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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
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Danke, für die Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie ist das geregelt, wenn ich einen MA habe, der auf 450 Euro Basis arbeitet und nur nach Bedarf kommt, mit dem Urlaubsanspruch?
Danke, für die Antworten
Beispiel:
MA kommt 3 Monate lang im Schnitt 4 STunden pro Woche. Dann müsstest du ihm für eine Woche Urlaub diese Woche mit 4 STunden bezahlen.
Wenn die Arbeitszeiten stark variieren, ist die Zahl der Urlaubstage schwer zu bestimmen. 4 Wochen sind Mindesturlaub. Dann gebe ich halt 4 ganze Wochen und keine einzelnen Tage, sonst gibt es Diskussionen ob man jetzt den Montag Urlaubstag ist oder nicht, weil der MA da vor 8 Wochen einmal da war..., und bezahle den Schnitt der letzten 3 Monate.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Ich denke, du musst halt den Mindesturlaub geben, d.h. 4 Wochen pro Jahr bezahlen, als hätte der MA gearbeitet. Zugrunde legen könnte man die letzten 3 Monate.
Beispiel:
MA kommt 3 Monate lang im Schnitt 4 STunden pro Woche. Dann müsstest du ihm für eine Woche Urlaub diese Woche mit 4 STunden bezahlen.
Wenn die Arbeitszeiten stark variieren, ist die Zahl der Urlaubstage schwer zu bestimmen. 4 Wochen sind Mindesturlaub. Dann gebe ich halt 4 ganze Wochen und keine einzelnen Tage, sonst gibt es Diskussionen ob man jetzt den Montag Urlaubstag ist oder nicht, weil der MA da vor 8 Wochen einmal da war..., und bezahle den Schnitt der letzten 3 Monate.
Gruß, heropas
Was Du schreibst klingt aber eher nach "Arbeit auf Abruf" - da ist keine Urlaubsregelung vorgesehen und dass umzusetzen ist auch ein bischen komplizierter. Bloß wenn ich 450,- mtl. zahle, dann sehe ich auch feste Arbeitszeiten vor - also was hast Du da tatsächlich vereinbart? Ich hoffe ja nicht, dass Du den 450,- Job nur vorgibst und dann doch nur nach geleisteten Stunden zahlst - dass wäre so nicht in Ordnung. In dem Fall fiele die Urlaubsregelung allerdings auch weg.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt keine festen Arbeitszeiten. Nur nach Bedarf.
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C. DBO schrieb:
Dann zahlst Du auch nur nach Bedarf und geleisteten Stunden? Kann mir nicht vorstellen, dass Du regelmäßig 450,- zahlst wenn die Gegenleistung nicht kommt. In dem Fall handelst Du offenbar nicht ganz korrekt - Urlaub ist dann allerdings kein Thema, - den Passus kannst Du streichen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was ist daran nicht korrekt? Es wird nach Std bezahlt, wenn keine Arbeit da ist, dann wird auch nicht bezahlt...
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C. DBO schrieb:
Um Dir dass zu erklären müsste ich Deine Bedingungen kennen. Wenn Du so arbeiten möchtest, dann nimm einen FM - aber im Angestelltenverhältnis (dass entnehme ich dem Minijob) ist es so nicht rechtens und "Arbeit auf Abruf" in unserem Falle tatsächlich ein rechtliches Problem. Google mal oder sprich mit Deinem Anwalt.
Nicht korrekt ist, dass es sich bei dir faktisch nicht wie von dir beschrieben um einen Minijob "[...] auf 450 Euro Basis [...]" handelt, sondern um eine sogenannte "Arbeit auf Abruf".
[Nachtrag: da habe ich wieder ´mal zu langsam geschrieben... - C. DBO war schneller...]
Hier hast du sicher den § 12 des "Teilzeit- und Befristungsgesetzes" berücksichtigt?
:unamused:
Wenn ihr keine feste wöchentliche Mindestarbeitszeit festgelegt habt, gilt nach § 12 Abs. 1 eine Wochenstundenzahl von 10 Stunden als vereinbart. Und wenn ihr keine Dauer der täglichen Arbeitszeit festgelegt habt, muss der Arbeitnehmer mindestens drei Stunden am Stück beschäftigt werden. Das Ganze sollte nach § 12 Abs. 2 auch mindestens vier Tage im Voraus festgelegt werden. Die vereinbarten Mindestzeiten sind auf alle Fälle zu vergüten - auch wenn du keine Arbeit für den Arbeitnehmer hast.
Mit diesen Regelungen lässt sich dann auch der Urlaub berechnen - nach dem zuvor beschriebenen Regeln - und übrigens auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
:sunglasses:
Gruß
Nora
[bearbeitet am 19.01.14 20:57]
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Nora Weber schrieb:
Hallo mab!
Nicht korrekt ist, dass es sich bei dir faktisch nicht wie von dir beschrieben um einen Minijob "[...] auf 450 Euro Basis [...]" handelt, sondern um eine sogenannte "Arbeit auf Abruf".
[Nachtrag: da habe ich wieder ´mal zu langsam geschrieben... - C. DBO war schneller...]
Hier hast du sicher den § 12 des "Teilzeit- und Befristungsgesetzes" berücksichtigt?
:unamused:
Wenn ihr keine feste wöchentliche Mindestarbeitszeit festgelegt habt, gilt nach § 12 Abs. 1 eine Wochenstundenzahl von 10 Stunden als vereinbart. Und wenn ihr keine Dauer der täglichen Arbeitszeit festgelegt habt, muss der Arbeitnehmer mindestens drei Stunden am Stück beschäftigt werden. Das Ganze sollte nach § 12 Abs. 2 auch mindestens vier Tage im Voraus festgelegt werden. Die vereinbarten Mindestzeiten sind auf alle Fälle zu vergüten - auch wenn du keine Arbeit für den Arbeitnehmer hast.
Mit diesen Regelungen lässt sich dann auch der Urlaub berechnen - nach dem zuvor beschriebenen Regeln - und übrigens auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
:sunglasses:
Gruß
Nora
[bearbeitet am 19.01.14 20:57]
Selbst wenn dein Minijobber im Monat nur 100 € verdient ist er ein Minijobber und hat Anspruch auf Urlaub und Zahlung bei Krankheit.
Du mußt auch die Pauschale abführen oderist der Mitarbeiter nicht angemeldet????
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eim schrieb:
Du solltest mal Minijob googlen .
Selbst wenn dein Minijobber im Monat nur 100 € verdient ist er ein Minijobber und hat Anspruch auf Urlaub und Zahlung bei Krankheit.
Du mußt auch die Pauschale abführen oderist der Mitarbeiter nicht angemeldet????
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Klar ist er angemeldet
Gib deinem Mitarbeiter ein bisschen bezahlten Urlaub, und er/sie wird dir dankbar sein. Das bekommt man nicht bei jedem Minijob auf Abruf.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Was C.DBO schreibt, mag ja rechtlich korrekt sein, entspricht aber nicht der realität... wieviele Menschen werden auf Abruf beschäftigt, z.B. in der Gastronomie...? Hunderttausende vermutlich. Da ist auch nicht jedemal eine Mindestarbeitszeit von xy festgelegt. Urlaub gibt´s meist auch nicht.
Gib deinem Mitarbeiter ein bisschen bezahlten Urlaub, und er/sie wird dir dankbar sein. Das bekommt man nicht bei jedem Minijob auf Abruf.
Gruß, heropas
> Gib deinem Mitarbeiter ein bisschen bezahlten Urlaub, und
> er/sie wird dir dankbar sein. Das bekommt man nicht bei jedem
> Minijob auf Abruf.
Ich hoffe nur, dass du kein Arbeitgeber bist... :confused:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
heropas schrieb:
> Gib deinem Mitarbeiter ein bisschen bezahlten Urlaub, und
> er/sie wird dir dankbar sein. Das bekommt man nicht bei jedem
> Minijob auf Abruf.
Ich hoffe nur, dass du kein Arbeitgeber bist... :confused:
Gruß
Nora
Manche der Einstellungen hier sind zum schreien fürchterlich :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
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eim schrieb:
Warum soll der AN dankbar sein für etwas was ihm RECHTLICH zusteht???
Manche der Einstellungen hier sind zum schreien fürchterlich :point_up: :point_up: :point_up: :point_up:
Auch als gerigfügig Beschäftigter hat man gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Krankeitstage.
Ich war auch mal so blöd und bin für die geleisteten Stunden bezahlt worden. Dann hatte ich eine Wegeunfall und konnte sechs Wochen nicht arbeiten.... Geld habe ich in dieser Zeit keines bekommen; die BG hat mir geraten das Geld einzuklagen weil ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Ich kann jedem nur von solch einem Arbeitsverhältnis abraten.
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Petra Schnitzler schrieb:
Wie viele vor mir schon geschrieben haben, ist das rechtlich nicht korrekt. Dein Mitarbeiter läuft bei dir als Angestellter wird aber behandelt wie ein freier Mitarbeiter.
Auch als gerigfügig Beschäftigter hat man gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und bezahlte Krankeitstage.
Ich war auch mal so blöd und bin für die geleisteten Stunden bezahlt worden. Dann hatte ich eine Wegeunfall und konnte sechs Wochen nicht arbeiten.... Geld habe ich in dieser Zeit keines bekommen; die BG hat mir geraten das Geld einzuklagen weil ich einen gesetzlichen Anspruch darauf habe. Ich kann jedem nur von solch einem Arbeitsverhältnis abraten.
> Warum soll der AN dankbar sein für etwas was ihm RECHTLICH
> zusteht???
> Manche der Einstellungen hier sind zum schreien fürchterlich :point_up:
> :point_up: :point_up: :point_up:
Findest du?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Menschenrechte)
...
Die Wohnung ist unverletzlich. (Grundgesetz)
...
Es gibt so viele Dinge, die sind rechtlich festgelegt. Ich bin trotzdem dankbar dafür. Dankbar, dass ich eine Wohnung habe, dass ich zum Rechtsanwalt gehen kann, zum Beispiel.
Denn ich weiß, dass die Realität für viele Menschen anders aussieht, obwohl auch sie rein RECHTLICH einen Anspruch darauf hätten.
mab bemüht sich und holt Informationen ein. Hat vermutlich bisher keinen Urlaub gegeben, warum auch immer. Bei einem guten Verhältnis zwischen AN und AG wird der/die AN doch dankbar sein, dass es nun Urlaub gibt. Bei einem schlechten verhältnis bzw. einem nach RECHT schreienden AN geht die Geschichte vielleicht anders aus: der schreit nämlich dann nach seinem RECHT, verlangt den Urlaub für die Vergangenheit auch noch
- und ist dann ganz sicher seinen Job los.
Aber er war im RECHT.
Weiteres Fazit:
AG wird aufgrund der schlechten Erfahrung vermutlich solche Fehler gegenüber AN nie wieder korrigieren.
Gruß an alle Rechthaber,
heropas
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heropas schrieb:
eim schrieb:
> Warum soll der AN dankbar sein für etwas was ihm RECHTLICH
> zusteht???
> Manche der Einstellungen hier sind zum schreien fürchterlich :point_up:
> :point_up: :point_up: :point_up:
Findest du?
Die Würde des Menschen ist unantastbar. (Menschenrechte)
...
Die Wohnung ist unverletzlich. (Grundgesetz)
...
Es gibt so viele Dinge, die sind rechtlich festgelegt. Ich bin trotzdem dankbar dafür. Dankbar, dass ich eine Wohnung habe, dass ich zum Rechtsanwalt gehen kann, zum Beispiel.
Denn ich weiß, dass die Realität für viele Menschen anders aussieht, obwohl auch sie rein RECHTLICH einen Anspruch darauf hätten.
mab bemüht sich und holt Informationen ein. Hat vermutlich bisher keinen Urlaub gegeben, warum auch immer. Bei einem guten Verhältnis zwischen AN und AG wird der/die AN doch dankbar sein, dass es nun Urlaub gibt. Bei einem schlechten verhältnis bzw. einem nach RECHT schreienden AN geht die Geschichte vielleicht anders aus: der schreit nämlich dann nach seinem RECHT, verlangt den Urlaub für die Vergangenheit auch noch
- und ist dann ganz sicher seinen Job los.
Aber er war im RECHT.
Weiteres Fazit:
AG wird aufgrund der schlechten Erfahrung vermutlich solche Fehler gegenüber AN nie wieder korrigieren.
Gruß an alle Rechthaber,
heropas
> heropas schrieb:
> > Gib deinem Mitarbeiter ein bisschen bezahlten Urlaub, und
> > er/sie wird dir dankbar sein. Das bekommt man nicht bei jedem
> > Minijob auf Abruf.
>
>
> Ich hoffe nur, dass du kein Arbeitgeber bist... :confused:
>
> Gruß
> Nora
>
Liebe Nora,
soviele Menschen jammern so viel. Auch Therapeuten.
Die möchte ich manchmal in die Gstronomie schicken. Oder auf eine Baustelle. Ein Koch kriegt 1600,-€ bis 1800,- brutto bei miesesten Arbeitsbedingungen (Schicht, Nachtarbeit, Zeitdruck, unbezahlte Überstunden, Geschreie am Arbeitsplatz). Die Realität sieht einfach anders aus als das, was uns zusteht. Das heißt nicht, dass es gut ist, Minijobber ohne bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage zu beschäftigen. Aber wenn doch jemand vorher keinen bezahlten Urlaub hatte und dann der Chef seinen Fehler korrigiert, ist das doch besser als vorher. Der Arbeitnehmer hat das doch auch mitgemacht, obwohl er sich hätte informieren können. Oder können nur AG googeln und lesen? Wenn es dem AN nicht gepasst hätte, hätte er sich doch schon eine andere Stelle gesucht.
In Deutschland herrscht eine totale AN-Denke in den Köpfen. AG muss sich um alles kümmern, muss alles wissen, muss alles richtig machen. Und die AN sind die Blödis, die alles hinnehmen, weil Cheffe wird´s schon richten...
Das sehe ich etwas anders: Wem Arbeitsbedinungen (ob jetzt rechte oder unrechte) nicht passen, der kann doch woanders arbeiten.
Und ja, ich bin Arbeitgeberin, das seit 9 Jahren. Zwei Mitarbeiter sind schon 7 Jahre bei mir. Und es sind keine dummen Schäfchen, die an der Hirtin kleben und nicht auf den Gedanken kommen dass das Gras woanders besser schmecken könnte. Wenn sie eine besseren Arbeitsplatz für sich finden, werden sie meine Praxis verlassen.
Gruß, heropas
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heropas schrieb:
Nora Weber schrieb:
> heropas schrieb:
> > Gib deinem Mitarbeiter ein bisschen bezahlten Urlaub, und
> > er/sie wird dir dankbar sein. Das bekommt man nicht bei jedem
> > Minijob auf Abruf.
>
>
> Ich hoffe nur, dass du kein Arbeitgeber bist... :confused:
>
> Gruß
> Nora
>
Liebe Nora,
soviele Menschen jammern so viel. Auch Therapeuten.
Die möchte ich manchmal in die Gstronomie schicken. Oder auf eine Baustelle. Ein Koch kriegt 1600,-€ bis 1800,- brutto bei miesesten Arbeitsbedingungen (Schicht, Nachtarbeit, Zeitdruck, unbezahlte Überstunden, Geschreie am Arbeitsplatz). Die Realität sieht einfach anders aus als das, was uns zusteht. Das heißt nicht, dass es gut ist, Minijobber ohne bezahlte Urlaubs- und Krankheitstage zu beschäftigen. Aber wenn doch jemand vorher keinen bezahlten Urlaub hatte und dann der Chef seinen Fehler korrigiert, ist das doch besser als vorher. Der Arbeitnehmer hat das doch auch mitgemacht, obwohl er sich hätte informieren können. Oder können nur AG googeln und lesen? Wenn es dem AN nicht gepasst hätte, hätte er sich doch schon eine andere Stelle gesucht.
In Deutschland herrscht eine totale AN-Denke in den Köpfen. AG muss sich um alles kümmern, muss alles wissen, muss alles richtig machen. Und die AN sind die Blödis, die alles hinnehmen, weil Cheffe wird´s schon richten...
Das sehe ich etwas anders: Wem Arbeitsbedinungen (ob jetzt rechte oder unrechte) nicht passen, der kann doch woanders arbeiten.
Und ja, ich bin Arbeitgeberin, das seit 9 Jahren. Zwei Mitarbeiter sind schon 7 Jahre bei mir. Und es sind keine dummen Schäfchen, die an der Hirtin kleben und nicht auf den Gedanken kommen dass das Gras woanders besser schmecken könnte. Wenn sie eine besseren Arbeitsplatz für sich finden, werden sie meine Praxis verlassen.
Gruß, heropas
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C. DBO schrieb:
Mit Arbeitszeiten hat Urlaub nichts zu tun. Kriegt die Vollzeitkraft 6 Wochen, bekommt dass der Minijobber auch - es sind dann halt nicht 30 Tage sondern z.B. bei 3 Arbeitstagen/Wo 18 Tage. 6 Wochen sind aber 6 Wochen.
Was Du schreibst klingt aber eher nach "Arbeit auf Abruf" - da ist keine Urlaubsregelung vorgesehen und dass umzusetzen ist auch ein bischen komplizierter. Bloß wenn ich 450,- mtl. zahle, dann sehe ich auch feste Arbeitszeiten vor - also was hast Du da tatsächlich vereinbart? Ich hoffe ja nicht, dass Du den 450,- Job nur vorgibst und dann doch nur nach geleisteten Stunden zahlst - dass wäre so nicht in Ordnung. In dem Fall fiele die Urlaubsregelung allerdings auch weg.
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