physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Corona
    • Physiotherapie
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Datenschutz
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Rhein-Sieg Kreis

Die Sieg Reha ist das führende
Gesundheitszentrum im
Rhein-Sieg-Kreis mit ca. 300
Mitarbeitern an sechs Standorten.
Im Reha-Standort im Zentrum von
Hennef vereinen wir
6 Reha-Indikationen.

Das erwarten wir von dir
• Abgeschlossen Ausbildung zum
Masseur (m/w/d)
MLD wünschenswert

Arbeits- und Pausenzeiten
Die Arbeitszeiten werden mit dir
zusammen besprochen und ergeben
feste Wochenarbeitszeiten. Wir
passen uns dir an und du kannst
selbst entscheiden, ob du lieber
morgens oder e...
  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Änderungsvertrag/ neuer Vertrag

Neues Thema
Änderungsvertrag/ neuer Vertrag
Es gibt 12 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kinzi
Vor einem Monat
Hallo,
Erfreulicherweise wurde mein Gehalt erhöht. Allerdings möchte mein AG dies nicht in Form eines Änderungsvertrages festhalten, sondern legt mir einen komplett neuen Vertrag vor....das ist für mich doch nachteilig, oder? Habe ein schlechtes Gefühl dabei....
1

Gefällt mir

• alexandra 166
Hallo, Erfreulicherweise wurde mein Gehalt erhöht. Allerdings möchte mein AG dies nicht in Form eines Änderungsvertrages festhalten, sondern legt mir einen komplett neuen Vertrag vor....das ist für mich doch nachteilig, oder? Habe ein schlechtes Gefühl dabei....
Gefällt mir
Antworten
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Inche
Vor einem Monat
Nein das muss kein Nachteil sein eine Sogenante änderrungskündigung regelt das geänderte Arbeitsverhältnis zb Lohn,Stundenanzahl evtl daran abgepasster Urlaub und bedarf deiner Zustimmung
1

Gefällt mir

Nein das muss kein Nachteil sein eine Sogenante änderrungskündigung regelt das geänderte Arbeitsverhältnis zb Lohn,Stundenanzahl evtl daran abgepasster Urlaub und bedarf deiner Zustimmung
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Inche schrieb:

Nein das muss kein Nachteil sein eine Sogenante änderrungskündigung regelt das geänderte Arbeitsverhältnis zb Lohn,Stundenanzahl evtl daran abgepasster Urlaub und bedarf deiner Zustimmung

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Körnchen
Vor 4 Wochen
Ich habe als AG, wenn gewünscht, mit dem AN eine Zusatzvereinbarung mit den neuen Gehältern bzw. Arbeitszeiten gemacht. Alle alten Vertragsanteile galten weiterhin.
1

Gefällt mir

Ich habe als AG, wenn gewünscht, mit dem AN eine Zusatzvereinbarung mit den neuen Gehältern bzw. Arbeitszeiten gemacht. Alle alten Vertragsanteile galten weiterhin.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Körnchen schrieb:

Ich habe als AG, wenn gewünscht, mit dem AN eine Zusatzvereinbarung mit den neuen Gehältern bzw. Arbeitszeiten gemacht. Alle alten Vertragsanteile galten weiterhin.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

kinzi schrieb:

Hallo,
Erfreulicherweise wurde mein Gehalt erhöht. Allerdings möchte mein AG dies nicht in Form eines Änderungsvertrages festhalten, sondern legt mir einen komplett neuen Vertrag vor....das ist für mich doch nachteilig, oder? Habe ein schlechtes Gefühl dabei....

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
Vor einem Monat
Was , außer dem erhöhten Vertrag , steht denn sonst noch als Änderung drin ? Wenn dir das nicht gefällt brauchst du nicht anzunehmen . Dann auch nicht das erhöhte Gehalt .
1

Gefällt mir

• KGSchuller
Was , außer dem erhöhten Vertrag , steht denn sonst noch als Änderung drin ? Wenn dir das nicht gefällt brauchst du nicht anzunehmen . Dann auch nicht das erhöhte Gehalt .
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
kinzi
Vor einem Monat
A
1

Gefällt mir

A
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



kinzi schrieb:

A

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
doreens
Vor einem Monat
?? Ein A ist dazugekommen?

Du kannst den Vertrag annehmen;)

Spass beiseite: Du siehst doch die Änderungen, frag ruhig falls nötig.
1

Gefällt mir

• kinzi
?? Ein A ist dazugekommen? Du kannst den Vertrag annehmen;) Spass beiseite: Du siehst doch die Änderungen, frag ruhig falls nötig.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



doreens schrieb:

?? Ein A ist dazugekommen?

Du kannst den Vertrag annehmen;)

Spass beiseite: Du siehst doch die Änderungen, frag ruhig falls nötig.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Leni C.
Vor einem Monat
@kinzi
A ????? Was soll das sein ?
1

Gefällt mir

[mention]kinzi[/mention] A ????? Was soll das sein ?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Leni C. schrieb:

@kinzi
A ????? Was soll das sein ?

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Leni C. schrieb:

Was , außer dem erhöhten Vertrag , steht denn sonst noch als Änderung drin ? Wenn dir das nicht gefällt brauchst du nicht anzunehmen . Dann auch nicht das erhöhte Gehalt .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
KGSchuller
Vor einem Monat
Änderungskündigung oder neuer Vertrag bei einer Gehaltserhöhung?
habe ich so noch nie gesehen bzw. gehört...weder bei mir selbst früher als AN noch jetzt als AG...

Wir geben unseren MA stets eine schriftliche Mitteilung, das das Gehalt nach § irgendwas lt. Arbeitsvertrag vom irgendwann ab dem xx.xx.xxxx von xxxx € auf xxxx erhöht wird.
Der MA bestätigt den Erhalt auf unserer Ausfertigung und gut ist.
ich sehe da ehrlichgesagt keinen Anlass, deswegen eine Änderungskündigung auszusprechen oder gar einen neuen Vertrag abzuschließen, denn diese sog. empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung zum Vertrag stellt den MA ja besser und nicht schlechter. Wer würde denn schon gegen eine gehaltserhöhung widersprechen und dadurch die Kündigung annehmen? wink

Belehrt mich eines besseren, wenn es dafür gesetzliche Vorgaben geben sollte, damit ich das dann unserem RA weitergeben kann, der die Arbeitsverträge auf aktualisierungen prüft, bevor wir MA einstellen.....

BTW: Lass den neuen Vertrag doch anwallich prüfen.
1

Gefällt mir

Änderungskündigung oder neuer Vertrag bei einer Gehaltserhöhung? habe ich so noch nie gesehen bzw. gehört...weder bei mir selbst früher als AN noch jetzt als AG... Wir geben unseren MA stets eine schriftliche Mitteilung, das das Gehalt nach § irgendwas lt. Arbeitsvertrag vom irgendwann ab dem xx.xx.xxxx von xxxx € auf xxxx erhöht wird. Der MA bestätigt den Erhalt auf unserer Ausfertigung und gut ist. ich sehe da ehrlichgesagt keinen Anlass, deswegen eine Änderungskündigung auszusprechen oder gar einen neuen Vertrag abzuschließen, denn diese sog. empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung zum Vertrag stellt den MA ja besser und nicht schlechter. Wer würde denn schon gegen eine gehaltserhöhung widersprechen und dadurch die Kündigung annehmen? [emoji]wink[/emoji] Belehrt mich eines besseren, wenn es dafür gesetzliche Vorgaben geben sollte, damit ich das dann unserem RA weitergeben kann, der die Arbeitsverträge auf aktualisierungen prüft, bevor wir MA einstellen..... BTW: Lass den neuen Vertrag doch anwallich prüfen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

KGSchuller schrieb:

Änderungskündigung oder neuer Vertrag bei einer Gehaltserhöhung?
habe ich so noch nie gesehen bzw. gehört...weder bei mir selbst früher als AN noch jetzt als AG...

Wir geben unseren MA stets eine schriftliche Mitteilung, das das Gehalt nach § irgendwas lt. Arbeitsvertrag vom irgendwann ab dem xx.xx.xxxx von xxxx € auf xxxx erhöht wird.
Der MA bestätigt den Erhalt auf unserer Ausfertigung und gut ist.
ich sehe da ehrlichgesagt keinen Anlass, deswegen eine Änderungskündigung auszusprechen oder gar einen neuen Vertrag abzuschließen, denn diese sog. empfangsbedürftige einseitige Willenserklärung zum Vertrag stellt den MA ja besser und nicht schlechter. Wer würde denn schon gegen eine gehaltserhöhung widersprechen und dadurch die Kündigung annehmen? wink

Belehrt mich eines besseren, wenn es dafür gesetzliche Vorgaben geben sollte, damit ich das dann unserem RA weitergeben kann, der die Arbeitsverträge auf aktualisierungen prüft, bevor wir MA einstellen.....

BTW: Lass den neuen Vertrag doch anwallich prüfen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
484
Vor einem Monat
Was hat sich den sonst geändert ??
1

Gefällt mir

Was hat sich den sonst geändert ??
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor einem Monat
Wurde bereits gesagt: "A"
2

Gefällt mir

• Leni C.
• Michael Woelky
Wurde bereits gesagt: "A"
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

Wurde bereits gesagt: "A"

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
484
Vor einem Monat
@M0nique ja wenn nur das Gehalt sich geändert hat , ist es ja vollkommen ok !!!!
1

Gefällt mir

[mention]M0nique[/mention] ja wenn nur das Gehalt sich geändert hat , ist es ja vollkommen ok !!!!
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



484 schrieb:

@M0nique ja wenn nur das Gehalt sich geändert hat , ist es ja vollkommen ok !!!!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Michael Woelky
Vor einem Monat
@M0nique
hoffendlich wird nicht auch noch das B geändert ;-)

Grüße
1

Gefällt mir

• Leni C.
[mention]M0nique[/mention] hoffendlich wird nicht auch noch das [b][u]B[/u][/b] geändert ;-) Grüße
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Michael Woelky schrieb:

@M0nique
hoffendlich wird nicht auch noch das B geändert ;-)

Grüße

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

484 schrieb:

Was hat sich den sonst geändert ??



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Recht & Steuern Änderungsvertrag/ neuer Vertrag

Mein Profilbild bearbeiten

© 2022 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns