Wir sind die Physiotherapie
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
Ansatz arbeiten wir mit
maßgeschneiderten
Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
Patienten ganzheitliche Lösungen
zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
Behandlungen, sowie das
Patientenbefinden abzurunden. Wir
behandeln orthopädis...
Steinhoff, bestehend aus 8
Therapeuten, sowie 4
Rezeptionskräften. Mit unserem
individuellen und empathischen
Ansatz arbeiten wir mit
maßgeschneiderten
Behandlungsplänen und setzen
innovative Methoden ein, um unseren
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zu bieten.
Unsere Praxis umfasst 6 moderne
Räume, sowie einen KGG Raum. Jeder
Raum ist modern ausgestattet
inklusive Sonosboxen um die
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bei mir ist es nun bereits einige Male passiert, dass die Abrechnungshiwis der Kassen Zuzahlungen absetzen, weil der Patient nicht befreit ist.
Ist er aber... die Befreiung wurde von der Kasse nur nicht an die Hiwis weitergegeben.
Da mich das unheimlich nervt, stellt sich mir die Frage, ob wir irgendwo verpflichtet sind, die Nachlässigkeiten der Kasse auszubügeln und eine Kopie der Befreiung vorzulegen.
Bitte keine Empfehlungen, dass ich nun alle Befreiungen kopieren soll. Das kann nicht die Lösung sein.
Kompetente und fundierte Meinungen sind herzlich willkommen. Vielleicht mache ich ja mal ne Klage vor dem Sozialgericht draus. :smile:
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Hallo Community,
bei mir ist es nun bereits einige Male passiert, dass die Abrechnungshiwis der Kassen Zuzahlungen absetzen, weil der Patient nicht befreit ist.
Ist er aber... die Befreiung wurde von der Kasse nur nicht an die Hiwis weitergegeben.
Da mich das unheimlich nervt, stellt sich mir die Frage, ob wir irgendwo verpflichtet sind, die Nachlässigkeiten der Kasse auszubügeln und eine Kopie der Befreiung vorzulegen.
Bitte keine Empfehlungen, dass ich nun alle Befreiungen kopieren soll. Das kann nicht die Lösung sein.
Kompetente und fundierte Meinungen sind herzlich willkommen. Vielleicht mache ich ja mal ne Klage vor dem Sozialgericht draus. :smile:
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Soweit ich weiß sind wir nur verpflichtet die VO auf Vollständigkeit zu prüfen und entsprechend den Formularanweisungen zu handeln; bei einem Kreuz im Feld "Zuzahlungsbefreit" also keine Zuzahlung zu kassieren sondern den vollen Behandlungswert der Kasse in Rechnung zu stellen. Weiter können wir uns auf die vom Arzt gemachten Angaben bezüglich Identität des Patienten verlassen.
Da dieses Problematik oft nach Jahreswechsel auftaucht (viele meiner Patienten erhalten ihren Befreiungsausweis spätestens im Dezember des Vorjahres) geht die wirtschaftliche Bedeutung der Nachlässigkeit mancher Kassen bei meinen ersten Abrechnungen des laufenden Jahres (bis April) in den Bereich von 500€; danach gehen nur noch wenige "meiner" Zuzahlungsbefreiungen kassenseits verloren.
Ich *erfahre* aus 2 1/2 Heimen, hochgerechnet auf die ca. 200 "relevanten" Heime im Verwaltungsbereich der lokalen Heimaufsicht dürfte der (vorläufige) Umsatzausfall in den Bereich von €25.000 gehen.
Die einzige Konstellation in der ich eine Kopie des Befreiungsausweises besorge ist wenn "Zuzahlungspflichtig" angekreuzt ist, ich aber weiß das Zuzahlungsbefreiung vorliegt - aber das war ja nicht deine Frage ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Cave: Ich habe mich bisher nur durch einige RVs gekämpft und das SGB V nur angelesen.
Soweit ich weiß sind wir nur verpflichtet die VO auf Vollständigkeit zu prüfen und entsprechend den Formularanweisungen zu handeln; bei einem Kreuz im Feld "Zuzahlungsbefreit" also keine Zuzahlung zu kassieren sondern den vollen Behandlungswert der Kasse in Rechnung zu stellen. Weiter können wir uns auf die vom Arzt gemachten Angaben bezüglich Identität des Patienten verlassen.
Da dieses Problematik oft nach Jahreswechsel auftaucht (viele meiner Patienten erhalten ihren Befreiungsausweis spätestens im Dezember des Vorjahres) geht die wirtschaftliche Bedeutung der Nachlässigkeit mancher Kassen bei meinen ersten Abrechnungen des laufenden Jahres (bis April) in den Bereich von 500€; danach gehen nur noch wenige "meiner" Zuzahlungsbefreiungen kassenseits verloren.
Ich *erfahre* aus 2 1/2 Heimen, hochgerechnet auf die ca. 200 "relevanten" Heime im Verwaltungsbereich der lokalen Heimaufsicht dürfte der (vorläufige) Umsatzausfall in den Bereich von €25.000 gehen.
Die einzige Konstellation in der ich eine Kopie des Befreiungsausweises besorge ist wenn "Zuzahlungspflichtig" angekreuzt ist, ich aber weiß das Zuzahlungsbefreiung vorliegt - aber das war ja nicht deine Frage ;)
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ali schrieb:
Passiert bei uns auch gelegentlich....habe und werde aber keine Befreiungsausweiskopien machen....schimpfen reicht...Geld kam jeweils mit der nächsten Abrechnung.
Bisher hat das 45 Jahre geklappt ....ok 1. mal nicht vor 23 Jahren
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Wurde immer akzeptiert.
PT-Angie
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PT-Angie schrieb:
Ich mache es schon seit Jahren genauso wie Du.
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PT-Angie
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Leni C. schrieb:
Mache ich auch schon seit Jahren so , aber trotzdem nehmen die Absetzungen zu . Der Grund liegt darin , daß die Abrechnungen nicht mehr von den Kassen selber überprüft werden sondern von diesen Abrechnungszentren , denen nicht immer die Befreiungen übermittelt werden . " Ups, da haben wir bei der Übermittlung das Häkchen vergessen ." Meine Frage , ob diese Sachbearbeiterin der Kasse jetzt für ihren Fehler Geld abgezogen bekommen würde , wurde mit einem " ha, ha, das wäre ja noch schöner" beantwortet. Als ich ihr sagte, daß aber dieses bei uns so passiert, meinte sie nur , so habe sie das noch nie gesehen.
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Wonderwoman schrieb:
Genau das ist der Punkt...
Wir lassen uns aber immer die Befreiung zeigen und lesen auch die eGK ein um sicher zu gehen, das der/die Pat auch Sie/Er ist.
Wir vertrauen nicht blindlings auf die Angaben des Arztes - das wäre doch etwas zu blauäugig
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JHE schrieb:
Kann ich so bestätigen, machen wir genaus so."Befreiung für xxxx eingesehen" die Verordnung vermerken, Kürzel des/der Therapeuten und noch nie eine Absetzung erhalten.
Wir lassen uns aber immer die Befreiung zeigen und lesen auch die eGK ein um sicher zu gehen, das der/die Pat auch Sie/Er ist.
Wir vertrauen nicht blindlings auf die Angaben des Arztes - das wäre doch etwas zu blauäugig
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JürgenK schrieb:
....wir schreiben im Taxierfeld 000 und unten auf der VO : Befreit für 2014 Befrei.ausweis vom....liegt vor.
Bisher hat das 45 Jahre geklappt ....ok 1. mal nicht vor 23 Jahren
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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