Wir sind ein kleines Team und
suchen Dich als Verstärkung, für
ca 15 - 30 Std. als
Bobath-Kindertherapeutin :)
Dein Arbeitsfeld wäre sehr
interessant und vielseitig. Wenn du
Spaß an der Arbeit mit Säuglingen
und kleineren Kindern hast, freuen
wir uns sehr über deine Bewerbung.
Unsere Praxis liegt im Herzen von
Ottensen, wir bieten positives
Arbeitsklima und Wertschätzung
deiner Person :),
du arbeitest relativ
selbstbestimmt, im 30 oder 60
Minutenrhythmus.
Außerdem bieten wir Fortb...
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unser neuer PI, nach Betriebsübergang im Sommer, möchte die schriftliche Zustimmung zur Änderung einzelner Punkte. Ein Schreiben des vorherigen PIs belegt jedoch dass alle Rechten und Pflichten unverändert bestehen bleiben. Können durch den neuen AG einzelne Punkte verändert werden ?
Vielen Dank!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
unser neuer PI, nach Betriebsübergang im Sommer, möchte die schriftliche Zustimmung zur Änderung einzelner Punkte. Ein Schreiben des vorherigen PIs belegt jedoch dass alle Rechten und Pflichten unverändert bestehen bleiben. Können durch den neuen AG einzelne Punkte verändert werden ?
Vielen Dank!
Das kann ein Arbeitsvertrag in dem Fall nicht aushebeln.
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bitte die Frage nochmal lesen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Karl,
bitte die Frage nochmal lesen.
Gruß von Monique
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karl rehfuss schrieb:
Die Frage wurde grad vorher von AT verändert, natürlich passt jetzt meine Antwort nicht mehr.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
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karl rehfuss schrieb:
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
Sorry, hab dir ein "nicht hilfreich" gegeben.
Du hast absolut Recht.
Nun ist z. Zt. 2x geändert und völlig anders.
Diese anonymen Typen nerven!!!
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RoFo schrieb:
karl rehfuss schrieb am 12.11.18 22:07:
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
Sorry, hab dir ein "nicht hilfreich" gegeben.
Du hast absolut Recht.
Nun ist z. Zt. 2x geändert und völlig anders.
Diese anonymen Typen nerven!!!
karl rehfuss schrieb am 12.11.18 22:07:
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
Sorry, hab dir ein "nicht hilfreich" gegeben.
Du hast absolut Recht.
Nun ist z. Zt. 2x geändert und völlig anders.
Diese anonymen Typen nerven!!! [/
Ja das ist war nerven total
Ich habe dein nicht hilfreich mal kollegial ausgeglichen
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a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 12.11.18 22:32:
karl rehfuss schrieb am 12.11.18 22:07:
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
Sorry, hab dir ein "nicht hilfreich" gegeben.
Du hast absolut Recht.
Nun ist z. Zt. 2x geändert und völlig anders.
Diese anonymen Typen nerven!!! [/
Ja das ist war nerven total
Ich habe dein nicht hilfreich mal kollegial ausgeglichen
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
...drum habe ich mir angewöhnt, im Zweifel den Beitrag auf den ich mich beziehe zu zitieren. Dann ist wenigstens klar worauf man antwortet ;)
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Papa Alpaka schrieb:
karl rehfuss schrieb am 12.11.18 22:07:
Intererssanterweise NACHDEM ich (meines Wissens zumindest) korrekt darauf geantwortet habe.
Für mich sieht das so aus: Thread schon nach der ersten Antwort tot, da Frage beantwortet.
Also Frageveränderung von konkret zu allgemein.
Von wem? Anonym natürlich.
Stinkt schon wieder nach Trollthread, bin dann mal raus hier...
...drum habe ich mir angewöhnt, im Zweifel den Beitrag auf den ich mich beziehe zu zitieren. Dann ist wenigstens klar worauf man antwortet ;)
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karl rehfuss schrieb:
Meines Wissens ist die gesetzliche Grundlage die, das der Ag ab dem ersten Tag ein Attest verlangen darf.
Das kann ein Arbeitsvertrag in dem Fall nicht aushebeln.
Gruß redvine
Betriebsübergang: Ein Jahr Schonfrist / Neue gesetzliche Informationspflicht
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Änderungen des Arbeitsvertrags musst Du nicht zustimmen. Im ersten Jahr nach dem Betriebsübergang kann auch keine Kündigung erfolgen.
Gruß redvine
Im ersten Jahr kann sehr wohl gekündigt werden. Allerdings nicht wegen des Betriebsübergangs. Aber ansonsten kann durch aus wegen diverser Fehlverhalten gekündigt werden. Siehe BGB § 613 a
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Helmut Fromberger schrieb:
redvine schrieb am 14.11.18 20:21:
Änderungen des Arbeitsvertrags musst Du nicht zustimmen. Im ersten Jahr nach dem Betriebsübergang kann auch keine Kündigung erfolgen.
Gruß redvine
Im ersten Jahr kann sehr wohl gekündigt werden. Allerdings nicht wegen des Betriebsübergangs. Aber ansonsten kann durch aus wegen diverser Fehlverhalten gekündigt werden. Siehe BGB § 613 a
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Es dürfte einem PI aber schwer fallen zu beweisen, dass es nicht wegen dem Betriebsübergang ist.
Gruß redvine
Des weiteren darf es keine pauschale Regelung zur AU ab 1. Krankheitstag geben. Dies ist nur individuell im Einzelverdachtsfall möglich.
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tom1350 schrieb:
In einem Kleinbetrieb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Der AN muss den Zusammenhang zum Betriebsübergang belegen.
Des weiteren darf es keine pauschale Regelung zur AU ab 1. Krankheitstag geben. Dies ist nur individuell im Einzelverdachtsfall möglich.
Im Übrigen muss ein AN bei einer Kündigung immer beweisen, dass diese nicht rechtens ist.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bei einem Betriebsübergang nicht (im 1. Jahr).
Im Übrigen muss ein AN bei einer Kündigung immer beweisen, dass diese nicht rechtens ist.
Gruß redvine
Bei einem Betriebsübergang nicht (im 1. Jahr).
Im Übrigen muss ein AN bei einer Kündigung immer beweisen, dass diese nicht rechtens ist.
Gruß redvine
Ich freue mich, dass du so denkst. Leider sieht die Rechtslage etwas anders aus.
„Trotz des Verbots der Kündigung des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang, bleibt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen arbeitsrechtlichen Gründen zulässig.
Dies bedeutet, dass sich der Arbeitgeber auf personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe berufen kann, welche eine Kündigung im Arbeitsrecht rechtfertigen. Auch auf betriebsbedingte Kündigungsgründe kann er sich berufen, solange diese ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen als denen des Betriebsübergangs haben. So sind betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, im Anschluss an einen Betriebsübergang grundsätzlich zulässig. Auch eine Betriebsstillegung berechtigt den Arbeitgeber zur betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages."
Das Kündigungsverbot wegen Betriebsübergang im Arbeitsrecht
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tom1350 schrieb:
redvine schrieb am 20.11.18 20:57:
Bei einem Betriebsübergang nicht (im 1. Jahr).
Im Übrigen muss ein AN bei einer Kündigung immer beweisen, dass diese nicht rechtens ist.
Gruß redvine
Ich freue mich, dass du so denkst. Leider sieht die Rechtslage etwas anders aus.
„Trotz des Verbots der Kündigung des § 613a Abs. 4 S. 1 BGB im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang, bleibt eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen arbeitsrechtlichen Gründen zulässig.
Dies bedeutet, dass sich der Arbeitgeber auf personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe berufen kann, welche eine Kündigung im Arbeitsrecht rechtfertigen. Auch auf betriebsbedingte Kündigungsgründe kann er sich berufen, solange diese ihren Ursprung in anderen betrieblichen Erfordernissen als denen des Betriebsübergangs haben. So sind betriebsbedingte Kündigungen aufgrund von Rationalisierungsmaßnahmen, im Anschluss an einen Betriebsübergang grundsätzlich zulässig. Auch eine Betriebsstillegung berechtigt den Arbeitgeber zur betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages."
Das Kündigungsverbot wegen Betriebsübergang im Arbeitsrecht
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Sicher, wenn AN goldene Löffel klaut, dann kann ihm gekündigt werden (verhaltensbedingt). Oder eine Kündigung wegen Alkohol ist möglich (personenbedingt). Rationalisierungsmaßnamen oder Betriebsstilllegung kommen für eine Physiotherapiepraxis eher nicht infrage. Und in solchen Fällen müsste PI eine Kündigung begründen und belegen können, dass sie nicht durch den Betriebsübergang bedingt sind.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Änderungen des Arbeitsvertrags musst Du nicht zustimmen. Im ersten Jahr nach dem Betriebsübergang kann auch keine Kündigung erfolgen.
Gruß redvine
Betriebsübergang: Ein Jahr Schonfrist / Neue gesetzliche Informationspflicht
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