Für unsere Praxis in Hamburg -
Hamm suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Physiotherapeuten/in.
•
Auf ca. 300 m"² bieten wir unseren
Patienten eine gerätegestützte
Therapie an. Sie behandeln in einem
modernem Umfeld mit 12 Therapeuten
und 3 Rezeptionskräften.
Der Behandlungsschwerpunkt liegt
bei uns im
orthopädisch/chirugischem Bereich.
Neben de...
Hamm suchen wir zum
nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Physiotherapeuten/in.
•
Auf ca. 300 m"² bieten wir unseren
Patienten eine gerätegestützte
Therapie an. Sie behandeln in einem
modernem Umfeld mit 12 Therapeuten
und 3 Rezeptionskräften.
Der Behandlungsschwerpunkt liegt
bei uns im
orthopädisch/chirugischem Bereich.
Neben de...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jens Uhlhorn schrieb:
warum sollte jemand in der jetzt so extrem wichtigen berufspolitischen Zeit einem Verband die Unterstützung entziehen? Vermutlich verzichtest Du dann auch auf die Honorarerhöhung...?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Darum geht es doch nicht! Aber ich finde auf der Internetseite diese Information nicht!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Wieso sollte man ohne verbandszugehörigkeit keine honorarerhöhung bekommen???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
medizinerin88 schrieb:
Möglicherweise könnte auch ein Anruf beim jeweiligen Verband mehr zur Aufklärung beitragen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie lange sind die Kündigungsfristen beim ZVK bzw. VPT?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Auf beiden Internetseiten finde ich aber nichts!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
wer suchet, der findet auch auf der webseite....im übrigen die übliche Frist. Regelmässig ruft ein MAB cor diesem Termin zum Austritt auf. In diesem Jahr ist s mir allerdings nicht aufgefallen.
(Und das war wirklich kein Hexenwerk, ist aber doch etwas anspruchsvoller als Videos auf tiktok anzuschauen)
Link
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GernotW schrieb:
...dann hast du schlecht recherchiert!
(Und das war wirklich kein Hexenwerk, ist aber doch etwas anspruchsvoller als Videos auf tiktok anzuschauen)
Link
Grüße...Gerry
Da schreibst du deine Frage rein, schickst sie heute noch ab und hast am Montag deine Antwort.
Manche Dinge sind sehr einfach wenn man will!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
Beim ZVK gibt es ein Kontaktformular.
Da schreibst du deine Frage rein, schickst sie heute noch ab und hast am Montag deine Antwort.
Manche Dinge sind sehr einfach wenn man will!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
die Satzungen findet Mensch auch auf den Webseiten...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also ich finde beiden Internetseiten sehr unübersichtlich und nicht zeitgemäß! Da bedarf es einer Überarbeitung!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
also ich hab die Satzung bei PD in weniger als 30 sekunden gefunden...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, weil du seit 30 Jahren Mitglied bist, und so die Internetseite in und auswendig kennst!
Funktioniert übrigens noch heute.
Viele Grüße
Monika
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mosaik schrieb:
Vor 30 Jahren hatten die Handys noch Antennen und das Kommunikationsmittel, um Informationen zu bekommen war das Telefon, das man entweder durch eine Wählscheibe oder ganz modern mit Tastatur bedienen konnte.
Funktioniert übrigens noch heute.
Viele Grüße
Monika
vor 30 Jahren gabs noch kein Internet und ich noch nicht Verbandsmitglied.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Neeee MAB, weil ich zeitgemäss suchen kann, die Webseite kenn ich nicht auswendig...
vor 30 Jahren gabs noch kein Internet und ich noch nicht Verbandsmitglied.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kleiner Tipp: schaue in die jeweilige Satzung. :smirk:
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
aber keine Verbandswebseite Du Nase....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die erste Webseite gab es bereits vor 28 Jahren!
Das ist hiermit geschehen
Ein thread so wichtig wie : Link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Naja............AT wollte seinen Unmut kundtun
Das ist hiermit geschehen
Ein thread so wichtig wie : Link
Der Stil ist so einzigartig und für mich immer sofort zuzuordnen....
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bist du im Nebenjob Profiler im BKA?
Du bringst mich hier aber auf eine gute Idee ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Susulo schrieb:
Nur Logopädin, die leider nix anderes gelernt hat als auf Sprache zu achten....
Du bringst mich hier aber auf eine gute Idee ?
Diesen Beitrag dennoch anzeigen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
Diesen Beitrag dennoch anzeigen
Ja, mach das mal! Dann verdienst du endlich ordentlich!
Frech auf jede Antwort zetern kannste jut.
Setz diese Fähigkeit doch mal für eine Recherche ein.
Guugel eignet sich dafür recht gut (Vertragsrecht/Vereinsrecht Kündigungsfristen).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.11.2020 18:42:
Ja, mach das mal! Dann verdienst du endlich ordentlich!
Frech auf jede Antwort zetern kannste jut.
Setz diese Fähigkeit doch mal für eine Recherche ein.
Guugel eignet sich dafür recht gut (Vertragsrecht/Vereinsrecht Kündigungsfristen).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Susulo schrieb:
Könnte vielleicht ein troll sein ?
Der Stil ist so einzigartig und für mich immer sofort zuzuordnen....
Der Austritt aus dem Verband ist zum Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
b) "wenn das Mitglied in einer anderen Organisation die Stellung eines Organs innehat oder Mitglied
eines Organs ist, sofern diese Organisation gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt wie der Verein;"
Heißt das, wenn ich einem anderen Verband beitrete bin ich raus??
Außerdem:
3.
Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen,
a) wenn dem Mitglied die Berufsausübung von einer Behörde untersagt wird;
b) wenn das Mitglied in einer anderen Organisation die Stellung eines Organs innehat oder Mitglied
eines Organs ist, sofern diese Organisation gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt wie der Verein;
c) wegen Schädigung der Vereinsinteressen oder wegen eines ehrenrührigen Verhaltens, wenn im
letzteren Fall das Ansehen des Vereins den Ausschluss erfordert.
Als eine Schädigung der Vereinsinteressen ist es insbesondere anzusehen, wenn ein Mitglied durch
Aktivitäten die Interessen eines Vereins oder einer sonstigen Organisation fördert, deren Betätigung
den Interessen des hiesigen Vereins zuwiderläuft;
d) wenn ein Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen vom Verein insbesondere mit den
Versicherungsträgern geschlossene Verträge verstößt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Hands22 schrieb:
Verband:
Der Austritt aus dem Verband ist zum Jahresende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
b) "wenn das Mitglied in einer anderen Organisation die Stellung eines Organs innehat oder Mitglied
eines Organs ist, sofern diese Organisation gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt wie der Verein;"
Heißt das, wenn ich einem anderen Verband beitrete bin ich raus??
Außerdem:
3.
Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen,
a) wenn dem Mitglied die Berufsausübung von einer Behörde untersagt wird;
b) wenn das Mitglied in einer anderen Organisation die Stellung eines Organs innehat oder Mitglied
eines Organs ist, sofern diese Organisation gleiche oder ähnliche Ziele verfolgt wie der Verein;
c) wegen Schädigung der Vereinsinteressen oder wegen eines ehrenrührigen Verhaltens, wenn im
letzteren Fall das Ansehen des Vereins den Ausschluss erfordert.
Als eine Schädigung der Vereinsinteressen ist es insbesondere anzusehen, wenn ein Mitglied durch
Aktivitäten die Interessen eines Vereins oder einer sonstigen Organisation fördert, deren Betätigung
den Interessen des hiesigen Vereins zuwiderläuft;
d) wenn ein Mitglied vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen vom Verein insbesondere mit den
Versicherungsträgern geschlossene Verträge verstößt.
Mein Profilbild bearbeiten