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ist es möglich, neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Physiotherapeutin freiberuflich Hausbesuche nur für eine Praxis durchzuführen oder müssen es mindestens 2 Praxen sein?
Viele Grüße
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Problem beschreiben
gabriele433 schrieb:
Hallo,
ist es möglich, neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit als Physiotherapeutin freiberuflich Hausbesuche nur für eine Praxis durchzuführen oder müssen es mindestens 2 Praxen sein?
Viele Grüße
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(und ja: Das muss immer wieder gesagt werden, wenn es falsch benutzt wird :kissing_closed_eyes:)
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Bernie schrieb:
FREIE MITARBEIT nicht FREIBERUFLICH !
(und ja: Das muss immer wieder gesagt werden, wenn es falsch benutzt wird :kissing_closed_eyes:)
FREIE MITARBEIT nicht FREIBERUFLICH !
(und ja: Das muss immer wieder gesagt werden, wenn es falsch benutzt wird :kissing_closed_eyes:)
hast recht...., bin s grad müd....
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ali schrieb:
Bernie schrieb am 26.4.19 14:23:
FREIE MITARBEIT nicht FREIBERUFLICH !
(und ja: Das muss immer wieder gesagt werden, wenn es falsch benutzt wird :kissing_closed_eyes:)
hast recht...., bin s grad müd....
Allein das spricht Bände, wie gut dort die Selbständigen vertreten werden.
SORRY, Gabriele, völlig an deiner Frage vorbei. Schließe mich vollumfänglich alis Meinung an. Ich würde als PI das Risiko als einziger Auftraggeber nicht eingehen.
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Susulo schrieb:
Ihr habt ja so Recht....und deshalb finde ich es immer total schräg, dass es in meinem Ex-Verband immer noch einen "Beisitz Freiberufler" für die Selbständigen gibt. Und unter der Rubrik "wir über uns" steht dann (es folgt Originalzitat): Der 1964 gegründete Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V. (dbl) ist der Berufs- und Fachverband der freiberuflichen und angestellten LogopädInnen, der au....
Allein das spricht Bände, wie gut dort die Selbständigen vertreten werden.
SORRY, Gabriele, völlig an deiner Frage vorbei. Schließe mich vollumfänglich alis Meinung an. Ich würde als PI das Risiko als einziger Auftraggeber nicht eingehen.
wenn ich deine Aussage noch einmal überdenke werde ich unsicher.
Deshalb die Frage an dich.
Ist es theoretisch möglich, dass die Anerkennung einer selbstständigen Tätigkeit widerrufen wird, wenn man als einzigen Auftraggeber nur die GKV hat?
mfg mocca
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mocca schrieb:
hallo ali,
wenn ich deine Aussage noch einmal überdenke werde ich unsicher.
Deshalb die Frage an dich.
Ist es theoretisch möglich, dass die Anerkennung einer selbstständigen Tätigkeit widerrufen wird, wenn man als einzigen Auftraggeber nur die GKV hat?
mfg mocca
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Eberhard schrieb:
Aber hier im Forum sollte man schon den Unterschied kennen zwischen einem Freiberufler und einem Freiem Mitarbeiter.
Aber hier im Forum sollte man schon den Unterschied kennen zwischen einem Freiberufler und einem Freiem Mitarbeiter.
...Gabriele trägt zur Zeit einen gelben Stern durch die Gegend, d.h. bei halbwegs sozialverträglicher Nutzung des Internets ist sie seit gut einem halben Jahr dabei.
Zwischen Freiem Beruf und Freier Mitarbeit differenzieren zu können ist, theoretisch, Vermittlungsaufgabe in der Berufskunde. Berufskundliche Inhalte sind nicht examensrelevant - und, Hand aufs Herz, wer hat in der Ausbildung mit vollem Herzen in der Berufskunde aufgepasst? (bis ich in die Ausbildung eingestiegen bin war die Hälfte der dafür eingeplanten Stunden bereits abgehandelt...)
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Papa Alpaka schrieb:
Eberhard schrieb am 26.4.19 16:57:
Aber hier im Forum sollte man schon den Unterschied kennen zwischen einem Freiberufler und einem Freiem Mitarbeiter.
...Gabriele trägt zur Zeit einen gelben Stern durch die Gegend, d.h. bei halbwegs sozialverträglicher Nutzung des Internets ist sie seit gut einem halben Jahr dabei.
Zwischen Freiem Beruf und Freier Mitarbeit differenzieren zu können ist, theoretisch, Vermittlungsaufgabe in der Berufskunde. Berufskundliche Inhalte sind nicht examensrelevant - und, Hand aufs Herz, wer hat in der Ausbildung mit vollem Herzen in der Berufskunde aufgepasst? (bis ich in die Ausbildung eingestiegen bin war die Hälfte der dafür eingeplanten Stunden bereits abgehandelt...)
Da Ihr das aber wisst, muss ich das an anderer Stelle sicherlich nicht erklären. Oder klemmts da wirklich bei Euch?
Dann berate ich Euch natürlich gern.
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JRK schrieb:
Da sich hier vorwiegend sachkundige PI tummeln, brauche ich wahrscheinlich nicht allzu sehr ausführen wie man einen vernünftigen Vertrag für FM erstellt und die PI wissen wahrscheinlich auch, dass die Tätigkeit eines PT im Rahmen von HB von der DRV im Rahmen eines Statusfeststelkungsverfahrens als überwiegend nicht abhängig beschäftigt eingestuft wird und somit kein Risiko besteht. Das Risiko der Nachforderungen durch die GKV, Jahre nach Beendigung der Tätigkeit, hat man beim Angestellten ja genauso. Im Gegensatz dazu hat man aber beim FM zumindest vertraglich die Möglichkeit diese Nachzahlung auf ihn zu verlagern. Deshalb ist er ja FM und trägt dieses finanzielle Risiko. Beim Angestellten ist diese Möglichkeit ausgeschlossen.
Da Ihr das aber wisst, muss ich das an anderer Stelle sicherlich nicht erklären. Oder klemmts da wirklich bei Euch?
Dann berate ich Euch natürlich gern.
Vielleicht liest ja auch Kollege/Kollegin m. mit und steht mit des Rätsels Lösung in den Startlöchern.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Frage wurde an anderer Stelle ganz konkret gestellt. Und ja, ich warte tatsächlich auf genau die Antwort, weils bei mir klemmt. Also, beschreibe bitte konkret, wie ein ehemaliger FM, der kein Einkommen mehr hat, dazu gebracht wird, finanziell gerade zu stehen (für den PI). Für dieses Vertragskonstrukt interessiere ich mich ernsthaft. Übrigens war ich selbst mal FM und habe keine Probleme mit FMs.
Vielleicht liest ja auch Kollege/Kollegin m. mit und steht mit des Rätsels Lösung in den Startlöchern.
MfG :)
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karl rehfuss schrieb:
Dito
Beim FM hängt es eben grob davon ab, ob er im Vertrag stehen hat, dass er für seine abzugebenden Prozente die Praxis mit Terminierung und Abrechnung beauftragt hat oder ob er dies selbst machen muss. Im ersten Fall trägt der PI die Nachforderungen im zweiten Fall der FM. Aber wie gesagt, ich bin der Meinung, dass Nachzahlungen das Risiko des PI sein sollte, da der Lohn des Angestellten ja auch bezahlt wurde.
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JRK schrieb:
Das Thema der Nachforderungen habt Ihr aufgeworfen. Aus meiner Sicht sollte dies der PI tragen, da er auch beim Angestellten den Lohn zahlen musste und Jahre später die Nachforderungen kommen können, ohne den Angestellten dafür zu belangen. Deshalb ist es aus meiner Sicht das unternehmerische Risiko des PI. Egal ob Angestellter oder FM.
Beim FM hängt es eben grob davon ab, ob er im Vertrag stehen hat, dass er für seine abzugebenden Prozente die Praxis mit Terminierung und Abrechnung beauftragt hat oder ob er dies selbst machen muss. Im ersten Fall trägt der PI die Nachforderungen im zweiten Fall der FM. Aber wie gesagt, ich bin der Meinung, dass Nachzahlungen das Risiko des PI sein sollte, da der Lohn des Angestellten ja auch bezahlt wurde.
Fazit für mich: Steht im Vertrag drin, dass Prozente für Terminierung, Abrechnung usw. sind ists das Problem das PI. Steht es nicht drin ist es das Problem des FM. Den letzteren Fall (Problem des FM) wird es wohl nie geben. Finanziell wird man da wohl auch nie einen FM greifen können.
Da bin ich mit meiner Meinung mal ganz bei dir. Ich verstehe grundsätzlich nur nicht, warum du gebetsmühlenartig das Nullrisiko des PI betonst. Konkret bleibt das Risiko in allen Fällen beim PI. Im ersten Fall ganz klar, im zweiten wenn der FM nicht freiwillig Kosten übernimmt. Im Übrigen braucht er das ja sowieso nicht, weil er ja eh nicht abrechnen kann und dann dafür auch keinerlei Verantwortung übernehmen darf und muss. Also alles beim Alten - keine Verantwortungsübernahme (wenn es Abrechnungsprobleme gibt) durch einen selbstständig arbeitenden Subunternehmer.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Na dann erstmal danke für die Antwort.
Fazit für mich: Steht im Vertrag drin, dass Prozente für Terminierung, Abrechnung usw. sind ists das Problem das PI. Steht es nicht drin ist es das Problem des FM. Den letzteren Fall (Problem des FM) wird es wohl nie geben. Finanziell wird man da wohl auch nie einen FM greifen können.
Da bin ich mit meiner Meinung mal ganz bei dir. Ich verstehe grundsätzlich nur nicht, warum du gebetsmühlenartig das Nullrisiko des PI betonst. Konkret bleibt das Risiko in allen Fällen beim PI. Im ersten Fall ganz klar, im zweiten wenn der FM nicht freiwillig Kosten übernimmt. Im Übrigen braucht er das ja sowieso nicht, weil er ja eh nicht abrechnen kann und dann dafür auch keinerlei Verantwortung übernehmen darf und muss. Also alles beim Alten - keine Verantwortungsübernahme (wenn es Abrechnungsprobleme gibt) durch einen selbstständig arbeitenden Subunternehmer.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
.
Unter Risiko eines FM habe ich nur FM spezifische Risiken gesehen (siehe Scheinselbständigkeit) und die gehen gegen Null, wenn man sich auskennt und es richtig macht. Ich verstehe auch nicht, warum PI hier ständig die FM niederschreiben. FM weisen weniger Krankheitstage auf, sind flexibler, arbeiten mehr und sind motivierter als AN. Wenn nicht, ist man sie auch schnell wieder los. Mit einem AN holt man sich manchmal ein faules Ei ins Nest, muss Gespräche führen, teilweise noch schulen und wochenlange Krankheitsphasen bezahlen.
Das sollte die Frage des Risikos relativieren.
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JRK schrieb:
Wir schreiben aneinander vorbei. Unter Risiko eines FM habe ich nie die Nachforderungen einer KK gesehen, da es kein FM spezifisches Risiko ist. Es ist das allgemeine unternehmerische Risiko eines PI, unabhängig davon wer die Leistung erbracht hat.
Unter Risiko eines FM habe ich nur FM spezifische Risiken gesehen (siehe Scheinselbständigkeit) und die gehen gegen Null, wenn man sich auskennt und es richtig macht. Ich verstehe auch nicht, warum PI hier ständig die FM niederschreiben. FM weisen weniger Krankheitstage auf, sind flexibler, arbeiten mehr und sind motivierter als AN. Wenn nicht, ist man sie auch schnell wieder los. Mit einem AN holt man sich manchmal ein faules Ei ins Nest, muss Gespräche führen, teilweise noch schulen und wochenlange Krankheitsphasen bezahlen.
Das sollte die Frage des Risikos relativieren.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
theoretisch möglich, da aber mehrere Auftraggeber ein wichtiges Kriterium für die Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit ist, ist praktisch in diesem Fall davon abzuraten...
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Wenn Du einen Auftraggeber findest, der bereit ist Dir Patienten zu überlassen oder über den Du selbst aquirierte Hauspatientem abrechnen kannst, ist das selbstverständlich möglich. Bis zu einer Summe von 5400€/Jahr steuerpflichtiges Einkommen bleibt diese Tätigkeit auch sozialversicherungsfrei. Damit spielt die Frage wieviel Auftraggeber Du hast keine Rolle. Willst Du mehr verdienen kommst Du in die Versicherungspflicht der Rentenversicherung(DRV) . Dann gehen knapp 20% flöten und das lohnt dann kaum noch. Verdienst Du mehr oder genau soviel als Selbständige wie als Angestellte, kommen auch noch Krankenversicherungsbeiträge auf Dich zu. Berufshaftpflicht und BG- Beiträge, sind immer zu entrichten. Dann wäre ein Midijob vermutlich sinnvoller. Ob eine nebenberuflich, selbständige Tätigkeit Probleme wg. nur einem Auftrageber machen kann, bezweifele ich. Diese Regelung soll eine finanzielle Abhängigkeit vermeiden. Das wäre bei Nebeneinkünften ja nicht der Fall. Entsprechend müsstest Du argumentieren, wenn es zu einem Konflikt käme. Eine Statusprüfung bei der DRV würde ich an Deiner Stelle nur machen, wenn Du überwiegend selbständig arbeiten willst. Aber das ist meine Meinung und ich bin kein Praxisinhaber. Viel Erfolg.
Ich bin auf diesen Gedanken gekommen, weil ich leider ein neues Auto benötige und dieses zu einem großen Teil für Hausbesuche in einem Angestelltenverhältnis auf geringfügiger Basis benötige.
Wie könnte man den Kauf steuerlich geltend machen, so dass es sich finanziell lohnt?
Ein Finanzbeamter hat gesagt, dass eine
Abschreibung über 5 Jahre unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
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Das geht grundsätzlich auch als Angestellter. Sogenannte Lohnsteuervereine beraten Arbeitnehmer auch für kleines Geld.
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Shakespeare schrieb:
Die steuerliche Abschreibung von dienstlich genutzten Autos ist für Steuerunkundige nicht ganz einfach. Du kannst das googeln und wenn das nicht reicht, einen Steuerberater fragen.
Das geht grundsätzlich auch als Angestellter. Sogenannte Lohnsteuervereine beraten Arbeitnehmer auch für kleines Geld.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
HM... das Betriebsmittel "Auto" für HB sollte schon der AG stellen ....manchmal reicht ja auch schon ein Fahrrad.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
Da hast Du Recht. Aber so ein Dienstauto kostet incl. Anschaffung/Leasing, Unterhalt etc. einige Hunderter im Monat. Das fängt weder die steuerliche Entlastung noch die knapp 20€ Kassenhonorar wirklich auf. Das rechnet sich für kleinere Praxen nicht. Das Teil müsste dann eigentlich den ganzen Tag rollen. Würde man ein Dienstauto vorschreiben oder nur Patienten anfahren die man in 10-15 Min. mit dem Rad erreicht, würden wohl viele Praxen auf Hausbesuche verzichten müssen oder diese an freie Mitarbeiter auslagern.
...... Würde man ein Dienstauto vorschreiben oder nur Patienten anfahren die man in 10-15 Min. mit dem Rad erreicht, würden wohl viele Praxen auf Hausbesuche verzichten müssen oder diese an freie Mitarbeiter auslagern.
Das ist doch heute (auch ohne diese Vorschrift) schon der Fall - oder hab ich was verpasst?
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Susulo schrieb:
Shakespeare schrieb am 27.4.19 09:43:
...... Würde man ein Dienstauto vorschreiben oder nur Patienten anfahren die man in 10-15 Min. mit dem Rad erreicht, würden wohl viele Praxen auf Hausbesuche verzichten müssen oder diese an freie Mitarbeiter auslagern.
Das ist doch heute (auch ohne diese Vorschrift) schon der Fall - oder hab ich was verpasst?
Kein Problem mit Scheinselbständigkeit, Bindung des Pat. und der Familie an die Praxis, da man den angefragten HB nicht ablehnen muss und der FM bekommt einen ordentlichen Stundensatz von ca. 50 Euro die Stunde, sofern die HB gut gelegt und organisiert werden. Eine win win Situation.
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JRK schrieb:
Die Auslagerung von HB an einen FM ist doch das Vernünftigste was man als PI machen kann.
Kein Problem mit Scheinselbständigkeit, Bindung des Pat. und der Familie an die Praxis, da man den angefragten HB nicht ablehnen muss und der FM bekommt einen ordentlichen Stundensatz von ca. 50 Euro die Stunde, sofern die HB gut gelegt und organisiert werden. Eine win win Situation.
Die Auslagerung von HB an einen FM ist doch das Vernünftigste was man als PI machen kann.
Kein Problem mit Scheinselbständigkeit, Bindung des Pat. und der Familie an die Praxis, da man den angefragten HB nicht ablehnen muss und der FM bekommt einen ordentlichen Stundensatz von ca. 50 Euro die Stunde, sofern die HB gut gelegt und organisiert werden. Eine win win Situation.
Am besten verweist du noch wie immer auf Null Risiko. Da bist du woanders übrigens immer noch eine Antwort schuldig.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
JRK schrieb am 27.4.19 12:41:
Die Auslagerung von HB an einen FM ist doch das Vernünftigste was man als PI machen kann.
Kein Problem mit Scheinselbständigkeit, Bindung des Pat. und der Familie an die Praxis, da man den angefragten HB nicht ablehnen muss und der FM bekommt einen ordentlichen Stundensatz von ca. 50 Euro die Stunde, sofern die HB gut gelegt und organisiert werden. Eine win win Situation.
Am besten verweist du noch wie immer auf Null Risiko. Da bist du woanders übrigens immer noch eine Antwort schuldig.
MfG :)
Gerade von dir als ausführlich schreibendem scheinbar Sachkundigen wäre es interessant zu erfahren, welche Risiken das Dasein als Fm birgt.
Und vor allem, wie man sich dagegen absichert.
Also Richko, auf geht's!
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karl rehfuss schrieb:
Da warte ich auch noch drauf...
Gerade von dir als ausführlich schreibendem scheinbar Sachkundigen wäre es interessant zu erfahren, welche Risiken das Dasein als Fm birgt.
Und vor allem, wie man sich dagegen absichert.
Also Richko, auf geht's!
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Problem beschreiben
gabriele433 schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin auf diesen Gedanken gekommen, weil ich leider ein neues Auto benötige und dieses zu einem großen Teil für Hausbesuche in einem Angestelltenverhältnis auf geringfügiger Basis benötige.
Wie könnte man den Kauf steuerlich geltend machen, so dass es sich finanziell lohnt?
Ein Finanzbeamter hat gesagt, dass eine
Abschreibung über 5 Jahre unter bestimmten Bedingungen möglich ist.
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