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Hallo in die Runde,ich habe nun eine neue Verordnung bei der im Textfeld der Leitsymptomatik "a. texttexttext.." steht aber das Kreuz bei a ist nicht gemacht. Darf ich das selbst machen oder muss das zum Arzt mit Stempel und Gedöns wie früher ?Danke für kurze Info.Schönen Sonntag nochUhu-Schuhu
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Die Antwort ist im Anhang 3 der Heilmittel-Richtlinie zu finden - wo alle Änderungsmöglichkeiten, die von der Heilmittel-Richtlinie erlaubt sind, aufgelistet werden.
Dort wo demnach eine Änderung mit Arztunterschrift durchgeführt werden muss, genügt zukünftig neben der Unterschrift das Datum der Änderung - ohne Stempel. Für Korrekturen bei der Leitsymptomatik findet man dort übrigens, dass eine Änderung im Einvernehmen mit dem Arzt ohne erneute Unterschrift möglich ist.
Gruß
Nora
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Nicht verzweifeln! Die Anlage 3 hat ja nur 18 DIN A4 Seiten!
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??
Wenn du hier auf "Anhang 3 zum Beschluss..." klickst, öffnet sich genau 1 Seite im pdf format. That's it
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss