Du bist PHYSIOTHERAPEUTIN oder
PHYSIOTHERAPEUT…
- Du siehst Deinen Beruf als
Berufung und nicht als notwendiges
Übel…
- Du bist teamfähig,
fachkompetent, engagiert für Deine
Patienten und bereit selbständig
zu arbeiten…
- Du bist leistungsbereit und
lässt Dich von einem Schnupfen
nicht gleich umwerfen
Wenn Du diese Fragen mit „JA“
beantworten kannst, dann gestalten
wir für DICH einen individuell auf
Deine Bedürfnisse zugeschnittenen
Arbeitsplatz.
- Du kannst selbs...
PHYSIOTHERAPEUT…
- Du siehst Deinen Beruf als
Berufung und nicht als notwendiges
Übel…
- Du bist teamfähig,
fachkompetent, engagiert für Deine
Patienten und bereit selbständig
zu arbeiten…
- Du bist leistungsbereit und
lässt Dich von einem Schnupfen
nicht gleich umwerfen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ...sollte es nicht ab 01.07.15 mehr Vergütung der RVO Kassen geben ??? Habe nämlich noch keine aktuelle Preisliste zum downloaden gefunden .,...Wer weiss was ??? :unamused:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Bundesland?
:kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bundesland Bayern
:kissing_closed_eyes:
:unamused: :confused:
20.03.2015
Sehr geehrtes Mitglied,
die RVO-Kassen in Bayern bezahlen ab 1. Juli 2015 3,5 Prozent mehr und wir haben Erleichterungen durch Änderungen im Rahmenvertrag erreichen können.
1. Neue Preise ab 01. Juli 2015
Bei den diesjährigen Verhandlungen mit den RVO-Kassen in Bayern ist es uns gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden erneut gelungen, mit 3,5 % eine Erhöhung der Vergütung über der Grundlohnsumme abzuschließen.
Auch in diesem Jahr haben wir die Kassen davon überzeugt, diese Erhöhung strukturell zu verteilen und haben dadurch eine deutliche Steigerung bei den „Hands-on-Leistungen“, wie z. B. KGZNS, KGZNS-Kind, KG, MT, MLD und Kompressions- bandagierung erreicht.
Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 30.06.2015 stattfindet.
Sowie die neuen Preislisten erstellt sind, werden wir sie Ihnen übersenden und auf unsere Homepage [kaputter Link] einstellen.
2. Neuer Rahmenvertrag ab 01. April 2015
Die Kassenvertreter waren auch am Ende der zweiten Verhandlungsrunde nicht bereit, sich über die 3,5 % hinaus zu bewegen. Wir wollten aber angesichts des immensen Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten der Praxen für Sie noch „etwas herausholen“ und haben nun nach Jahren der Bemühungen eine weitere Reduzierung Ihres Aufwands herausgehandelt:
Die Regelungen zum Beginn einer Verordnung und zu den Unterbrechungen werden ab dem 01.04.2015 analog zum
vdek-Rahmenvertrag übernommen.
Das bedeutet konkret:
Beginn:
Die Verordnung muss nun innerhalb von 14 Kalendertagen (bisher 14 Arbeitstage) begonnen werden, aber ein späterer Beginn kann mit dem Arzt besprochen werden. Eine solche einvernehmliche Abweichung ist vom Physiotherapeuten hinten auf der Verordnung zu begründen und zu dokumentieren.
!!! Die Verordnung muss also nicht mehr wie bisher zum Arzt geschickt/ gefaxt werden !!!
Unterbrechung:
Bisher musste jede Verordnung, die länger als 14 Arbeitstage unterbrochen wurde, zum Arzt geschickt/ gefaxt werden, damit dieser eine Weiterbehandlung genehmigt und dies auf der Verordnung vermerkt.
Die neue Regelung analog vdek erspart viel Zeit, Aufwand und Mühe, denn bei den häufigsten Gründen für eine Unterbrechung, die länger als 14 Kalendertage (bisher 14 Arbeitstage) dauert, kann der Physiotherapeut hinten auf der Verordnung diesen Grund notieren.
Diese Gründe sind:
1. Therapeutisch indizierte Unterbrechung (in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt)
2. Krankheit des Patienten / Therapeuten
3. Ferien bzw. Urlaub des Patienten / Therapeuten
!!! Die Verordnung muss also nicht mehr wie bisher zum Arzt geschickt/ gefaxt werden !!!
Damit ist erneut eine Angleichung der Rahmenvertragsbedingungen vdek und RVO Bayern erreicht und somit eine wesentliche Erleichterung für Ihren Praxisalltag gelungen!
Der neue Rahmenvertrag gilt für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.03.2015 stattfindet.
Sowie die neuen Verträge erstellt sind, werden wir sie Ihnen übersenden und auf unsere Homepage [kaputter Link] einstellen.
Klar ist aber auch, dass dieses ordentliche Verhandlungsergebnis angesichts unserer Kampagne "38,7% mehr wert" nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass noch ein enormes Defizit aufzuholen ist: Wir werden nicht locker lassen, die Politik davon zu überzeugen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, Physiotherapeuten adäquat zu bezahlen, um auch dem Fachkräftemangel und der drohenden Unterversorgung der Versicherten wirksam entgegen zu steuern!
Ihr Vorstand
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schaut mal hier ...habe diese Email im März bekommen ....aber irgendwie sind hier keine aktuellen Preislisten zu finden ??? :unamused:
:unamused: :confused:
20.03.2015
Sehr geehrtes Mitglied,
die RVO-Kassen in Bayern bezahlen ab 1. Juli 2015 3,5 Prozent mehr und wir haben Erleichterungen durch Änderungen im Rahmenvertrag erreichen können.
1. Neue Preise ab 01. Juli 2015
Bei den diesjährigen Verhandlungen mit den RVO-Kassen in Bayern ist es uns gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden erneut gelungen, mit 3,5 % eine Erhöhung der Vergütung über der Grundlohnsumme abzuschließen.
Auch in diesem Jahr haben wir die Kassen davon überzeugt, diese Erhöhung strukturell zu verteilen und haben dadurch eine deutliche Steigerung bei den „Hands-on-Leistungen“, wie z. B. KGZNS, KGZNS-Kind, KG, MT, MLD und Kompressions- bandagierung erreicht.
Die neuen Preise gelten für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 30.06.2015 stattfindet.
Sowie die neuen Preislisten erstellt sind, werden wir sie Ihnen übersenden und auf unsere Homepage [kaputter Link] einstellen.
2. Neuer Rahmenvertrag ab 01. April 2015
Die Kassenvertreter waren auch am Ende der zweiten Verhandlungsrunde nicht bereit, sich über die 3,5 % hinaus zu bewegen. Wir wollten aber angesichts des immensen Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten der Praxen für Sie noch „etwas herausholen“ und haben nun nach Jahren der Bemühungen eine weitere Reduzierung Ihres Aufwands herausgehandelt:
Die Regelungen zum Beginn einer Verordnung und zu den Unterbrechungen werden ab dem 01.04.2015 analog zum
vdek-Rahmenvertrag übernommen.
Das bedeutet konkret:
Beginn:
Die Verordnung muss nun innerhalb von 14 Kalendertagen (bisher 14 Arbeitstage) begonnen werden, aber ein späterer Beginn kann mit dem Arzt besprochen werden. Eine solche einvernehmliche Abweichung ist vom Physiotherapeuten hinten auf der Verordnung zu begründen und zu dokumentieren.
!!! Die Verordnung muss also nicht mehr wie bisher zum Arzt geschickt/ gefaxt werden !!!
Unterbrechung:
Bisher musste jede Verordnung, die länger als 14 Arbeitstage unterbrochen wurde, zum Arzt geschickt/ gefaxt werden, damit dieser eine Weiterbehandlung genehmigt und dies auf der Verordnung vermerkt.
Die neue Regelung analog vdek erspart viel Zeit, Aufwand und Mühe, denn bei den häufigsten Gründen für eine Unterbrechung, die länger als 14 Kalendertage (bisher 14 Arbeitstage) dauert, kann der Physiotherapeut hinten auf der Verordnung diesen Grund notieren.
Diese Gründe sind:
1. Therapeutisch indizierte Unterbrechung (in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt)
2. Krankheit des Patienten / Therapeuten
3. Ferien bzw. Urlaub des Patienten / Therapeuten
!!! Die Verordnung muss also nicht mehr wie bisher zum Arzt geschickt/ gefaxt werden !!!
Damit ist erneut eine Angleichung der Rahmenvertragsbedingungen vdek und RVO Bayern erreicht und somit eine wesentliche Erleichterung für Ihren Praxisalltag gelungen!
Der neue Rahmenvertrag gilt für alle Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.03.2015 stattfindet.
Sowie die neuen Verträge erstellt sind, werden wir sie Ihnen übersenden und auf unsere Homepage [kaputter Link] einstellen.
Klar ist aber auch, dass dieses ordentliche Verhandlungsergebnis angesichts unserer Kampagne "38,7% mehr wert" nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass noch ein enormes Defizit aufzuholen ist: Wir werden nicht locker lassen, die Politik davon zu überzeugen, dass dringender Handlungsbedarf besteht, Physiotherapeuten adäquat zu bezahlen, um auch dem Fachkräftemangel und der drohenden Unterversorgung der Versicherten wirksam entgegen zu steuern!
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Tempelritter schrieb:
die neue RVO Liste ist ab 01.06.2016 gültig.
es sollte ständig mehr Vergütung der RVO Kassen geben.
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mocca schrieb:
hallo AT,
es sollte ständig mehr Vergütung der RVO Kassen geben.
https://www.physio.de/preislisten/index.php
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Na endlich :kissing_closed_eyes:
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Peter Appuhn schrieb:
Frisch ausgepackt, die Preisliste Primärkassen Bayern, gültig ab 1. Juli 2015. Wie immer, aktuell, hier zu finden:
https://www.physio.de/preislisten/index.php
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