Wir sind eine Praxis in Velbert
Langenberg mit unterschiedlichen
Schwerpunkten.
2 Therapeutinnen, 2 Therapeuten und
eine Rezeptionskraft bedienen bei
uns die Fachbereiche:
KG, MT, Sportphysio, KG-ZNS und
auch Osteopathie.
Wir sind stehts bemüht unser
Spektrum zu erweitern und unsere
Behandlungsfelder
zu vergrößern und Allen die
Möglichkeiten zu geben sich
beruflich und menschlich frei zu
entfalten!
Es müssen keine Hausbesuche
gemacht werden und auch unsere MLD
Termine sind und werden ...
Langenberg mit unterschiedlichen
Schwerpunkten.
2 Therapeutinnen, 2 Therapeuten und
eine Rezeptionskraft bedienen bei
uns die Fachbereiche:
KG, MT, Sportphysio, KG-ZNS und
auch Osteopathie.
Wir sind stehts bemüht unser
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entfalten!
Es müssen keine Hausbesuche
gemacht werden und auch unsere MLD
Termine sind und werden ...
soll einen Firmenwagen bekommen, der Wert beträgt 30000€
Was wird mir vom Netto abgezogen, wer kann helfen ?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
soll einen Firmenwagen bekommen, der Wert beträgt 30000€
Was wird mir vom Netto abgezogen, wer kann helfen ?
Vom Netto werden dann wieder die 300 abgezogen.
Hängt also vom Steuersatz ab.
Rechne also grob mit 150 bis 200 €
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Wenn Chef den für 30.000€ kauft, der aber Liste 35000€ kostet, dann musst du 350€ monatlich vom netto abgeben.
Man kann noch etwas tricksen, wenn der AG die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte übernimmt, dann zahlt der pauschaliert die Steuer und du musst den Betrag dann weniger abgeben, kannst umgekehrt, aber nicht mehr Fahrtkosten in der Einkommenssteurerklärung angeben!
Die Frage, ob du mehr brutto bekommst steht auf einem anderen Blatt.
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TheStonie schrieb:
Geht nicht um den Wert des Fahrzeuges....geht um den Listen-Neuwert bei Erstzulassung!
Wenn Chef den für 30.000€ kauft, der aber Liste 35000€ kostet, dann musst du 350€ monatlich vom netto abgeben.
Man kann noch etwas tricksen, wenn der AG die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte übernimmt, dann zahlt der pauschaliert die Steuer und du musst den Betrag dann weniger abgeben, kannst umgekehrt, aber nicht mehr Fahrtkosten in der Einkommenssteurerklärung angeben!
Die Frage, ob du mehr brutto bekommst steht auf einem anderen Blatt.
Du fährst doch damit Hausbesuche. Dein Chef muss dir das Auto zur Verfügung stellen. Seit wann müssen wir dafür aufkommen.
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484 schrieb:
Das verstehe ich jetzt nicht, was hat das denn mit dem Wert vom Fahrzeug zu tun. Du machst doch Hausbesuche. Das ist doch nicht dein privates Auto ?
Du fährst doch damit Hausbesuche. Dein Chef muss dir das Auto zur Verfügung stellen. Seit wann müssen wir dafür aufkommen.
Bei der 1%- Regelung von Firmenwagen bekommt der MA von seinem AG ein Fahrzeug gestellt welches es im vollen Umfang nutzen kann, eben auch privat. Hier werden meist auch Steuern, Versicherung und Benzin vom AG bezahlt. Um den geldwerten Vorteil auszugleichen muss der AN dieses Fahrzeug mit 1% vom Buttolistenpreis über sein Gehalt bezahlen.
@anonymus
In vielen Fällen stockt der AG das Bruttogehalt auf um die Lücke die dem AN durch die 1% Zahlung entsteht auszugleichen. Das ist alles Verhandlungssache. In solch einem Fall hat der AN nur Vorteile, vor allem wenn man bedenkt das ein Firmenfahrzeug inkl. Stuer, Verischerung und Benzin schnell einer "Gehaltserhöhung" von 500€ gleichkommt....
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don schrieb:
Du hast garnicht verstanden um was es geht...
Bei der 1%- Regelung von Firmenwagen bekommt der MA von seinem AG ein Fahrzeug gestellt welches es im vollen Umfang nutzen kann, eben auch privat. Hier werden meist auch Steuern, Versicherung und Benzin vom AG bezahlt. Um den geldwerten Vorteil auszugleichen muss der AN dieses Fahrzeug mit 1% vom Buttolistenpreis über sein Gehalt bezahlen.
@anonymus
In vielen Fällen stockt der AG das Bruttogehalt auf um die Lücke die dem AN durch die 1% Zahlung entsteht auszugleichen. Das ist alles Verhandlungssache. In solch einem Fall hat der AN nur Vorteile, vor allem wenn man bedenkt das ein Firmenfahrzeug inkl. Stuer, Verischerung und Benzin schnell einer "Gehaltserhöhung" von 500€ gleichkommt....
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TheStonie schrieb:
achso...0,03% pro km muss auch noch der AN zahlen für die Entfernung Wohnung-> Arbeitsstätte
> Du hast garnicht verstanden um was es geht...
> Bei der 1%- Regelung von Firmenwagen bekommt der MA von seinem
> AG ein Fahrzeug gestellt welches es im vollen Umfang nutzen
> kann, eben auch privat. [...]
... wobei das hier nur Interpretation ist und nicht unbedingt aus dem Eröffnungsthread hervorgeht:
mab schrieb:
> Hallo, soll einen Firmenwagen bekommen, der Wert beträgt 30000€
> Was wird mir vom Netto abgezogen, wer kann helfen ?
Daraus lässt sich nicht zwangsläufig ableiten, dass der "Firmenwagen" auch zur privaten Nutzung überlassen wird... :unamused:
Sollte eine private Nutzung erlaubt werden, muss dieser "geldwerte Vorteil", den der Beschäftigte hat, auch als Einkommen versteuert werden. Und auch dabei gibt es zumindest zwei Möglichkeiten: entweder der erwähnte 1-Prozent-Regelung - zu der zusätzlich übrigens je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle nochmal 0,03 Prozent des Brutto-Listen-Neupreises des Fahrzeugs versteuert werden müssen - also bei 10 Kilometern dann insgesamt 1,3 Prozent des Listenpreises.
Oder alternativ kann aber auch mittels Fahrtenbuch die tatsächliche private Nutzung festgestellt werden und damit eine Aufteilung aller Kosten in geschäftlichen und privaten Anteil durchgeführt werden - immer dann sinnvoll, wenn der Privatanteil gering bleibt.
Was also zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitnehmer konkret vereinbart ist, kann man mit den jetztigen Informationen nur mutmaßen!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
don schrieb:
> Du hast garnicht verstanden um was es geht...
> Bei der 1%- Regelung von Firmenwagen bekommt der MA von seinem
> AG ein Fahrzeug gestellt welches es im vollen Umfang nutzen
> kann, eben auch privat. [...]
... wobei das hier nur Interpretation ist und nicht unbedingt aus dem Eröffnungsthread hervorgeht:
mab schrieb:
> Hallo, soll einen Firmenwagen bekommen, der Wert beträgt 30000€
> Was wird mir vom Netto abgezogen, wer kann helfen ?
Daraus lässt sich nicht zwangsläufig ableiten, dass der "Firmenwagen" auch zur privaten Nutzung überlassen wird... :unamused:
Sollte eine private Nutzung erlaubt werden, muss dieser "geldwerte Vorteil", den der Beschäftigte hat, auch als Einkommen versteuert werden. Und auch dabei gibt es zumindest zwei Möglichkeiten: entweder der erwähnte 1-Prozent-Regelung - zu der zusätzlich übrigens je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle nochmal 0,03 Prozent des Brutto-Listen-Neupreises des Fahrzeugs versteuert werden müssen - also bei 10 Kilometern dann insgesamt 1,3 Prozent des Listenpreises.
Oder alternativ kann aber auch mittels Fahrtenbuch die tatsächliche private Nutzung festgestellt werden und damit eine Aufteilung aller Kosten in geschäftlichen und privaten Anteil durchgeführt werden - immer dann sinnvoll, wenn der Privatanteil gering bleibt.
Was also zwischen dem Beschäftigten und dem Arbeitnehmer konkret vereinbart ist, kann man mit den jetztigen Informationen nur mutmaßen!
Gruß
Nora
Aber wenn anonymus schreibt er soll einen Firmenwagen bekommen und fragt wieviel er von seinem Netto dafür bezahlen muss ist es doch viel mehr als eine Mutmaßung wenn man davon ausgeht das selbiger auch zur privaten Nutzung vorgesehen ist, wäre dem nicht so würde er näcmlich auch nichts dafür bezahlen müssen.
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don schrieb:
Natülich ist alles das was Du beschreibst absolut korrekt, vor allem die 0,03% für die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnung, danke für das kompletieren!
Aber wenn anonymus schreibt er soll einen Firmenwagen bekommen und fragt wieviel er von seinem Netto dafür bezahlen muss ist es doch viel mehr als eine Mutmaßung wenn man davon ausgeht das selbiger auch zur privaten Nutzung vorgesehen ist, wäre dem nicht so würde er näcmlich auch nichts dafür bezahlen müssen.
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Leni C. schrieb:
Ich habe meinem MA einen Firmenwagen mit dieser 1%-Regelung gekauft. Er kann ihn natürlich komplett auch privat nutzen. Dieses Prozent ( plus km Wohnung - Praxis ) wird als Bruttolohn bei der Abrechnung aufgeschlagen , dann werden die Sozialabgaben berechnet und dann diese Summe vom Nettolohn abgezogen. Ihn kostet das im Monat 157 €, aber er muß ansonsten nichts mehr für diesen Wagen bezahlen, weil alles ( Sprit, Versicherungen, Reifen, Wartung etc. ) über die Praxis läuft. Und er sagt, daß er niemals für diesen Preis selber ein Auto finanzieren und unterhalten könnte.
ich werde als Physio im Außendienst eingesetzt, reine Beratung und die Einsatzorte sind jeden Tag verschieden.
Wie verhält es sich also mit den Kilometern, wie werden die berechnet ?
Kfz ist auch zur priv Nutzung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke erstmal,
ich werde als Physio im Außendienst eingesetzt, reine Beratung und die Einsatzorte sind jeden Tag verschieden.
Wie verhält es sich also mit den Kilometern, wie werden die berechnet ?
Kfz ist auch zur priv Nutzung
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don schrieb:
Wurde hier bereits ausführlich beantwortet! Zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0.03%. Alle anderen zählen nicht, ob Du nun 100 oder 10.000Km im Monate fährst spielt keine Rolle.
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Leni C. schrieb:
Du bekommst den Sprit bezahlt, egal wieviele Kilometer du fährst. Mit dem 1% , das du bezahlen mußt, hast du sämtliche Kosten für dich beglichen, alles wird vom AG bezahlt. Du mußt ihm nur immer die jeweiligen Belege geben , die braucht er für die Steuer.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Nora, also nur 1 Prozent Abzug vom Nettolohn...günstiger kann ich ja nicht ein Auto unterhalten...super
DAs setzt aber ein lückenloses Fahrtenbuch voraus. Dann kann man zum Jahresende feststellen KOsten für das Auto, Anteil für Privatfahrten in %. DAs rechnet man um und fertig. Gerade bei vielen Außendienstfahrten, wenn Privat nur Minimal ist, lohnt sich das vielleicht.
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TheStonie schrieb:
Man kann auch Aufwandsspezifisch die Private Nutzung abrechnen.
DAs setzt aber ein lückenloses Fahrtenbuch voraus. Dann kann man zum Jahresende feststellen KOsten für das Auto, Anteil für Privatfahrten in %. DAs rechnet man um und fertig. Gerade bei vielen Außendienstfahrten, wenn Privat nur Minimal ist, lohnt sich das vielleicht.
> Danke Nora, also nur 1 Prozent Abzug vom Nettolohn...günstiger
> kann ich ja nicht ein Auto unterhalten...super
Ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich noch über das gleiche Prozent reden...
:unamused:
Die 1-Prozent-Regelung bedeutet - wie von mehreren Schreibern schon erläutert - eine vom Fahrzeugpreis abhängige Summe, die als Gehalt versteuert werden muss.
Dazu wird eben der Brutto-Listen-Neupreis des jeweiligen Autos als Rechengrundlage genommen. Wenn es sich beispielsweise um ein Auto handelt, das als Gebrauchtwagen nur noch ein paar Tausend wert ist, aber als Neuwagen laut Liste 30.000,- gekostet hätte, müsste monatlich ein Prozent von diesen 30.000,- als Gehalt angesetzt werden. Dazu dann noch 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zwischen Betrieb und Wohnung - also bei sieben Kilometern zur Arbeit nochmal 0,21 Prozent des Listenpreises - unabhängig von den privaten oder betrieblichen Fahrkilometern.
In diesem Beispiel würden also 300,- Euro (1% von 30.000,-) plus 63,- Euro (7 Kilometer) = 363,- Euro zu versteuern sein.
Wenn man beispielhaft mit einem bisherigen Gehalt von 2.000,- Euro (Annahme: Steuerklasse 1, Bayern, kinderlos, kirchensteuerpflichtig) einen monatlichen Steuerabzug von 242,50 Euro hatte und das Fahrzeug sozusagen als Zugabe vom Arbeitgeber gestellt bekommt, dann sind nun 2.363,- zu versteuern - immerhin 340,30 Euro Steuer - also knapp 100,- Euro mehr an Abzügen pro Monat oder genau 1.173,60 Euro im Jahr.
Ansonsten bleibt eben noch das Modell, was von TheStonie auch nochmal erwähnt wurde: mittels Fahrtenbuch werden sämtliche entstandenen Kosten in eine geschäftliche und die Privatnutzung aufgeteilt.
Oder auch bei der 1-Prozent-Regelung sind viele verscheidene Lösungen denkbar, auf die sich AG und AN in einem "Dienstwagenüberlassungsvertrag" einigen können: beispielsweise kann vereinbart sein, dass die Privatnutzung nicht für Urlaubsfahrten oder das Ausland gilt, oder dass nur Tankrechnungen übernommen werden, die an einer bestimmten Tankstelle oder mit einer bestimmten Tankkarte gezahlt wurden.
Ich hoffe, eventuelle Unklarheiten noch ein wenig erhellt zu haben...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Danke Nora, also nur 1 Prozent Abzug vom Nettolohn...günstiger
> kann ich ja nicht ein Auto unterhalten...super
Ich bin mir nicht sicher, ob wir wirklich noch über das gleiche Prozent reden...
:unamused:
Die 1-Prozent-Regelung bedeutet - wie von mehreren Schreibern schon erläutert - eine vom Fahrzeugpreis abhängige Summe, die als Gehalt versteuert werden muss.
Dazu wird eben der Brutto-Listen-Neupreis des jeweiligen Autos als Rechengrundlage genommen. Wenn es sich beispielsweise um ein Auto handelt, das als Gebrauchtwagen nur noch ein paar Tausend wert ist, aber als Neuwagen laut Liste 30.000,- gekostet hätte, müsste monatlich ein Prozent von diesen 30.000,- als Gehalt angesetzt werden. Dazu dann noch 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer zwischen Betrieb und Wohnung - also bei sieben Kilometern zur Arbeit nochmal 0,21 Prozent des Listenpreises - unabhängig von den privaten oder betrieblichen Fahrkilometern.
In diesem Beispiel würden also 300,- Euro (1% von 30.000,-) plus 63,- Euro (7 Kilometer) = 363,- Euro zu versteuern sein.
Wenn man beispielhaft mit einem bisherigen Gehalt von 2.000,- Euro (Annahme: Steuerklasse 1, Bayern, kinderlos, kirchensteuerpflichtig) einen monatlichen Steuerabzug von 242,50 Euro hatte und das Fahrzeug sozusagen als Zugabe vom Arbeitgeber gestellt bekommt, dann sind nun 2.363,- zu versteuern - immerhin 340,30 Euro Steuer - also knapp 100,- Euro mehr an Abzügen pro Monat oder genau 1.173,60 Euro im Jahr.
Ansonsten bleibt eben noch das Modell, was von TheStonie auch nochmal erwähnt wurde: mittels Fahrtenbuch werden sämtliche entstandenen Kosten in eine geschäftliche und die Privatnutzung aufgeteilt.
Oder auch bei der 1-Prozent-Regelung sind viele verscheidene Lösungen denkbar, auf die sich AG und AN in einem "Dienstwagenüberlassungsvertrag" einigen können: beispielsweise kann vereinbart sein, dass die Privatnutzung nicht für Urlaubsfahrten oder das Ausland gilt, oder dass nur Tankrechnungen übernommen werden, die an einer bestimmten Tankstelle oder mit einer bestimmten Tankkarte gezahlt wurden.
Ich hoffe, eventuelle Unklarheiten noch ein wenig erhellt zu haben...
Gruß
Nora
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don schrieb:
Nora dann versuch mal ein Fahrzeug im Wert von 30.000€ inkl. Steuern, Versicherung und Benzin mit knapp 100€ im Monat zu realisieren! Und wie gesagt kann man als AG das Brutto so anpassen, das dem AN kein "Nachteil" entsteht. Die Variante mit dem Fahrtenbuch ist immer eine Überlegung wert, den bei überwiegend dienstlicher Fahrten kommt wesentlich weniger zum versteuern zusammen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Stimmt, ja für 100,- bis 150,- gibt es keinen privaten Wagen komplett.....
> Nora dann versuch mal ein Fahrzeug im Wert von 30.000€ inkl.
> Steuern, Versicherung und Benzin mit knapp 100€ im Monat zu
> realisieren! Und wie gesagt kann man als AG das Brutto so
> anpassen, das dem AN kein \"Nachteil\" entsteht.
Ich habe auch keineswegs behauptet, dass für 100,- Euro alles abgedeckt wird... :unamused: :point_up:
Mein Hinweis richtete sich - wie angegeben - gegen die völlig falsche Aussage von "1 Prozent Abzug vom Nettolohn", die gezeigt hatte, dass die vorhergehenden Erklärungen noch nicht verstanden wurden.
Im Gegenzug fände ich aber auch eine Rechnung fair, was einem Arbeitgeber an Kosten entstehen kann, wenn er ein Fahrzeug stellt und sämtliche Unterhaltskosten übernimmt. Gut finde ich dabei dann auch noch den Hinweis, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch zusätzlich das Gehalt erhöhen könnte, wenn er ihm schon das Auto überlässt, damit wenigstens dem AN kein "Nachteil" entsteht... - das vereinfacht diese Rechnung...
:smile:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
don schrieb:
> Nora dann versuch mal ein Fahrzeug im Wert von 30.000€ inkl.
> Steuern, Versicherung und Benzin mit knapp 100€ im Monat zu
> realisieren! Und wie gesagt kann man als AG das Brutto so
> anpassen, das dem AN kein \"Nachteil\" entsteht.
Ich habe auch keineswegs behauptet, dass für 100,- Euro alles abgedeckt wird... :unamused: :point_up:
Mein Hinweis richtete sich - wie angegeben - gegen die völlig falsche Aussage von "1 Prozent Abzug vom Nettolohn", die gezeigt hatte, dass die vorhergehenden Erklärungen noch nicht verstanden wurden.
Im Gegenzug fände ich aber auch eine Rechnung fair, was einem Arbeitgeber an Kosten entstehen kann, wenn er ein Fahrzeug stellt und sämtliche Unterhaltskosten übernimmt. Gut finde ich dabei dann auch noch den Hinweis, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch zusätzlich das Gehalt erhöhen könnte, wenn er ihm schon das Auto überlässt, damit wenigstens dem AN kein "Nachteil" entsteht... - das vereinfacht diese Rechnung...
:smile:
Gruß
Nora
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Thomas schrieb:
das hängt vom Brutto ab. Wenn du 1.000 verdienst, stehen bekommst du jetzt 1.300. Für die mußt du nun Steuern und Sozialabgaben bezahlen.
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