Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielleicht der richtige Zeitpunkt
für neue Herausforderungen !?
Wir arbeiten überwiegend
orthopädisch orientiert mit
Techniken der Physiotherapie,
Manuellen Therapie bis OMT und
Osteopathie.…
Die Praxis liegt unweit der A23 und
vom Bahnhof Pinneberg entfernt,
verfügt über ein angenehmes
Ambiente, ein nettes Team und
überwiegend nette Patienten.
Im Stellenangebot sind so einige
Features enthalten, die bestimmt
interessant sind....Auch
Berufsanfän...
vielleicht der richtige Zeitpunkt
für neue Herausforderungen !?
Wir arbeiten überwiegend
orthopädisch orientiert mit
Techniken der Physiotherapie,
Manuellen Therapie bis OMT und
Osteopathie.…
Die Praxis liegt unweit der A23 und
vom Bahnhof Pinneberg entfernt,
verfügt über ein angenehmes
Ambiente, ein nettes Team und
überwiegend nette Patienten.
Im Stellenangebot sind so einige
Features enthalten, die bestimmt
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Berufsanfän...
Danke :relaxed:
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susanne846 schrieb:
Darf man ein Rezept wegen Reha unterbrechen oder muss es vor Reha-Antritt abgerechnet werden?
Danke :relaxed:
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Ja: weder krank noch Urlaub - aber es muss nicht grundsätzlich abgebrochen werden und ich kenne keine Regelung, dass die Therapienotwendigkeit nach einer Reha vom Arzt geprüft werden müsste. Stattdessen sollte die Spezifizierung der Heilmittel-Richtlinie aus § 16 Abs. 5 gelten:
Wenn der Therapeut also davon ausgeht, dass das Therapieziel trotz der Unterbrechung noch erreicht werden könnte, sollten wir weiterbehandeln dürfen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Grundsätzlich richtig - nur greift in diesem Fall eventuell die Sonderregel des Gemeinsamen Bundesausschusses, die vorerst bis zum 31. Januar 2021 gilt:
Die Vorgabe, wonach Verordnungen von Heilmitteln bei einer Unterbrechung der Leistung von mehr als 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren, ist ausgesetzt.
Ergibt sich bei der Durchführung der Behandlung, dass mit dem verordneten Heilmittel oder den verordneten Heilmitteln voraussichtlich das Therapieziel nicht erreicht werden kann oder dass die Patientin oder der Patient in vorab nicht einschätzbarer Weise auf die Behandlung reagiert, hat die Therapeutin oder der Therapeut darüber unverzüglich die Verordnerin oder den Verordner zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen. [...]
Ja: weder krank noch Urlaub - aber es muss nicht grundsätzlich abgebrochen werden und ich kenne keine Regelung, dass die Therapienotwendigkeit nach einer Reha vom Arzt geprüft werden müsste. Stattdessen sollte die Spezifizierung der Heilmittel-Richtlinie aus § 16 Abs. 5 gelten:
Wenn der Therapeut also davon ausgeht, dass das Therapieziel trotz der Unterbrechung noch erreicht werden könnte, sollten wir weiterbehandeln dürfen.
Gruß
Nora
auch sehr sinnig.
Die Reha der Pat. geht bis bis zum 02.02.21.
Da es sich um MLD bei Diagnose Brustkrebs handelt, ist es auf jeden Fall wichtig, die Behandlung nach der Reha fortzusetzen.
Ich werde dann das Rezept unterbrechen und entsprechend begründen.
Danke!
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susanne846 schrieb:
Danke Nora,
auch sehr sinnig.
Die Reha der Pat. geht bis bis zum 02.02.21.
Da es sich um MLD bei Diagnose Brustkrebs handelt, ist es auf jeden Fall wichtig, die Behandlung nach der Reha fortzusetzen.
Ich werde dann das Rezept unterbrechen und entsprechend begründen.
Danke!
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Tempelritter schrieb:
Und eine Absetzung riskieren. Warum kein Abbruch und nach der Reha neu beginnen?
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die neue schrieb:
Reha war schon immer ein Grund, eine VO abzubrechen, der Patient ist weder krank, noch in Urlaub. Und nach der Reha muss erst mal wieder der Therapiebedarf geprüft werden
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susanne846 schrieb:
Vielen Dank
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