!
hoffendlich wird nicht auch noch das B geändert ;-)
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@M0nique
hoffendlich wird nicht auch noch das B geändert ;-)
Grüße
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484 schrieb:
Was hat sich den sonst geändert ??
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