Zur Verstärkung unseres Teams der
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
Ludwig Fresenius Schulen in
Landshut suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit mit 20 Wochenstunden
eine:n:
Lehrkraft für Physiotherapie
(m/w/d)
Was Sie erwartet:
-Vorbereitung, Durchführung und
Nachbereitung des Unterrichts nach
der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung in der
Physiotherapie
-Erstellung und Bewertung von
Leistungskontrollen
-Betreuung der Schüler während
der Ausbildung in Theorie und
Praxis sowie im Praktikum
-Klass...
§ 3
Abrechnung der Leistungen
1. Für die Abrechnung der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrages nach § 125 SGB V in der aktuell gültigen Fassung.
2. Für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013 gilt Folgendes: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Behandlung bei der leistungspflichtigen Ersatzkasse eingehen. Verspätet eingehende Abrechnungen gelten als verjährt und werden nicht erstattet.
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eMKa schrieb:
ich frag mich gerade - wer unterschreibt eine solche verjährungsfrist :unamused:
§ 3
Abrechnung der Leistungen
1. Für die Abrechnung der vertraglich vereinbarten Leistungen gelten die Bestimmungen des Rahmenvertrages nach § 125 SGB V in der aktuell gültigen Fassung.
2. Für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013 gilt Folgendes: Die Abrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Abschluss der Behandlung bei der leistungspflichtigen Ersatzkasse eingehen. Verspätet eingehende Abrechnungen gelten als verjährt und werden nicht erstattet.
Frag doch mal die vielen tausend Verbandsmitglieder, welche dererlei Sachverhalte seit Jahren erzwingen. Zu diesem Zweck ausdrücklich deren Verhandlungsführer beauftragen dies durchzusetzen.
Das Kunststück besteht ja auch insofern, die gegen den Berufsstand wirkenden Sachverhalte möglichst hart und realitätsfern zu gestalten. Andersherum im Schulterschluss mit den Kassen die Verbandsmitglieder nicht angedeutet haben möchten, dass Vergütungskürzungen jederzeit ermöglicht bleiben müssen. Da reden die Verbandsmitglieder sicherlich garnicht gerne drüber- haben es lediglich ausdrücklich unterschrieben ( alle Verbände ). Waren selbstverständlich schon immer dagegen, genau deshalb werden dieserlei Regelungen gegen die therapeutischen Leistungserbringer ja unterschrieben, da man genau dagegen ist. Is doch eigentlich auch logisch ?
Die Verbandsmitglieder haben sogar vertraglich geregelt, dass die zugelassenen Leistungserbringer bei Fortbildungsveranstaltungen für die berufspraktische Erfahrungszeit der Dozenten haften. Da muss man erstmal drauf kommen dies der Berufsgruppe draufzugeben, zumal genau diese Erfahrungszeit längst abgeschafft wurde ( von Verbandsmitgliedern gegen sich selber vertraglich wieder eingeführt ).
[bearbeitet am 19.03.13 23:23]
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webpt schrieb:
Wie meinst du diese Frage, wer das vertraglich verabredet hat ?
Frag doch mal die vielen tausend Verbandsmitglieder, welche dererlei Sachverhalte seit Jahren erzwingen. Zu diesem Zweck ausdrücklich deren Verhandlungsführer beauftragen dies durchzusetzen.
Das Kunststück besteht ja auch insofern, die gegen den Berufsstand wirkenden Sachverhalte möglichst hart und realitätsfern zu gestalten. Andersherum im Schulterschluss mit den Kassen die Verbandsmitglieder nicht angedeutet haben möchten, dass Vergütungskürzungen jederzeit ermöglicht bleiben müssen. Da reden die Verbandsmitglieder sicherlich garnicht gerne drüber- haben es lediglich ausdrücklich unterschrieben ( alle Verbände ). Waren selbstverständlich schon immer dagegen, genau deshalb werden dieserlei Regelungen gegen die therapeutischen Leistungserbringer ja unterschrieben, da man genau dagegen ist. Is doch eigentlich auch logisch ?
Die Verbandsmitglieder haben sogar vertraglich geregelt, dass die zugelassenen Leistungserbringer bei Fortbildungsveranstaltungen für die berufspraktische Erfahrungszeit der Dozenten haften. Da muss man erstmal drauf kommen dies der Berufsgruppe draufzugeben, zumal genau diese Erfahrungszeit längst abgeschafft wurde ( von Verbandsmitgliedern gegen sich selber vertraglich wieder eingeführt ).
[bearbeitet am 19.03.13 23:23]
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unsere verordnungen sollen nach 12 monaten verjähren - die kassen düfen aber 48 monate zurückfordern :clap: :clap:
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eMKa schrieb:
im neuen rahmenvertrag des vdek-
unsere verordnungen sollen nach 12 monaten verjähren - die kassen düfen aber 48 monate zurückfordern :clap: :clap:
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gewitterwolke schrieb:
in welchem Vertrag steht das? :anguished:
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Xela schrieb:
das stand auch schon im letzten VDEK Vertrag. Wo ist das Problem? Unter Kaufleuten gilt diese Regelung im Grunde immer.
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