Die Praxis befindet sich seit mehr
als 15 Jahren in
Berlin-Charlottenburg, Nähe
S-Bahnhof Pichelsberg. Wir sind ein
aufgeschlossenes und
berufserfahrenes Therapeutenteam
und wünschen uns Verstärkung,
gern auch tage- oder stundenweise.
Freundschaftlicher Umgang,
Wertschätzung und
Hilfsbereitschaft zeichnen uns
ebenso aus wie professionelles
Arbeiten und fachliche Kompetenz.
Kenntnisse der manuellen Therapie
oder andere Fortbildungen sind von
Vorteil, aber nicht Bedingung.
Berufsanfängerinnen...
als 15 Jahren in
Berlin-Charlottenburg, Nähe
S-Bahnhof Pichelsberg. Wir sind ein
aufgeschlossenes und
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und wünschen uns Verstärkung,
gern auch tage- oder stundenweise.
Freundschaftlicher Umgang,
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Kenntnisse der manuellen Therapie
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Berufsanfängerinnen...
unsere Abrechnungsstelle warnt in der beiliegenden Dokumentation vor Erstattungsausfällen:
Vorherige Genehmigung bei Verordnungen von Asylbewerbern erforderlich!!
Bitte denken Sie daran,dass bei Asylbwerbern die Kostenübernahme seitens der zuständigen Ämter (Sozialamt ua.) vorher genehmigt werden sollte.
Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen nicht bezahlt werden.
Text Ende.
Grüsse
Claus
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Veronika schrieb:
Hallo,
unsere Abrechnungsstelle warnt in der beiliegenden Dokumentation vor Erstattungsausfällen:
Vorherige Genehmigung bei Verordnungen von Asylbewerbern erforderlich!!
Bitte denken Sie daran,dass bei Asylbwerbern die Kostenübernahme seitens der zuständigen Ämter (Sozialamt ua.) vorher genehmigt werden sollte.
Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass die von Ihnen erbrachten Leistungen nicht bezahlt werden.
Text Ende.
Grüsse
Claus
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das schon, aber in nachfolgenden Antworten sieht man, wie wichtig diese Info ist.
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Veronika schrieb:
Hallo,
das schon, aber in nachfolgenden Antworten sieht man, wie wichtig diese Info ist.
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christos schrieb:
Wo ist es auf dem Rezept ersichtlich das es Asylbewerber sind? Ist es extra vermerkt?
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Da steht auf der Verordnung als Kostenträger das Sozialamt oder Ausländeramt und keine Krankenkasse, dann muss der Patient das Rezept vorher bei dieser Stelle genehmigen lassen.
Gruß Evi
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Alexander Fischer schrieb:
Woran erkennt man dann dass es genehmigt wurde?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da ist der Genehmigungsstempel des Amtes drauf.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
Nicht immer ist die Vo. zum Behandlungsbeginn genehmigt.
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idefix- schrieb:
Ohne Genehmigung würde ich so ein Rezept nicht annehmen. Wer garantiert denn, dass es genehmigt wird, wenn Du schon angefangen hast?
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SuFi schrieb:
Richtig. Dann wird erst recht bevorzugt abgelehnt. Eine Erfahrung von früher, aus der ich gelernt habe....
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Tempelritter schrieb:
wir bekommen auch Rezepte die noch nicht genehmigt sind, die Ärzte klären da zum Teil nicht auf. Ohne Genehmigung keine Behandlung.
Nicht immer ist die Vo. zum Behandlungsbeginn genehmigt.
d. h. man muss bei der Annahme darauf achten und die Genehmigung einholen lassen sonst gibt`s keine Kohle.
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morpheus-06 schrieb:
morpheus-06 schrieb am 26.8.15 09:34:
Nicht immer ist die Vo. zum Behandlungsbeginn genehmigt.
d. h. man muss bei der Annahme darauf achten und die Genehmigung einholen lassen sonst gibt`s keine Kohle.
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Helmut Fromberger schrieb:
Genau, erst Genehmigung, dann Behandlung. Wie bei allen anderen VO bei denen das Amt die Kosten übernimmt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Sehr richtig, unbedingt erst genehmigen lassen.!!! Ist die Behandlung schon begonnen, genehmigt das Amt in der Regel nicht mehr und man bleibt auf den Kosten sitzen.
Gruß Britt
Was hindert uns, bei einer ärztlichen Verordnung, jede Behandlung bar im Voraus zu Privattarifen abzukassieren (wie an der Kinokasse)?
Oder herrscht hier staatliches oder kommunales Preisdiktat?
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mocca schrieb:
Haben wir eigentlich einen Vertrag mit dem Sozialamt?
Was hindert uns, bei einer ärztlichen Verordnung, jede Behandlung bar im Voraus zu Privattarifen abzukassieren (wie an der Kinokasse)?
Oder herrscht hier staatliches oder kommunales Preisdiktat?
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eim schrieb:
Die sind schon bei KK versichert aber das Sozialamt bzw.Jobcenter zahlen die Kosten dafür und die genehmigen auch.Wenn du also KK-Verträge hast dann geht es nicht so wie du denkst von wegen Privat
in welchen Verträgen ist das geregelt, bzw. wer hat das mit wem vereinbart?
Sollen dann regional unterschiedliche Therapiepreise zur Abrechnung kommen?
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mocca schrieb:
hallo eim,
in welchen Verträgen ist das geregelt, bzw. wer hat das mit wem vereinbart?
Sollen dann regional unterschiedliche Therapiepreise zur Abrechnung kommen?
Die sind schon bei KK versichert aber das Sozialamt bzw.Jobcenter zahlen die Kosten dafür und die genehmigen auch.Wenn du also KK-Verträge hast dann geht es nicht so wie du denkst von wegen Privat
Nur in NRW, Bremen und Hamburg haben Asylbewerber eine Gesundheitskarte und sind über die Kasse versichert, diese ist als Kostenträger auf dem Rezept vermerkt. In den anderen BL läuft alles nach Genehmigung über das Sozialamt, auch der Krankenschein für den Arztbesuch kommt vom Sozialamt.
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Tempelritter schrieb:
eim schrieb am 27.8.15 20:25:
Die sind schon bei KK versichert aber das Sozialamt bzw.Jobcenter zahlen die Kosten dafür und die genehmigen auch.Wenn du also KK-Verträge hast dann geht es nicht so wie du denkst von wegen Privat
Nur in NRW, Bremen und Hamburg haben Asylbewerber eine Gesundheitskarte und sind über die Kasse versichert, diese ist als Kostenträger auf dem Rezept vermerkt. In den anderen BL läuft alles nach Genehmigung über das Sozialamt, auch der Krankenschein für den Arztbesuch kommt vom Sozialamt.
Z. B. Wegfall der Einzelgenehmigung einer Verordnung von Heilmitteln oder Zuzahlungspflicht/-befreiung.
Besteht eine erweiterte Verordnungsprüfpflicht und Haftung für Therapeuten? Wenn ja, wo geregelt und wie vergütet?
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mocca schrieb:
Unterliegen die Asylbewerber mit Gesundheitskarte dann den GKV-Regularien?
Z. B. Wegfall der Einzelgenehmigung einer Verordnung von Heilmitteln oder Zuzahlungspflicht/-befreiung.
Besteht eine erweiterte Verordnungsprüfpflicht und Haftung für Therapeuten? Wenn ja, wo geregelt und wie vergütet?
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Tempelritter schrieb:
Es gibt da keinen Unterschied zu den anderen GKV-Versicherten mit der Gesundheitskarte, da sie GKV-versichert sind, sprich HMR, HMK und Rahmenverträge haben Gültigkeit. Auch die Zuzahlung wird fällig sein, da sie den Regelsatz Harz4 beziehen.
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Tempelritter schrieb:
danke, das ist aber nicht neu, alle Rezepte die zu Lasten der Sozialämter gehen müssen vor Behandlungsbeginn genehmigt werden.
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Tempelritter schrieb:
so einen Fall hatte ich auch gerade, 2 Termine pünktlich mit Begleitung und das war es dann. Rezept abgebrochen und Rechnung gestellt.
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idefix- schrieb:
Hatten in den letzten Wochen drei Fälle von Asylbewerbern. Rezepte sind genehmigt worden. Problem war null Verständigung wegen der Sprache. Dann kamen sie nur zum ersten Termin pünktlich, ansonsten immer 20 bis 60 Minuten zu spät. Haben alle sechs Termine durchgezogen dann mit dem Sozialamt telefoniert wegen der Kostenübernahme für die nicht eingehaltenen Termine - Antwort: " Da können wir leider nicht für aufkommen "!! Resultat, wir nehmen keine Rezepte mit Asylbewerbern mehr entgegen.
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