Wir suchen für das TherapieZentrum
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten
(w/m/d)
in Voll- oder Teilzeit zunächst
befristet auf 2 Jahre (mit sehr
guter Aussicht auf Verlängerung).
Das TherapieZentrum (Zentrum für
Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie am Universitätsklinikum
Tübingen) versorgt mit rund 100
Mitarbeitenden interdiszip...
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten
(w/m/d)
in Voll- oder Teilzeit zunächst
befristet auf 2 Jahre (mit sehr
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Das TherapieZentrum (Zentrum für
Physiotherapie, Ergotherapie und
Logopädie am Universitätsklinikum
Tübingen) versorgt mit rund 100
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Ich hab ein cmd-Rezept von einer DAK-Patientin erhalten mit 10x KG und 10xMT.
Ist das so zulässig bei gesetzlichen Kassen???
Danke für eure Hilfe.
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SchnuffUlm schrieb:
Hallo!
Ich hab ein cmd-Rezept von einer DAK-Patientin erhalten mit 10x KG und 10xMT.
Ist das so zulässig bei gesetzlichen Kassen???
Danke für eure Hilfe.
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therapeutin schrieb:
ja
Seither achten wir in der Praxis auf diese Kombinationen und lassen die Rezepte entsprechend abändern.
Frag doch einfach mal bei der DAK direkt nach oder erkundige Dich bei Deinem Abrechnungszentrum. Optika hat diesen Hinweis z.B. schon seit längerem auf dem Index.
Viele Grüße
Holzwurm
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Tempelritter schrieb:
Das mit der AOK woher nimmt sich die AOK das Recht zu kürzen? Ich hoffe du bist in den Widerspruch mit Klageandrohung gegangen.
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Wonderwoman schrieb:
Totaler Unsinn... Zahnärzte unterliegen nicht den HMR und können verschreiben was sie wollen. :point_up:
Einzige Möglichkeit wäre, einen Verbandsjustitiar damit zu beauftragen, den Klageweg eingehen zu wollen. In der Regel lässt sich die AOK nicht auf den Klageweg ein. Allerdings muss ein Mitglied die Klage anstrengen, ein Verband kann das nicht.
Und hier scheiden sich dann die Geister, denn kein Mitglied war bisher bereit diesen Klageweg zu beschreiten, laut meiner Auskunft.
Wir bekommen das gesamte Rezept bezahlt, da wir eine andere Argumentation haben, die auch vor dem MDK standhält.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Holzwurm hat schon Recht dass die AOK so argimentiert.
Einzige Möglichkeit wäre, einen Verbandsjustitiar damit zu beauftragen, den Klageweg eingehen zu wollen. In der Regel lässt sich die AOK nicht auf den Klageweg ein. Allerdings muss ein Mitglied die Klage anstrengen, ein Verband kann das nicht.
Und hier scheiden sich dann die Geister, denn kein Mitglied war bisher bereit diesen Klageweg zu beschreiten, laut meiner Auskunft.
Wir bekommen das gesamte Rezept bezahlt, da wir eine andere Argumentation haben, die auch vor dem MDK standhält.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
bei Rezepten mit mehr wie 3 Heilmittel muss man das je nach Diagnosen hinterfragen aber hier sind 2 Heilmittel die zusammen 1,50€ über dem D1 Betrag liegen. Ich sehe hier überhaupt keinen Grund für eine Absetzung, höchstens die Reduzierung auf die 33,00€ so wie es die AOK BW angekündigt hat. Selbst das ist fragwürdig und müsste über ein Urteil geklärt werden.
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ali schrieb:
falsch gedrückt *hmpf
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Holzwurm schrieb:
Ich würde dieses Rezept in dieser Form nicht uneingeschränkt annehmen. Die 10 x sind sicherlich o.k. , allerdings handelt es sich um 2 erstrangige Heilmittel. Bei einem ähnlichen Fall ( AOK BW ) wurde bei mir vor einigen Monaten nur 1 erstrangiges Heilmittel bezahlt mit der Begründung, dass dies nicht medizinisch bzw. zahnmedizinisch vertretbar sei und man in Zukunft bei einem solchen Fall auf den Satz einer D1-Verordung abgestuft wird.
Seither achten wir in der Praxis auf diese Kombinationen und lassen die Rezepte entsprechend abändern.
Frag doch einfach mal bei der DAK direkt nach oder erkundige Dich bei Deinem Abrechnungszentrum. Optika hat diesen Hinweis z.B. schon seit längerem auf dem Index.
Viele Grüße
Holzwurm
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