Du bist Physiotherapeut:in und hast
Lust auf ein großartiges
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behandeln sehr gerne Kinder und
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Kinder und Bobath Kinder.
Natürlich behandeln wir auch
Erwachsene in allen
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sehr gerne Hausbesuche.
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-sehr gute Vergütung
-Arbeitszeit und Stunden frei
wählbar
-30 Tage Urlaub, Geburtstag frei
-5 Tage Fortbildungsurlaub
-interne Fortbildungen mit unser...
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Für die Anwendung von Fango habe ich bisher mit Wärmeträgern im Wasserbad gearbeitet
Jetzt habe ich mich über Wärmeschränke informiert und bin ein wenig unsicher.
Sind alle Wärmeschränke auch für Wärmeträger geeignet und welche Wärmeträger
passen für Wärmeschränke?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann nimmt man für einen Wärmeschrank
Paraffin-Wärmeträger?
Und was sollen Silicat-Packungen sein?
Je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich......
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
Für die Anwendung von Fango habe ich bisher mit Wärmeträgern im Wasserbad gearbeitet
Jetzt habe ich mich über Wärmeschränke informiert und bin ein wenig unsicher.
Sind alle Wärmeschränke auch für Wärmeträger geeignet und welche Wärmeträger
passen für Wärmeschränke?
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann nimmt man für einen Wärmeschrank
Paraffin-Wärmeträger?
Und was sollen Silicat-Packungen sein?
Je mehr ich lese, desto verwirrter werde ich......
Die für den Heißluftofen ca 50€ sind verschweißt und haben einen hohen Anteil an Parafffin und werden hart wenn sie auskühlen. Gibt es in 2 Größen und erinnern an die Fangopackungen.
Dann gibt es welche, die sind aus Textil mit Vulkanerde (ohne Paraffin) ca 250€ Die kannst du nur in den Heißluftofen rein tun, werden aber nicht hart beim auskühlen und du kannst sie schön anlegen.
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was mich verwirrt hat, war das es ja auch noch Fangorührgeräte gibt.
Und da war mir nicht klar, ob man in die dazugehörigen Wärmeschränke auch
Wärmeträger hineinlegen kann oder ob da nur die gegossene Fango warm gehalten wird.
Die Silikatwärmeträger sind ja exorbitant teuer, halten die dann auch dementsprechend mehrere Jahre? Der Effekt des anmodelierens ist ja ganz nett,
aber da muss bei einer Fango ja auch noch die Fangopackung mit drunter.
Die müssten ja theoretisch 5x so lange halten wie ein Paraffin-Wärmeträger.
Habe schon einen Wärmeschrank im Auge...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke erst mal,
was mich verwirrt hat, war das es ja auch noch Fangorührgeräte gibt.
Und da war mir nicht klar, ob man in die dazugehörigen Wärmeschränke auch
Wärmeträger hineinlegen kann oder ob da nur die gegossene Fango warm gehalten wird.
Die Silikatwärmeträger sind ja exorbitant teuer, halten die dann auch dementsprechend mehrere Jahre? Der Effekt des anmodelierens ist ja ganz nett,
aber da muss bei einer Fango ja auch noch die Fangopackung mit drunter.
Die müssten ja theoretisch 5x so lange halten wie ein Paraffin-Wärmeträger.
Habe schon einen Wärmeschrank im Auge...
So verstehe ich das zumindest.
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pt ani schrieb:
§24 Absatz (2) Nr. 5, dem entsprechenden diese Packungen. Da muss keine Fango drunter.
So verstehe ich das zumindest.
Bin froh, dass ich mich damals dafür entschieden habe obwohl die Anschaffungskosten plus passender Wärmeschrank schon sehr teuer waren
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Stefan999 schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Habe meine Spitzner-Therm seit 2018 im permanenten Gebrauch. Sie sehen aus wie neu.
Bin froh, dass ich mich damals dafür entschieden habe obwohl die Anschaffungskosten plus passender Wärmeschrank schon sehr teuer waren
Ich werde mir auch einen Schrank kaufen, und wenn es stimmt was ani meint dann auch Spitzner-Therm Wärmeträger kaufen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Stefan999
Ich werde mir auch einen Schrank kaufen, und wenn es stimmt was ani meint dann auch Spitzner-Therm Wärmeträger kaufen.
Die drei haben diese Art im Sortiment.
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Spitzner, Pino, Schupp.
Die drei haben diese Art im Sortiment.
Hallo ani, du meist § 24 des Rahmenvertrages vom August 21?
Ich finde nämlich keinen §24, der Rahmenvertrag endet mit §22.
Oder beziehst du dich auf eine andere Vereinbarung? Dann bräuchte ich noch, welche das ist.
Danke
PS : Schon gefunden HMR, und Spitzner gibt die Abrechnung nach §24 auf ihrer Seite an.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@pt ani
Hallo ani, du meist § 24 des Rahmenvertrages vom August 21?
Ich finde nämlich keinen §24, der Rahmenvertrag endet mit §22.
Oder beziehst du dich auf eine andere Vereinbarung? Dann bräuchte ich noch, welche das ist.
Danke
PS : Schon gefunden HMR, und Spitzner gibt die Abrechnung nach §24 auf ihrer Seite an.
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Genau
Jetzt bin ich verwirrt. Welche Positionsnummer rechnet ihr denn da ab?
In einem Thread von mir vor nicht allzu langer Zeit hat LarsvR noch gesagt, dass Moor drunter gehört, wenn man X1501 abrechnen will.
https://www.physio.de/community/physiotherapie/waermetraeger/1/568218/1
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physiox100 schrieb:
@pt ani
Jetzt bin ich verwirrt. Welche Positionsnummer rechnet ihr denn da ab?
In einem Thread von mir vor nicht allzu langer Zeit hat LarsvR noch gesagt, dass Moor drunter gehört, wenn man X1501 abrechnen will.
https://www.physio.de/community/physiotherapie/waermetraeger/1/568218/1
HMR § 24
5. Wärmetherapie mittels Warmpackungen mit Peloiden (z. B. Fango), Paraffin oder ParaffinPeloidgemischen zur Applikation intensiver Wärme.
...
Leistungsbeschreibung Physiotherapie
Mit Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen) einschließlich der erforderlichen Nachruhe.
Definition:
Behandlung durch Wärmeleitung mittels erhitzter Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen oder mit wasserhaltigen Peloiden, z. B. Moor, Pelose, Fango oder Schlick. Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig. Bei Verwendung von Paraffin bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens vierstündiges Erhitzen auf 130° C mehrfach wiederverwendet werden (nach Angaben des Herstellers höchstens jedoch 40 mal).
Bei der Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango- oder Schlickpackungen kann das Packungsmaterial nur für denselben Patienten wieder verwendet werden, sofern es in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde.
Bei den Einmalmoorpackungen brauchst du natürlich einer der hier im Thread erwähnten Wärmeträger. Oder soll die Packung kalt verabreicht werden?
Ein Wärmeträger allein (ohne Packung) ist nicht Vertragskonform.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiox100
....
X1501 Warmpackung einzelner oder mehrerer Körperteile
HMR § 24
5. Wärmetherapie mittels Warmpackungen mit Peloiden (z. B. Fango), Paraffin oder ParaffinPeloidgemischen zur Applikation intensiver Wärme.
...
Leistungsbeschreibung Physiotherapie
Mit Paraffinen und/oder Peloiden (z. B. Fango, Moor, Teilbäder mit Paraffin oder Einmalmoorpackungen) einschließlich der erforderlichen Nachruhe.
Definition:
Behandlung durch Wärmeleitung mittels erhitzter Paraffin- bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen oder mit wasserhaltigen Peloiden, z. B. Moor, Pelose, Fango oder Schlick. Zur Aufbereitung der Packungen sind spezielle Aufbereitungsanlagen notwendig. Bei Verwendung von Paraffin bzw. Paraffin-Peloid-Gemischen kann die Packungsmasse nach entsprechender Definition durch mindestens vierstündiges Erhitzen auf 130° C mehrfach wiederverwendet werden (nach Angaben des Herstellers höchstens jedoch 40 mal).
Bei der Anwendung von Moor-, Pelose-, Fango- oder Schlickpackungen kann das Packungsmaterial nur für denselben Patienten wieder verwendet werden, sofern es in geeigneten und namentlich gekennzeichneten Behältern aufbewahrt wurde.
Bei den Einmalmoorpackungen brauchst du natürlich einer der hier im Thread erwähnten Wärmeträger. Oder soll die Packung kalt verabreicht werden?
Ein Wärmeträger allein (ohne Packung) ist nicht Vertragskonform.
Also ich geh grad davon aus, dass ich z.B. einen Spitzner Warmpack nehme, im Ofen erhitzt und dann in Kombination mit einer Einmalmoorpackung dem Patient einpacke. Ist das so richtig?
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physiox100 schrieb:
Ja das ist klar. Aber oben von ptani liest sich das so, als würde die Warmpackung ohne Moor gehen.
Also ich geh grad davon aus, dass ich z.B. einen Spitzner Warmpack nehme, im Ofen erhitzt und dann in Kombination mit einer Einmalmoorpackung dem Patient einpacke. Ist das so richtig?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@physiox100
Also ich geh grad davon aus, dass ich z.B. einen Spitzner Warmpack nehme, im Ofen erhitzt und dann in Kombination mit einer Einmalmoorpackung dem Patient einpacke. Ist das so richtig? So ist es tatsächlich richtig. Jeder anderen Interpretation verbietet der Wortlaut beider zieterten Regelungen.
Dann lohnt sich das eh nicht für mich als Einzelkämpferin.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aber die schreiben das so... weary
Dann lohnt sich das eh nicht für mich als Einzelkämpferin.
Ich würde daher gerne eine eine offiziellen Bestätigung des GKV-Spitzenverbandes sehen wollen. Ich wette, die können das nicht vorlegen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Deren Behauptung ist schlichtweg falsch! Diese Warmpackungen entsprechen in keinster Weise die Beschreibung der HMR bzw. der Leistungsbeschreibung.
Ich würde daher gerne eine eine offiziellen Bestätigung des GKV-Spitzenverbandes sehen wollen. Ich wette, die können das nicht vorlegen.
Vielleicht schreibe ich mal den Vertreiber an, wie sie darauf kommen.
Ein bisschen komisch kam's mir ja vor flushed
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vermutlich nicht.
Vielleicht schreibe ich mal den Vertreiber an, wie sie darauf kommen.
Ein bisschen komisch kam's mir ja vor flushed
Spitzner selber schreibt :
Erstattungsfähigkeit:
Der Spitzner Therm Warmpack wird von allen Krankenkassen identisch wie Fango-Paraffin eingestuft und erstattet. Die Entscheidung, welches Heilmittel zum Einsatz gelangt, liegt grundsätzlich beim Therapeuten. Voraussetzung ist lediglich, dass das Heilmittel den medizinischen Anforderungen entspricht. Der Spitzner Therm Warmpack entspricht diesen Anforderungen voll und ganz. Das bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) aufgrund der zum Spitzner Therm Warmpack vorliegenden Studien.
Damit kann der Spitzner Therm Warmpack gemäß HMR §24 Absatz 2 Nr. 5 abgerechnet werden.
Hieße dann ja, das statt einer Fango, oder Moor, oder Fango-Paraffin der
Paraffin-Silikatträger ohne eine Auflage genutzt werden kann.So verstehe ich das ganze zumindestens
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@pt ani
Spitzner selber schreibt :
Erstattungsfähigkeit:
Der Spitzner Therm Warmpack wird von allen Krankenkassen identisch wie Fango-Paraffin eingestuft und erstattet. Die Entscheidung, welches Heilmittel zum Einsatz gelangt, liegt grundsätzlich beim Therapeuten. Voraussetzung ist lediglich, dass das Heilmittel den medizinischen Anforderungen entspricht. Der Spitzner Therm Warmpack entspricht diesen Anforderungen voll und ganz. Das bestätigt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) aufgrund der zum Spitzner Therm Warmpack vorliegenden Studien.
Damit kann der Spitzner Therm Warmpack gemäß HMR §24 Absatz 2 Nr. 5 abgerechnet werden.
Hieße dann ja, das statt einer Fango, oder Moor, oder Fango-Paraffin der
Paraffin-Silikatträger ohne eine Auflage genutzt werden kann.So verstehe ich das ganze zumindestens
Aber hast Du gelesen, was @Lars van Ravenzwaaij schrieb?
Wenn der Hersteller sich das nur so ausdenkt, nutzt es uns nichts.
Ist mal wieder nicht so einfach..
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich kenne den Text, deswegen schrieb ich das ja weiter oben.
Aber hast Du gelesen, was @Lars van Ravenzwaaij schrieb?
Wenn der Hersteller sich das nur so ausdenkt, nutzt es uns nichts.
Ist mal wieder nicht so einfach..
Ich habe jetzt Spitzner und den Spitzenverband GKV angeschrieben und bei beiden um Antwort gebeten.
Denke das die sich in den nächsten Tagen melden werden.
Was Lars schreibt kann stimmen, muss aber nicht.
Wir werden sehen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@pt ani
Ich habe jetzt Spitzner und den Spitzenverband GKV angeschrieben und bei beiden um Antwort gebeten.
Denke das die sich in den nächsten Tagen melden werden.
Was Lars schreibt kann stimmen, muss aber nicht.
Wir werden sehen.
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich bin gespannt!
Das würde ich für Kassenpatienten nicht machen, Warmpackung und gut ist. Ich habe einen Wärmeschrank mit den Paraffinträgern. Die sind sehr gut und haben intensieve Wärme. Diese Spitzner Teile und auch andere Marken habe ich alle wieder zurück geschickt. Finde die nicht so gut, von der Wärmeleistung und zudem finde ich Sie hart vom Liegegefühl.
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physiobogen schrieb:
@physiox100
Das würde ich für Kassenpatienten nicht machen, Warmpackung und gut ist. Ich habe einen Wärmeschrank mit den Paraffinträgern. Die sind sehr gut und haben intensieve Wärme. Diese Spitzner Teile und auch andere Marken habe ich alle wieder zurück geschickt. Finde die nicht so gut, von der Wärmeleistung und zudem finde ich Sie hart vom Liegegefühl.
Der GKV Spitzenverband hat sich sehr schnell gemeldet und mir geschrieben,
das die Paraffin-Silikatträger ohne Auflage verwendet werden können und auch den
Vorgaben der Abrechnung nach 21501 entsprechen. Das Zauberwort ist in diesem Fall
Paraffin, welches in den Trägern verwendet wird.
Aber !!!
Das gilt nicht, wenn der Arzt die Therapie spezifiziert und Fango oder Moor mit auf die
Verordnung schreibt. Dann muss eine Auflage verwendet werden.
Sprich, schreibt der Arzt nur Wärmetherapie oder Warmpackung auf, dann muss keine Auflage verwendet werden.
Schreibt der Arzt aber Fango / Moor auf, dann muss eine Auflage verwendet werden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@pt ani
Der GKV Spitzenverband hat sich sehr schnell gemeldet und mir geschrieben,
das die Paraffin-Silikatträger ohne Auflage verwendet werden können und auch den
Vorgaben der Abrechnung nach 21501 entsprechen. Das Zauberwort ist in diesem Fall
Paraffin, welches in den Trägern verwendet wird.
Aber !!!
Das gilt nicht, wenn der Arzt die Therapie spezifiziert und Fango oder Moor mit auf die
Verordnung schreibt. Dann muss eine Auflage verwendet werden.
Sprich, schreibt der Arzt nur Wärmetherapie oder Warmpackung auf, dann muss keine Auflage verwendet werden.
Schreibt der Arzt aber Fango / Moor auf, dann muss eine Auflage verwendet werden.
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massu schrieb:
@physiobogen kennt du das? Bei mir fangen die großen Heißluftwärmetrager in der Mitte zu reißen an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Damit fallen die Spitzner Wärmeträger, wie von mir behauptet, aus der Anwendungsgenehmigung heraus. Die Spitzner-Packungen sind eben keine Paraffin-Silikatträger.
Sowohl die Spitzer Therm als auch die Pino Spezial sind Träger mit Silikat und Paraffin.
Dabei handelt es sich um Silikat mit Paraffinummantelung.
Damit erfüllen diese Wärmeträger die Vorgabe der GKV zur Abrechnung, wie ich oben geschrieben habe.
Es geht nur noch darum, ob eine Auflage aus Moor verwendet werden muss oder nicht und das ergibt sich aus dem verschriebenen Heilmittel.
Damit ist das Thema für mich hier erledigt, lieber Lars.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Sowohl die Spitzer Therm als auch die Pino Spezial sind Träger mit Silikat und Paraffin.
Dabei handelt es sich um Silikat mit Paraffinummantelung.
Damit erfüllen diese Wärmeträger die Vorgabe der GKV zur Abrechnung, wie ich oben geschrieben habe.
Es geht nur noch darum, ob eine Auflage aus Moor verwendet werden muss oder nicht und das ergibt sich aus dem verschriebenen Heilmittel.
Damit ist das Thema für mich hier erledigt, lieber Lars.
Ah, danke. Dann herrscht endlich Klarheit grinning
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pt ani schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Ah, danke. Dann herrscht endlich Klarheit grinning
"Der Spitzner Therm Warmpack basiert auf dieser innovativen PCM-Technologie. Er enthält ein hochwertiges Latentwärme-Speichermaterial"
Tatsächlich enthalten diesen Packs ein künstliches Pulver und eben kein Paraffin. Von Paraffin ist nirgendwo die Rede.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Dann hast du die Produktbeschreibung von Spitzner offensichtlich nicht gelesen.
"Der Spitzner Therm Warmpack basiert auf dieser innovativen PCM-Technologie. Er enthält ein hochwertiges Latentwärme-Speichermaterial"
Tatsächlich enthalten diesen Packs ein künstliches Pulver und eben kein Paraffin. Von Paraffin ist nirgendwo die Rede.
also ich habe die großen orangenen, die reissen nicht in der Mitte
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physiobogen schrieb:
@massu
also ich habe die großen orangenen, die reissen nicht in der Mitte
Dann aber sofort zum Augenarzt damit! ;-)))
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Butthead schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Habe schon einen Wärmeschrank im Auge...
Dann aber sofort zum Augenarzt damit! ;-)))
wie kommt dann Spitzner zu solchen Aussagen/Behauptungen:
Warmpack
siehe Registerblatt "Nutzen"??
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wie kommt dann Spitzner zu solchen Aussagen/Behauptungen:
Warmpack
siehe Registerblatt "Nutzen"??
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Auch da geht heraus nicht hervor, dass es sich um (an sich zulässigen) silikat-Paraffin-Packungen handelt. Das ist auch meine Kritik. Spitzner redet von irgendeiner ominösen MCP-Technik und ein Pulver als verwendetes Material. Ich bezweifle weiterhin, dass diese Packs als alleinige Anwendung zulässig sind. Als Wärmeträger z. B. für Einmalmoorpackungen können sie dienen, aber m. E. nicht für mehr.
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nathalie-ann schrieb:
Ich benutze seit 30 Jahren einen Wämeschrank mit Rührwerk, also gieße die Fango-Paraffinpackungen noch selbst, hatte noch nie Probleme, halten die Wärme super, lassen sich gut anmodelieren, den Patienten gefällts, aber bei uns nur noch sehr selten verordnet.
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Problem beschreiben
massu schrieb:
Wenn du z.b bei Pino die Wärmeträger siehst, dann gibt es welche die speziell für Heißluft Öfen und welche die speziell für Wärmebad sind.
Die für den Heißluftofen ca 50€ sind verschweißt und haben einen hohen Anteil an Parafffin und werden hart wenn sie auskühlen. Gibt es in 2 Größen und erinnern an die Fangopackungen.
Dann gibt es welche, die sind aus Textil mit Vulkanerde (ohne Paraffin) ca 250€ Die kannst du nur in den Heißluftofen rein tun, werden aber nicht hart beim auskühlen und du kannst sie schön anlegen.
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